Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
1/2007
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 "Obere Brede" im beschleunigten Verfahren
gem. § 13a BauGB
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
29.03.2007
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In den vergangenen Sitzungen ist das o.g. Verfahren immer wieder zur Abstimmung vorgelegt
worden, um einerseits den Antrag auf Änderung und die daraus resultierende Aufstellung (HoPlA
17.02.05 und 19.10.06) zu behandeln und andererseits über eine Modifizierung der Planung
(HoPlA am 30.11.06) aufgrund eines weiteren Antrages zu beraten. Mit der letztmaligen Beratung
wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die Auslegung im vereinfachten
Verfahren vorzunehmen.
Seit dem 01.01.2007 ist das „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die
Innenentwicklung der Städte“ rechtskräftig. Mit diesem Gesetz ist das „beschleunigte Verfahren“ (§
13 a (2) BauGB n.F.) neu in das BauGB integriert worden. Ziel des Gesetzes ist es, die
Innentwicklung zu stärken. Dafür hat der Gesetzgeber bei vorliegen bestimmter Kriterien die
Rahmenbedingungen und die Verfahrensabwicklung vereinfacht. Für das hier angesprochene
Verfahren bietet es u.a. den Vorteil, dass die Verfahrensart (vereinfacht oder Vollverfahren) für die
B-Planänderung nicht zu diskutieren ist. Gleichzeitig ist kein Ausgleich für einen Eingriff (hier
Umwandlung öffentliche Grünfläche in öffentliche Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung öffentliche
Parkplätze) gegeben (§ 13 a (2) Nr. 4 BauGB n.F.). Mit Rechtskraft dieses Gesetzes ändert sich
auch die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag. Um für die vorliegende Planung die
größtmögliche Rechtssicherheit zu erlangen, wird die Planung mit allen eingearbeiteten
Diskussionsergebnissen dem Ausschuss nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zwischenzeitlich sind die öffentlichen Stellplätze realisiert. Die bisherige Festsetzung zur Regelung
der Ein- und Ausfahrtbereiche ist somit hinfällig, da sie dazu diente, die Straßenausbauplanung
während der Umsetzungsphase zu sichern.
Die zukünftigen Bauherren haben nun die vorhandenen öffentlichen Stellplätze zu berücksichtigen.
Die textliche Festsetzung und Punkt 5.1...... Bei der zusätzlichen Erschließungsalternative über
-2-
das Flurstück 1110 sind die vorhandenen öffentlichen Stellplätze zu berücksichtigen“ stellt dieses
klar.
Weiterhin wird zusätzlich die Anzahl der Wohnungen je Gebäude auf 2 Wohneinheiten begrenzt.
Die Festsetzung von maximal 2 Wohneinheiten pro Gebäude dient dazu, eine schonende
Nachverdichtung zu erzielen. Mit dieser Festsetzung wird gewährleistet, dass eine
Einfamilienhausstruktur mit ggf. einer zweiten Wohneinheit erzielt wird, aber keine
Mehrfamilienhäuser errichtet werden. Dieser Gebäudetyp würde den Maßstab, der durch die
Umgebungsbebauung gebildet wird, überschreiten. Deshalb gilt die Festsetzung „maximal 2
Wohneinheiten pro Gebäude“ auch für Doppelhäuser. Damit wird gleichzeitig eine Überforderung
der verkehrlichen und räumlichen Situation der Straßen „Obere Brede“ und „Am Steinsiek“
vermieden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB). Der
Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB)
zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit,
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange i.V.m § 13 (2) BauGB.
Schemmel