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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 "Obere Brede" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hier: - Aufstellungsbeschluss - Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 "Obere Brede" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 "Obere Brede" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 1/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 "Obere Brede" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hier: - Aufstellungsbeschluss - Auslegungsbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.03.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: In den vergangenen Sitzungen ist das o.g. Verfahren immer wieder zur Abstimmung vorgelegt worden, um einerseits den Antrag auf Änderung und die daraus resultierende Aufstellung (HoPlA 17.02.05 und 19.10.06) zu behandeln und andererseits über eine Modifizierung der Planung (HoPlA am 30.11.06) aufgrund eines weiteren Antrages zu beraten. Mit der letztmaligen Beratung wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die Auslegung im vereinfachten Verfahren vorzunehmen. Seit dem 01.01.2007 ist das „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte“ rechtskräftig. Mit diesem Gesetz ist das „beschleunigte Verfahren“ (§ 13 a (2) BauGB n.F.) neu in das BauGB integriert worden. Ziel des Gesetzes ist es, die Innentwicklung zu stärken. Dafür hat der Gesetzgeber bei vorliegen bestimmter Kriterien die Rahmenbedingungen und die Verfahrensabwicklung vereinfacht. Für das hier angesprochene Verfahren bietet es u.a. den Vorteil, dass die Verfahrensart (vereinfacht oder Vollverfahren) für die B-Planänderung nicht zu diskutieren ist. Gleichzeitig ist kein Ausgleich für einen Eingriff (hier Umwandlung öffentliche Grünfläche in öffentliche Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung öffentliche Parkplätze) gegeben (§ 13 a (2) Nr. 4 BauGB n.F.). Mit Rechtskraft dieses Gesetzes ändert sich auch die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag. Um für die vorliegende Planung die größtmögliche Rechtssicherheit zu erlangen, wird die Planung mit allen eingearbeiteten Diskussionsergebnissen dem Ausschuss nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt. Zwischenzeitlich sind die öffentlichen Stellplätze realisiert. Die bisherige Festsetzung zur Regelung der Ein- und Ausfahrtbereiche ist somit hinfällig, da sie dazu diente, die Straßenausbauplanung während der Umsetzungsphase zu sichern. Die zukünftigen Bauherren haben nun die vorhandenen öffentlichen Stellplätze zu berücksichtigen. Die textliche Festsetzung und Punkt 5.1...... Bei der zusätzlichen Erschließungsalternative über -2- das Flurstück 1110 sind die vorhandenen öffentlichen Stellplätze zu berücksichtigen“ stellt dieses klar. Weiterhin wird zusätzlich die Anzahl der Wohnungen je Gebäude auf 2 Wohneinheiten begrenzt. Die Festsetzung von maximal 2 Wohneinheiten pro Gebäude dient dazu, eine schonende Nachverdichtung zu erzielen. Mit dieser Festsetzung wird gewährleistet, dass eine Einfamilienhausstruktur mit ggf. einer zweiten Wohneinheit erzielt wird, aber keine Mehrfamilienhäuser errichtet werden. Dieser Gebäudetyp würde den Maßstab, der durch die Umgebungsbebauung gebildet wird, überschreiten. Deshalb gilt die Festsetzung „maximal 2 Wohneinheiten pro Gebäude“ auch für Doppelhäuser. Damit wird gleichzeitig eine Überforderung der verkehrlichen und räumlichen Situation der Straßen „Obere Brede“ und „Am Steinsiek“ vermieden. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange i.V.m § 13 (2) BauGB. Schemmel