Daten
Kommune
Wesseling
Größe
146 kB
Datum
31.03.2011
Erstellt
15.03.11, 06:44
Aktualisiert
20.05.11, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU Wesseling
FDP Wesseling
Fraktion im Rat der Stadt Wesseling
Fraktion im Rat der Stadt Wesseling
Nur per Mail
Wesseling, 13. März 2011/Ko
Herrn Peter Nep
Vorsitzender
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rathaus
50389 Wesseling
Gemeinsamer Antrag von CDU- und FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling zur Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 31.03.2011
Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung des Schulschwimm- und
des Gartenhallenbades durch Schulen und Vereine
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
CDU- und FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling beantragen, o.g. Punkt auf die
Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entgeltregelung für die Nutzung des Schulschwimm- und des Gartenhallenbades durch Schulen und Vereine auf der Grundlage
folgender Vorgaben anzupassen:
1. Schul- u. Vereinsschwimmen werden ins Schulschwimmbad verlegt, sofern nicht
triftige Gründe dagegen sprechen.
2. Die Kosten für das Schulschwimmen werden in voller Höhe von der Haushaltsstelle
Schule der Haushaltsstelle Schwimmen erstattet.
3. Das Schulschwimmbad steht den Vereinen Mo-Fr ab 16.00 Uhr zur Verfügung und
kann auch am Wochenende (8.00 – 18.30 Uhr) genutzt werden.
4. Entgeltregelungen Schulschwimmbad:
Vereine bezahlen 35 €/h (pro Gruppenraum 8.75 €/h). Wird das Schulschwimmbad zeitgleich von einem anderen Verein genutzt, zahlt jeder Verein 17,50 €/h.
Grundsätzlich müssen zwei Gruppenräume pro Verein belegt werden. Jugendliche bis 17 Jahre werden pauschal heraus gerechnet.
Bei Kursen, die durch Vereine gegen Bezahlung durchgeführt werden, gelten
die gleichen Konditionen wie im Gartenhallenbad (s. Punkt 5).
Vereine, die von der Stadt anerkannte Wacht- und Rettungsdienste in Wesseling leisten (z.B. Wasserrettungsdienst am Rheinufer, am „Südsee“, Aufsicht
in Gartenhallenbad während des öffentlichen Badebetriebes), erhalten eine an1
gemessenen Anrechnung dieser Zeiten in Form von freien Nutzungsstunden im
Schulschwimmbad.
5. Entgeltregelungen im Gartenhallenbad:
Für Belegungszeiten ist für jeden Teilnehmer der normale Eintrittstarif zu zahlen:
Erwachseneneintritt
- mit Geldwertkarte (-15 %)
Kurzzeittarif
Ermäßigten Eintritt
- mit Geldwertkarte(-15 %)
Kurzzeittarif
5,00 €
4,25 €
4,00 €
4,00 €
3,40 €
2,50 €
Ausnahmeregelung 1:
Für Kursangebote des Vereins Sport für Senioren gelten die Eintrittstarife für
Ermäßigte (4,00 € Tagestarif / 2,50 € Kurzzeittarif)
Ausnahmeregelung 2:
Für das Mitgliederschwimmen der Behinderten-Sportgemeinschaft im Gartenhallenbad (Nutzung des Gartenhallenbades unter Ausschluss der Öffentlichkeit)
jeweils montags von 20.00 – 21.30 Uhr sind pauschal 75,00 €/ Woche zu zahlen.
Berechnung: 35 € (wie Schulschwimmbad) + 17,50 € (für Lehrschwimmbecken)
mal 1,5 Stunden = 78,75 €; gerundet: 75,00 €.
Die Ausnahmeregelungen im Gartenhallenbad für diese Vereine werden damit
begründet, dass das Schwimmbecken im Schulschwimmbad für Senioren und
Behinderte aufgrund der eingeschränkten Mobilität nur schwer zugänglich ist
und Gruppenumkleideräume nicht zugemutet werden können.
Die Freiwillige Feuerwehr kann das Gartenhallenbad weiterhin kostenlos zum
Gruppenschwimmen (Gruppen ab 3 Pers.) benutzen. Das Benutzungsentgelt
wird der Haushaltsstelle Schwimmbad von der Haushaltsstelle Feuerwehr erstattet.
Städtische Mitarbeiter bezahlen den normalen Eintritts-Tarif./. 15 %.
5,00 € ./. 15 % = 4,25 €.
6. Die neuen Entgeltregelungen treten zum 01.07.2011 in Kraft.
Begründung:
Die Stadt Wesseling befindet sich im „Nothaushaltsrecht“ und muss ein genehmigungspflichtiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen. Dies erfordert auch ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Konsolidierung des Haushalts. Dabei gilt es, Aufwände zu
reduzieren und die Ertragssituation zu verbessern.
Der Rat der Stadt Wesseling hat dieser Forderung u.a. mit seinen Beschlüssen zu Benutzergebühren für Sportstätten und Nutzung von städtischen Räumen Rechnung getragen:
Ratssitzung am 16.11.2010: Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt für
sportliche Zwecke (Vorlagen-Nr. 242/2010) und
Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen für die nicht nur vorübergehende alleinige Nutzung oder Mitbenutzung von Räumlichkeiten außer2
halb der Sportstätten der Stadt für die Vereinsarbeit (Vorlagen-Nr. 243/2010)
Ratssitzung am 15.12.2010: Änderung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades (Vorlagen-Nr. 175/2010)
Mit diesem Beschlussvorschlag werden die Kostendeckungsbeiträge für die Nutzung
der Bäder durch Vereine den Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung
von Sportstätten gleichgestellt und eine Gleichbehandlung aller Wesselinger Vereine
sichergestellt.
Im Original gezeichnet
Im Original gezeichnet
Manfred Rothermund
Vorsitzender der CDU-Fraktion
Jürgen Konrad
Stv. Vorsitzender der FDP-Fraktion
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