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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 60/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
146 kB
Datum
31.03.2011
Erstellt
15.03.11, 06:44
Aktualisiert
20.05.11, 06:39
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CDU Wesseling FDP Wesseling Fraktion im Rat der Stadt Wesseling Fraktion im Rat der Stadt Wesseling Nur per Mail Wesseling, 13. März 2011/Ko Herrn Peter Nep Vorsitzender Ausschuss für Sport und Freizeit Rathaus 50389 Wesseling Gemeinsamer Antrag von CDU- und FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling zur Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 31.03.2011 Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung des Schulschwimm- und des Gartenhallenbades durch Schulen und Vereine Sehr geehrter Herr Vorsitzender, CDU- und FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling beantragen, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit zu nehmen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Entgeltregelung für die Nutzung des Schulschwimm- und des Gartenhallenbades durch Schulen und Vereine auf der Grundlage folgender Vorgaben anzupassen: 1. Schul- u. Vereinsschwimmen werden ins Schulschwimmbad verlegt, sofern nicht triftige Gründe dagegen sprechen. 2. Die Kosten für das Schulschwimmen werden in voller Höhe von der Haushaltsstelle Schule der Haushaltsstelle Schwimmen erstattet. 3. Das Schulschwimmbad steht den Vereinen Mo-Fr ab 16.00 Uhr zur Verfügung und kann auch am Wochenende (8.00 – 18.30 Uhr) genutzt werden. 4. Entgeltregelungen Schulschwimmbad:  Vereine bezahlen 35 €/h (pro Gruppenraum 8.75 €/h). Wird das Schulschwimmbad zeitgleich von einem anderen Verein genutzt, zahlt jeder Verein 17,50 €/h. Grundsätzlich müssen zwei Gruppenräume pro Verein belegt werden. Jugendliche bis 17 Jahre werden pauschal heraus gerechnet.  Bei Kursen, die durch Vereine gegen Bezahlung durchgeführt werden, gelten die gleichen Konditionen wie im Gartenhallenbad (s. Punkt 5).  Vereine, die von der Stadt anerkannte Wacht- und Rettungsdienste in Wesseling leisten (z.B. Wasserrettungsdienst am Rheinufer, am „Südsee“, Aufsicht in Gartenhallenbad während des öffentlichen Badebetriebes), erhalten eine an1 gemessenen Anrechnung dieser Zeiten in Form von freien Nutzungsstunden im Schulschwimmbad. 5. Entgeltregelungen im Gartenhallenbad:  Für Belegungszeiten ist für jeden Teilnehmer der normale Eintrittstarif zu zahlen: Erwachseneneintritt - mit Geldwertkarte (-15 %) Kurzzeittarif Ermäßigten Eintritt - mit Geldwertkarte(-15 %) Kurzzeittarif 5,00 € 4,25 € 4,00 € 4,00 € 3,40 € 2,50 €  Ausnahmeregelung 1: Für Kursangebote des Vereins Sport für Senioren gelten die Eintrittstarife für Ermäßigte (4,00 € Tagestarif / 2,50 € Kurzzeittarif)  Ausnahmeregelung 2: Für das Mitgliederschwimmen der Behinderten-Sportgemeinschaft im Gartenhallenbad (Nutzung des Gartenhallenbades unter Ausschluss der Öffentlichkeit) jeweils montags von 20.00 – 21.30 Uhr sind pauschal 75,00 €/ Woche zu zahlen. Berechnung: 35 € (wie Schulschwimmbad) + 17,50 € (für Lehrschwimmbecken) mal 1,5 Stunden = 78,75 €; gerundet: 75,00 €.  Die Ausnahmeregelungen im Gartenhallenbad für diese Vereine werden damit begründet, dass das Schwimmbecken im Schulschwimmbad für Senioren und Behinderte aufgrund der eingeschränkten Mobilität nur schwer zugänglich ist und Gruppenumkleideräume nicht zugemutet werden können.  Die Freiwillige Feuerwehr kann das Gartenhallenbad weiterhin kostenlos zum Gruppenschwimmen (Gruppen ab 3 Pers.) benutzen. Das Benutzungsentgelt wird der Haushaltsstelle Schwimmbad von der Haushaltsstelle Feuerwehr erstattet.  Städtische Mitarbeiter bezahlen den normalen Eintritts-Tarif./. 15 %. 5,00 € ./. 15 % = 4,25 €. 6. Die neuen Entgeltregelungen treten zum 01.07.2011 in Kraft. Begründung: Die Stadt Wesseling befindet sich im „Nothaushaltsrecht“ und muss ein genehmigungspflichtiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen. Dies erfordert auch ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Konsolidierung des Haushalts. Dabei gilt es, Aufwände zu reduzieren und die Ertragssituation zu verbessern. Der Rat der Stadt Wesseling hat dieser Forderung u.a. mit seinen Beschlüssen zu Benutzergebühren für Sportstätten und Nutzung von städtischen Räumen Rechnung getragen:  Ratssitzung am 16.11.2010: Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten der Stadt für sportliche Zwecke (Vorlagen-Nr. 242/2010) und  Richtlinien über das Erheben von Kostendeckungsbeiträgen für die nicht nur vorübergehende alleinige Nutzung oder Mitbenutzung von Räumlichkeiten außer2 halb der Sportstätten der Stadt für die Vereinsarbeit (Vorlagen-Nr. 243/2010)  Ratssitzung am 15.12.2010: Änderung der Tarifgestaltung des Gartenhallenbades (Vorlagen-Nr. 175/2010) Mit diesem Beschlussvorschlag werden die Kostendeckungsbeiträge für die Nutzung der Bäder durch Vereine den Kostendeckungsbeiträgen von Vereinen für die Nutzung von Sportstätten gleichgestellt und eine Gleichbehandlung aller Wesselinger Vereine sichergestellt. Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Manfred Rothermund Vorsitzender der CDU-Fraktion Jürgen Konrad Stv. Vorsitzender der FDP-Fraktion 3