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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
184 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
23.10.14, 18:01
Aktualisiert
23.10.14, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9131/2014 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 06.11.2014 Betreff: Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende des Bauausschusses der Stadt Bedburg führt die gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss berufenen sachkundigen Bürger/innen in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 die Besetzung des Bauausschusses einstimmig beschlossen. Die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“ Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Coenen ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-131/2014 Seite 2