Daten
Kommune
Bedburg
Größe
149 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-47/2014
2. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
25.03.2014
Rechnungsprüfungsausschuss
27.11.2014
Rat der Stadt Bedburg
16.12.2014
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses 2013
Beschlussvorschlag:
Der
Rat
der
Stadt
Bedburg
stellt
auf
einstimmige
Empfehlung
des
Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss fest und beschließt ebenfalls auf
einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresüberschuss in
Höhe von 3.759.802,66 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen
Die Mitglieder des Rates erteilen dem Bürgermeister auf einstimmige Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen
Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus:
der Ergebnisrechnung
der Finanzrechnung
den Teilrechnungen
der Bilanz und
dem Anhang.
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 31.01.2014 vom Kämmerer aufgestellt und
vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am
25.03.2014 zugeleitet.
Die Gesamtergebnisrechnung 2013 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von
3.759.802,66 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2012 einen Stand in
Höhe von 0 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wurde bereits in 2011 aufgebraucht. In
Höhe des Jahresüberschusses wird die Ausgleichsrücklage aufgefüllt.
Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen können dem
Lagebericht und dem Anhang entnommen werden.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss
der
Stadt
Bedburg
beauftragte
die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch die BDO AG wurde in den
Monaten Mai bis November 2014 (mit Unterbrechungen) in den Räumen der
Stadtverwaltung bzw. in den Geschäftsräumen der BDO AG durchgeführt.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat der Stadt
Bedburg. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresüberschusses. Der
Jahresüberschuss in Höhe von 3.759.802,66 Euro ist der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Damit verfügt die Stadt Bedburg zum 31.12.2013 über 76.614.227,10 Euro Eigenkapital /
Quote: 30,53% (Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005: 95.135.905 Euro / Quote: 44,20%).
Die Bilanzsumme zum 31.12.2013 beträgt rd. 251,0 Mio. Euro.
Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde
anzuzeigen (§ 96 Abs. 2 GO).
Der
Rechnungsprüfungsausschuss
schloss
sich
dem
Bericht
der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
enthält, an und fasste das Ergebnis der Prüfung ebenfalls in einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk zusammen. Dieser ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorlage WP8-47/2014 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Der Jahresabschluss 2013 mit Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO
AG ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem SD-net als Datei beigefügt.
Sofern ein gedrucktes Exemplar gewünscht wird, kann dies beim Rechnungsprüfungsamt
angefordert werden.
Der
Jahresabschluss
unterliegt
Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
der
überörtlichen
Prüfung
durch
die
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 28.11.2014
----------------------------------Eßer
----------------------------------Thißen
Fachbereichsleiter
Leiter Rechnungsprüfungsamt
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-47/2014 2. Ergänzung
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