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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
149 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-47/2014 2. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 25.03.2014 Rechnungsprüfungsausschuss 27.11.2014 Rat der Stadt Bedburg 16.12.2014 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss fest und beschließt ebenfalls auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresüberschuss in Höhe von 3.759.802,66 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen Die Mitglieder des Rates erteilen dem Bürgermeister auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus:  der Ergebnisrechnung  der Finanzrechnung  den Teilrechnungen  der Bilanz und  dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 31.01.2014 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 25.03.2014 zugeleitet. Die Gesamtergebnisrechnung 2013 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.759.802,66 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2012 einen Stand in Höhe von 0 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wurde bereits in 2011 aufgebraucht. In Höhe des Jahresüberschusses wird die Ausgleichsrücklage aufgefüllt. Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen können dem Lagebericht und dem Anhang entnommen werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch die BDO AG wurde in den Monaten Mai bis November 2014 (mit Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung bzw. in den Geschäftsräumen der BDO AG durchgeführt. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat der Stadt Bedburg. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresüberschusses. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.759.802,66 Euro ist der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Damit verfügt die Stadt Bedburg zum 31.12.2013 über 76.614.227,10 Euro Eigenkapital / Quote: 30,53% (Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005: 95.135.905 Euro / Quote: 44,20%). Die Bilanzsumme zum 31.12.2013 beträgt rd. 251,0 Mio. Euro. Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen (§ 96 Abs. 2 GO). Der Rechnungsprüfungsausschuss schloss sich dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk enthält, an und fasste das Ergebnis der Prüfung ebenfalls in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammen. Dieser ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorlage WP8-47/2014 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Der Jahresabschluss 2013 mit Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem SD-net als Datei beigefügt. Sofern ein gedrucktes Exemplar gewünscht wird, kann dies beim Rechnungsprüfungsamt angefordert werden. Der Jahresabschluss unterliegt Gemeindeprüfungsanstalt NRW. der überörtlichen Prüfung durch die Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, 28.11.2014 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Thißen Fachbereichsleiter Leiter Rechnungsprüfungsamt ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-47/2014 2. Ergänzung Seite 3