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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-146/2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
144 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
03.12.14, 18:03
Aktualisiert
03.12.14, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-146/2014)

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Inhalt der Datei

ENTWURF Sechste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Bedburg vom xx.xx.2014 Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 16.12.2014 folgende Sechste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse beschlossen: Artikel I § 4 Abs. 6 erhält folgende Fassung: Ab dem Jahr 2015 beträgt die Gebühr je Kubikmeter Schmutzwasser 2,67 €. Artikel II § 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Die Gebühr ab dem Jahr 2015 beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche nach § 5 Abs. 1 dieser Satzung jährlich 0,59 €. Artikel III Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.