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Beschlussvorlage Stab (Weiterleitungsvertrag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
26.11.10, 04:15
Aktualisiert
26.11.10, 04:15
Beschlussvorlage Stab (Weiterleitungsvertrag) Beschlussvorlage Stab (Weiterleitungsvertrag) Beschlussvorlage Stab (Weiterleitungsvertrag)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 116/2010 26.10.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 04.11.2010 Kreisausschuss 24.11.2010 Kreistag 15.12.2010 Weiterleitungsvertrag Sachbearbeiter/in: Frau Müller x Tel.: (02251) 15 190 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres und der Haushaltsjahre 2011 und 2012. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen in 2010 haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Mittel stehen in 2011 und 2012 haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: 571 04 Produkt: Zeile: 28 Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel werden im Doppelhaushalt 2011/2012 eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt a) die sofortige Auszahlung des im Kreishaushalt für 2010 eingestellten Betrages in Höhe von insgesamt 194.000 € (142.000 € für Projekt „Sanierung und Umbau“, 33.000,- € für Projekt „NSDokumentation | Ausstellung“ und 19.000 € für Projekt „SchauFenster Eifel-Ardennen“) an die vogelsang ip gGmbH b) im Haushalt 2011 einen Betrag in Höhe von 72.000 € (für Projekt „Sanierung und Umbau“) zu veranschlagen und zum 10.01.2011 auszuzahlen -2c) in 2012 den Restbetrag zu veranschlagen (1.083.000 €) und zum 10.01.2012 auszuzahlen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich einer entsprechenden Vorauszahlung durch den Hauptgesellschafter LVR sowie der Bewilligung der für die Projekte beantragten Zuwendungssummen. Begründung: Bei den bisherigen Beratungen und in der derzeitigen Fassung des Weiterleitungsvertrages vom 03.08.2010 zwischen dem Kreis Euskirchen und der vogelsang ip gGmbH zum Teilprojekt Forum Vogelsang/ Sanierung und Umbau (siehe V 73/2010) wurde davon ausgegangen, dass die Finanzierungsanteile zeitgleich und proportional zum Eingang der Fördermittel geleistet werden. Diese Vorgehensweise stellt sich für die gGmbH als Projektträgerin in finanzieller Hinsicht problematisch dar. Mit dem als Anlage zu V 116/2010 beigefügten Schreiben vom 29.10.2010 schlägt die vogelsang ip gGmbH daher unabhängig vom Zahlungsfluss der Fördermittel für die Teilprojekte zum "Forum Vogelsang" vor: a) die sofortige Auszahlung des im Kreishaushalt für 2010 eingestellten Betrages von 194.000 € (142.000 € für Projekt „Sanierung und Umbau“, 33.000,- € für Projekt „NS-Dokumentation | Ausstellung“ und 19.000 € für Projekt „SchauFenster Eifel-Ardennen“) b) im Haushalt 2011 ein Betrag in Höhe von 72.000 € zu veranschlagen und zum 10.01.2011 auszuzahlen c) in 2012 den Restbetrag zu veranschlagen (1.083.000 €) und zum 10.01.2012 auszuzahlen. Für das Jahr 2010 soll der laut Haushaltsplanung vorgesehene Maximalbetrag ausgezahlt werden. Hierdurch wird im Verhältnis zum Baufortschritt in 2010 mehr ausgezahlt als sich rechnerisch anteilig ergeben würde. Dieser Betrag wird mit der für das Jahr 2011 vorgesehenen Summe in Höhe von 222.000 € verrechnet. In 2011 soll daher dann nur noch die Differenz in Höhe von 72.000 € veranschlagt und ausgezahlt werden. Der Restbetrag der Kofinanzierung in Höhe von 1.083.000 € wird für das Jahr 2012 veranschlagt. Hintergrund dieses Wunsches ist, dass bei der EU-Förderung das Ausgabenerstattungsprinzip Anwendung findet und nicht absehbar ist, wie und wann der Zahlungsfluss erfolgt. Neben allen Anstrengungen der GmbH zur Bereitstellung von Barmitteln seitens des Landes NRW und eines zeitgerechten Mittelabrufs ist als weitere Kompensationsmöglichkeit zur Liquiditätserhaltung der GmbH die möglichst frühzeitige Bereitstellung der Eigenanteile zu sehen. Die Vorfinanzierung des Eigenanteiles seitens der Gesellschafter ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht für beide Seiten sinnvoll, da die Gesellschafter regelmäßig günstigere Kreditkonditionen als die GmbH erhalten, der Zinsaufwand aber in jedem Fall von den Gesellschaftern aufzubringen ist. Diese Vorgehensweise ist mit allen Gesellschaftern erörtert worden und hat verwaltungsseitig grundsätzliche Zustimmung gefunden. Soweit erforderlich ist die Bereitschaft erklärt worden, entsprechende Beschlussfassungen herbeizuführen. Die Spitzabrechnung erfolgt im Einvernehmen mit allen Gesellschaftern bei Projektabschluss. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Vorschlag der vogelsang ip gGmbH zu folgen und die Mittelflüsse wie oben dargelegt in Abweichung zu § 4 des beschlossenen Weiterleitungsvertrages zum Projekt Umbau Forum Vogelsang zu gewähren. Weiterhin sollen auch die Eigenanteile für die Teilmaßnahmen "NS-Dokumentation | Ausstellung" und "SchauFenster Eifel-Ardennen" entsprechend ausgezahlt werden. Die Eigenanteile für das Projekt "Vorlaufende Planung" wurden bereits ausgezahlt. -3- gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)