Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
15.12.2010
Erstellt
26.11.10, 04:15
Aktualisiert
26.11.10, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 116/2010
26.10.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
04.11.2010
Kreisausschuss
24.11.2010
Kreistag
15.12.2010
Weiterleitungsvertrag
Sachbearbeiter/in: Frau Müller
x
Tel.: (02251) 15 190
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres und der Haushaltsjahre 2011 und 2012.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen in 2010 haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Mittel stehen in 2011 und 2012 haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt: 571 04
Produkt:
Zeile: 28
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel werden im Doppelhaushalt 2011/2012 eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt
a) die sofortige Auszahlung des im Kreishaushalt für 2010 eingestellten Betrages in Höhe von
insgesamt 194.000 € (142.000 € für Projekt „Sanierung und Umbau“, 33.000,- € für Projekt „NSDokumentation | Ausstellung“ und 19.000 € für Projekt „SchauFenster Eifel-Ardennen“) an die
vogelsang ip gGmbH
b) im Haushalt 2011 einen Betrag in Höhe von 72.000 € (für Projekt „Sanierung und Umbau“) zu
veranschlagen und zum 10.01.2011 auszuzahlen
-2c) in 2012 den Restbetrag zu veranschlagen (1.083.000 €) und zum 10.01.2012 auszuzahlen.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich einer entsprechenden Vorauszahlung durch den
Hauptgesellschafter LVR sowie der Bewilligung der für die Projekte beantragten
Zuwendungssummen.
Begründung:
Bei den bisherigen Beratungen und in der derzeitigen Fassung des Weiterleitungsvertrages vom
03.08.2010 zwischen dem Kreis Euskirchen und der vogelsang ip gGmbH zum Teilprojekt Forum
Vogelsang/ Sanierung und Umbau (siehe V 73/2010) wurde davon ausgegangen, dass die
Finanzierungsanteile zeitgleich und proportional zum Eingang der Fördermittel geleistet werden.
Diese Vorgehensweise stellt sich für die gGmbH als Projektträgerin in finanzieller Hinsicht
problematisch dar.
Mit dem als Anlage zu V 116/2010 beigefügten Schreiben vom 29.10.2010 schlägt die vogelsang ip
gGmbH daher unabhängig vom Zahlungsfluss der Fördermittel für die Teilprojekte zum "Forum
Vogelsang" vor:
a) die sofortige Auszahlung des im Kreishaushalt für 2010 eingestellten Betrages von 194.000 €
(142.000 € für Projekt „Sanierung und Umbau“, 33.000,- € für Projekt „NS-Dokumentation |
Ausstellung“ und 19.000 € für Projekt „SchauFenster Eifel-Ardennen“)
b) im Haushalt 2011 ein Betrag in Höhe von 72.000 € zu veranschlagen und zum 10.01.2011
auszuzahlen
c) in 2012 den Restbetrag zu veranschlagen (1.083.000 €) und zum 10.01.2012 auszuzahlen.
Für das Jahr 2010 soll der laut Haushaltsplanung vorgesehene Maximalbetrag ausgezahlt werden.
Hierdurch wird im Verhältnis zum Baufortschritt in 2010 mehr ausgezahlt als sich rechnerisch anteilig
ergeben würde. Dieser Betrag wird mit der für das Jahr 2011 vorgesehenen Summe in Höhe von
222.000 € verrechnet.
In 2011 soll daher dann nur noch die Differenz in Höhe von 72.000 € veranschlagt und ausgezahlt
werden.
Der Restbetrag der Kofinanzierung in Höhe von 1.083.000 € wird für das Jahr 2012 veranschlagt.
Hintergrund dieses Wunsches ist, dass bei der EU-Förderung das Ausgabenerstattungsprinzip
Anwendung findet und nicht absehbar ist, wie und wann der Zahlungsfluss erfolgt.
Neben allen Anstrengungen der GmbH zur Bereitstellung von Barmitteln seitens des Landes NRW
und eines zeitgerechten Mittelabrufs ist als weitere Kompensationsmöglichkeit zur
Liquiditätserhaltung der GmbH die möglichst frühzeitige Bereitstellung der Eigenanteile zu sehen. Die
Vorfinanzierung des Eigenanteiles seitens der Gesellschafter ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht für
beide Seiten sinnvoll, da die Gesellschafter regelmäßig günstigere Kreditkonditionen als die GmbH
erhalten, der Zinsaufwand aber in jedem Fall von den Gesellschaftern aufzubringen ist. Diese
Vorgehensweise ist mit allen Gesellschaftern erörtert worden und hat verwaltungsseitig
grundsätzliche Zustimmung gefunden. Soweit erforderlich ist die Bereitschaft erklärt worden,
entsprechende Beschlussfassungen herbeizuführen.
Die Spitzabrechnung erfolgt im Einvernehmen mit allen Gesellschaftern bei Projektabschluss.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Vorschlag der vogelsang ip gGmbH zu folgen und die
Mittelflüsse wie oben dargelegt in Abweichung zu § 4 des beschlossenen Weiterleitungsvertrages
zum Projekt Umbau Forum Vogelsang zu gewähren.
Weiterhin sollen auch die Eigenanteile für die Teilmaßnahmen "NS-Dokumentation | Ausstellung" und
"SchauFenster Eifel-Ardennen" entsprechend ausgezahlt werden.
Die Eigenanteile für das Projekt "Vorlaufende Planung" wurden bereits ausgezahlt.
-3-
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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