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Verwaltungsergänzung (Westtangente Kuchenheim hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,2 kB
Datum
23.02.2011
Erstellt
08.02.11, 04:08
Aktualisiert
08.02.11, 04:08
Verwaltungsergänzung (Westtangente Kuchenheim
hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Z 1/F 7/2010 Der Landrat Datum: 06.01.2011 Westtangente Kuchenheim hier: Anfrage der FDP-Fraktion Die geplante Ortsumgehung Kuchenheim wurde zuletzt im Kreisausschuss am 28.09.2010 und in V 106/2010 behandelt. Bezug nehmend auf den o.g. Antrag wird seitens der Fachabteilung wie folgt Stellung genommen: zu 1. Seitens der Stadt Euskirchen wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit dem Ziel zur Schaffung von Planrecht für den Bau einer westlichen Umgehung Kuchenheim beschlossen. Zwischenzeitlich fand die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerversammlung statt. Nach Abschluss dieses Bebauungsplanverfahrens kann im dann festgesetzten räumlichen Korridor mit der konkreten technischen Planung der Ortsumgehung begonnen werden. zu 2. Es ist davon auszugehen, dass für die komplette Trasse Grunderwerb erfolgen muss. Dies ist u.a. davon abhängig, in welchem Umfang Flächen eines im Plangebiet befindlichen Wirtschaftsweges miteinbezogen werden können. Eine konkrete Aussage kann erst nach Feststehen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes erfolgen. zu 3. Eine konkrete Aussage ist auf Basis des derzeitigen Planungsstandes nicht möglich, da die maßgeblichen Untersuchungen zum Beispiel mit Hinblick auf die Umweltverträglichkeit noch ausstehen. zu 4. Eine Umschichtung der Finanzmittel erscheint zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, da zunächst die Frage des Baurechts zu erarbeiten ist und mit der eigentlichen Bauausführung aus Sicht der Verwaltung mit Hinblick auf die Haushaltsplanung erst in späteren Jahren zu rechnen ist. zu 5. Unter positiven Voraussetzungen kann mit der Umsetzung der Maßnahme frühestens 2015 gerechnet werden. gez. I. V. Poth