Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,2 kB
Datum
23.02.2011
Erstellt
08.02.11, 04:08
Aktualisiert
08.02.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Z 1/F 7/2010
Der Landrat
Datum:
06.01.2011
Westtangente Kuchenheim
hier: Anfrage der FDP-Fraktion
Die geplante Ortsumgehung Kuchenheim wurde zuletzt im Kreisausschuss am 28.09.2010 und in V
106/2010 behandelt.
Bezug nehmend auf den o.g. Antrag wird seitens der Fachabteilung wie folgt Stellung genommen:
zu 1. Seitens der Stadt Euskirchen wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit
dem Ziel zur Schaffung von Planrecht für den Bau einer westlichen Umgehung Kuchenheim
beschlossen. Zwischenzeitlich fand die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerversammlung statt. Nach Abschluss dieses Bebauungsplanverfahrens kann im dann festgesetzten räumlichen Korridor mit der konkreten technischen Planung der Ortsumgehung begonnen werden.
zu 2. Es ist davon auszugehen, dass für die komplette Trasse Grunderwerb erfolgen muss. Dies
ist u.a. davon abhängig, in welchem Umfang Flächen eines im Plangebiet befindlichen Wirtschaftsweges miteinbezogen werden können. Eine konkrete Aussage kann erst nach Feststehen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes erfolgen.
zu 3. Eine konkrete Aussage ist auf Basis des derzeitigen Planungsstandes nicht möglich, da die
maßgeblichen Untersuchungen zum Beispiel mit Hinblick auf die Umweltverträglichkeit noch
ausstehen.
zu 4. Eine Umschichtung der Finanzmittel erscheint zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, da zunächst
die Frage des Baurechts zu erarbeiten ist und mit der eigentlichen Bauausführung aus Sicht
der Verwaltung mit Hinblick auf die Haushaltsplanung erst in späteren Jahren zu rechnen
ist.
zu 5. Unter positiven Voraussetzungen kann mit der Umsetzung der Maßnahme frühestens 2015
gerechnet werden.
gez. I. V. Poth