Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Verbundweite Einführung SchülerTicket hier: Sachstand)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
23.02.2011
Erstellt
11.02.11, 07:51
Aktualisiert
11.02.11, 07:51
Info GB (Verbundweite Einführung SchülerTicket
hier: Sachstand)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 70/2011 08.02.2011 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.02.2011 Verbundweite Einführung SchülerTicket hier: Sachstand Verbundweite Einführung des SchülerTickets hier: Sachstand und Bedeutung für den Kreis Euskirchen Über die Planungen des VRS, verbundweit ein SchülerTicket einzuführen, wurde kontinuierlich berichtet, zuletzt im AK ÖPNV am 26.01.2011. Zudem hatte der Kreis den VRS gebeten, das SchülerTicket im Rahmen einer Infoveranstaltung (01.02.2011) vorzustellen. Zu dieser Veranstaltung waren neben den Kreistagsfraktionen auch die kommunalen und konfessionellen Schul- und Entscheidungsträger sowie die Verkehrsunternehmen eingeladen. Die Zweckverbandsversammlung des VRS hat am 04.02.2011 die verbundweite Einführung des SchülerTickets beschlossen. Die Beschlussvorlage ist als Anlage beigefügt. Nunmehr obliegt es den kommunalen und konfessionellen Schulträgern eine Entscheidung über die Einführung des SchülerTickets an ihren Schulen zu treffen. Einige Kommunen, die die Einführung von ST planen, haben eine (Teil-) Integration der Sonderlinienverkehre in den allgemeinen Linienverkehr angeregt, um den Schülern gleichberechtigt die Möglichkeit zu geben, das SchülerTicket nutzen zu können. Die finanziellen Auswirkungen einer (Teil-)Integration sowie einer (teilweisen) Einführung von SchülerTickets durch die Schulträger im Kreis Euskirchen müssen in Zusammenarbeit zwischen Kreis Euskirchen und RVK berechnet werden. Nach Vorliegen dieser Ergebnisse können die Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage abgeschätzt werden. Sowohl eine Integration der Sonderlinienverkehre in den allgemeinen Linienverkehr als auch die aktuellen Entwicklungen zur Umstrukturierung von Schulstandorten machen voraussichtlich eine Fortschreibung des NVP erforderlich. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)