Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
39 kB
Datum
23.02.2011
Erstellt
11.02.11, 07:51
Aktualisiert
11.02.11, 07:51
Stichworte
Inhalt der Datei
ZWECKVERBAND VERKEHRSVERBUND RHEIN-SIEG
Drucksachennummer
6-09-11-1.1
VORLAGE
Beratungsfolge
Verbandsversammlung
Datum
TOP 1.1
04.02.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Gegenstand:
Einführung eines nach Standortkategorien preislich differenzierten SchülerTickets
zum Schuljahr 2011/2012
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Das SchülerTicket-Fakultativmodell wird zum 01.08.2011 auf ein 2Standortkategorie-Modell mit der vorgeschlagenen Zuordnung der Kommunen in Standortkategorien sowie der unterschiedlichen Preisgestaltung für
Grundschüler und Schüler weiterführender Schulen umgestellt (Anlage 1).
2. Die Tarifbestimmungen zum SchülerTicket werden in der vorliegenden Form
(Anlage 2) beschlossen.
3. Die Zuordnung der einzelnen Kommunen zu den 2 Standortkategorien soll
zum Schuljahreswechsel 2013/2014 erneut geprüft werden.
4. Das künftige Referenzticket für die Berechnung der Schulträgerleistungen
ist das StarterTicket.
Fortsetzung umseitig
Erläuterungen:
In ihrer Sitzung vom 27. Mai 2010 fasste die Verbandsversammlung den Beschluss:
Mit Wirkung zum Schuljahr 2011/2012 wird es im Ticketsortiment des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg im Bereich des Ausbildungssegments wesentliche Änderungen geben.
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Das SchülerTicket, welches bereits vielerorts bewährt ist, wird mit preislichen
Änderungen als das Ticket für Schule und Freizeit sowohl für Grundschulen als
auch für weiterführende Schulen etabliert.
Das SchülerjahresTicket als reines Ticket für Schulfahrten wird nicht mehr angeboten.
Das JuniorTicket als reines Ticket für Freizeitfahrten wird nicht mehr angeboten.
Die Beschlussfassung zu diesen drei Punkten ist sowohl auf Zweckverbandsseite als auch
durch den Beirat der Verkehrsunternehmen bereits erfolgt. Jedoch stand die nähere
Ausgestaltung des flächendeckenden SchülerTickets zur Diskussion. Um auch im ländlichen Raum eine genügend hohe Akzeptanz für das flächendeckende SchülerTicket zu
erreichen, sollten hier die Preise abgesenkt werden, ebenso wie die Preise für Grundschulen niedriger sein sollten als für weiterführende Schulen. Die Zuordnung der Schule
zu einem Preis erfolgt dann nach ihrer Zugehörigkeit zu einer Kommune.
Geprüft werden sollten 2 bzw. alternativ 3 Standortkategorien. Alternativ zum Konzept
„unterschiedliche Preise für Grundschulen und weiterführende Schulen“ sollte auch die
Preisgestaltung in Abhängigkeit von Altersgrenzen geprüft werden.
Die nun vorgelegte Preisgestaltung für das flächendeckende SchülerTicket sieht folgendermaßen aus:
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Einteilung in zwei Standortkategorien
Unterscheidung nach Grundschule und weiterführender Schule
Das neue SchülerTicket Fakultativmodell mit 2 Standortkategorien und Unterscheidung
in Grundschulen/ weiterführende Schulen in der vorgelegten Variante hat gegenüber den
anderen Modellen (3 Standortkategorien sowie Unterscheidung nach Alter) die größten
Vorteile: Der ländliche Raum fällt einheitlich in die gleiche Standortkategorie, der Tarif
wird nicht zu sehr differenziert, bestehende SchülerTicket-Verträge müssen nur in wenigen Einzelfällen angepasst werden, Tickets müssen anders als bei einer Altersgrenze nur
einmal – nämlich beim Schulwechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule –
ausgetauscht werden.
Insgesamt sind die Preise einnahmen neutral gestaltet. Folgendes findet Berücksichtigung:
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Wegbrechende Einnahmen bei JuniorTickets und StarterTickets, die auf das günstige SchülerTicket wechseln.
Wegbrechende Einnahmen aus einigen in niedrigere Standortkategorien wechselnde bestehende SchülerTicket-Verträgen
In etwa gleichbleibende Einnahmen bei den Schulträgerleistungen (entsprechen
den Einnahmen aus heutigen Verträgen mit den Schulträgern für die Beförderung
freifahrberechtigter Schüler)
Hinzukommende Einnahmen aus den Zuzahlungen, die freifahrberechtigte Schüler
künftig für den Freizeitnutzen leisten (sog. Eigenanteile für das 1. bzw. 2. freifahrberechtige Kind) an den Schulen, an denen es bisher nicht die Möglichkeit gab, ein
günstiges SchülerTicket zu erwerben
Hinzukommende Einnahmen aus neuen Selbstzahlern an den Schulen, an denen
es bisher nicht die Möglichkeit gab, ein günstiges SchülerTicket zu erwerben
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-2Preiserhöhung für die Selbstzahler in Standortkategorie 1: Statt der bereits im
Rahmen der normalen Tarifanpassung 2011 für den 01.08.2011 beschlossenen
25,90 Euro werden hier 26,90 Euro angesetzt.
Preisstabilität für die Freifahrberechtigten Kinder in Standortkategorie 1
Preissenkung in allen anderen Fällen
Die Schulträgerleistungen werden bei Einführung des SchülerTickets durch einen Schulträger gem. Schülerfahrkostenverordnung auf Basis der heutigen Leistungen für freifahrberechtigte Schüler festgeschrieben. Die Modalitäten der Festschreibung (spitz/pauschal)
werden in einem Vertrag zwischen dem Schulträger, dem Verkehrsunternehmen und der
VRS GmbH festgelegt. Die Fortschreibung erfolgt zukünftig bei einer Spitzabrechnung –
aufgrund des Wegfalles des SchülerjahresTickets – auf Basis von 11 Monatsraten des
StarterTickets, bei einer Pauschalabrechnung auf Basis der durchschnittlichen Entwicklung der Schülerzahlen sowie der durchschnittlichen Preisanpassung des StarterTickets.
Eine Monatsrate des StarterTickets ist zum 01.08.2010 preisidentisch mit einer Monatsrate des SchülerjahresTickets, so dass sowohl preislich als auch im Verfahren keine Änderungen für den Schulträger anstehen, lediglich das Referenzticket wird geändert.
Die jetzt vorliegende Gestaltung des SchülerTickets Fakultativmodells, wie sie auch in
Anlage 1 dargestellt ist, wurde durch den Tarifbeirat am 24.01.2011 einstimmig empfohlen. Jedoch bittet der Tarifbeirat um eine Überprüfung der Zuordnung der Standortkategorien in zwei Jahren.
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Der Verbandsvorsteher