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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
17.02.11, 10:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Neue Fassung
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 250/2003
11.11.2003
Az.: 40/252 - 33/1
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
24.11.2003
Kreisausschuss
03.12.2003
Einrichtung von zwei zusätzlichen Werkstätten im Thomas-Eßer-Berufskolleg
Sachbearbeiter/in: Herr Ney
Tel.: 15 535
Abt.: 40
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung -HJ 2004- Haush.-St.: 2410 93501
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beschließt, im Thomas-Eßer-Berufskolleg jeweils eine Metall- und eine Elektrowerkstatt einzurichten. Die Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 80.000 EUR erfolgt
mit der durch Kooperationsbemühungen erzielten Einsparung im Rahmen der Beschaffung der
CNC-Maschine in Höhe von 72.500,- EUR zuzüglich weiterer Mittel der Vermögenshaushalte 2003
und 2004 in Höhe von 7.500,- EUR. Die Realisierung der ursprünglich vorgesehenen Beschaffungen in Höhe von 7.500,- EUR wird zu Gunsten der vordringlich benötigten Werkstätten nach 2005
verschoben.
Der Sperrvermerk (siehe Haushalt S. 461) wird insoweit aufgehoben.
Begründung:
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1. Allgemeines
Mit Schreiben vom 07.11.2003 (Anlage 1) beantragt der Leiter des Thomas-EßerBerufskollegs die zusätzliche Einrichtung je einer Metallwerkstatt und einer Elektrowerkstatt. Die Werkstätten werden benötigt für den vorgeschriebenen Praxisunterricht in den
Klassen der Berufsfelder Metall und Elektro. Der Schulleiter begründet den Bedarf mit den
gestiegenen Schülerzahlen. Zum Antrag des Schulleiters nehme ich wie folgt Stellung:
2. Rechtliche Grundlagen
Mit der Beendigung der Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht (§ 9 Schulpflichtgesetz (SchpflG). Die Berufsschule umfasst folgende Bildungsgänge:
-
die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung für Schüler/innen in einem Berufsausbildungsverhältnis
-
die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr
-
das Berufsgrundschuljahr
-
Klassen für Schüler/innen ohne Berufsausbildungsverhältnis.
Nach § 30 Schulverwaltungsgesetz (SchVG) ist der Schulträger u. a. verpflichtet, die
für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und ordnungsgemäß zu unterhalten.
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) schreibt vor, wie hoch
der Praxisanteil (Werkstattunterricht) in den einzelnen Bildungsgängen ist.
Hinsichtlich der Bildung von Klassen und Werkstattgruppen gelten folgende Mindest-,
Richt- und Höchstwerte:
Mindestwert
Richtwert
Höchstwert
Klassen
16
22
31
Werkstattgruppen
16
16
16
Zur Errichtung der Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr und des Berufsgrundschuljahres
ist der Schulträger nicht verpflichtet. Stehen diese Bildungsgänge nicht zur Verfügung,
sind die Berufsschulpflichtigen, die kein Berufsausbildungsverhältnis eingegangen sind,
verpflichtet, die Berufsschulpflicht in Klassen für Schüler/innen ohne Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen. Der Unterricht in diesen Klassen wird in der Regel in Teilzeitform
durchgeführt, d. h. die Jugendlichen besuchen an einem Tag in der Woche die Schule. An
den unterrichtsfreien Tagen sind sie sich selbst überlassen.
Im Gegensatz hierzu werden die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr und das Berufsgrundschuljahr in Vollzeitform geführt, d. h. der Unterricht findet an fünf Tagen in der Woche statt. Diese Bildungsgänge sind nach Auskunft der Schulaufsichtsbehörde besonders
geeignet, die Entwicklung der Berufsfähigkeit der jungen Menschen deutlich zu verbessern. Insofern besteht für den Schulträger eine gesellschaftspolitische Verpflichtung, die
Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr und das Berufsgrundschuljahr zu errichten. Dieser
Verpflichtung ist der Kreis bereits am 13.05.1976 bzw. 13.06.1979 (Errichtung von Berufsgrundschuljahren an den berufsbildenden Schulen in Euskirchen und Kall) nachgekommen.
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3. Bildungsgänge am Thomas-Eßer-Berufskolleg
Am Thomas-Eßer-Berufskolleg werden folgende Bíldungsgänge mit vorgeschriebenem
Werkstattunterricht geführt:
Bildungsgang
Abkürzung
Werkstattunterricht
(Wochenstunden)
Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr (Metall)
V BGJ
10
Berufsgrundschuljahr (Metall und Elektro)
BGJ
11
Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag (Metall)
JoA
3
Berufsfachschule Technik (Metall)
BFS T
7
Einjährige Berufsfachschule für Informations- u. IT
Telekommunikationstechnik
4
Dreijährige Berufsfachschule für informationstechnische Assistenten
AssIT
4
Höhere Berufsfachschule Technik (Metall)
HöTec/M
4
Höhere Berufsfachschule Technik (Elektro)
HöTec/E
4
4. Entwicklungen am Thomas-Eßer-Berufskolleg
Die Entwicklung der aktuellen Schülerzahlen ist in Anlage 2 aufgeführt. Die dort aufgezeigte Entwicklung der Schülerzahlen ist symptomatisch für die gesamte Region. Dies bestätigen Aussagen der Schulaufsichtsbehörde, der Arbeitsverwaltung und benachbarter Schulträger. Für den Schülerzuwachs in den Klassen der JoA und der V BGJ ist die derzeitige
Lehrstellensituation ausschlaggebend.
Darüber hinaus geht die demographische Prognose von einer Steigerung der Bevölkerung
(16 – 17 Jahre) bis zum Jahre 2008 aus. Nach den heutigen Erkenntnissen wird erst nach
dem Jahre 2015 die Bevölkerungszahl dieser Personengruppe wieder auf den Level von
2003 gesunken sein. Das bedeutet, das in den nächsten 12-13 Jahren ein erhöhter Bedarf
an Werkstätten besteht.
Folglich ist auch in dieser Hinsicht mit einer Zunahme des Werkstattbedarfs in den nächsten Jahren zu rechnen. Diese Situation wirkt sich auch auf den Werkstattbedarf des Thomas-Eßer-Berufskollegs aus.
Anlage 3 gibt Auskunft über die Klassenbildung und deren Entwicklung. Hiernach werden
insgesamt 19 Klassen mit Werkstattbedarf (im Vorjahr 13,5) eingerichtet. Der größte Bedarf entsteht durch zwei zusätzliche Klassen JoA.
Die Anlage 4 gibt Auskunft über den Werkstattbedarf der einzelnen Bildungsgänge. Hiernach sind bei richtlinienkonformer Unterrichtserteilung insgesamt 184 (96 Metall + 88 Elektro) Wochenstunden Werkstattunterricht zu erteilen. Bei einer Auslastung von 8
Std./Tag und einer Frequentierung von 5 Tagen/Woche errechnet sich unter Beachtung
der geltenden Stundentafeln ein Bedarf von jeweils 2 Werkstätten Metall und Elektro.
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5. Derzeitige Situation am Thomas-Eßer-Berufskolleg und Lösungsmöglichkeiten
Das Thomas-Eßer-Berufskolleg verfügt zurzeit über je eine Werkstatt Metall und Elektro.
Mit diesen Werkstätten können maximal 8 Unterrichtsstunden/Tag abgedeckt werden.
Dies entspricht einer Kapazität von 40 Unterrichtsstunden/Woche.
Werkstattstunden
Elektro
Metall
Soll
88
96
Ist
40
40
Fehlbedarf
48
56
Es besteht folglich ein zusätzlicher Bedarf von jeweils einer Metall- und einer Elektrowerkstatt.
Folgende Lösungsmöglichkeiten bieten sich an:
A) Einrichtung weiterer Werkstätten im Schulgebäude
Die Einrichtung weiterer Werkstätten im Schulgebäude wird seitens der Schulleitung
präferiert. Zur Umsetzung dieser Lösungsmöglichkeit schlägt der Schulleiter vor, die
bisherige Holzwerkstatt in eine Metallwerkstatt umzurüsten. Für eine Holzwerkstatt besteht künftig kein Bedarf (nach dem von der Schule beschlossenen Schulprogramm
werden keine V BGJ oder BGJ im Berufsfeld Holz eingerichtet).
Der ehemalige EDV-Raum 0.87– die EDV-Ausstattung ist aus Sicherheitsgründen
(Einbruchdiebstahl) aus dem EG in das OG verlagert worden – wird zur zweiten Elektrowerkstatt ausgestattet.
Nach einer Markterkundung seitens der Schule und unter Ausnutzung möglicher Kostenreduzierungen, z. B. durch Installationsarbeiten in Eigenleistung, betragen die Einrichtungskosten voraussichtlich:
Metallwerkstatt
Elektrowerkstatt
Umbaukosten
Gesamt
rd. 30.000,- EUR
rd. 45.000,- EUR
rd. 5.000,- EUR
rd. 80.000,- EUR
Diese Investition verursacht in den nächsten 12 Jahren (erhöhter Werkstattbedarf) kalkulatorische Kosten (Abschreibung, Verzinsung) und Betriebskosten in Höhe von insgesamt 44.990,34 EUR/Jahr (Anlage 5).
B) Anmietung von Werkstätten im Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Die Frage der Anmietung von Werkstatträumen im BZE war Gegenstand intensiver
Erörterungen mit der Schulleitung und dem BZE. Als Ergebnis der Bemühungen bleibt
festzuhalten:
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-
Das BZE kann eine Metallwerkstatt zur Verfügung stellen. Die Miete (einschließlich
Nutzung der Bankwerkzeuge) beträgt 27,00 EUR/Zeitstunde zuzüglich Materialverbrauch und zuzüglich der Kosten für die Nutzung der Infrastruktur (Telefon, Fax,
Internet, Mitbenutzung des Sekretariats werden nach individuellem Verbrauch abgerechnet).
Unter Berücksichtigung der täglichen Unterrichtszeit von 7:50 Uhr bis 14:50 Uhr (8
Unterrichtsstunden) müsste die Werkstatt einschließlich der erforderlichen Vor- und
Nachbereitungszeit täglich von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr (7,5 Zeitstunden) angemietet
werden. Hierdurch entstünden pro Jahr folgende Kosten:
7,5 (Std.) x 5 (Tage/Woche) x 40 (Wochen/Jahr) x 27,- €/Std. = 40.500 EUR zuzüglich anfallender Kosten für die Nutzung der Infrastruktur.
-
Die Anmietung einer Elektrowerkstatt im BZE ist nicht möglich, da das BZE nach
eigenen Angaben zeitgleich auch andere Kurse im Bereich der Elektrotechnik
durchführt, die auf die im Schulunterricht benötigten Lehrmittel zurückgreifen. Das
BZE hält die für den Schulunterricht erforderlichen Lehrmittel und Messgeräte jedoch dann nicht in ausreichender Zahl vor.
Darüber hinaus verfügt das BZE nicht über bestimmte Lehrmittel (Systeme zur Robotik, zum ASI-Bus und Profi-BUS), die das Thomas-Eßer-Berufskolleg benötigt.
Die Elektrowerkstatt muss folglich im Thomas-Eßer-Berufskolleg eingerichtet werden. Hierdurch entstehen weitere Kosten in Höhe von 28.789,80 EUR/Jahr (Anlage
5).
-
Die Kosten erhöhen sich um zusätzlich entstehende Schülerfahrkosten. Die entstehenden Schülerfahrkosten hängen von der Stundenplangestaltung ab. Bei nur einer
Fahrt/Schultag entstehen für einen 17er Bus ca. 40,- EUR/Tag.
Bei 200 Schultagen/Jahr entstehen voraussichtlich zusätzliche Schülerfahrkosten in
Höhe von ca. 8.000,- EUR/Jahr (Anmietung der Metallwerkstatt).
6. Kostenvergleich
Die v. g. Möglichkeiten verursachen bei einer Laufzeit von 12 Jahren (erhöhter Werkstattbedarf) folgende zusätzlichen Kosten pro Jahr (Anlage 5):
EUR/Jahr
Beide Werkstätten im TEB
44.990,34
Elektro im TEB + Metall im BZE
77.289,80
Die Einrichtung beider Werkstätten im Thomas-Eßer-Berufskolleg ist aus wirtschaftlichen
Gesichtspunkten der Anmietung eines Werkraumes im BZE vorzuziehen.
7. Zusammenfassung und Vorschlag der Verwaltung
¾ Aufgrund gestiegener Schülerzahlen kann der Werkstattbedarf am Thomas-EßerBerufskolleg mit den vorhandenen Werkstätten nicht gedeckt werden. Es fehlen je eine
Metall- und eine Elektrowerkstatt. In den nächsten 12-13 Jahren ist von dem erhöhten
Werkstattbedarf auszugehen.
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¾ Zur Lösung bieten sich folgende Alternativen an:
a) Die fehlenden Werkstätten werden im Thomas-Eßer-Berufskolleg eingerichtet. Es
entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von 44.990,34 EUR/Jahr .
b) Die fehlende Metallwerkstatt wird im BZE angemietet. Es entstehen jährliche Mietkosten von 40.500 EUR, die aufgrund der demographischen Entwicklung auch in
den nächsten 12-13 Jahren anfallen. Hinzu kommen noch Schülerfahrkosten in Höhe von mindestens 8.000,- EUR/Jahr.
Die fehlende Elektrowerkstatt wird im Thomas-Eßer-Berufskolleg eingerichtet. Es
entstehen Kosten in Höhe von 28.789,80 EUR/Jahr .
Damit verursacht die Alternative b) Kosten in Höhe von 77.289,80 EUR/Jahr .
¾ Aus wirtschaftlichen Gründen wird vorgeschlagen, die fehlenden Werkstätten im Thomas-Eßer-Berufskolleg einzurichten. Die Finanzierung der Investitionskosten in Höhe
von 80.000 EUR (siehe Ziffer 5) erfolgt mit der durch Kooperationsbemühungen erzielten Einsparung im Rahmen der Beschaffung der CNC-Maschine in Höhe von 72.500,EUR zuzüglich weiterer Mittel der Vermögenshaushalte 2003 und 2004 in Höhe von
7.500,- EUR. Die Realisierung der ursprünglich vorgesehenen Beschaffungen in Höhe
von 7.500,- EUR wird im Einvernehmen mit dem Schulleiter zu Gunsten der vordringlich benötigten Werkstätten nach 2005 verschoben.
I. V.: gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)