Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsergänzung (Fördersteckbrief MAIS Erwerbslosenberatung und Arbeitslosenzentren)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
17.02.11, 13:59
Aktualisiert
17.02.11, 13:59
Verwaltungsergänzung (Fördersteckbrief MAIS Erwerbslosenberatung und Arbeitslosenzentren) Verwaltungsergänzung (Fördersteckbrief MAIS Erwerbslosenberatung und Arbeitslosenzentren) Verwaltungsergänzung (Fördersteckbrief MAIS Erwerbslosenberatung und Arbeitslosenzentren)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fördersteckbrief zum Landesprogramm „Erwerbslosenberatung und Arbeitslosenzentren“ (Stand: 07.10.2010) Zielsetzung des Pro- Erwerbslosen Personen in Nordrhein-Westfalen soll eine gramms trägerunabhängige und qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung ermöglicht werden. Zielgruppe Das Förderangebot richtet sich insbesondere an erwerbslose Menschen im ALG II-Bezug. Erwerbslose nach dem SGB III, ältere Erwerbslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende sowie Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen können ebenfalls an dem Beratungs- und Begleitangebot teilhaben. Qualitative Ziele für die Das niedrigschwellige Angebot der Beratungsstellen und Hilfe suchenden Men- Arbeitslosenzentren zielt vor allem auf stark arbeitsmarkt- schen ferne und nur schwer anzusprechende Personengruppen. Diesen wird ein lebensweltbezogener und umfassender Beratungsansatz angeboten. Die Einrichtungen übernehmen eine Lotsenfunktion für die Hilfe suchenden Menschen. Sie motivieren die Arbeitsuchenden, verhindern die Vereinzelung der Betroffenen, leisten Hilfe zur Selbsthilfe und damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt bzw. zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit. 1 Aufgaben der Bera- Auf der Basis der oben genannten Ziele setzt das Bera- tungsstellen tungsangebot an. Die Ratsuchenden erhalten Unterstützung zu ihrer weiteren beruflichen Entwicklung. Sie werden über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten informiert, bezüglich ihrer wirtschaftlichen und psychosozialen Situation beraten und erhalten rechtskreisübergreifende Unterstützung bei rechtlichen Fragen. Die Einrichtungen eröffnen Wege zu weiteren Hilfeangeboten und stellen die erforderlichen Kontakte her. Aufgaben der Arbeits- Die Einrichtungen bieten mit ihrem niedrigschwelligen losenzentren Ansatz Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte. Sie schließen die Betroffenen für weiterführende Beratungsangebote auf. Förderhöhe Bera- Gefördert werden je Beratungsstelle 80 % der Personal- tungsstelle und Sachkosten für eine Beratungsfachkraft. Dabei orientieren sich die Personalkosten an EG 10, Stufe 5 TV-L. Die Höhe der förderfähigen Sachkosten ist auf 15.600 € jährlich begrenzt. Dies entspricht pro Beratungsstelle einer Jahresförderung in Höhe von max. 57.960,- Euro. 20 % der Kosten müssen kofinanziert werden. Förderhöhe Arbeitslo- Gefördert werden je Arbeitslosenzentrum 50 % der nach- senzentrum gewiesenen zuschussfähigen Gesamtausgaben bis zu einer Höhe von 31.200 €. Die Förderhöchstsumme beträgt 15.600,- Euro pro Jahr. Die übrigen 50 % der Kosten müssen kofinanziert werden. Zuwendungsempfänger Antragsteller können Einrichtungen sein, die über Erfahund –voraussetzungen rungen in der individuellen Begleitung und Betreuung erwerbsloser Menschen verfügen. 2 Erforderlich sind ausreichende und angemessene Räumlichkeiten, regelmäßige Öffnungszeiten an mindesten 5 Tagen in der Woche mit insgesamt mindestens 30 Wochenstunden. Für Beratungsstellen gilt, dass nur Fachpersonal mit mindestens einem Fachhochschulabschluss oder dem Abschluss eines Bachelor-Studiengangs gefördert werden kann. Anderweitig erworbene Qualifikationen sind nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag förderfähig. Förderverfahren Gefördert werden können je Kreis/kreisfreier Stadt eine Erwerbslosenberatungsstelle und ein Arbeitslosenzentrum. In den Regionen, in denen bis 2007 mehr Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren im Rahmen der ESFkofinanzierten Landesarbeitsmarktpolitik bezuschusst worden sind, können analog weitere Einrichtungen gefördert werden. Die Zahl der 2007 bezuschussten Einrichtungen (unterteilt nach Beratungsstellen und Zentren) kann nicht überschritten werden. Die Vorlage eines regionalen Konsenses ist erforderlich. Programmvolumen und Das Programmvolumen beträgt rund 5 Mio. Euro jährlich. Programmstart Der Start des Programms ist für den 01.01.2011 vorgesehen. Die Förderung erfolgt aufgrund der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen zunächst für die Dauer von maximal zwei Jahren (bis 31.12.2012). 3