Daten
Kommune
Bedburg
Größe
542 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
22.10.14, 18:01
Aktualisiert
22.10.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9139/2014
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
04.11.2014
Rat der Stadt Bedburg
16.12.2014
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Vorberatung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte
Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren über die
Nutzung von Übergangswohnheimen für das Jahr 2015 zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der vorliegende Gebührenkalkulation liegt die Nutzung folgender Gebäude als
Übergangswohnheime zugrunde:
Gommershovener Weg 20 a und 20 b
Pannengasse 32 und 34
Ab Juni 2014: Alte Schule Lipp / Erkelenzer Straße 78
Es wird, wie in den Jahren zuvor, eine einheitliche Gebühr kalkuliert, die sich nach der
Belegungszahl der Übergangsheime bemisst. Für 2015 wird mit der vollen Belegung der
Gebäude gerechnet.
durchschnittliche Belegung der
Asylunterkünfte
100
80
60
40
20
0
100%
September
Auslastung
2014
2013
2012
2011
2010
Seitens des Fachbereiches II wird davon ausgegangen, dass weitere Zuweisungen von
Asylbewerbern im Jahr 2015 erfolgen und sich daher der Raumbedarf voraussichtlich
erhöhen wird.
Derzeit werden Überlegungen angestellt, wie man diesem zusätzlichen Bedarf gerecht
werden kann. Hierzu kann allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verlässliche
Aussage getroffen werden. Es wird insoweit auf die Beratungen zu TOP 6 der Sitzung des
Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 21.10.2014 (WP9-122/2014) verwiesen.
Gegebenenfalls ist im Laufe des Jahres 2015 eine Nachkalkulation erforderlich.
Beschlussvorlage WP9-139/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Folgende Kosten sind nach § 6 KAG ansatzfähig:
Gommershovener
Weg
Pannengasse
Soziale Einrichtungen
für Asylbewerber
Alte Schule Lipp
(KiGa und
Mischnutzung)
Plan
Plan
Plan
Plan
Zuw. lfd Zwecke vom Land
-7.000
Dienstbezüge Beamte
4.800
Dienstbezüge tarifl. Beschäft.
Beitr. Versorg.-kasse t. Besch
Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch
Instandh. d. Grundst. und baul. Anlagen
Unterh. und Bew. d. Grundst. u. baul. Anl.
Aufwendungen für Wartungen und Prüfungen
Aufwendungen für Strom
10.000
0
7.000
7.000
500
500
10.000
11.100
15.000
5.000
Aufwendungen für Gas
8.000
5.200
4.400
Aufwendungen für Wasser
2.700
1.900
500
Aufwendungen für Grundsteuern
0
Aufwendungen für Kanalgebühren
4.500
3.700
2.000
Aufwendungen für Müllgebühren
2.500
1.900
1.600
35
35
160
Gebäudeversicherung
250
250
Sonst. Bewirtschaftungskosten
200
200
1.500
1.500
Aufwendungen für Straßenrein.
Unterhaltung so. bew. Vermögen
Sonstige Sachleistungen
500
2.000
3.000
Sonstige Geschäftsaufwendungen
500
Telefongebühren
Kalkulatorische Abschreibungen
200
6.165
6.165
54.450
43.550
250
Kalkulatorische Zinsen
Summe
interne Leistungsverrechnung
Ansatzfähige Kosten
Ansatzfähige Kosten 2014
1.300
26.410
62.632
188.342
178.377
Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen
Kosten sind auch Umlagen beteiligter Verwaltungseinheiten ansatzfähige Kosten im Sinne
von § 6 KAG. In den Umlagen sind anteilige Kosten der Geschäftsbereiche 1, 2, 7 sowie
die allgemeinen Verwaltungskosten des Geschäftsbereichs 3 enthalten.
Die kalkulatorischen Abschreibungen der Wohnheime Gommershovener Weg und
Pannengasse bemessen sich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Kalkulatorische
Zinsen werden nicht angesetzt, da die Wohnheime komplett durch Zuweisungen finanziert
wurden (Objektförderung + allg. Investitionspauschale).
Der federführende Geschäftsbereich 3 geht von einer maximalen Belegungszahl der
aktuellen Räumlichkeiten von rd. 94 Personen aus, so dass sich ein Gebührensatz in
Höhe von 167 € pro Monat ergibt.
Beschlussvorlage WP9-139/2014
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Gegenüber dem Vorjahr sinkt sich der Gebührensatz somit um 31,00 €. Der
Deckungsgrad liegt bei o.g. Gebühr bei 100 %.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 15.10.2014
----------------------------------Salzhuber
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-139/2014
Seite 4