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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
542 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
22.10.14, 18:01
Aktualisiert
22.10.14, 18:01
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9139/2014 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 04.11.2014 Rat der Stadt Bedburg 16.12.2014 Abstimmungsergebnis: Betreff: Vorberatung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren über die Nutzung von Übergangswohnheimen für das Jahr 2015 zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der vorliegende Gebührenkalkulation liegt die Nutzung folgender Gebäude als Übergangswohnheime zugrunde:  Gommershovener Weg 20 a und 20 b  Pannengasse 32 und 34  Ab Juni 2014: Alte Schule Lipp / Erkelenzer Straße 78 Es wird, wie in den Jahren zuvor, eine einheitliche Gebühr kalkuliert, die sich nach der Belegungszahl der Übergangsheime bemisst. Für 2015 wird mit der vollen Belegung der Gebäude gerechnet. durchschnittliche Belegung der Asylunterkünfte 100 80 60 40 20 0 100% September Auslastung 2014 2013 2012 2011 2010 Seitens des Fachbereiches II wird davon ausgegangen, dass weitere Zuweisungen von Asylbewerbern im Jahr 2015 erfolgen und sich daher der Raumbedarf voraussichtlich erhöhen wird. Derzeit werden Überlegungen angestellt, wie man diesem zusätzlichen Bedarf gerecht werden kann. Hierzu kann allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage getroffen werden. Es wird insoweit auf die Beratungen zu TOP 6 der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 21.10.2014 (WP9-122/2014) verwiesen. Gegebenenfalls ist im Laufe des Jahres 2015 eine Nachkalkulation erforderlich. Beschlussvorlage WP9-139/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Folgende Kosten sind nach § 6 KAG ansatzfähig: Gommershovener Weg Pannengasse Soziale Einrichtungen für Asylbewerber Alte Schule Lipp (KiGa und Mischnutzung) Plan Plan Plan Plan Zuw. lfd Zwecke vom Land -7.000 Dienstbezüge Beamte 4.800 Dienstbezüge tarifl. Beschäft. Beitr. Versorg.-kasse t. Besch Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch Instandh. d. Grundst. und baul. Anlagen Unterh. und Bew. d. Grundst. u. baul. Anl. Aufwendungen für Wartungen und Prüfungen Aufwendungen für Strom 10.000 0 7.000 7.000 500 500 10.000 11.100 15.000 5.000 Aufwendungen für Gas 8.000 5.200 4.400 Aufwendungen für Wasser 2.700 1.900 500 Aufwendungen für Grundsteuern 0 Aufwendungen für Kanalgebühren 4.500 3.700 2.000 Aufwendungen für Müllgebühren 2.500 1.900 1.600 35 35 160 Gebäudeversicherung 250 250 Sonst. Bewirtschaftungskosten 200 200 1.500 1.500 Aufwendungen für Straßenrein. Unterhaltung so. bew. Vermögen Sonstige Sachleistungen 500 2.000 3.000 Sonstige Geschäftsaufwendungen 500 Telefongebühren Kalkulatorische Abschreibungen 200 6.165 6.165 54.450 43.550 250 Kalkulatorische Zinsen Summe interne Leistungsverrechnung Ansatzfähige Kosten Ansatzfähige Kosten 2014 1.300 26.410 62.632 188.342 178.377 Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten sind auch Umlagen beteiligter Verwaltungseinheiten ansatzfähige Kosten im Sinne von § 6 KAG. In den Umlagen sind anteilige Kosten der Geschäftsbereiche 1, 2, 7 sowie die allgemeinen Verwaltungskosten des Geschäftsbereichs 3 enthalten. Die kalkulatorischen Abschreibungen der Wohnheime Gommershovener Weg und Pannengasse bemessen sich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Kalkulatorische Zinsen werden nicht angesetzt, da die Wohnheime komplett durch Zuweisungen finanziert wurden (Objektförderung + allg. Investitionspauschale). Der federführende Geschäftsbereich 3 geht von einer maximalen Belegungszahl der aktuellen Räumlichkeiten von rd. 94 Personen aus, so dass sich ein Gebührensatz in Höhe von 167 € pro Monat ergibt. Beschlussvorlage WP9-139/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Gegenüber dem Vorjahr sinkt sich der Gebührensatz somit um 31,00 €. Der Deckungsgrad liegt bei o.g. Gebühr bei 100 %. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 15.10.2014 ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-139/2014 Seite 4