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Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen-Kreuzweingarten, Josef-Gebertz-Straße 17a, um eine Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
01.03.11, 04:06
Aktualisiert
01.03.11, 04:06
Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen-Kreuzweingarten, Josef-Gebertz-Straße 17a, um eine Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder) Beschlussvorlage GB (Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen-Kreuzweingarten, Josef-Gebertz-Straße 17a, um eine Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 157/2011 14.02.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 10.03.2011 Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen-Kreuzweingarten, Josef-Gebertz-Straße 17a, um eine Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder Sachbearbeiter/in: Frau Kremer Tel.: 625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. I. V. Steffens Kreiskämmerer Ermächtigungsübertragung i.R.d. JAB 2010 (D 31/2011) Produkt: 365 01 Zeile: 28 Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Euskirchen zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Euskirchen-Kreuzweingarten, Josef-Gebertz-Straße 17a, um eine Gruppe I für unter dreijährige Kinder einen Zuschuss in Höhe von 5 % des zuwendungsfähigen Höchstbetrages zu gewähren. Begründung: -2Die Stadt Euskirchen bittet mit Antrag vom 25.06.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung Euskirchen-Kreuzweingarten, Josef-Gebertz-Straße 17a. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Euskirchen auf 120.000,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 120.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid des Landes vom 29.10.2010 2. Landeszuschuss i. H. v. 90 % 3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 % 4. Trägeranteil i. H. v. 5 % 200.000,00 € 108.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)