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Beschlusstext (30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereiche "Bergsteiner Straße" und Verlängerung "Vor dem Bovenberg")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereiche "Bergsteiner Straße" und Verlängerung "Vor dem Bovenberg")

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BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 03.05.2005 TOP Betreff 5.8. 30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereiche „Bergsteiner Straße“ und Verlängerung „Vor dem Bovenberg“ Vorlage: 23/2005 Beschluss: „1.) Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, und zwar in einem Teilbereich der „Bergsteiner Straße“ entsprechend der Abgrenzung in der der Sitzungsvorlage beigefügten Planunterlage. 2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen