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Beschlusstext (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse")

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BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 03.05.2005 TOP Betreff 5.7. 29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte „Pützgasse“ Vorlage: 25/2005 Beschluss: „1. Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen, Flur 1, Parzellen Nrn. 56, 59 und 60 entsprechend der Abgrenzung in der der Sitzungsvorlage beigefügten Flurkarte. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 3. Die bisher nicht genehmigte Fläche 1 wird vorrangig für künftige Erweiterungen im Ortsteil Üdingen vorgesehen“ Beratungsergebnis: 10 Stimmen dafür, 0 dagegen, 6 Enthaltungen