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Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Nettersheim auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Ausbaus und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Nettersheim-Tondorf, Spielstraße 2 a)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
02.03.11, 04:06
Aktualisiert
02.03.11, 04:06
Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Nettersheim auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Ausbaus und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Nettersheim-Tondorf, Spielstraße 2 a) Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Nettersheim auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Ausbaus und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Nettersheim-Tondorf, Spielstraße 2 a)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 147/2011 14.02.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 10.03.2011 Antrag der Gemeinde Nettersheim auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Ausbaus und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Nettersheim-Tondorf, Spielstraße 2 a Sachbearbeiter/in: Frau Kremer Tel.: 625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. I. V. Steffens Kreiskämmerer Ermächtigungsübertragung i.R.d. JAB 2010 (D 31/2011) Produkt: 365 01 Zeile: 28 Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Nettersheim zu den Kosten des Ausbaus und der Erstausstattung einer Gruppe I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Nettersheim-Tondorf, Spielstraße 2 a, einen Zuschuss in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu gewähren. Begründung: -2Die Gemeinde Nettersheim bittet mit Antrag vom 24.06.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Ausbaus und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in Nettersheim-Tondorf, Spielstraße 2 a. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Gemeinde Nettersheim auf 35.217,74 €. Demnach ergeben sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren zuwendungsfähige Gesamtausgaben i. H. v. 35.217,74 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben lt. Zuwendungsbescheid des Landes vom 13.01.2011 2. Landeszuschuss i. H. v. 90 % 3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 % 4. Trägeranteil i. H. v. 5 % 35.217,74 € 31.695,97 € 1.760,89 € 1.760,88 € gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)