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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5a / Kirchherten - Gebiet zwischen Marienstraße und Schulgasse hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:09
Aktualisiert
19.11.14, 18:09
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5a / Kirchherten - Gebiet zwischen Marienstraße und Schulgasse
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5a / Kirchherten - Gebiet zwischen Marienstraße und Schulgasse
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9176/2014 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 5a / Kirchherten - Gebiet zwischen Marienstraße und Schulgasse hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Für den Bebauungsplan Nr. 5a / Kirchherten wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Bekanntmachung vom 19. Mai 2014 ist der Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten in Kraft getreten. Dieser Bebauungsplan schafft das Baurecht für die Bebauung der Wiese hinter dem Altenheim „Klosterresidenz Maria Hilf“ zwischen Pützer Straße, Marienstraße und Schulgasse. Zu Beginn des Planverfahrens im Jahr 1995 war ursprünglich vorgesehen, nicht nur den Bereich südlich des Fußweges, der zwischen Marienstraße und Schulgasse verläuft, sondern auch die rückwärtigen Gartenbereiche der sehr tiefen Grundstücke sowie Freiflächen nördlich dieses Weges einer Wohnbebauung zuzuführen. Als das Planverfahren im Jahr 2011 wieder aufgegriffen wurde, wurde zur bedarfsgerechten Baulandbereitstellung jedoch zunächst lediglich der südliche Teilbereich in der Planung weitergeführt und im Rahmen des o.g. Bebauungsplanverfahrens als Wohngebiet festgesetzt (siehe Anlage 1 – Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten). Der Eigentümer dieser Fläche bemüht sich derzeit um eine Entwicklung dieses Bereichs. Darüber hinaus besteht das Ansinnen bei einigen Eigentümern des nördlichen Teilbereichs, diese entsprechend der seinerzeitigen Planungsüberlegungen nunmehr ebenfalls der Wohnbebauung zuzuführen. Hierzu liegt der Verwaltung ein entsprechender Antrag vor. Wie auch der Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten soll mit der Bebauung des nördlichen Teilbereichs im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 5a / Kirchherten ein Beitrag zur verträglichen innerörtlichen Nachverdichtung und somit zur bedarfsgerechten Wohnbaulandentwicklung in Kirchherten geleistet werden. Dabei ist eine aufgelockerte Wohnbebauung mit Einzelhäusern angedacht. Als Bebauungsplan der Innenentwicklung soll der Plan entsprechend nach § 13a BauGB aufgestellt werden (siehe Anlage 2 – Geltungsbereich BP 5a Kirchhherten). Im Gegensatz zum südlichen Teilbereich ist die Eigentümerstruktur im nördlichen Teilbereich aufgrund der Grundstückszuschnitte wesentlich kleinteiliger. Daher soll nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses zunächst eine entsprechende Anwohnerinformation stattfinden, um zum einen über Ziel und Zweck der Planung zu informieren und zum anderen eine Abstimmung über die Bereitschaft der jeweiligen Eigentümer vorzunehmen, inwieweit deren Flächen überhaupt in eine Überplanung miteinbezogen werden sollen. Diese Bereitschaft ist maßgeblich für den Bereich, der überplant werden soll und somit entscheidend für die mögliche Bebauungsstruktur. Ob und welche bodenordnenden Maßnahmen in diesem Zuge notwendig werden, wird im weiteren Verfahren geklärt. Eine freiwillige Umlegung und Zusammenlegung von Grundstücken nach Abschluss des Planverfahrens könnte dabei Zuschnitte für eine adäquate Grundstücksstruktur schaffen. Im Anschluss an die Bürgerinformation kann sodann die Erarbeitung der notwendigen Planunterlagen erfolgen. Die eventuelle Übernahme der Planungskosten wird dabei abhängig sein vom konkreten Flächenzuschnitt des zu überplanenden Gebietes. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die bedarfsgerechte, behutsame Wohnraumschaffung stützt den Ortsteil Kirchherten als Wohnstandort, der den Bedarf in erster Linie aus dem Ort selbst heraus generiert. Somit wird im verträglichen Maß sichergestellt, dass auch aktuelle Wohnbedürfnisse der Kirchhertener Bevölkerung neben der Fortentwicklung des Bestands befriedigt werden können. Beschlussvorlage WP9-176/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Je nach Abgrenzung des Plangebietes ist einer Übernahme der Planungskosten für diesen Bereich durch die Stadt angezeigt. Ggf. ist eine Kostenbeteiligung der Anwohner möglich. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 17.11.2014 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-176/2014 Seite 3