Daten
Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:09
Aktualisiert
19.11.14, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9176/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.12.2014
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 5a / Kirchherten - Gebiet zwischen Marienstraße und Schulgasse
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 5a / Kirchherten wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2
Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl.
I S. 954) gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Bekanntmachung vom 19. Mai 2014 ist der Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten in Kraft
getreten. Dieser Bebauungsplan schafft das Baurecht für die Bebauung der Wiese hinter dem
Altenheim „Klosterresidenz Maria Hilf“ zwischen Pützer Straße, Marienstraße und Schulgasse.
Zu Beginn des Planverfahrens im Jahr 1995 war ursprünglich vorgesehen, nicht nur den Bereich
südlich des Fußweges, der zwischen Marienstraße und Schulgasse verläuft, sondern auch die
rückwärtigen Gartenbereiche der sehr tiefen Grundstücke sowie Freiflächen nördlich dieses
Weges einer Wohnbebauung zuzuführen. Als das Planverfahren im Jahr 2011 wieder aufgegriffen
wurde, wurde zur bedarfsgerechten Baulandbereitstellung jedoch zunächst lediglich der südliche
Teilbereich in der Planung weitergeführt und im Rahmen des o.g. Bebauungsplanverfahrens als
Wohngebiet festgesetzt (siehe Anlage 1 – Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten). Der Eigentümer
dieser Fläche bemüht sich derzeit um eine Entwicklung dieses Bereichs.
Darüber hinaus besteht das Ansinnen bei einigen Eigentümern des nördlichen Teilbereichs, diese
entsprechend der seinerzeitigen Planungsüberlegungen nunmehr ebenfalls der Wohnbebauung
zuzuführen. Hierzu liegt der Verwaltung ein entsprechender Antrag vor. Wie auch der
Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten soll mit der Bebauung des nördlichen Teilbereichs im Rahmen
des Bebauungsplans Nr. 5a / Kirchherten ein Beitrag zur verträglichen innerörtlichen
Nachverdichtung und somit zur bedarfsgerechten Wohnbaulandentwicklung in Kirchherten
geleistet werden. Dabei ist eine aufgelockerte Wohnbebauung mit Einzelhäusern angedacht. Als
Bebauungsplan der Innenentwicklung soll der Plan entsprechend nach § 13a BauGB aufgestellt
werden (siehe Anlage 2 – Geltungsbereich BP 5a Kirchhherten).
Im Gegensatz zum südlichen Teilbereich ist die Eigentümerstruktur im nördlichen Teilbereich
aufgrund der Grundstückszuschnitte wesentlich kleinteiliger. Daher soll nach Fassung des
Aufstellungsbeschlusses zunächst eine entsprechende Anwohnerinformation stattfinden, um zum
einen über Ziel und Zweck der Planung zu informieren und zum anderen eine Abstimmung über
die Bereitschaft der jeweiligen Eigentümer vorzunehmen, inwieweit deren Flächen überhaupt in
eine Überplanung miteinbezogen werden sollen. Diese Bereitschaft ist maßgeblich für den
Bereich, der überplant werden soll und somit entscheidend für die mögliche Bebauungsstruktur.
Ob und welche bodenordnenden Maßnahmen in diesem Zuge notwendig werden, wird im weiteren
Verfahren geklärt. Eine freiwillige Umlegung und Zusammenlegung von Grundstücken nach
Abschluss des Planverfahrens könnte dabei Zuschnitte für eine adäquate Grundstücksstruktur
schaffen.
Im Anschluss an die Bürgerinformation kann sodann die Erarbeitung der notwendigen
Planunterlagen erfolgen. Die eventuelle Übernahme der Planungskosten wird dabei abhängig sein
vom konkreten Flächenzuschnitt des zu überplanenden Gebietes.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bedarfsgerechte, behutsame Wohnraumschaffung stützt den Ortsteil Kirchherten als Wohnstandort, der den Bedarf
in erster Linie aus dem Ort selbst heraus generiert. Somit wird im verträglichen Maß sichergestellt, dass auch aktuelle
Wohnbedürfnisse der Kirchhertener Bevölkerung neben der Fortentwicklung des Bestands befriedigt werden können.
Beschlussvorlage WP9-176/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x Je nach Abgrenzung des Plangebietes ist einer Übernahme der Planungskosten für
diesen Bereich durch die Stadt angezeigt. Ggf. ist eine Kostenbeteiligung der
Anwohner möglich.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 17.11.2014
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-176/2014
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