Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
02.03.11, 04:06
Aktualisiert
02.03.11, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 151/2011
14.02.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2011
Antrag der Stadt Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Ausbaus
und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Kiefernweg 11
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Ermächtigungsübertragung i.R.d. JAB 2010 (D 31/2011)
Produkt: 365 01 Zeile: 28
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Euskirchen zu den Kosten des Ausbaus und der
Erstausstattung einer Gruppe I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in Euskirchen, Kiefernweg 11, einen Zuschuss in Höhe
von 5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu gewähren.
-2Begründung:
Die Stadt Euskirchen bittet mit Antrag vom 28.06.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Ausbaus und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung Euskirchen, Kiefernweg 11. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder
geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach
Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Euskirchen auf 51.000,00 €.
Demnach ergeben sich gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter drei Jahren zuwendungsfähige Gesamtausgaben i. H. v. 51.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 13.01.2011
51.000,00 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
45.900,00 €
2.550,00 €
2.550,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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