Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
02.03.11, 04:06
Aktualisiert
02.03.11, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 153/2011
14.02.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2011
Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus
und der Ausstattung der Kindertageseinrichtung in Kall-Sistig, Schleidener Straße 2, zur
Schaffung einer Gruppe des Typs I für unter dreijährige Kinder.
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Ermächtigungsübertragung i.R.d. JAB 2010 (D 31/2011)
Produkt: 365 01 Zeile: 28
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Kall zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung der Kindertageseinrichtung in Kall-Sistig, Schleidener Straße 2, zur Schaffung einer Gruppe I
für unter dreijährige Kinder einen Zuschuss in Höhe von 5 % des zuwendungsfähigen Höchstbetrages zu gewähren.
-2Begründung:
Die Gemeinde Kall bittet mit Antrag vom 13.04.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung Kall-Sistig, Schleidener Straße 2. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder
geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach
Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Gemeinde Kall auf 74.232,36 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 56.160,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 29.10.2010
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
56.160,00 €
50.544,00 €
2.808,00 €
2.808,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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