Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
02.03.11, 04:06
Aktualisiert
02.03.11, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 155/2011
14.02.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2011
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Chrysanthus und Daria Bad Münstereifel auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in Bad Münstereifel, Kapuzinergasse 13, um eine Gruppe des Typs I und
eine Gruppe des Typs II für unter dreijährige Kinder
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Ermächtigungsübertragung i.R.d. JAB 2010 (D 31/2011)
Produkt: 365 01 Zeile: 28
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Chrysanthus und Daria Bad
Münstereifel zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung der Kindertageseinrichtung in
Bad Münstereifel, Kapuzinergasse 13, um eine Gruppe I und eine Gruppe II für unter dreijährige Kinder einen Zuschuss in Höhe von 5 % des zuwendungsfähigen Höchstbetrages zu gewähren.
-2Begründung:
Die Kath. Kirchengemeinde St. Chrysanthus und Daria Bad Münstereifel bittet mit Antrag vom
04.05.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Erweiterung und der Erstausstattung einer Gruppe des Typs I und einer Gruppe des Typs II für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung in Bad Münstereifel, Kapuzinergasse 13.
Es sollen 16 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach
Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Chrysanthus und Daria Bad Münstereifel auf 802.967,97 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 320.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 13.01.2011
320.000,00 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
288.000,00 €
16.000,00 €
16.000,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)