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Beschlussvorlage GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
02.03.11, 04:06
Aktualisiert
02.03.11, 04:06
Beschlussvorlage GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 167/2011 23.02.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 10.03.2011 Kreisausschuss 23.03.2011 Kreistag 12.04.2011 Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach x Tel.: 694 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung unter Punkt 8 der Anlage. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2015 Begründung: -2Der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan beschreibt u.a. die Handlungsfelder der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit und der Jugendsozialarbeit mit den Aufgabengebieten Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe. Insbesondere die Bereiche Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendberufshilfe sind in der Vergangenheit u.a. im Hinblick auf veränderte Bedarfe und Doppelstrukturen in den unterschiedlichen politischen Gremien des Kreises und der Kommunen kritisch betrachtet worden. Der Kreistag hat die Verwaltung daher in seiner Sitzung am 23.06.2010 ( V 64/2010) beauftragt, im ersten Quartal 2011 einen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vorzulegen, der im Hinblick auf die Offene Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit unter Einbeziehung der beteiligten Träger mögliche Alternativen zur Aufgabenerfüllung überprüft und dabei auch mögliche Einsparpotentiale untersucht. In der Frage nach etwaigen Doppelstrukturen im Bereich der Jugendberufshilfe hat die Verwaltung in der Info 30/2010 auf weitere Beratungen mit dem Träger und dem Bildungsnetzwerk verwiesen. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, die Ergebnisse der Beratungen bis zur 1. Jahrehälfte 2011 im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu berücksichtigen. Zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit Die Verwaltung hat in der Info 49/2010 über die Ergebnisse der Gespräche mit den Vertretern der Jugendverbände und den Trägern von Offenen Jugendeinrichtungen im letzten Jahr berichtet. In seiner Sitzung am 15.11.2010 hat der Jugendhilfeausschuss darüber hinaus beschlossen, eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel der konzeptionellen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Euskirchen zu bilden. Die Arbeitsgruppe setzte sich zusammen aus dem Vorsitzenden des JHA, Mitgliedern der im JHA vertretenen Fraktionen, den Vorsitzenden der AG gem. § 78 SGB VIII „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ sowie aus Mitgliedern der Verwaltung und beschäftigte sich u.a. mit š der Auswertung des Berichtswesens (Qualitätsberichte des Berichtszeitraums 2010, Stand der Umsetzung der Leistungs- und Zielvereinbarungen) im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit š einer Einschätzung über den Bedarf in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im Bereich der Ganztagsbeschulung š einer Einschätzung über den Bedarf an Angeboten im Rahmen von aufsuchender Jugendarbeit vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Begriffsklärung und derzeitigen konzeptionellen Ansätzen in verschiedenen Kommunen des Kreises Euskirchen š Art und Umfang der Angebote der Jugendverbände sowie š den unterschiedlichen Kooperationsformen von Schulen, Jugendverbänden und Jugendeinrichtungen untereinander. -3- Im Ergebnis der Diskussionen erarbeitete die Arbeitsgruppe einstimmig, dem JHA in seiner Sitzung am 10.03.2011 vorzuschlagen, š den Kreistagsbeschluss zur Verabschiedung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans mit dem in der V64/2010 festgeschriebenen Fördervolumen zu empfehlen, š aufsuchende Jugendarbeit im Sinne einer konzeptionellen Weiterentwicklung der hauptamtlichen, einrichtungsbezogenen Jugendarbeit zu verankern und dabei die Träger von Offenen Jugendeinrichtungen zu beteiligen, š Sozialraumkonferenzen verpflichtend in allen Kommunen des Kreises zu etablieren um die Angebote der Jugendarbeit mit den maßgeblich beteiligten Akteuren aus der Jugendverbandsarbeit, den Vereinen, Schulen, der Polizei und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abzustimmen sowie š die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit im Hinblick auf die Stärkung der Arbeit der Jugendverbände, Vereine und Gruppierungen zu aktualisieren. Zur Jugendberufshilfe Die Verwaltung ist in der Info 30/2010 auf die wesentlichen Angebotsstrukturen der unterschiedlichen Akteure im Bereich der Jugendberufshilfe eingegangen. Seit Ende letzten Jahres hat sich mit dem Projekt „Berufseinstiegsbegleitung“ der Bundesagentur eine weitere Entwicklung in diesem Bereich ergeben. Mit dem Projekt sollen Haupt- und Förderschüler ab der Klasse 9, deren Versetzung und Abschluss gefährdet sind, gezielt gefördert werden. Die Förderung beinhaltet u.a. š š š š š š š Unterstützung beim Schulabschluss Hilfe bei der beruflichen Orientierung Entwicklung realistischer Berufsperspektiven Hilfestellungen bei der Zielverwirklichung Vorbereitung auf Abschlussklausuren Training des Kommunikations- und Bewerbungsverhaltens Elternarbeit Die Berufseinstiegsbegleiter sind zunächst an sieben Schulen des Kreises Euskirchen, an denen das Programm “Startklar“ vorgehalten wird, eingesetzt werden. Die Abt. Jugend und Familie ist der Auffassung, dass sich im Grundsatz insbesondere durch das Programm der Bundesagentur eine Doppelstruktur im Hinblick auf die Angebote der AWO als Träger der Jugendberufshilfe ergeben hat. Da die Berufseinstiegsbegleiter jedoch lediglich fünf Schülerinnen/ Schüler je Klasse betreuen sollen, wird der Bedarf für die Angebote der Jugendberufshilfe der AWO zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin gesehen. Nach Ansicht der Verwaltung sollte diese Frage in enger Abstimmung mit dem Bildungsnetzwerk und dem Regionalen Übergangsmanagement (RÜM) geklärt werden und auch bei der Vertragsgestaltung der neu abzuschließenden Qualitäts-, Leistungs- und Zielvereinbarung berücksichtigt werden. -4Aufgabe von RÜM ist es, die erforderliche Transparenz im Hinblick auf die Akteure und Maßnahmen im Übergang Schule/ Beruf mit dem Ziel zu schaffen, Synergien zu erwirken und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Verwaltung ist vor diesem Hintergrund mit dem Träger AWO übereingekommen, dass der Träger innerhalb dieses Jahres ein Konzept entwickelt, welches š š š die Zugänge zu den Leistungen Art und Umfang der Leistungen sowie die Leistungsberechtigten beschreibt. Dabei soll das Konzept im Sinne der Zielsetzung von RÜM die Aufgabenwahrnehmung durch den Träger unter besonderer Berücksichtigung der derzeitigen Angebots, Projekt- und Trägerlandschaft definieren und etwaige Schnittmengen und Kooperationen sowie ergänzende Maßnahmen ausführlich darlegen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan in der anliegenden Fassung für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2015 zu verabschieden und etwaige Richtlinienanpassungen im Rahmen der im Förderplan festgeschriebenen Budgets im Verlauf dieses Jahres vorzunehmen. Die im bisherigen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan geänderten Textstellen sind in der Anlage durch Unterstreichung hervorgehoben. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)