Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
02.03.11, 04:06
Aktualisiert
02.03.11, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 167/2011
23.02.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2011
Kreisausschuss
23.03.2011
Kreistag
12.04.2011
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach
x
Tel.: 694
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
x
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung unter Punkt 8 der Anlage.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum vom
01.01.2012 bis zum 31.12.2015
Begründung:
-2Der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan beschreibt u.a. die Handlungsfelder der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit und der Jugendsozialarbeit mit den
Aufgabengebieten Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe.
Insbesondere die Bereiche Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendberufshilfe sind in der Vergangenheit u.a. im Hinblick auf veränderte Bedarfe und Doppelstrukturen in den unterschiedlichen
politischen Gremien des Kreises und der Kommunen kritisch betrachtet worden.
Der Kreistag hat die Verwaltung daher in seiner Sitzung am 23.06.2010 ( V 64/2010) beauftragt, im
ersten Quartal 2011 einen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vorzulegen, der im Hinblick
auf die Offene Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit unter Einbeziehung der beteiligten Träger
mögliche Alternativen zur Aufgabenerfüllung überprüft und dabei auch mögliche Einsparpotentiale
untersucht.
In der Frage nach etwaigen Doppelstrukturen im Bereich der Jugendberufshilfe hat die Verwaltung in
der Info 30/2010 auf weitere Beratungen mit dem Träger und dem Bildungsnetzwerk verwiesen.
Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, die Ergebnisse der Beratungen bis zur 1. Jahrehälfte 2011 im
Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu berücksichtigen.
Zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
Die Verwaltung hat in der Info 49/2010 über die Ergebnisse der Gespräche mit den Vertretern der
Jugendverbände und den Trägern von Offenen Jugendeinrichtungen im letzten Jahr berichtet.
In seiner Sitzung am 15.11.2010 hat der Jugendhilfeausschuss darüber hinaus beschlossen, eine
Arbeitsgruppe mit dem Ziel der konzeptionellen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit im
Kreis Euskirchen zu bilden.
Die Arbeitsgruppe setzte sich zusammen aus dem Vorsitzenden des JHA, Mitgliedern der im JHA
vertretenen Fraktionen, den Vorsitzenden der AG gem. § 78 SGB VIII „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ sowie aus Mitgliedern der Verwaltung und beschäftigte sich u.a. mit
der Auswertung des Berichtswesens (Qualitätsberichte des Berichtszeitraums 2010, Stand der
Umsetzung der Leistungs- und Zielvereinbarungen) im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
einer Einschätzung über den Bedarf in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unter
Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im Bereich der Ganztagsbeschulung
einer Einschätzung über den Bedarf an Angeboten im Rahmen von aufsuchender Jugendarbeit vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Begriffsklärung und derzeitigen konzeptionellen Ansätzen in verschiedenen Kommunen des Kreises Euskirchen
Art und Umfang der Angebote der Jugendverbände sowie
den unterschiedlichen Kooperationsformen von Schulen, Jugendverbänden und Jugendeinrichtungen untereinander.
-3-
Im Ergebnis der Diskussionen erarbeitete die Arbeitsgruppe einstimmig, dem JHA in seiner Sitzung
am 10.03.2011 vorzuschlagen,
den Kreistagsbeschluss zur Verabschiedung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans mit dem in der V64/2010 festgeschriebenen Fördervolumen zu empfehlen,
aufsuchende Jugendarbeit im Sinne einer konzeptionellen Weiterentwicklung
der hauptamtlichen, einrichtungsbezogenen Jugendarbeit zu verankern und dabei die Träger
von Offenen Jugendeinrichtungen zu beteiligen,
Sozialraumkonferenzen verpflichtend in allen Kommunen des Kreises zu etablieren um die
Angebote der Jugendarbeit mit den maßgeblich beteiligten Akteuren aus der Jugendverbandsarbeit, den Vereinen, Schulen, der Polizei und den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden abzustimmen sowie
die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit im Hinblick auf die
Stärkung der Arbeit der Jugendverbände, Vereine und Gruppierungen zu aktualisieren.
Zur Jugendberufshilfe
Die Verwaltung ist in der Info 30/2010 auf die wesentlichen Angebotsstrukturen der unterschiedlichen
Akteure im Bereich der Jugendberufshilfe eingegangen.
Seit Ende letzten Jahres hat sich mit dem Projekt „Berufseinstiegsbegleitung“ der Bundesagentur
eine weitere Entwicklung in diesem Bereich ergeben. Mit dem Projekt sollen Haupt- und Förderschüler ab der Klasse 9, deren Versetzung und Abschluss gefährdet sind, gezielt gefördert werden.
Die Förderung beinhaltet u.a.
Unterstützung beim Schulabschluss
Hilfe bei der beruflichen Orientierung
Entwicklung realistischer Berufsperspektiven
Hilfestellungen bei der Zielverwirklichung
Vorbereitung auf Abschlussklausuren
Training des Kommunikations- und Bewerbungsverhaltens
Elternarbeit
Die Berufseinstiegsbegleiter sind zunächst an sieben Schulen des Kreises Euskirchen, an denen das
Programm “Startklar“ vorgehalten wird, eingesetzt werden.
Die Abt. Jugend und Familie ist der Auffassung, dass sich im Grundsatz insbesondere durch das
Programm der Bundesagentur eine Doppelstruktur im Hinblick auf die Angebote der AWO als Träger
der Jugendberufshilfe ergeben hat.
Da die Berufseinstiegsbegleiter jedoch lediglich fünf Schülerinnen/ Schüler je Klasse betreuen sollen,
wird der Bedarf für die Angebote der Jugendberufshilfe der AWO zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin
gesehen.
Nach Ansicht der Verwaltung sollte diese Frage in enger Abstimmung mit dem Bildungsnetzwerk und
dem Regionalen Übergangsmanagement (RÜM) geklärt werden und auch bei der Vertragsgestaltung
der neu abzuschließenden Qualitäts-, Leistungs- und Zielvereinbarung berücksichtigt werden.
-4Aufgabe von RÜM ist es, die erforderliche Transparenz im Hinblick auf die Akteure und Maßnahmen
im Übergang Schule/ Beruf mit dem Ziel zu schaffen, Synergien zu erwirken und Doppelstrukturen zu
vermeiden.
Die Verwaltung ist vor diesem Hintergrund mit dem Träger AWO übereingekommen, dass der Träger
innerhalb dieses Jahres ein Konzept entwickelt, welches
die Zugänge zu den Leistungen
Art und Umfang der Leistungen sowie
die Leistungsberechtigten
beschreibt.
Dabei soll das Konzept im Sinne der Zielsetzung von RÜM die Aufgabenwahrnehmung durch den
Träger unter besonderer Berücksichtigung der derzeitigen Angebots, Projekt- und Trägerlandschaft
definieren und etwaige Schnittmengen und Kooperationen sowie ergänzende Maßnahmen ausführlich darlegen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan in der anliegenden Fassung für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2015 zu verabschieden und etwaige Richtlinienanpassungen im Rahmen der im Förderplan festgeschriebenen Budgets im Verlauf dieses Jahres vorzunehmen.
Die im bisherigen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan geänderten Textstellen sind in der Anlage durch Unterstreichung hervorgehoben.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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