Daten
Kommune
Bedburg
Größe
162 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
04.11.14, 18:00
Aktualisiert
17.11.14, 12:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9100/2014 1. Ergänzung
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Schul- und Bildungsausschuss
25.09.2014
Schul- und Bildungsausschuss
18.11.2014
Betreff:
Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg
- Bildung einer Auffang-/ internationaler Förderklasse
Beschlussvorschlag:
Bleibt abzuwarten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Über die mögliche Einrichtung einer Auffangklasse wurde bereits im Schul- und
Bildungsausschuss am 25.09.2014 berichtet. Vor dem Hintergrund der verstärkten Zuweisung von
ausländischen Erwachsenen und SchülerInnen, die über keinerlei und/ oder nur geringe
Deutschkenntnisse verfügen, wurde der Ansatz fraktionsübergreifend äußerst positiv bewertet.
Insofern bestand im Fachausschuss Konsens, eine derartige `Auffangklasse´ in Bedburg zu
installieren. Durchaus kontrovers wurde hingegen darüber beraten, an welcher Schule/ Schulform
die Auffangklasse angebunden werden sollte; als denkbare Ansätze wurden die Hauptschule, die
Realschule und/ oder gar eine schulformübergreifende gemeinsame Auffangklasse für Primarund SekundarschülerInnen thematisiert.
Im Ergebnis der Beratung wurde die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Fachausschusses
beauftragt, gemeinsam mit den Schulleitungen ein Konzept unter Berücksichtigung des
vorhandenen Bedarfs im Stadtgebiet zu erarbeiten; hierbei sollten die Interessen der Primar- und
Sekundarschulen entsprechend berücksichtigt werden.
Die Verwaltung hat im weiteren Verfahren die Schulaufsicht des Rhein-Erft-Kreises und die
Schulleitungen aller Schulen im Stadtgebiet für Montag, 03.11.2014, zu einem
Abstimmungsgespräch eingeladen. Unter Berücksichtigung der 14-tägigen Ladungsfrist wird die
Verwaltung das Ergebnis rechtzeitig zu den Fraktionsberatungen nachreichen; nachfolgend wird
der Bedarf, die Rechtslage und der status quo kurz skizziert:
Bedarf
An den städtischen Grundschulen werden aktuell 11 bis 13 SchülerInnen und an der Hauptschule
rd. 11 Schülerinnen aus dem Stadtgebiet Bedburg beschult, die über keine oder schlechte
Deutschkenntnisse verfügen.
Rechtslage
Rechtliche Grundlage bildet der Erlass `Schulische und außerschulische Fördermaßnahmen für
ausgesiedelte Kinder und Jugendliche´; danach werden SchülerInnen ohne oder mit nur geringen
deutschen Sprachkenntnissen in der Regel zunächst in sog. Auffangklassen unterjährig als
Förderklassen aufgenommen. Auffangklassen sind an allen Schulformen im Einvernehmen mit
den Schulträgern einzurichten, sofern dies erforderlich ist. Die Genehmigung der Einrichtung einer
Auffangklasse erteilt der zuständige schulfachliche Schulaufsichtsbeamte. Auffangklassen sollen
nach Möglichkeit jahrgangsbezogen geführt werden; in ihnen können SchülerInnen einer
Ausgangssprache oder verschiedener Ausgangssprachen unterrichtet werden. Sofern in einer
Region Auffangklassen in unterschiedlichen Schulformen der Sekundarstufe I bestehen, sollte die
Aufnahme der Schülerinnen und Schüler so erfolgen, dass ein späterer Schulwechsel möglichst
vermieden wird. Die Aufnahme in die Auffangklasse einer bestimmten Schulform bedeutet noch
keine Entscheidung über die Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers nach dem Besuch
dieser Klasse. In den Auffangklassen richtet sich die Gesamtzahl der Schülerwochenstunden nach
der für die jeweilige Jahrgangsstufe vorgesehenen Stundenzahl. Der Schwerpunkt der gesamten
Unterrichtsarbeit liegt auf dem Erlernen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der
Deutschunterricht soll 10 bis 12 Wochenstunden umfassen. Auch der sonstige Unterricht dient
vorrangig dem Erlernen der deutschen (Fach-)Sprache. Auf musischen Unterricht und Sport darf
nicht verzichtet werden. Zur Gründung einer Auffangklasse sind nach laut Frau HaushälterKettner, zuständige Schulräten, mindestens 15 Schüler/Schülerinnen notwendig.
Status quo
Für die Einrichtung der Auffangklasse wurde der Hauptschule Bedburg ein zusätzliches
Stundenkontingent von 10 h/ Woche aus einem Vertretungstopf bewilligt; ein entsprechender
Vertrag wurde seitens der Schulleiterin, Frau Ehlen, Mitte September 2014 unterzeichnet. Da ein
Stundenkontingent von 10 Wochenstunden für eine Auffangklasse nicht ausreichend ist, wurde
zugesagt, dass dieser Mehraufwand vom gesamten Kollegium aufgefangen wird. Voraussetzung
hierfür dürfte selbstverständlich sein, dass zunächst der Stundeplanrahmen erfüllt wird.
Beschlussvorlage WP9-100/2014 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Nachtrag
Im Ergebnis des Abstimmungsgesprächs teilte Frau Haushälter-Kettner - Schulaufsicht des RheinErft-Kreises - mit, dass die Bezirksregierung Köln die Bildung einer `schulformübergreifenden
Auffangklasse´ aus pädagogischen Gesichtspunkten ablehne. Ursächlich hierfür sei vorrangig,
dass eine im Erlass `Schulische und außerschulische Fördermaßnahmen für ausgesiedelte Kinder
und Jugendliche´ geforderte Teilnahme am Unterricht in der Regelklasse bei diesem Ansatz nicht
möglich sei. Im Weiteren führte Frau Haushälter-Kettner rechtlich denkbare Handlungsoptionen
für eine `Sondersprachförderung´ für SchülerInnen mit Migrationshintergrund auf, so u. a. die
Beantragung von Integrationsstellen, eine gemeinsame Auffangklasse für den Primarbereich an
einem Grundschulstandort, die Bildung einer gemeinsamen Auffangklasse im Sekundarbereich
mit der Stadt Elsdorf; Frau Haushälter-Kettner wies jedoch darauf hin, dass diese aufgrund des
nicht erkennbaren Bedarfs und infolge dessen nicht zu erwartender zusätzlicher
Lehrerzuweisungen, einen rein theoretischen Ansatz darstellen würden. So ist ausweislich Frau
Haushälter-Kettner für eine Zuweisung von Integrationsstellen in den Grundschulen eine
`Migrationsquote/ sog. 0-Sprachler´ von mind. 20 % erforderlich.
Vor diesem Hintergrund hat Frau Ehlen, Leiterin der Hauptschule Bedburg, der Fachverwaltung
unter Datum vom 07.11.2014 schriftlich mitgeteilt, dass sie zur Zeit keine Möglichkeit sehe, eine
offizielle Auffangklasse zur Unterrichtung von SeiteneinsteigerInnen einzurichten; das Schreiben
ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Aktuell stellt sich die Situation in den städtischen Schulen wie folgt dar:
Schule
Anzahl SchülerInnen
insges.
dav. mit Migrationshintergr.
dav. sog. `0-Sprachler´
absolut
%-ual
absolut
%-ual
GS Bedburg
236
48
20,3
2
0,8
GS Kaster
281
89
31,6
2
0,7
GS Kirdorf
184
61
33,2
1
0,5
GS K´herten
97
4
4,1
2
2,1
Hauptschule
319
104
32,6
11
3,4
Realschule
531
Gymnasium
1.021
keine Angabe
122
11,9
0
0
In der Gesamtbetrachtung muss somit konstatiert werden, dass im Vergleich zu anderen
Kommunen/ Großstädten in Bedburg ein dringender Handlungsbedarf - offensichtlich - nicht
existent ist; dennoch darf nicht verkannt werden, dass die Gruppe der SchülerInnen ohne und/
oder nur mit sehr eingeschränkten deutschen Sprachkenntnissen die Lehrkräfte in den
Regelklassen mitunter vor erhebliche Probleme stellt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die
Zahl der AsylbewerberInnen - zumindest kurz- und mittelfristig - kontinuierlich steigt und damit die
Problemstellungen in den Schulen zunehmen werden, ist aus Sicht der Verwaltung zu
entscheiden, ob und wenn ja wie sich die Stadt Bedburg künftig diesbezüglich positioniert.
Konkret, ob die Problematik als reine schulinterne Angelegenheit gewertet wird oder aber, ob die
Stadt im Rahmen des zu erarbeitenden Integrationskonzepts auch hier Schwerpunkte setzt und
entsprechende Angebote vorhält.
Denkbar wäre beispielsweise unter Beteiligung der Schulleitungen und des Kommunalen
Integrationszentrums Rhein-Erft (KIZ) - ein Handlungsschwerpunkt des KIZ stellt die Problematik
Beschlussvorlage WP9-100/2014 1. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
der Seiteneinsteiger dar - qualifizierte Ehrenamtler und/ oder Honorarkräfte zu installieren; so
haben sich beispielsweise auf einen Aufruf der kath. Kirche, Pfarrvikar Dane, bereits 15
Ehrenamtler gefunden, die die Gruppe der Migranten ohne deutsche Sprachkenntnisse in der
Hauptschule über Einzelförderung unterstützen.
In einigen Städten des Rhein-Erft-Kreises werden den Schulen beispielsweise Honorarkräfte,
StudentInnen zugewiesen, die seitens der Kommunen finanziert werden. Ungeachtet dessen,
dass über Dritte, Serviceclubs u. ä. geprüft werden sollte/ müsste, sieht die Verwaltung vor dem
Hintergrund des enormen ehrenamtlichen Engagements im Stadtgebiet Möglichkeiten, über
Qualifizierungsmaßnahmen vorrangig ehrenamtliche Angebote vorzuhalten. So weist die
Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich in einem ersten `runden Tisch
Asylbewerber´
zahlreiche
Einzelpersonen
und
Organisationen/
Vereine
spontan
zusammengefunden und bereit erklärt haben, als `erwachsenen Sprachlotsen´ für die Gruppe der
Asylbewerber und Betreuer für die Asylantenunterkünfte tätig zu werden.
Die Verwaltung spricht sich insofern dafür aus, unter Beteiligung der v. g. Personen, vorrangig der
Schulleitungen, mögliche Handlungsoptionen zu erarbeiten und diese dem Ausschuss in einer der
nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Solbach
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-100/2014 1. Ergänzung
Seite 4