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Beschlussvorlage (Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg - Bildung einer Auffang-/ internationaler Förderklasse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
162 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
04.11.14, 18:00
Aktualisiert
17.11.14, 12:41
Beschlussvorlage (Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg
- Bildung einer Auffang-/ internationaler Förderklasse) Beschlussvorlage (Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg
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- Bildung einer Auffang-/ internationaler Förderklasse)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9100/2014 1. Ergänzung Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Schul- und Bildungsausschuss 25.09.2014 Schul- und Bildungsausschuss 18.11.2014 Betreff: Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg - Bildung einer Auffang-/ internationaler Förderklasse Beschlussvorschlag: Bleibt abzuwarten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Über die mögliche Einrichtung einer Auffangklasse wurde bereits im Schul- und Bildungsausschuss am 25.09.2014 berichtet. Vor dem Hintergrund der verstärkten Zuweisung von ausländischen Erwachsenen und SchülerInnen, die über keinerlei und/ oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen, wurde der Ansatz fraktionsübergreifend äußerst positiv bewertet. Insofern bestand im Fachausschuss Konsens, eine derartige `Auffangklasse´ in Bedburg zu installieren. Durchaus kontrovers wurde hingegen darüber beraten, an welcher Schule/ Schulform die Auffangklasse angebunden werden sollte; als denkbare Ansätze wurden die Hauptschule, die Realschule und/ oder gar eine schulformübergreifende gemeinsame Auffangklasse für Primarund SekundarschülerInnen thematisiert. Im Ergebnis der Beratung wurde die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Fachausschusses beauftragt, gemeinsam mit den Schulleitungen ein Konzept unter Berücksichtigung des vorhandenen Bedarfs im Stadtgebiet zu erarbeiten; hierbei sollten die Interessen der Primar- und Sekundarschulen entsprechend berücksichtigt werden. Die Verwaltung hat im weiteren Verfahren die Schulaufsicht des Rhein-Erft-Kreises und die Schulleitungen aller Schulen im Stadtgebiet für Montag, 03.11.2014, zu einem Abstimmungsgespräch eingeladen. Unter Berücksichtigung der 14-tägigen Ladungsfrist wird die Verwaltung das Ergebnis rechtzeitig zu den Fraktionsberatungen nachreichen; nachfolgend wird der Bedarf, die Rechtslage und der status quo kurz skizziert: Bedarf An den städtischen Grundschulen werden aktuell 11 bis 13 SchülerInnen und an der Hauptschule rd. 11 Schülerinnen aus dem Stadtgebiet Bedburg beschult, die über keine oder schlechte Deutschkenntnisse verfügen. Rechtslage Rechtliche Grundlage bildet der Erlass `Schulische und außerschulische Fördermaßnahmen für ausgesiedelte Kinder und Jugendliche´; danach werden SchülerInnen ohne oder mit nur geringen deutschen Sprachkenntnissen in der Regel zunächst in sog. Auffangklassen unterjährig als Förderklassen aufgenommen. Auffangklassen sind an allen Schulformen im Einvernehmen mit den Schulträgern einzurichten, sofern dies erforderlich ist. Die Genehmigung der Einrichtung einer Auffangklasse erteilt der zuständige schulfachliche Schulaufsichtsbeamte. Auffangklassen sollen nach Möglichkeit jahrgangsbezogen geführt werden; in ihnen können SchülerInnen einer Ausgangssprache oder verschiedener Ausgangssprachen unterrichtet werden. Sofern in einer Region Auffangklassen in unterschiedlichen Schulformen der Sekundarstufe I bestehen, sollte die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler so erfolgen, dass ein späterer Schulwechsel möglichst vermieden wird. Die Aufnahme in die Auffangklasse einer bestimmten Schulform bedeutet noch keine Entscheidung über die Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers nach dem Besuch dieser Klasse. In den Auffangklassen richtet sich die Gesamtzahl der Schülerwochenstunden nach der für die jeweilige Jahrgangsstufe vorgesehenen Stundenzahl. Der Schwerpunkt der gesamten Unterrichtsarbeit liegt auf dem Erlernen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der Deutschunterricht soll 10 bis 12 Wochenstunden umfassen. Auch der sonstige Unterricht dient vorrangig dem Erlernen der deutschen (Fach-)Sprache. Auf musischen Unterricht und Sport darf nicht verzichtet werden. Zur Gründung einer Auffangklasse sind nach laut Frau HaushälterKettner, zuständige Schulräten, mindestens 15 Schüler/Schülerinnen notwendig. Status quo Für die Einrichtung der Auffangklasse wurde der Hauptschule Bedburg ein zusätzliches Stundenkontingent von 10 h/ Woche aus einem Vertretungstopf bewilligt; ein entsprechender Vertrag wurde seitens der Schulleiterin, Frau Ehlen, Mitte September 2014 unterzeichnet. Da ein Stundenkontingent von 10 Wochenstunden für eine Auffangklasse nicht ausreichend ist, wurde zugesagt, dass dieser Mehraufwand vom gesamten Kollegium aufgefangen wird. Voraussetzung hierfür dürfte selbstverständlich sein, dass zunächst der Stundeplanrahmen erfüllt wird. Beschlussvorlage WP9-100/2014 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Nachtrag Im Ergebnis des Abstimmungsgesprächs teilte Frau Haushälter-Kettner - Schulaufsicht des RheinErft-Kreises - mit, dass die Bezirksregierung Köln die Bildung einer `schulformübergreifenden Auffangklasse´ aus pädagogischen Gesichtspunkten ablehne. Ursächlich hierfür sei vorrangig, dass eine im Erlass `Schulische und außerschulische Fördermaßnahmen für ausgesiedelte Kinder und Jugendliche´ geforderte Teilnahme am Unterricht in der Regelklasse bei diesem Ansatz nicht möglich sei. Im Weiteren führte Frau Haushälter-Kettner rechtlich denkbare Handlungsoptionen für eine `Sondersprachförderung´ für SchülerInnen mit Migrationshintergrund auf, so u. a. die Beantragung von Integrationsstellen, eine gemeinsame Auffangklasse für den Primarbereich an einem Grundschulstandort, die Bildung einer gemeinsamen Auffangklasse im Sekundarbereich mit der Stadt Elsdorf; Frau Haushälter-Kettner wies jedoch darauf hin, dass diese aufgrund des nicht erkennbaren Bedarfs und infolge dessen nicht zu erwartender zusätzlicher Lehrerzuweisungen, einen rein theoretischen Ansatz darstellen würden. So ist ausweislich Frau Haushälter-Kettner für eine Zuweisung von Integrationsstellen in den Grundschulen eine `Migrationsquote/ sog. 0-Sprachler´ von mind. 20 % erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat Frau Ehlen, Leiterin der Hauptschule Bedburg, der Fachverwaltung unter Datum vom 07.11.2014 schriftlich mitgeteilt, dass sie zur Zeit keine Möglichkeit sehe, eine offizielle Auffangklasse zur Unterrichtung von SeiteneinsteigerInnen einzurichten; das Schreiben ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Aktuell stellt sich die Situation in den städtischen Schulen wie folgt dar: Schule Anzahl SchülerInnen insges. dav. mit Migrationshintergr. dav. sog. `0-Sprachler´ absolut %-ual absolut %-ual GS Bedburg 236 48 20,3 2 0,8 GS Kaster 281 89 31,6 2 0,7 GS Kirdorf 184 61 33,2 1 0,5 GS K´herten 97 4 4,1 2 2,1 Hauptschule 319 104 32,6 11 3,4 Realschule 531 Gymnasium 1.021 keine Angabe 122 11,9 0 0 In der Gesamtbetrachtung muss somit konstatiert werden, dass im Vergleich zu anderen Kommunen/ Großstädten in Bedburg ein dringender Handlungsbedarf - offensichtlich - nicht existent ist; dennoch darf nicht verkannt werden, dass die Gruppe der SchülerInnen ohne und/ oder nur mit sehr eingeschränkten deutschen Sprachkenntnissen die Lehrkräfte in den Regelklassen mitunter vor erhebliche Probleme stellt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Zahl der AsylbewerberInnen - zumindest kurz- und mittelfristig - kontinuierlich steigt und damit die Problemstellungen in den Schulen zunehmen werden, ist aus Sicht der Verwaltung zu entscheiden, ob und wenn ja wie sich die Stadt Bedburg künftig diesbezüglich positioniert. Konkret, ob die Problematik als reine schulinterne Angelegenheit gewertet wird oder aber, ob die Stadt im Rahmen des zu erarbeitenden Integrationskonzepts auch hier Schwerpunkte setzt und entsprechende Angebote vorhält. Denkbar wäre beispielsweise unter Beteiligung der Schulleitungen und des Kommunalen Integrationszentrums Rhein-Erft (KIZ) - ein Handlungsschwerpunkt des KIZ stellt die Problematik Beschlussvorlage WP9-100/2014 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 der Seiteneinsteiger dar - qualifizierte Ehrenamtler und/ oder Honorarkräfte zu installieren; so haben sich beispielsweise auf einen Aufruf der kath. Kirche, Pfarrvikar Dane, bereits 15 Ehrenamtler gefunden, die die Gruppe der Migranten ohne deutsche Sprachkenntnisse in der Hauptschule über Einzelförderung unterstützen. In einigen Städten des Rhein-Erft-Kreises werden den Schulen beispielsweise Honorarkräfte, StudentInnen zugewiesen, die seitens der Kommunen finanziert werden. Ungeachtet dessen, dass über Dritte, Serviceclubs u. ä. geprüft werden sollte/ müsste, sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund des enormen ehrenamtlichen Engagements im Stadtgebiet Möglichkeiten, über Qualifizierungsmaßnahmen vorrangig ehrenamtliche Angebote vorzuhalten. So weist die Verwaltung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich in einem ersten `runden Tisch Asylbewerber´ zahlreiche Einzelpersonen und Organisationen/ Vereine spontan zusammengefunden und bereit erklärt haben, als `erwachsenen Sprachlotsen´ für die Gruppe der Asylbewerber und Betreuer für die Asylantenunterkünfte tätig zu werden. Die Verwaltung spricht sich insofern dafür aus, unter Beteiligung der v. g. Personen, vorrangig der Schulleitungen, mögliche Handlungsoptionen zu erarbeiten und diese dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorzulegen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: entfällt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Solbach Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-100/2014 1. Ergänzung Seite 4