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Beschlusstext (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 03.05.2005 TOP Betreff 5.2. 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“; hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 19/2005 Beschluss: „Die Aufstellung der 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. In Anwendung des § 13 Abs. 2 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die Änderung betrifft ausschließlich die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 9, Parzellen Nr. 28 und 29. Die bisher einschränkende Nutzungsmöglichkeit gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO entfällt. Neu zulässig sind alle Nutzungsmöglichkeiten gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen