Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 5. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 03.05.2005
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Betreff
5.2.
8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E
5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 19/2005
Beschluss:
„Die Aufstellung der 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“, wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
In Anwendung des § 13 Abs. 2 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB.
Die Änderung betrifft ausschließlich die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 9,
Parzellen Nr. 28 und 29. Die bisher einschränkende Nutzungsmöglichkeit gemäß § 6
Abs. 2 Nr. 4 BauNVO entfällt. Neu zulässig sind alle Nutzungsmöglichkeiten gemäß § 6
Abs. 2 BauNVO.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen