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Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren hier: Rückwirkende Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises auf 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
01.03.11, 04:06
Aktualisiert
10.03.11, 13:49
Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
hier: Rückwirkende Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises auf 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben) Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
hier: Rückwirkende Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises auf 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben) Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
hier: Rückwirkende Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises auf 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben) Beschlussvorlage GB (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
hier: Rückwirkende Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises auf 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 166/2011 23.02.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 10.03.2011 Kreisausschuss 23.03.2011 Kreistag 12.04.2011 Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren hier: Rückwirkende Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises auf 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich Tel.: 624 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: x Produkt: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittelbereitstellung im Haushalt 2011 über 1. Veränderungsliste Es entstehen Folgekosten - siehe Begründung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses a) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 mit 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu übernehmen, b) bereits bezuschusste Maßnahmen auf Antrag der Träger mit einem weiteren Zuschuss von 5 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu fördern c) im Finanzplan 2011 investive Mittel in Höhe von 270.000 € bereitzustellen. -2Begründung: Am 18.10.2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ unterzeichnet. Grundlage dieser Vereinbarung ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege), ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35 % der Kinder unter 3 Jahren bis 2013 auszubauen (NRW: rd. 144.000 Betreuungsplätze). Auf der Basis der durch das Land erlassenen Investitionskostenrichtlinie zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (Rd.Erl. des MGFFI vom 09.05.2008 – 321 –6252.2) werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im Zeitraum zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen, gefördert. Gefördert werden im Wesentlichen: - Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: Ausbau- und Umbaumaßnahmen: Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 20.000 € pro Platz bis zu 8.500 € pro Platz bis zu 3.500 € pro Platz. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anerkannten Ausgaben. Antragsteller ist nicht der Träger der Einrichtung, sondern das jeweilige Jugendamt, welches die Mittel an den Träger weiterleitet. Um den notwendigen Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zu fördern, wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 10.12.2008 (V 473/2008) beschlossen: Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 mit 5 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu übernehmen. Insgesamt wurden von allen Trägern bis zum 01.01.2011 folgende Investitionsmaßnahmen beantragt: Gesamtkosten Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Nettersheim Mechernich Schleiden Weilerswist Zülpich Gesamt 1.819.456 1.799.867 234.676 4.403.181 206.964 692.892 113.639 1.363.642 507.852 868.155 1.935.747 13.946.070 Zuwendungssumme 608.000 541.754 222.943 3.121.605 114.000 579.773 107.957 978.510 472.171 727.772 1.047.149 8.521.633 davon: Kreisanteil Landesanteil (5%) 576.000 513.243 211.212 2.957.310 108.000 549.258 102.275 927.010 447.320 689.470 992.036 8.073.133 32.000 28.514 11.731 164.295 6.000 30.514 5.682 51.500 24.851 38.302 55.113 448.502 -3- Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den Gesamtkosten um die nicht geprüften Angaben des jeweiligen Trägers handelt. Damit liegen für ca. 630 Plätze für Kinder unter 3 Jahren konkrete Anträge und Planungen vor. Mit Schreiben vom 17.12.2010 hat die Gemeinde Weilerswist nunmehr die vollständige Übernahme der entstehenden Investitionskosten für den Ausbau der U-3 Betreuung durch den Kreis Euskirchen als zum Ausbau verpflichteter Träger der Jugendhilfe beantragt (s. Anlage). Bereits am 28.10.2010 hat der dortige Ausschuss für Schulen, Kindergärten und Demografie einen entsprechenden Beschluss gefasst, der am 16.12.2010 durch den Rat der Gemeinde bestätigt wurde. Hintergrund ist zum einen, dass die Gemeinde sich im Nothaushalt befindet und davon ausgeht, dass die notwendigen Investitionen dem Rahmen des sogenannten „Kreditdeckels der Prioritätenliste“ überschreiten und damit eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht ausgeschlossen ist. Zum anderen wird die Auffassung vertreten, dass aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes NRW vom 12.10.2010 im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (s. a. Info 55/2010) eine zusätzliche Finanzierung durch das Land an die Kreise erfolgen muss. Bereits seit Oktober 2010 steht die Verwaltung mit der Gemeinde Weilerswist bezüglich der o.g. Problematik in intensivem Austausch. So konnten die in der o.g. Tabelle bezeichneten Kosten von ca. 140.000 € durch den Wegfall eines nicht unbedingt notwendigen Differenzierungsraumes für den Kindergarten Metternich auf ca. 40.000 € reduziert werden. Obwohl dies dem Rat der Gemeinde Weilerswist durch die dortige Verwaltung in der Sitzung vom 16.12.2010 mitgeteilt wurde, erging der Beschluss, den o.g. Antrag zu stellen. Aufgrund der Tatsache, dass eine Gesamtübernahme aller Kosten des U3-Ausbaus erhebliche Auswirkungen auf die Kreisumlage hätte, wurde die Problematik im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz am 11.01.2011 durch den Kreis thematisiert. Da die bei der Gemeinde Weilerswist entstehende Investitionslücke von ca. 40.000 € auch durch eine Verdoppelung des Kreiszuschusses von 5 % auf 10 % der Investitionskostenzuschüsse des Landes abgedeckt werden könnte, wurde dies als eine Lösungsmöglichkeit angesprochen. Alle übrigen Bürgermeister gehen vorläufig davon aus, dass die Kosten der im Rahmen des geplanten U3-Ausbaus notwendigen Investitionen auch weiterhin getragen werden können. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Investitionskostenzuschüsse des Kreises rückwirkend auf 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu erhöhen. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sollte die Erhöhung rückwirkend für alle Träger erfolgen. Eine Auszahlung erfolgt lediglich auf Antrag der Träger. Eine Verzinsung ist ausgeschlossen. -4- Folgekosten: Insgesamt ist mit folgenden Kosten zu rechnen: a) investive Kosten insgesamt: davon im Haushaltsjahr 2011: ca. 450.000 € ca. 270.000 €. b) Netto-Belastung Kreisumlage pro Jahr: ca. 35.000 € davon im Haushaltsjahr 2011 ca. 23.000 €. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)