Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
01.03.11, 04:06
Aktualisiert
10.03.11, 13:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 166/2011
23.02.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.03.2011
Kreisausschuss
23.03.2011
Kreistag
12.04.2011
Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren
hier: Rückwirkende Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises auf 10 % der
vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
Tel.: 624
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
x
Produkt:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittelbereitstellung im Haushalt 2011
über 1. Veränderungsliste
Es entstehen Folgekosten - siehe Begründung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses
a) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter 3 Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 mit
10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu übernehmen,
b) bereits bezuschusste Maßnahmen auf Antrag der Träger mit einem weiteren Zuschuss von 5 %
der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu fördern
c) im Finanzplan 2011 investive Mittel in Höhe von 270.000 € bereitzustellen.
-2Begründung:
Am 18.10.2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ unterzeichnet.
Grundlage dieser Vereinbarung ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die
Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege), ausgerichtet an einem
bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35 % der Kinder unter 3 Jahren bis 2013 auszubauen
(NRW: rd. 144.000 Betreuungsplätze).
Auf der Basis der durch das Land erlassenen Investitionskostenrichtlinie zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter drei Jahren (Rd.Erl. des MGFFI vom 09.05.2008 – 321 –6252.2) werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die im Zeitraum zwischen
dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen, gefördert.
Gefördert werden im Wesentlichen:
-
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 20.000 € pro Platz
bis zu 8.500 € pro Platz
bis zu 3.500 € pro Platz.
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
anerkannten Ausgaben. Antragsteller ist nicht der Träger der Einrichtung, sondern das jeweilige Jugendamt, welches die Mittel an den Träger weiterleitet.
Um den notwendigen Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zu fördern, wurde vom Kreistag
in seiner Sitzung am 10.12.2008 (V 473/2008) beschlossen:
Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 mit 5
% der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu übernehmen.
Insgesamt wurden von allen Trägern bis zum 01.01.2011 folgende Investitionsmaßnahmen beantragt:
Gesamtkosten
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Nettersheim
Mechernich
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Gesamt
1.819.456
1.799.867
234.676
4.403.181
206.964
692.892
113.639
1.363.642
507.852
868.155
1.935.747
13.946.070
Zuwendungssumme
608.000
541.754
222.943
3.121.605
114.000
579.773
107.957
978.510
472.171
727.772
1.047.149
8.521.633
davon:
Kreisanteil
Landesanteil
(5%)
576.000
513.243
211.212
2.957.310
108.000
549.258
102.275
927.010
447.320
689.470
992.036
8.073.133
32.000
28.514
11.731
164.295
6.000
30.514
5.682
51.500
24.851
38.302
55.113
448.502
-3-
Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den Gesamtkosten um die nicht geprüften Angaben des
jeweiligen Trägers handelt.
Damit liegen für ca. 630 Plätze für Kinder unter 3 Jahren konkrete Anträge und Planungen vor.
Mit Schreiben vom 17.12.2010 hat die Gemeinde Weilerswist nunmehr die vollständige Übernahme
der entstehenden Investitionskosten für den Ausbau der U-3 Betreuung durch den Kreis Euskirchen
als zum Ausbau verpflichteter Träger der Jugendhilfe beantragt (s. Anlage).
Bereits am 28.10.2010 hat der dortige Ausschuss für Schulen, Kindergärten und Demografie einen
entsprechenden Beschluss gefasst, der am 16.12.2010 durch den Rat der Gemeinde bestätigt wurde.
Hintergrund ist zum einen, dass die Gemeinde sich im Nothaushalt befindet und davon ausgeht, dass
die notwendigen Investitionen dem Rahmen des sogenannten „Kreditdeckels der Prioritätenliste“
überschreiten und damit eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht ausgeschlossen ist.
Zum anderen wird die Auffassung vertreten, dass aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtes
NRW vom 12.10.2010 im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (s. a. Info
55/2010) eine zusätzliche Finanzierung durch das Land an die Kreise erfolgen muss.
Bereits seit Oktober 2010 steht die Verwaltung mit der Gemeinde Weilerswist bezüglich der o.g. Problematik in intensivem Austausch. So konnten die in der o.g. Tabelle bezeichneten Kosten von ca.
140.000 € durch den Wegfall eines nicht unbedingt notwendigen Differenzierungsraumes für den Kindergarten Metternich auf ca. 40.000 € reduziert werden.
Obwohl dies dem Rat der Gemeinde Weilerswist durch die dortige Verwaltung in der Sitzung vom
16.12.2010 mitgeteilt wurde, erging der Beschluss, den o.g. Antrag zu stellen.
Aufgrund der Tatsache, dass eine Gesamtübernahme aller Kosten des U3-Ausbaus erhebliche Auswirkungen auf die Kreisumlage hätte, wurde die Problematik im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz
am 11.01.2011 durch den Kreis thematisiert.
Da die bei der Gemeinde Weilerswist entstehende Investitionslücke von ca. 40.000 € auch durch eine
Verdoppelung des Kreiszuschusses von 5 % auf 10 % der Investitionskostenzuschüsse des Landes
abgedeckt werden könnte, wurde dies als eine Lösungsmöglichkeit angesprochen.
Alle übrigen Bürgermeister gehen vorläufig davon aus, dass die Kosten der im Rahmen des geplanten U3-Ausbaus notwendigen Investitionen auch weiterhin getragen werden können.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Investitionskostenzuschüsse des Kreises rückwirkend auf 10
% der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu erhöhen.
Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sollte die Erhöhung rückwirkend für alle Träger erfolgen.
Eine Auszahlung erfolgt lediglich auf Antrag der Träger. Eine Verzinsung ist ausgeschlossen.
-4-
Folgekosten:
Insgesamt ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
a) investive Kosten insgesamt:
davon im Haushaltsjahr 2011:
ca. 450.000 €
ca. 270.000 €.
b) Netto-Belastung Kreisumlage pro Jahr: ca. 35.000 €
davon im Haushaltsjahr 2011
ca. 23.000 €.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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