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Beschlussvorlage (Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
121 kB
Datum
27.11.2014
Erstellt
13.11.14, 18:02
Aktualisiert
13.11.14, 18:02
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9163/2014 Rechnungsprüfungsamt Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rechnungsprüfungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 27.11.2014 Betreff: Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg beschließt im Benehmen mit dem Bürgermeister, Herrn Mark Coenen zum Schriftführer für seine Sitzungen zu bestellen. Für den Fall der Verhinderung wird Frau Sandra Spohr zur Schriftführerin bestellt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 58 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW in analoger Anwendung vom Ausschussvorsitzenden und einer/m vom Ausschuss zu bestimmenden Schriftführer/in zu unterzeichnen. Gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. § 26 der Geschäftsordnung des Rates erfolgt die Bestellung der Schriftführung, sofern ein Bediensteter der Stadtverwaltung bestellt werden soll, im Benehmen mit dem Bürgermeister. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Mitarbeiter des Fachbereiches IV, Herrn Mark Coenen, zum Schriftführer und zu seiner Stellvertreterin die Mitarbeiterin des Fachbereiches I, Frau Sandra Spohr, zu bestellen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Thißen ----------------------------------Solbach Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-163/2014 Seite 2