Daten
Kommune
Bedburg
Größe
121 kB
Datum
27.11.2014
Erstellt
13.11.14, 18:02
Aktualisiert
13.11.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9163/2014
Rechnungsprüfungsamt
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
27.11.2014
Betreff:
Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg beschließt im Benehmen mit dem
Bürgermeister, Herrn Mark Coenen zum Schriftführer für seine Sitzungen zu bestellen.
Für den Fall der Verhinderung wird Frau Sandra Spohr zur Schriftführerin bestellt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 58 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine
Niederschrift zu fertigen. Diese ist gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW in analoger Anwendung vom
Ausschussvorsitzenden und einer/m vom Ausschuss zu bestimmenden Schriftführer/in zu
unterzeichnen.
Gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. § 26 der Geschäftsordnung des Rates erfolgt die Bestellung der
Schriftführung, sofern ein Bediensteter der Stadtverwaltung bestellt werden soll, im Benehmen mit
dem Bürgermeister.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Mitarbeiter des Fachbereiches IV, Herrn Mark Coenen,
zum Schriftführer und zu seiner Stellvertreterin die Mitarbeiterin des Fachbereiches I, Frau Sandra
Spohr, zu bestellen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Thißen
----------------------------------Solbach
Leiter des
Rechnungsprüfungsamtes
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-163/2014
Seite 2