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Beschlussvorlage (Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
131 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:09
Aktualisiert
19.11.14, 18:09
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9164/2014 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.12.2014 Betreff: Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, folgende im Arbeitskreis Verkehr ausgearbeitete Stellungnahme zum Nahverkehrsplanentwurf gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis abzugeben: 1. Die Stadt Bedburg befürwortet eine komplette fahrtenscharfe Fahrgastzählung. 2. Die Stadt Bedburg sieht keinen Bedarf einer Schnellbuslinie. 3. Die Stadt Bedburg fordert, dass der Rhein-Erft-Kreis keine Veränderungen am derzeitigen Finanzierungsmodell des ÖPNV vornimmt. 4. Die Stadt Bedburg lehnt eine Abkopplung der Ortserschließung von den Regionallinien ab. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 04.11.2014 hat zum ersten Mal der Arbeitskreis Verkehr getagt. Hierbei wurde vom Büro Stadtverkehr für die Mitglieder des Arbeitskreises eine umfassende Darlegung zur Erstellung des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Erft-Kreis abgegeben. Der Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises hat am 05.11.2014 in seiner Sitzung die weitere Vorgehensweise zum Nahverkehrsplan festgelegt. Es sollen im Zeitraum Oktober bis Januar 2015 bilaterale Abstimmungen der Gutachter mit den Städten des Rhein-Erft-Kreises erfolgen. Als Ergebnis hat der Arbeitskreis folgende Konkretisierungen der Prüffelder und Maßnahmen für die Stadt Bedburg empfohlen: 1. Die Zahlen im derzeitigen Entwurf des Nahverkehrsplanes ergeben sich aus einer Fahrgastzählung 2009, die jedoch keine konkreten Zahlen zu den jeweiligen Haltestellen enthalten. Um den Nahverkehrsplan mit konkreten Zahlen zu versehen, soll nicht auf die Fahrgastzahlen von 2009 zurückgegriffen werden, vielmehr sollen sich die Kommunen stark machen für eine neue Fahrgastzählung, die dann auch die Nutzung der jeweiligen Haltestellen beinhaltet. Eine neue Fahrgastzählung könnte auch für die Stadt Bedburg und die anderen am Nahverkehrsplan beteiligten Kommunen von Vorteil sein. Hierzu ist auch der Beschluss des Kreistages zu berücksichtigen, der besagt, dass Linien, die von weniger als fünf Personen benutzt werden, einzustellen sind. Auf der Grundlage einer aktuellen Fahrgastzählung kann dann auch ermittelt werden, wo sich Kostenerhöhungen oder Kosteneinsparungen ergeben können. Der Rhein-Erft-Kreis ist daher aufzufordern, eine neue Fahrgastzählung in Auftrag zu geben. 2. Inhalt des Entwurfes des Nahverkehrsplanes ist unter anderem auch die Einrichtung einer Schnellbuslinie. Eine solche Schnellbuslinie wird, insbesondere wenn die RB 38 in eine S-BahnLinie aufgewertet wird, für Bedburg nicht sinnvoll. Gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis ist daher zu verdeutlichen, dass für Bedburg eine Schnellbuslinie nicht erforderlich ist, da die Nutzung der Bahn schneller z.B. nach Köln führen würde, als eine Schnellbuslinie, die dann evtl. in Bedburg und Bergheim halten würde. Auch könnte damit der schnelle Ausbau der RB 38 konterkariert werden. 3. Diskutiert wurde auch die Finanzierung des ÖPNV. Der Rhein-Erft-Kreis ist als Aufgabenträger verpflichtet, für Leistungen im ÖPNV durch betraute Unternehmen oder andere Aufgabenträger Ausgleichsleistungen zur Aufwandsabdeckung zu leisten. Zur teilweisen Refinanzierung des nicht über die allgemeine Kreisumlage abgedeckten Zuschussbedarfs wird gemäß § 56 Abs. 4 Kreisordnung /KrO NRW) für das Land Nordrhein-Westfalen von den kreisangehörigen Kommunen eine differenzierte Mehrbelastung auf die Kreisumlage erhoben, welche nach platzkilometrischen Leistungen berechnet wird. Dies gilt insbesondere für die Verkehrsleistungen der REVG. Die Defizite bei der REVG werden wie folgt aufgeteilt: - 50 % der Regionalbusleistungen direkt über die Kreisumlage - 50 % der Regionalbusleistungen sowie 100 % der Ortsbusleistungen und 100 % für den ASTVerkehr werden über eine eigenen Kreisumlage direkt an die Städte weitergeleitet. Eine Veränderung der Finanzierung sollte nicht vorgenommen werden, da die meisten Kommunen nicht in Lage sind, diese Durchführung des ÖPNV vorzunehmen. 4. Die Regionalbuslinien im Rhein-Erft-Kreis fahren alle kommunenübergreifend. Die Ortsbuslinien bedienen nur die jeweiligen Kommunen, liegen aber in der Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises. Aus dem Koalitionsvertrag der Mehrheitsfraktionen im Kreis geht hervor, dass der Kreis nur noch Beschlussvorlage WP9-164/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 für die Regionalbusse zuständig ist und die Kommunen ihre Ortserschließung in eigener Zuständigkeit regeln. Das würde für Bedburg bei der Linie 975 bedeuten, dass die Bedienung der Ortsteile Kirdorf, Bedburg-Innenstadt, Lipp, Königshoven und Kaster zu 100 % auf die Kommunen übertragen wird. Eine solche Abkopplung der Linien wird nicht für förderlich gehalten. Vielmehr ist dann zu befürchten, dass es nur noch eine direkte Verbindung der Linie 975 zwischen Glesch und dem Bahnhof Bedburg geben würde. Die übrigen Ortsteile müssen dann mit einer weiteren Ortsbuslinie erschlossen werden. Gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis ist daher darzulegen, dass eine Abkopplung der Regionalbuslinien für Bedburg nicht befürwortet wird. Um einen leistungsfähigen ÖPNV in Bedburg aufrecht zu halten, sollte daher weiterhin auf die Durchführung des ÖPNV mit der derzeitigen Finanzierung bestanden werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-164/2014 Seite 3