Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
24.11.2010
Erstellt
30.12.10, 04:17
Aktualisiert
10.03.11, 13:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 49/2010
28.10.2010
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2010
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
18.11.2010
Kreisausschuss
24.11.2010
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
09.02.2011
Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) in
dem Bereich Jugend und Familie
hier: Zuschussbedarf für die Offene Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2010 beschlossen, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan (V 64/2010) zu vertagen und einer Aufgabenkritik zu unterziehen. Unter
dieser Maßgabe hat die Arbeitsgruppe „Finanzen, Personal und Controlling“ am 20.04.2010 über die
Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Schulsozialarbeit/
Jugendberufshilfe beraten.
Die behandelten Fragestellungen wurden mit der Info 30/2010 beantwortet, nach weiteren Beratungen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2010 hat der Kreistag den Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan bis zum 31.12.2011 verlängert und die Verwaltung beauftragt, im ersten Quartal 2011 einen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vorzulegen, der unter Einbeziehung der beteiligten Träger der Offenen Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit mögliche Alternativen zur Aufgabenerfüllung überprüft und hierbei auch mögliche Einsparpotenziale untersucht.
Alternative Aufgabenerfüllung / Einsparpotenziale:
Aufgabe der Jugendarbeit ist es, Angebote zur Verfügung zu stellen, die „an den Interessen junger
Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung
befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und
hinführen.“ (§ 11 Abs. 1 SGB VIII).
Eine Alternative zur Aufgabenerfüllung in der bisherigen Form (Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit) könnte darin liegen, aufsuchende jugendpflegerische Angebote verstärkt anzubieten. Hierdurch
wäre es denkbar, insbesondere ehrenamtliche Kräfte (z. B. für die Betreuung von Jugendräumen) zu
schulen und anzuleiten. In diesem Sinne könnten auch die Verantwortlichen in der Jugendverbandsarbeit verstärkt Unterstützung erfahren. Die vernetzte Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen
Stadt- und Gemeindeverwaltungen (Ordnungsämter) und der Polizei im Rahmen von Ordnungspartnerschaften könnte gefördert werden.
-2Wo und in welchem Maße eine alternative Aufgabenerledigung mit der Folge eines verringerten Angebotes der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Frage kommen könnte, kann anhand der bisherigen Schwellenwerte für die Förderung von hauptamtlichen Fachkräften und unter Hinzuziehung
sozialräumlicher Indikatoren diskutiert werden.
Derzeitige Verteilung der geförderten Fachkraftstellen (FKS) in der Reihenfolge der sozialräumlichen
Indikatoren:
Bewertung nach sozialräumlichen
Sozialraum
FKS
Indikatoren *
Euskirchen
Mechernich
Zülpich
Weilerswist
Bad Münstereifel
Kall
Schleiden
Blankenheim
Hellenthal
Nettersheim
Dahlem
Gesamt
3,9
1,8
1,3
1,1
1,1
0,9
1,0
0,6
0,6
0,6
12,9
9
8
7
6
5
4
4
3
2
1
1
Anmerkung: Die sozialräumlichen Indikatoren* (*% Anteil Jugendeinwohnerwerte, Jugenddichte, SGB II-Bezug, Anteil Alleinerziehende) aus der Sozialraumanalyse
2009 wurden jeweils durch Punktvergabe ermittelt.
Ein Ansatz könnte daher sein, alternative Aufgabenerfüllung unter Absenkung des bisherigen Standards (Schwellenwert der geförderten Fachkräfte) vorzunehmen. Diese Vorgehensweise könnte zunächst im Südkreis (keine Förderung unter 0,9 FKS = Nettersheim, Blankenheim, Hellenthal), dann in
Kall (keine Förderung unter 1 FKS), Schleiden (keine Förderung unter 1,1 FKS), Weilerswist und Bad
Münstereifel (keine Förderung unter 1,3), Zülpich (keine Förderung unter 1,8), Mechernich (keine
Förderung unter 3,9 FKS) und Euskirchen (keine Förderung in FKS) zu einer Schließung bestehender
Angebote führen.
Die aus der Reduzierung resultierenden freiwerdenden Mittel könnten dann zur Kompensierung der
wegfallenden Angebote eingesetzt werden, damit weiterhin entsprechende Angebote im Sinne der
Verpflichtung gem. § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung, Grundausstattung) in Verbindung mit
§ 15 Abs. 1, 3. AG KJHG (Förderung durch die örtlichen Träger der Jugendhilfe) vorhanden sind.
Trägerbeteiligung Offene Jugendarbeit:
Die Verwaltung hat zur Umsetzung des Beschlusses des Kreistages am 07.09.2010 ein Treffen mit
den Trägern von Offenen Jugendeinrichtungen geführt, dabei wurden die o.g. Überlegungen diskutiert.
Im Ergebnis des Gesprächs haben sich die Träger geschlossen gegen jedwede Alternative zur Aufgabenerfüllung in der Offenen Jugendarbeit ausgesprochen, welche mit Kürzungen der finanziellen
Förderung einhergehen.
In diesem Zusammenhang wurde sowohl auf die Erfüllung der Kennzahlen im Rahmen der Leistungs, Qualitäts- und Zielvereinbarungen als auch auf das Verhältnis der Gesamtausgaben im Bereich der
Jugendhilfe hingewiesen. Es wurde geltend gemacht, dass im Gegensatz zu anderen Bereichen wie
der Jugendhilfe (insbesondere in den Bereichen Hilfen zur Erziehung und Kindertagesbetreuung) die
Haushaltsansätze bei der Offenen Jugendarbeit bereits 2006 reduziert wurden.
-3Der von den Trägern und Fachkräften gesehene Bedarf sei durch das bisherige Angebot (Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit, punktuell nach Absprache aufsuchende Angebote) kaum zu decken.
Vielmehr müsse ggfls. über eine Ausweitung des bisherigen Angebotes nachgedacht werden.
Nachdem die Gemeinde Blankenheim in den als Anlage beigefügten Schreiben deutlich für den Erhalt der dortigen Angebotsstruktur ausgesprochen hat, wurde das Thema auf einer Bürgermeisterkonferenz diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass sich die überwiegende Mehrheit der Anwesenden
ebenfalls für den Erhalt des bisherigen Angebotes einsetzen wollen, sollte es zu einer Reduzierung
der Angebote der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit kommen.
Trägerbeteiligung Jugendverbandsarbeit:
Mit den Jugendverbänden wurde auf Grundlage der Richtlinien die bisherige Förderung der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit diskutiert.
Die Verwaltung machte deutlich, dass sie vor dem Hintergrund der nicht abgerufenen Mittel (Info
30/2010) eine mögliche Aufstockung der Mittel in diesem Bereich derzeit nicht befürwortet.
Aus diesem Grunde wurde zunächst ein Augenmerk auf einen besseren Mittelabfluss in diesem Bereich gerichtet.
Im Ergebnis ist festzuhalten:
1. Die Möglichkeiten der Förderung von Angeboten und Maßnahmen der Jugendarbeit im Kreis
Euskirchen soll zum einen durch entsprechende Info-Veranstaltungen (eine Erste findet am
30.11.2010 in der Kreisverwaltung statt) dargelegt werden.
Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass auch in den Gruppenleiterschulungen der Jugendverbände über die Fördermodalitäten des Kreises sowie Dritter informiert wird.
2. Die Abt. Jugend und Familie prüft die einzelnen Positionen der Richtlinien für die finanzielle
Förderung der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit auf Grundlage eines interkommunalen Vergleichs, welcher durch Vertreter der Jugendverbände eingebracht wurde.
Es wurde vereinbart, die Überarbeitung der Richtlinien in der AG gem. § 78 SGB VIII zu thematisieren.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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