Daten
Kommune
Bedburg
Größe
223 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
13.11.14, 18:02
Aktualisiert
13.11.14, 18:02
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-47/2014
1. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
25.03.2014
Rechnungsprüfungsausschuss
27.11.2014
Rat der Stadt Bedburg
16.12.2014
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses 2013
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013 der mit der Prüfung
beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG an.
Als Ergebnis seiner Prüfung beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage
beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
den Jahresabschluss 2013 festzustellen,
dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und
den Jahresüberschuss in Höhe von 3.759.802,66 Euro der Ausgleichsrücklage
zuzuführen.
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Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen
Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus:
der Ergebnisrechnung
der Finanzrechnung
den Teilrechnungen
der Bilanz und
dem Anhang.
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 31.01.2014 vom Kämmerer aufgestellt und
vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am
25.03.2014 zugeleitet.
In der Entwurfs- und Prüfungsphase wurden noch folgende wesentliche Änderungen
vorgenommen:
der Umbau des Bahnhofs Bedburg wurde zum 19.12.2013 bilanziell aktiviert
eine
Gewerbesteuernachveranlagung
für
das
Jahr
2006
inklusive
Nachforderungszinsen musste nach 2013 ertragswirksam abgegrenzt werden.
Im Falle des Bahnhofs in Bedburg gab es in 2013 keine ergebniswirksamen Auswirkungen
mehr, da die Eröffnung (Aktivierung) zum 19.12.2013 erfolgte, somit die erste
„Abschreibung“
der
städtischen
Zuschüsse
(Aufwand
Auflösung
Aktive
Rechnungsabgrenzungsposten) bzw. ertragswirksame Auflösung von Sonderposten der
Fördermittel (Ertrag Auflösung Passive Rechnungsabgrenzungsposten) erst ab dem
01.01.2014 erfolgen wird.
Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013 sah ein planerisches
Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 5.737.730,16 Euro vor. Das Defizit minderte
planerisch die allgemeine Rücklage. Zusätzlich wurden konsumtive Ermächtigungen von
2012 nach 2013 in Höhe von 510.145,49 Euro übertragen.
Die Gesamtergebnisrechnung 2013 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von
3.759.802,66 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2012 einen Stand in
Höhe von 0 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wurde bereits in 2011 aufgebraucht. In
Höhe des Jahresüberschusses wird die Ausgleichsrücklage aufgefüllt.
Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen können dem
Lagebericht und dem Anhang entnommen werden.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss
der
Stadt
Bedburg
beauftragte
die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch die BDO AG wurde in den
Monaten Mai bis November 2014 (mit Unterbrechungen) in den Räumen der
Stadtverwaltung bzw. in den Geschäftsräumen der BDO AG durchgeführt.
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Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat der Stadt
Bedburg. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresüberschusses. Der
Jahresüberschuss in Höhe von 3.759.802,66 Euro ist der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Damit verfügt die Stadt Bedburg zum 31.12.2013 über 76.614.227,10 Euro Eigenkapital /
Quote: 30,53% (Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005: 95.135.905 Euro / Quote: 44,20%).
Die Bilanzsumme zum 31.12.2013 beträgt rd. 251,0 Mio. Euro.
Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde
anzuzeigen (§ 96 Abs. 2 GO).
Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss
zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung
erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die
Prüfung
des
Jahresabschlusses hat
zudem
Kontroll-,
Informations- und
Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar
und
die
Übersicht
über
örtlich
festgelegte
Restnutzungsdauern
der
Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der
Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem
Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art
und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten
Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze anzugeben. Er hat ferner eine
Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandung versagt wird oder
der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist,
eine Beurteilung vorzunehmen.
Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert
unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, dass Rat und Verwaltungsvorstand den
Abschluss zu verantworten haben, auf Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die
Haushaltswirtschaft der Gemeinde gefährden, ist gesondert einzugehen.
Der Jahresabschluss 2013 mit Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO
AG ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem SD-net als Datei beigefügt. Ein
gedrucktes Exemplar liegt in den jeweiligen Fächern der Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses im Rathaus Kaster bereit.
Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der
Rechnungsprüfungsausschuss muss gemäß § 101 Abs. 7 GO einen eigenen
Bestätigungsvermerk formulieren, der durch Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden
des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Ein Entwurf des
Bestätigungsvermerks ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Der
Jahresabschluss
unterliegt
der
überörtlichen
Prüfung
durch
die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Ohne in die Sitzungsleitung durch den Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses eingreifen zu wollen, wird verwaltungsseitig empfohlen,
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dem Vertreter der BDO Gelegenheit zu geben, den Prüfungsbericht vorzustellen bzw. zu
erläutern. Sofern bestimmte Bilanzpositionen bzw. Bewertungskriterien – zusätzlich zur
Berichterstattung durch die BDO – einer eingehenden Prüfung durch die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses unterzogen werden sollen, wäre es zur Gewährleistung
eines reibungslosen Sitzungsverlaufs zweckmäßig, dies dem Leiter des
Rechnungsprüfungsamtes rechtzeitig mitzuteilen, um die entsprechenden Unterlagen
gezielt bereitstellen zu können. Gleiches gilt für Themen, die entweder durch die BDO
bzw. durch die zuständigen Mitarbeiter/innen einer detaillierteren Erläuterung bedürfen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 07.11.2014
----------------------------------Eßer
----------------------------------Thißen
Fachbereichsleiter
Leiter Rechnungsprüfungsamt
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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