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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
223 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
13.11.14, 18:02
Aktualisiert
13.11.14, 18:02
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2013) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2013) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2013) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2013)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-47/2014 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 25.03.2014 Rechnungsprüfungsausschuss 27.11.2014 Rat der Stadt Bedburg 16.12.2014 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013 der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG an. Als Ergebnis seiner Prüfung beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg  den Jahresabschluss 2013 festzustellen,  dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und  den Jahresüberschuss in Höhe von 3.759.802,66 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und die enthaltenen Daten sind zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus:  der Ergebnisrechnung  der Finanzrechnung  den Teilrechnungen  der Bilanz und  dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 31.01.2014 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat der Stadt Bedburg am 25.03.2014 zugeleitet. In der Entwurfs- und Prüfungsphase wurden noch folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:  der Umbau des Bahnhofs Bedburg wurde zum 19.12.2013 bilanziell aktiviert  eine Gewerbesteuernachveranlagung für das Jahr 2006 inklusive Nachforderungszinsen musste nach 2013 ertragswirksam abgegrenzt werden. Im Falle des Bahnhofs in Bedburg gab es in 2013 keine ergebniswirksamen Auswirkungen mehr, da die Eröffnung (Aktivierung) zum 19.12.2013 erfolgte, somit die erste „Abschreibung“ der städtischen Zuschüsse (Aufwand Auflösung Aktive Rechnungsabgrenzungsposten) bzw. ertragswirksame Auflösung von Sonderposten der Fördermittel (Ertrag Auflösung Passive Rechnungsabgrenzungsposten) erst ab dem 01.01.2014 erfolgen wird. Die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013 sah ein planerisches Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 5.737.730,16 Euro vor. Das Defizit minderte planerisch die allgemeine Rücklage. Zusätzlich wurden konsumtive Ermächtigungen von 2012 nach 2013 in Höhe von 510.145,49 Euro übertragen. Die Gesamtergebnisrechnung 2013 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.759.802,66 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wies zum 31.12.2012 einen Stand in Höhe von 0 Euro aus. Die Ausgleichsrücklage wurde bereits in 2011 aufgebraucht. In Höhe des Jahresüberschusses wird die Ausgleichsrücklage aufgefüllt. Detaillierte Informationen zu den positiven und negativen Planabweichungen können dem Lagebericht und dem Anhang entnommen werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bedburg beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 vorzunehmen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch die BDO AG wurde in den Monaten Mai bis November 2014 (mit Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung bzw. in den Geschäftsräumen der BDO AG durchgeführt. Beschlussvorlage WP8-47/2014 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat der Stadt Bedburg. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresüberschusses. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.759.802,66 Euro ist der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Damit verfügt die Stadt Bedburg zum 31.12.2013 über 76.614.227,10 Euro Eigenkapital / Quote: 30,53% (Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005: 95.135.905 Euro / Quote: 44,20%). Die Bilanzsumme zum 31.12.2013 beträgt rd. 251,0 Mio. Euro. Der vom Rat der Stadt Bedburg festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen (§ 96 Abs. 2 GO). Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze anzugeben. Er hat ferner eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob  ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,  ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,  der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandung versagt wird oder  der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemeinverständlich und problemorientiert unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, dass Rat und Verwaltungsvorstand den Abschluss zu verantworten haben, auf Risiken, die die stetige Aufgabenerfüllung und die Haushaltswirtschaft der Gemeinde gefährden, ist gesondert einzugehen. Der Jahresabschluss 2013 mit Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG ist der Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem SD-net als Datei beigefügt. Ein gedrucktes Exemplar liegt in den jeweiligen Fächern der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses im Rathaus Kaster bereit. Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss muss gemäß § 101 Abs. 7 GO einen eigenen Bestätigungsvermerk formulieren, der durch Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Ein Entwurf des Bestätigungsvermerks ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Der Jahresabschluss unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Ohne in die Sitzungsleitung durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses eingreifen zu wollen, wird verwaltungsseitig empfohlen, Beschlussvorlage WP8-47/2014 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 dem Vertreter der BDO Gelegenheit zu geben, den Prüfungsbericht vorzustellen bzw. zu erläutern. Sofern bestimmte Bilanzpositionen bzw. Bewertungskriterien – zusätzlich zur Berichterstattung durch die BDO – einer eingehenden Prüfung durch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses unterzogen werden sollen, wäre es zur Gewährleistung eines reibungslosen Sitzungsverlaufs zweckmäßig, dies dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes rechtzeitig mitzuteilen, um die entsprechenden Unterlagen gezielt bereitstellen zu können. Gleiches gilt für Themen, die entweder durch die BDO bzw. durch die zuständigen Mitarbeiter/innen einer detaillierteren Erläuterung bedürfen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, 07.11.2014 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Thißen Fachbereichsleiter Leiter Rechnungsprüfungsamt ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-47/2014 1. Ergänzung Seite 4