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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-47/2014 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
13.11.14, 18:02
Aktualisiert
13.11.14, 18:02
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-47/2014 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses hinsichtlich der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 gemäß § 101 Abs. 7 GO Der Jahresabschluss der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013 – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - wurde unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie des Lageberichtes geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Bedburg. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss nebst Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie des Lageberichtes abzugeben. Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 nebst Anhang und Lagebericht erfolgte nach § 101 Abs.1 GO NW i.V.m. § 317 HGB. Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Bedburg sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtliche festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Bedburg sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Aufgrund der durch den Rechnungsprüfungsausschuss gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Bedburg, den 27.11.2014 Vogelsang Ausschussvorsitzender