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Dringlichkeitsentscheidung GB (K 74, Ausbau L 110 bis Schmidtheim)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
12.02.11, 04:08
Aktualisiert
25.03.11, 04:06
Dringlichkeitsentscheidung GB (K 74, Ausbau L 110 bis Schmidtheim) Dringlichkeitsentscheidung GB (K 74, Ausbau L 110 bis Schmidtheim) Dringlichkeitsentscheidung GB (K 74, Ausbau L 110 bis Schmidtheim) Dringlichkeitsentscheidung GB (K 74, Ausbau L 110 bis Schmidtheim)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 30/2011 03.02.2011 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.02.2011 Kreisausschuss 23.03.2011 Kreistag 12.04.2011 K 74, Ausbau L 110 bis Schmidtheim Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. X Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. I. V. Steffens Kreiskämmerer Veränderungsliste zum Haushalt 2011 Zeile 25 X Es entstehen Folgekosten – siehe Seite 3 der Beschlussvorlage Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 74 zu und beschließt die Mittel für den Ausbau der K 74 von der L 110 bis Schmidtheim außerplanmäßig bereitzustellen. Nach vorheriger Ausschreibung ist der Bauauftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. -2- Begründung: An der außerorts gelegenen K 74 zwischen der L110 und dem Ort Schmidtheim wurden bereits in der Vergangenheit Schäden registriert, die bislang durch Ausbesserungsarbeiten im Rahmen der Straßenunterhaltung in einem verträglichen Maß gehalten werden konnten. Durch den noch anhaltenden Winter in Verbindung mit zusätzlichen LKW-Verkehrsbelastungen haben sich die Schäden nun jedoch derart drastisch verschlechtert, dass eine Instandsetzung der Straße durch weitere Ausbesserungsarbeiten wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist. Seitens der Verwaltung bestehen zudem Bedenken, dass bei einem weiteren Fortschreiten der Schäden die Verkehrssicherheit aufrecht erhalten werden kann. In der Örtlichkeit spiegeln sich die Schwächen des Oberbaus in einer dichten Abfolge von Netzrissen, Längs- und Querrissen sowie Höhenabsätzen und Schlaglöchern wieder. Die Ursachenerforschung zeigte, dass der vorhandene Fahrbahnaufbau nur bedingt der Bauklasse IV nach RStO ´01 entspricht. Auf ca. der Hälfte der Strecke werden selbst die Anforderungen an eine Bauklasse IV nicht erfüllt. Eine Bemessung des Straßenaufbaus auf Grundlage der aktuellen Verkehrszahlen zeigt jedoch, dass ein Aufbau der Straße nach Bauklasse III erforderlich ist. Die Notwendigkeit dieser Verstärkung liegt in der erheblichen LKW-Verkehrsbelastung resultierend aus dem anliegenden Gewerbegebiet sowie dem zeitweise auftretenden Umleitungsverkehr der B 51 begründet. Da es sich bei einer Verstärkung des Oberbaus um eine Ausbaumaßnahme handelt, wurde seitens der Verwaltung die Möglichkeit zur kurzfristigen Aufnahme in das Förderprogramm zusammen mit der Bezirksregierung Köln geprüft. Seitens des Fördergebers wurde diesbezüglich eine grundsätzliche Fördermöglichkeit signalisiert, wobei eine kurzfristige Aufnahme in das Förderprogramm erst nach Zustimmung des Landesministeriums erfolgen kann. Da seitens der Kreisverwaltung aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ein weiteres Aufschieben der notwendigen Maßnahmen nicht möglich ist, ist aus Sicht der Verwaltung die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns zu erwirken, um entsprechende Maßnahmen einleiten zu können ohne eine spätere Fördermittelbewilligung zu gefährden. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 2.200 m zuzüglich der verkehrsgerechten Anbindungen der Ortsstraßen und Wirtschaftswege. Die Straße ist mit einer Fahrbahnbreite von ca. 6,00 m und einem sich anschließendem Bankett von bis zu 1,50 m Breite ausgebaut. Der gesamte Straßenabschnitt soll in Bezug auf den bituminösen Fahrbahnaufbau ausgebaut werden. Es ist beabsichtig die K 74 mit einem Aufbau der Bauklasse III nach RStO ´01 neu herzustellen. Anhand der Rissbilder sind Teilabschnitte zu erkennen, die auf Tragfähigkeitsprobleme bis den Untergrund schließen lassen. Für diese Bereiche ist das Erfordernis eines Bodenaustausches zu erwarten. Einzelheiten in Bezug auf den Baugrund werden in einem Fachgutachten noch ergründet. Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind grundsätzlich nicht geplant. Hier sind allenfalls Anpassungen im Detail vorzunehmen. Folgender neuer Querschnittsaufbau wurde gewählt: Splittmastixasphalt Asphaltbinder bit. Tragschicht Frostschutzschicht nach Bedarf Bodenaustausch 4,0cm 4,0cm 14,0cm 48,0cm Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut Kostenberechnungen 1.8 Mio. €. Gemäß der aktuellen Fördersätze ist bei Ausbaumaßnahmen mit einer Förderung von 60 % zu rechnen. -3- Die Hauhaltsmittel wurden im Haushaltsplanentwurf 2011 bislang nicht berücksichtigt und sind im Rahmen der Veränderungsliste bereitzustellen. Durch die Investition entstehen bei einer Nutzungsdauer von 45 Jahren und einem Eigenanteil von 40%, Folgekosten für jährliche Nettoabschreibungen in Höhe von ca. 16.000,- € und eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagenkapitals in Höhe von 14.400,00 €. Vorsorglich wurde bereits ein Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht und der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den o.g. Erneuerungsmaßnahmen an der K 74 zwischen der L 110 und Schmidtheim zuzustimmen sowie die entsprechenden Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitzustellen, so dass die Vorbereitung der Ausschreibung erfolgen kann und die Maßnahmen im Frühjahr 2011 umgesetzt werden können. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Maßnahmen müssen ab Frühjahr 2011 durchgeführt werden. Diese zeitliche Einordnung ergibt sich aus der technischen Notwendigkeit zur Durchführung von Deckenbaumaßnahmen bei trockenen und warmen Witterungsbedingungen sowie den absehbaren Verkehrssicherheitsproblemen bei Abwarten der nächsten Winterperiode. Bei einer Verschiebung der Maßnahmen ist zudem aufgrund der vorliegenden Verkehrsbelastung mit zusätzlichen Schäden in tiefer gelegenen Tragschichten zu rechnen, so dass höherer Baukosten entstehen können. Insofern ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, zur Erhaltung der Verkehrssicherheit die Maßnahmen kurzfristig auszuschreiben und anschließend auszuführen. Des Weiteren werden mit Fortschreiten der zweiten Jahreshälfte erfahrungsgemäß schlechtere Wettbewerbspreise erzielt. Dieser zeitliche Rahmen kann nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann bzw. die fördertechnische Bewilligung der Maßnahme abgewartet wird. Aus diesen Gründen ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich. gez. Reidt gez. Reiff gez. Troschke gez. Grutke gez. Uwe Schmitz gez. I. V. Poth Landrat gez. Bell (Kreisausschussmitglieder) -4- Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)