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Beschlussvorlage (Anlage 3, Textteil 2, LP 1, 9. Änderung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
946 kB
Datum
11.11.2014
Erstellt
28.10.14, 18:00
Aktualisiert
28.10.14, 18:00

Inhalt der Datei

Textliche Festsetzungen Erläuterungen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3.2 Nutzung von Brachflächen in bestimmter Weise (§ 24 Abs. 1 Buchst. b LG NRW) 3.2-2 Nutzung der Fläche zwischen L 213, Eisenbahnstrecke Düren-Neuss und bestehender Aufforstung als Landschaftspflegebereich bis zur Inanspruchnahme der Fläche durch den Straßenbau. Brachfläche im rekultivierten Erfttal nördlich Bedburg. Die staunasse Fläche zeigt erste Entwicklungsansätze zur Feuchtwiesen- und Flachmoorbildung. Dieser Prozess soll durch landschaftspflegerische Maßnahmen gefördert werden. Die entsprechende Pflege ist unter 5.5-2 festgesetzt. 4.1 Untersagung der Erstaufforstung (§ 25 Buchstabe a LG NRW) 4.1-1 Erstaufforstungsverbot der Rasenfläche. Im rekultivierten Erfttal, linkes Erftufer, südlich der L 213. Zur Erhaltung eines abwechslungsreichen Landschaftsbildes und einer differenzierten Landschaftsstruktur. Unberührt bleibt die unter 5.1-48 festgesetzte Eingrünung der Trasse für die L 361 n. 4.1-2 Erstaufforstungsverbot der Brachfläche. Im rekultivierten Erfttal zwischen L 213, Eisenbahntrasse und bestehender Aufforstung. In Verbindung mit der Festsetzung unter 3.2-2, zur Erhaltung eines potentiellen FeuchtwiesenStandortes. Unberührt bleiben Eingrünungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Straßenbau. 4.1-3 An der L 361 n westlich des Erftblickes. Zur ErhalErstaufforstungsverbot der Rasenflächen westlich tung von Sichtschneisen zur Erft und für ein aufgedes Erftblickes an der Erft im Bereich der Parzelle lockertes Landschaftsbild. „An der Kölnischen Straße“. 4.1-4 Im rekultivierten Erfttal, am linken und rechten Erstaufforstungsverbot der Rasenflächen beidseits Erftufer südwestlich des Erftblickes. der Erft. Zur Erhaltung von siedlungsnahen Liege- und Lagerflächen, zur Erhaltung eines aufgelockerten Landschaftsbildes. Die unter 5.1-56 festgesetzten randlichen Strauchpflanzungen bleiben von dieser Festsetzung unberührt. 4.1-5 Erstaufforstungsverbot der Rasenfläche. Im rekultivierten Erfttal, linkes Erftufer nördlich der Ortslage Bedburg-Broich. Zur Erhaltung einer siedlungsnahen Spiel-, Liegeund Lagerfläche, zur Erhaltung eines aufgelockerten Landschaftsbildes. Die unter 5.1-59 festgesetzte randliche Waldmantelbepflanzung bleibt von dieser Festsetzung unberührt. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 39 Textliche Festsetzungen Erläuterungen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4.3 Festsetzung eines bestimmten Laubholzanteiles bei Wiederaufforstung (§ 25 Buchstabe c LG NRW) 4.3-1 In den zeichnerisch dargestellten Bereichen der 90 % Laubholzanteil bei Wiederaufforstung nach süd- und westexponierten Randböschungen eines Endnutzung der Pappelbestände. alten, im Zuge des Tagebaus Frimmersdorf-Süd aufgeschlossenen Grubenteiles („Buchholzer Graben“). Die ca. 10 - 20 Jahre alten Pappelbestände sollen als Eingrünung des Abbau- und Rekultivierungsgebietes Fortuna-Garsdorf bis zur Endnutzung erhalten bleiben. Danach soll eine Wiederaufforstung mit standortgerechten, heimischen Laubholzarten, auf den kiesig-sandigen Böschungsstandorten insbesondere mit Traubeneiche, erfolgen. 4.3-2 100 % Laubholzanteil bei Wiederaufforstung nach Einbau des Ablaufrohres für den Retentionsraum im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf. 4.4 Im zeichnerisch dargestellten Bereich am NordWestrand des Tagebaus Fortuna-Garsdorf zwischen Grubengrenze und Straßendamm (Zubringer L 213/L 361 n). Der für den Bau der Rohrleitung zu rodende Teil einer Kieferndickung soll nach Abschluss der Bauarbeiten durch standortgerechte, heimische Laubholzarten wie Traubeneiche, Buche und Sträucher der Waldmantelgebüsche ersetzt werden. Untersagung einer bestimmten Form der Endnutzung (§ 25 Buchstabe d LG NRW) 4.4-5 Kahlschlagverbot, sukzessiver Einschlag der Pappeln in mindestens 2 Teilhieben von ca. 50 % des Bestandes im Abstand von mindestens 5 Jahren. Im zeichnerisch dargestellten Bereich auf der südwestexponierten Randböschung des ehemaligen Tagebaus Frimmersdorf-Süd („Buchholzer Graben“). Die Holzernte auf dem steilen, südwestexponierten Hang soll aus Gründen des Bodenschutzes und der Gestaltung (Schaffung eines stufigen Waldbildes) in zeitlichen und räumlichen Teilabschnitten erfolgen. 5.1 Anlage oder Anpflanzung von Flurgehölzen, Hecken, Bienenweidegehölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 LG NRW) 5.1-33 Einzelbaumpflanzung, Stieleichen (Quercus robur) und Winterlinden (Tilia cordata), Hochstämme, insgesamt mindestens 7 Bäume. Als Ersatz und Ergänzung der abgängigen Baumgruppe im Grenzbereich des Rekultivierungsgebietes nördlich Kaster, zwischen Sportplatz und Hohenholzer Graben, Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstück 1522. 5.1-34 Einzelbaumpflanzung, 6 Winterlinden (Tilia cordata), 4 Eschen (Fraxinus excelsior) und 3 Vogelkirschen (Prunus avium), Hochstämme. Als Ersatz für die abgestorbene Ulmengruppe an der Burgruine bei Kaster, Gemarkung Kaster, Flur 4, Flurstück 86. Zur Erhaltung des charakteristischen Landschaftsbildes im Bereich des Burghügels. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 40 Textliche Festsetzungen Erläuterungen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5.1-36 Begrünung der Brückenwiderlager mit Kletterpflanzen, Wilder Wein (Parthenocissus tricuspidata „Veitchii“) auf der Südostseite und Efeu (Hedera helix) auf der Nordwestseite. Pflanzung am Fuß der beiden Widerlager der Straßenbrücke für die L 213 (Überbrückung der Mühlenerft bei Kaster). Auf der ganzen Länge der nördlichen und südlichen Ansichtsfläche, je eine Pflanze im Abstand von ca. 2 Meter. Zur Verbesserung des Landschaftsbildes (Grenze zum Landschaftsschutzgebiet Mühlenerft). 5.1-38 Abschnittsweise mindestens 1-reihige Baum- und Strauchpflanzung (Grabenbepflanzung) auf mindestens 2/3 der Grabenost- und -südseite, Westund Nordseite nur punktuelle Strauchpflanzung, Arten des Eichen-Hainbuchen-Waldes, des bachbegleitenden Schwarzerlenwaldes und der Prunetalia-Gebüsche. Im Rekultivierungsgebiet Frimmersdorf-Süd, zwischen dem Wirtschaftweg westlich der L 213 / L 116 n und dem oberen Böschungsdrittel des parallel laufenden Entwässerungsgrabens für die landwirtschaftlichen Flächen sowie in gleicher Weise an einem weiteren Teilstück des Grabens zwischen L 213 und der Trasse für die zweite Bundesbahnverlegung. Die Bepflanzung des Grabenteilstückes innerhalb der Fläche gem. Bebauungsplan-Entwurf Nr. 39/Bedburg ist nicht Gegenstand dieses Landschaftsplanes. Zur Unterhaltserleichterung, Bereicherung der Landschaft mit Kleinstlebensräumen und Markierung der Grenze zwischen Acker und Graben. 5.1-39 Einzelbaumpflanzung: Baumgruppe aus 3 Stieleichen (Quercus robur), Hochstämme, auf der Uferböschung ca. 2 m oberhalb der Spundwand. In einem gehölzfreien Abschnitt der Uferböschung an der Neuen Erft, rechtes Flussufer, ca. 150 m südlich der Kreisgrenze. Zur Verbesserung des Landschaftsbildes und Anreicherung des Flussufers mit bodenständigen Gehölzen. 5.1-44 Abschnittsweise mehrreihige Baum- und Strauchpflanzung in wechselnder Breite auf mindestens je 1/3 von Oberkante und Böschungsfuß der südexponierten Böschungspartie an der L 213, Prunetalia-Arten. Oberkante und Fuß der südexponierten, oberen Randböschung des Buchholzer Grabens (noch nicht abschließend rekultivierter Teil des Tagebaus Frimmersdorf-Süd). Die Böschung ist bereits überwiegend mit Bergahorn aufgeforstet worden. Zur Einbringung weiterer Gehölzarten (Artenvielfalt) und Verbesserung des Angebotes an Kleinstlebensräumen sollen zumindest an den Bestandesrändern, in Bestandeslücken und im Zuge der Jungforstpflege, abschnittsweise Baum- und Strauchpflanzungen aus Arten der Waldmantelgebüsche erfolgen. In diesem Bereich abseits der landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen insbesondere Arten der Weißdorn-Schlehengebüsche verwendet werden. 5.1-45 An der Nordostböschung des Buchholzer Grabens Baum- und Strauchpflanzung auf 100 qm, Arten in einer Dreiecksfläche zwischen Wirtschaftsweg des lindenreichen Eichen-Hainbuchen-Waldes. an der Böschungsoberkante dem von einer Feldhecke begleitenden, von Osten aufstoßenden Wirtschaftsweg und der Kreisgrenze. Zur Ergänzung der unmittelbar nördlich zwischen L 213 und Kreisgrenze geplanten Regenerationszelle (vgl. Landschaftsplanentwurf Teilabschnitt IV, „Braunkohlenabbaugebiet“, des Kreises RheinKreis Neuss). 5.1-46 Begrünung der Brückenwiderlager an zwei Stellen mit Kletterpflanzen, auf der Nordwestseite Efeu (Hedera helix) und auf der Südostseite Wilder An der Straßenbrücke der L 213 über die Bundesbahnstrecke Düren-Neuss, Pflanzung in den Erdmantel des linken Brückenwiderlagers der Südostseite und am rechten Widerlager der Nordwest- ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 41 Textliche Festsetzungen Erläuterungen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wein (Parthenocissus tricuspidata „Veitchii“). seite, je eine Pflanze im Abstand von ca. 2 Meter. Zur Verbesserung des Landschaftsbildes. 5.1-47 Abschnittsweise Strauchpflanzung auf ca. 200 m Straßenböschung, Ost- und Südseite, Prunetaliaund Sambuco-Salicion-Arten. An der L 213 zwischen Aufforstung im Süden und Straßenbrücke über die Eisenbahnstrecke DürenNeuss im Nordosten. Zur Abschirmung einer Brachfläche zwischen Straße und Aufforstung zur Verbesserung des Landschaftsbildes. 5.1-48 Mehrreihige Eingrünung der Straßentrasse und Aufforstung der Zwickelfläche zwischen Straßentrasse, Neuer Erft und Eisenbahndamm unmittelbar nach Herstellung des Teilstückes der L 361 n zwischen Ostufer der Neuen Erft und L 116 n. Nach Fertigstellung des Reststückes der L 361 n über die neue Erft soll eine mehrreihige Eingrünung und Restflächengestaltung als Kulissen- und Immissionsschutzpflanzung erfolgen. Die Pflanzung geht nach § 38 Abs. 1 LG NW zu Lasten des Verursachers. 5.1-50 Am West- und Nordrand der Aufforstung zwischen Mehrreihige Waldrandbepflanzung in wechselnder L 213 und Eisenbahnstrecke Düren-Neuss, von Breite auf ca. 850 m, Prunetalia-Arten. ca. 50 m nördlich eines Hauptentwässerungsgrabens zwischen L 213 und Neuer Erft bis zum Eisenbahndamm. In diesem Bereich sollen auch Arten der Weißdorn-Schlehengebüsche verwendet werden. Zur optischen und ökologischen Verbesserung des Waldrandes. 5.1-51 Mehrreihige, punktuelle Baum- und Strauchpflanzung auf der Ost- und Westseite (am Graben) der Eisenbahnlinie Düren-Neuss sowie am linken Ufer der Neuen Erft zwischen Weg und Aufforstung auf mindestens je 1/3 der gesamten Randlänge, Prunetalia-, Sambuco-Salicion- und SalicionCinereae-Arten (am Graben). An den Innen- und Außenrändern der Aufforstung zwischen L 213 und Neuer Erft, Südgrenze am Erftwehr bzw. am südlichen Rekultivierungsabschnitt des Eisenbahndammes, Nordgrenze an der Brachfläche neben der L 213. Soweit die jungen Forstbestände keinen Platz für Waldrandgestaltung lassen, soll die Maßnahme im Zuge der Jungforstpflege verwirklicht werden. Zur optischen und ökologischen Verbesserung der Waldränder. 5.1-52 Punktuelle Baum- und Strauchpflanzung an mindestens 1/3 des Aufforstungsrandes, Prunetaliaund Sambuco-Salicion-Arten, kurzfristige Durchführung der Maßnahme. Auf der Ostseite der Aufforstungsflächen zwischen L 361 n und Tagebaurand (zukünftige Wald-FeldGrenze), im Abschnitt zwischen zukünftigem Erftnebenarm und Grünlandflächen an der Rupperburg. Zur optischen und ökologischen Verbesserung des Waldrandes, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Rekultivierung der östlich anschließenden Flächen. 5.1-53 An der Neuen Erft, vor den Widerlagern der FußEinzelbaumpflanzung: 5 Hochstämme, Winterlin- gängerbrücke, am rechten Ufer südlich der Brücke den (Tilia cordata) und Rosskastanien (Aesculus und am linken Ufer auf der Brückennordseite. hippocastanum). Zur Verbesserung des Landschaftsbildes. 5.1-54 Gruppenweise Baum- und Strauchpflanzung am Ostrand der Freiflächen zwischen Neuer Erft und L 361 n sowie auf der Westseite des Erftblickes, 10 Gruppen mit je 2 - 5 Bäumen und 5 - 10 Sträuchern, Arten des Eichen-Hainbuchen-Waldes, der Sambuco-Salicion- und Prunetalia-Gebüsche. Oberhalb der Straßenböschungen der L 361 n im Hangbereich des Erftblickes und am Rande der gegenüberliegenden Freiflächen. Als Kulissenpflanzung zur Verbesserung des Landschaftsbildes. Es sollen insbesondere Gehölzarten mit reichen Blüh- und Fruchtaspekten verwendet werden. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 42 Textliche Festsetzungen Erläuterungen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5.1-55 Am nördlichen Aufforstungsrand und BöschungsMehrreihige Waldmantelbepflanzung, Prunetalia- fuß der Wirtschaftswegeüberführung über die L Arten. 361 n. Es sollen bevorzugt Arten der WeißdornSchlehengebüsche gepflanzt werden. Zur Verbesserung des Landschaftsbildes, Schaffung von Kleinstlebensräumen. 5.1-56 Strauchpflanzung, mittelwüchsige Sträucher in 2 Zwickelflächen auf mindestens je 50 qm, Prunetalia-Arten. In der Nord- und Südspitze einer kleinen Freifläche am rechten Ufer der Neuen Erft, südwestlich des Erftblickes. Als Kulissenpflanzung zwischen Weg und Freifläche, zur Verbesserung des Landschaftsbildes. 5.1-57 Auf der rechten Uferseite der Neuen Erft, westliPunktuelle, mehrreihige Strauchpflanzung auf ca. che Aufforstungsränder zwischen Biverschnell150 m der Aufforstungsränder, Prunetalia-Arten. graben und nördlich gelegener Freifläche sowie am nördlich anschließenden Aufforstungsabschnitt bis zu einer weiteren, kleinen Freifläche. Verwirklichung der Maßnahme im Zuge der Jungforstpflege. Zur optischen und ökologischen Verbesserung des Waldrandes. 5.1-58 Auf der Uferböschung neben dem rechten UferEinzelbäume: 2 Trauerweiden, Hochstämme. weg der Neuen Erft in Höhe des Nordendes der großen Freifläche. Pflanzung im Abstand von ca. 10 m. Zur Betonung der Flusslandschaft, Verbesserung des Landschaftsbildes. 5.1-59 Am überwiegend westexponierten Rand der AufMehrreihige Waldrandbepflanzung in wechselnder forstung im Bereich der großen Freifläche am Breite, Prunetalia-Arten. rechten Ufer der Neuen Erft. In diesem Bereich, abseits landwirtschaftlicher Nutzflächen, sollen auch Arten der Weißdorn-Schlehengebüsche verwendet werden. Zur optischen und ökologischen Verbesserung des Waldrandes. 5.1-60 Einzelbäume: 3 Linden (Tilia cordata), Hochstämme. In nördlicher Fortsetzung einer Baumreihe am rechten Ufer der Neuen Erft, im Bereich der Südspitze der großen Freifläche. Zur Ergänzung des Bestandes, Verbesserung des Landschaftsbildes, Betonung des Erftverlaufes. 5.1-61 Einzelbäume: 2 Trauerweiden, Hochstämme. Auf der Böschung des linken Ufers der Neuen Erft, etwa gegenüber der Einmündung des Biverschnellgrabens. Zur Betonung der Flusslandschaft, Verbesserung des Landschaftsbildes. 5.1-66 Abschnittsweise, beidseitige, mindestens 1-reihige Strauchpflanzung (Grabenbepflanzung) auf der Hälfte der Grabenlänge, Arten der PrunetaliaGebüsche (s. Gehölzartenliste unter 5.3, Vegetationstyp 8). Im oberen Böschungsdrittel und auf den Oberkanten des Grabens südlich des Ost - West - Hauptwirtschaftsweges zwischen geplanter Trasse für die zweite Bundesbahnverlegung und der Westgrenze des geplanten Industriegebietes (Bebauungsplan-Entwurf Nr. 39/Bedburg). Zur Unterhaltserleichterung, Bereicherung der Landschaft mit Kleinstlebensräumen für die Fauna des Kulturlandes. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 43 Textliche Festsetzungen Erläuterungen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5.1-67 Baumreihe aus Hochstämmen im Abstand von 10 m auf ca. 350 m Länge, Stieleichen; Pflanzung in einem mindestens 3 m breiten Pflanzstreifen auf der Südseite des Weges. Im Rekultivierungsgebiet Frimmersdorf Süd, auf der Südseite des Ost - West - Hauptwirtschaftsweges. Punktuelle Durchgrünung des gehölzarmen Rekultivierungsgebietes im Rahmen der Flächenbilanz des Braunkohlenplanes Frimmersdorf, zur Landschaftsgliederung, Verbesserung des Landschaftsbildes und Biotopvernetzung. Auf dem Pflanzstreifen soll die Entwicklung einer mehrjährigen Krautflora der Ackerraine ermöglicht werden. 5.1-68 Baumpflanzung, Hochstämme, Vogelkirsche, Wildapfel und Winterlinde, am Wirtschaftsweg in Gruppen von mindestens 7 Bäumen im Abstand von 10 m und Unterbrechungen von max. 50 m, insgesamt 40 Bäume; Pflanzung in einen mindestens 3 m breiten Pflanzstreifen auf der Südseite des Weges. Im Rekultivierungsgebiet Frimmersdorf-Süd, auf der Südostseite eines geplanten ca. 530 m langen Wirtschaftsweges zwischen geplantem Haltepunkt Kaster und dem geplanten Industriegebiet (Bebauungsplan-Entwurf Nr. 39/Bedburg). Punktuelle Durchgrünung der gehölzarmen Rekultivierungsfläche im Rahmen der Flächenbilanz des Braunkohlenplanes Frimmersdorf, zur Landschaftsgliederung, Verbesserung des Landschaftsbildes und Biotopvernetzung. 5.1-69 Einzelbäume: 2 Trauerweiden, Hochstämme. In Verlängerung der Pappelallee im Ortsteil Broich, an der Böschungsoberkante des Grabens neben dem Eisenbahndamm. Zur Verbesserung des Landschaftsbildes im Bereich des ehemaligen Gewässersystems der alten Erft. Die Pflanzflächen sollen auf der Ackerseite möglichst durch einige Findlinge aus dem Braunkohlentagebau markiert werden. Bepflanzung nach Abschluss der Wegebaumaßnahmen. 5.1-124 Mehrreihige Waldrandbepflanzung aus PrunetaliaArten auf mindestens 2/3 der nördlichen und östlichen Waldrandlänge. Im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf, auf der Nord- und Ostseite der Aufforstungsfläche 7007 (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf I.) Zur Verbesserung der ästhetischen Wirkung der Forstfläche im siedlungsnahen Bereich. Die Maßnahme soll insbesondere in Aufforstungslücken erfolgen und im übrigen im Zuge der Jungforstpflege verwirklicht werden. Verwendung von Gehölzen mit reichem Blüten- und Fruchtschmuck wie Wildrosen und Heckenkirsche. 5.1-125 Mehrreihige Baum- und Strauchpflanzung (Grabenbepflanzung) auf ca. 600 m aus Arten des Eichen-Hainbuchen-Waldes und der SambucoSalicion- sowie Prunetalia-Gebüsche. Im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf zwischen Graben- und Aufforstungsflächen auf dem Hügel („Walfischrücken“) im Nordosten der Kippenhochfläche. Die Grabenbepflanzung dient der Unterhaltungserleichterung, Verbesserung des Landschaftsbildes und stellt zugleich eine Waldrandbepflanzung dar. Unter den Straucharten sollen insbesondere Hasel, Hartriegel, Schwarzer Holunder und Salweide gepflanzt werden. 5.1-126 Im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf, am Mehrreihige Waldrandbepflanzung auf ca. 150 m Ostrand der Aufforstungsfläche 7009 (Flurbereiniaus Prunetalia-Arten. gung Fortuna-Garsdorf I) von einer Fehlstelle am Wirtschaftsweg Nr. 23 bis auf die Höhe des Feuchtgebietes. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 44 Textliche Festsetzungen Erläuterungen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zur Ergänzung der Waldrandbepflanzung, Abschirmung des Feuchtgebietes. 5.1-127 Abschnittsweise lückenhafte mindestens 1-reihige Baum- und Strauchpflanzung (Grabenbepflanzung), Ostseite nur punktuelle Strauchpflanzung, aus Arten des Eichen-Hainbuchen-Waldes, des bachbegleitenden Erlen-Auen-Waldes und der Prunetalia-Gebüsche auf mindestens1/3 bzw. ca. 500 m der Grabenlänge. Im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf, auf der Westseite und punktuell auf der Ostseite des Grabens 522 (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf I). Zur Unterhaltungserleichterung, Bereicherung der Landschaft mit Kleinstlebensräumen und Markierung der Grenze zwischen Graben und Acker. Die lückenhafte Bepflanzung soll die Durchblasung der Landschaft und damit das Abtrocknen des Ackers zur Verhinderung von Pilzkrankheiten gewährleisten. 5.1-128 Abschnittsweise ergänzende Baum- und Strauchpflanzung (Grabenbepflanzung), auf der Grabenostseite nur punktuelle Strauchpflanzung, aus Arten des Eichen-Hainbuchen-Waldes, des bachbegleitenden Erlen-Auen-Waldes und der Prunetalia-Gebüsche. Auch bei der ergänzenden Pflanzung sind Lücken zwischen den Gehölzgruppen zu erhalten. Im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf, zur Ergänzung der vorhandenen Bepflanzung in Teilstücken auf der Westseite und punktuell auf der Ostseite des Grabens 520 (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf I). Zur Unterhaltungserleichterung, Bereicherung der Landschaft mit Kleinstlebensräumen und Markierung der Grenze zwischen Acker und Graben. Der Graben soll aus Gründen des Landschaftsbildes und der Biotopentwicklung nicht vollständig zugepflanzt werden. Insbesondere soll im Kreuzungsbereich der Wirtschaftswege 11 und 21 ein mindestens 50 m breiter Durchblick frei bleiben. Durch lückige Bepflanzung am Grabenende sollen Luftaustausch und Durchblasung der Landschaft zur Verhinderung von Pilzkrankheiten gewährleistet werden. 5.1-129 Einzelbaumpflanzung, Hochstamm, Stieleiche. Im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf, nordöstlich des Grabendurchlasses im Kreuzungsbereich der Wirtschaftswege 21 und 22 (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf I). Zur Bereicherung des Landschaftsbildes, insbesondere da die jungen Forstkulturen erst mittelfristig eine landschaftsprägende Wirkung entfalten. 5.1-130 Einreihige, lückige Strauchpflanzung (Grabenbepflanzung) auf ca. 50 m aus Arten der PrunetaliaGebüsche. Pflanzung zwischen Graben und Weg. Im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf, am Nordende (nördlich Forstfläche 7001) des Grabens 524 (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf I). Zur Unterhaltungserleichterung, Schaffung von Kleinstlebensräumen für Flora und Fauna und Markierung der Grenze zwischen Acker und Graben. 5.1-131 Mehrreihige Baum- und Strauchpflanzung auf der Nord- und Ostseite des Feuerlöschteiches, Baumund Strauchweiden. Im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf, landwirtschaftlicher Weiler, am Feuerlöschteich westlich des Weges Nr. 3 (Flurbereinigung FortunaGarsdorf I). Zur Verbesserung des Landschaftsbildes, als Bienenweide. Es sollen Ohr-, Grau- und Purpurweide sowie 1 - 2 „Trauerweiden“ gepflanzt werden. Die Pflanzung soll zwischen Zaun und Teich erfolgen. 5.1-132 a Im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf, auf Mehrreihige Waldrandbepflanzung aus Prunetalia- der Ost- und Südseite der Aufforstungsfläche und Sambuco-Salicion-Arten auf mindestens 2/3 7001 (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf I). der südlichen und östlichen Waldrandlänge. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 45 Textliche Festsetzungen Erläuterungen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zur Verbesserung des Landschaftsbildes und zur Bereicherung der Landschaft mit Kleinstlebensräumen, Markierung der Acker-Waldgrenze. Die Maßnahmen sollen insbesondere in Aufforstungslücken erfolgen und im übrigen im Zuge der Jungforstpflege verwirklicht werden. 5.1-132 b Mehrreihige Waldrandbepflanzung aus Prunetaliaund Sambuco-Salicion-Arten auf mindestens 2/3 der südlichen und östlichen Waldrandlänge. Im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf auf der Westseite der Aufforstungsfläche 7010 (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf I). Zur Verbesserung des Landschaftsbildes, zur Bereicherung der Landschaft mit Kleinstlebensräumen, Markierung der Wald-Ackergrenze. Die Maßnahme soll insbesondere in Aufforstungslücken und im übrigen im Zuge der Jungforstpflege erfolgen. 5.1-133 Eingrünung der Gebäudewestseite durch Anpflanzung von 5 Hochstämmen nicht unter 18/20 cm Stammumfang, in regelmäßigen Abständen, Rosskastanie. Im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf, landwirtschaftlicher Weiler, auf der Westseite eines Wirtschaftsgebäudes (Schirrhof). Die Pflanzung soll zwischen Zaun und Böschung erfolgen. Zur Verbesserung des Landschaftsbildes, ergänzende Eingrünung der hohen Giebelwand. 5.1-134 Abschnittsweise mehrreihige Baum- und Strauchpflanzung (Grabenbepflanzung) mit größeren Lücken, auf der Grabennordseite punktuelle Strauchpflanzung, insgesamt auf mindestens 900 m Grabenlänge, Arten des Traubenkirschen-ErlenEschenwaldes, des Stieleichen-UlmenAuenwaldes, der Prunetalia- und SambucoSalicion-Gebüsche. Im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf auf der Südseite und punktuell auf der Nordseite des Holtroper Grabens zwischen Aufforstung Nr. 7010 (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf I) und Schussrinne zum Rückhaltebecken an der K 41. Ergänzung des Bestandes zur Unterhaltungserleichterung, Schaffung von Kleinstlebensräumen für Flora und Fauna und Markierung der Grenze zwischen Graben und Acker. Der Graben soll aus Gründen des Landschaftsbildes und der Biotopentwicklung nicht vollständig zugepflanzt werden. Insbesondere der untere, gefällereiche Grabenabschnitt zwischen Aufforstung Nr. 7007 und Schussrinne soll nahezu vollständig bepflanzt werden. 5.1-135 Abschnittsweise Baum- und Strauchpflanzung (Grabenbepflanzung) mit größeren Lücken, Ostseite nur punktuelle Strauchbepflanzung, aus Arten des Eichen-Hainbuchen-Waldes, des bachbegleitenden Erlen-Auenwaldes und der PrunetaliaGebüsche auf insgesamt mindestens 400 m. Im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf, am Graben 523 (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf I). Zur Unterhaltungserleichterung, zur Bereicherung der Landschaft mit Kleinstlebensräumen und Markierung der Grenze zwischen Acker und Graben. Der Graben soll nicht vollständig zugepflanzt werden. Insbesondere soll südlich des Wirtschaftsweges 12 und zwischen den kreuzenden Wegen 10 und 11 gepflanzt werden. 5.1-136 Abschnittsweise lückige Baum- und Strauchpflanzung auf mindestens 2/3 der Grabenlänge; beidseitig des Grabens; mindestens 1-reihige, am westlichen Ende des Grabens mehrreihige Pflanzung, Arten des Eichen-Hainbuchen-Waldes, des bachbegleitenden Schwarzerlen-Waldes und der Prunetalia-Gebüsche. Im Rekultivierungsgebiet Fortuna-Garsdorf beidseitig des Grabens auf der Südseite der großen Waldfläche im Südosten der Kippenhochfläche. Zur Unterhaltungserleichterung, zur Verbesserung des Angebots an Kleinstlebensräumen und zur Markierung der Grenze zwischen Acker und Graben. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 46 Textliche Festsetzungen Erläuterungen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5.1-137 Abschnittsweise Baum- und Strauchpflanzung zur Ergänzung des Gehölzaufwuchses an der KohleVerbindungsbahn auf insgesamt mindestens 500 m, Arten des Eichen-Birken-Waldes, der Prunetalia- und Sarothamnion-Gebüsche. Im Bereich der Einschnittsböschungen der KohleVerbindungsbahn am südwestlichen Ortsrand von Oberaußem nordwestlich der Bahnüberführung im Zuge der L 93 alt. Es soll im oberen Böschungsdrittel bzw. an der Böschungsoberkante gepflanzt werden. 5.1-139 Auf den Nordwest-, Südwest- und Südostseiten Baum- und Strauchpflanzung auf 3 Seiten der der 4 Brunnenanlagen der Rheinischen BraunkohBetriebs-(Brunnen-)Anlagen, mindestens 2-reihig. lenwerke AG nördlich der B 55 zwischen Bergheim-Kenten und Quadrath. Zur Eingrünung der Brunnenanlagen. Die tagebauseitigen Ansichtsflächen der Anlagen brauchen nicht bepflanzt zu werden. 5.2 Aufforstungen (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 LG NRW) 5.2-3 c Aufforstung auf 0,525 ha aus Arten des lindenreichen Stieleichen-Hainbuchen-Waldes unter Beteiligung von Rotbuche (s. Gehölzartenliste unter 5.3, Vegetationstyp 2 a). Auf der rekultivierten Teilfläche des Tagebaus Frimmersdorf-Süd, in einer Zwickelfläche südlich der geplanten Mühlenerft zwischen der Trasse für die zweite Bundesbahnverlegung und dem OstWest-Wirtschaftsweg. Erläuterung im übrigen wie 5.2-3a. 5.2-4 a Aufforstung auf 0,21 ha aus Arten des lindenreichen Stieleichen-Hainbuchen-Waldes (s. Gehölzartenliste unter 5.3, Vegetationstyp 2 a). Auf der rekultivierten Teilfläche des Tagebaus Frimmersdorf-Süd, in einer Zwickelfläche südlich der geplanten Mühlenerft zwischen Ost – West Hauptwirtschaftsweg und einem neu anzulegenden Wirtschaftsweg. Erläuterung im übrigen wie 5.2-3a. Anpflanzung nach Abschluss der Wegebaumaßnahmen. 5.2-4 b Aufforstung auf 0,2 ha aus Arten des lindenreichen Stieleichen-Hainbuchen-Waldes (s. Gehölzartenliste unter 5.3, Vegetationstyp 2 a). Auf der rekultivierten Teilfläche des Tagebaus Frimmersdorf-Süd, in einer Zwickelfläche südlich der geplanten Mühlenerft zwischen zwei neu anzulegenden Wirtschaftswegen. Erläuterung im übrigen wie 5.2-3a Anpflanzung nach Abschluss der Wegebaumaßnahmen. 5.2-13 Aufforstung als Laubwald PQ 4648; LE 3, 2/5 Restfläche zwischen L 93 n, B 477 alt, Tagebaurand und den Gebäuden der Rheinbraun - TageHinweis: Die Festsetzung wird neu festgesetzt als baubetriebsverwaltung. Festsetzung 5.5-10 „Entwicklung naturnaher Le- Anpflanzung für den Emissionsschutz und zur bensräume“. Klimaverbesserung im industriell belasteten Bergheimer Raum. Der Schutzstreifen für die Hochspannungsfreileitung ist zu beachten. 5.2-16 Aufforstung als Laubwald. Zwei Restflächen am Kiesgrubengelände Steinbusch nordwestlich der Ortslage Quadrath, zwischen der Trasse einer ehemaligen Betriebsbahn, der Abgrabungsgrenze des Braunkohlentagebaus, dem Kiesgrubengelände und einer BarackenSiedlung. Ergänzung bestehender Gehölzreste zur Verbesserung der Refugial- und Regenerationsfunktion am Tagebaurand. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 47 Textliche Festsetzungen Erläuterungen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5.2-17 Aufforstung als Laubwald. Restfläche zwischen der Kiesgrube am Steinbusch und dem Damm der ehemaligen Bundesbahnstrecke Horrem-Rommerskirchen. Ergänzung der bestehenden Gehölzreste zur Verbesserung der Refugial- und Regenerationsfunktion am Tagebaurand. 5.2-18 Aufforstung als Laubwald. Flächen zwischen der Abgrabungsgrenze des Braunkohlentagebaus Bergheim, den bereits bepflanzten Emissionsschutzwällen östlich Bergheim, der L 361 n und der geplanten K 22 n. 5.3 Herrichten von Abgrabungsflächen und anderen geschädigten Grundstücken (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 LG NRW) 5.3-8 ● Abschließende Rekultivierung der Teilfläche mit landwirtschaftlichem Nutzungsschwerpunkt, Bereicherung des Landschaftsbildes und Verbesserung der Biotopvernetzung durch punktuelle Pflanzungen nach folgenden Maßgaben: Relief Abschließende Oberflächenherrichtung. Anlage von mindestens einer 2 m hohen Kleinböschung quer zum Gefälle im Bereich der landwirtschaftlichen Rekultivierung über der Aschekippe. Teilfläche des Tagebaus Frimmersdorf, Süd-WestFeld, zwischen L 48 n im Norden, Rekultivierungsoberkante von 1995 im Nordwesten, Rübenbuschmulde (5.3-9) im Westen und Süden sowie Kippenrandböschung (5.3-10) und Kreisgrenze im Osten und Nordosten. Für die Fläche liegen zugelassene Betriebspläne zur Oberflächengestaltung und Rekultivierung vor (Sonderbetriebsplan vom 20.2.1978, Dritte Teilzulassung sowie Sonderbetriebsplan für die Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen, Abschlussbetriebsplan vom 7.9.1982, Erste Teilzulassung sowie Anlagen A und B zu diesem Betriebsplan mit Zulassung vom 12.3.1984). Teile dieser Flächen sind bereits hergestellt. Der Landschaftsplan trifft in diesen Bereichen nur ergänzende Festsetzungen zu Aufbau und Art der Pflanzungen. In den noch nicht hergerichteten Flächen im Nordosten (Aschekippe bis 1988) sowie im Westen (nördlich des Hauptwirtschaftsweges zwischen Weiler Hohenholz und Verbindungsstraße KasterJüchen) werden ergänzende Maßnahmen über die zeichnerischen Darstellungen der Betriebspläne hinaus festgesetzt. Die Ergänzungen bleiben im Rahmen der Flächenbilanz des Braunkohlenplans Frimmersdorf. Das in den Betriebsplänen dargestellte Wegenetz wird davon nur geringfügig berührt. Bezeichnung der entsprechenden Betriebspläne s.o. Die Oberfläche der Aschedeponie (Verfüllung bis ca. 1988) soll durch Anlage einer Kleinböschung besser gegliedert werden. Bei Anlage der Böschung parallel zum Hauptwirtschaftsweg (vgl. Abschlussbetriebsplan v. 7.9.1982, Anlage A) wird der landwirtschaftliche Betriebsablauf nicht beeinträchtigt. Die Maßnahme schafft auch die Voraussetzungen für Vermeidung unerwünschter Staunässe auf den landwirtschaftlichen Flächen und für eine bessere Vernetzung der Grünstrukturen. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 48 Textliche Festsetzungen Erläuterungen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Boden Kulturbodenauftrag (Löss und Lösslehm) in mindestens 2 m Mächtigkeit gem. landwirtschaftlicher Rekultivierung im gesamten Festsetzungsbereich. Vegetation Punktuelle und lineare Durchgrünung der Flächen auf mindestens 10,6 ha in Form von Waldinseln, Heckenpflanzungen und Baumreihen; Umfang und Verteilung der Durchgrünung nach den Darstellungen des geltenden Abschlussbetriebsplanes mit folgenden Ergänzungen: - Anlage einer mindestens 0,2 ha großen Waldinsel im zentralen Bereich der landwirtschaftlichen Rekultivierung über der Aschedeponie und in enger räumlicher Verknüpfung mit der Kleinböschungsbepflanzung. - Anlage von mindestens einer Waldinsel auf einer Fläche von mindestens 1 ha in der landwirtschaftlichen Rekultivierung zwischen L 48 n, Verbindungsstraße Kaster-Jüchen, Hauptwirtschaftsweg vom Weiler Hohenholz und Rübenbuschmulde. - Verzicht auf die Baumreihe an der Verbindungsstraße Kaster-Jüchen, statt dessen Anlage einer Baumreihe gleicher Länge auf der Südseite des Hauptwirtschaftsweges zwischen Mühlenerft und Verbindungsstraße, im Teilstück zwischen der Waldinsel und der Verbindungsstraße. - Anlage einer Baumreihe auf der Südseite der L 48 n zwischen Rübenbuschmulde und Verbindungsstraße Kaster-Jüchen. Die Oberbodenherstellung soll gem. den Richtlinien des Landesoberbergamtes NordrheinWestfalen für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei landwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke erfolgen. Eine derartige Rekultivierung soll auch auf Flächen für landschaftspflegerische Anlagen erfolgen, um die Bepflanzung mit anspruchsvoller, bodenständiger Vegetation zu ermöglichen. Zur Sicherung der Ressource Boden soll der Löss / Lösslehm in möglichst großer Mächtigkeit, entsprechend den in der Altlandschaft lagernden Lömengen aufgebracht werden. Die Durchgrünung der landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgt im Rahmen der Flächenbilanz des Braunkohlenplans Frimmersdorf nach den Darstellungen des Abschlussbetriebsplanes der Rheinischen Braunkohlenwerke AG v. 7.9.1982, Anlage A, sowie den ergänzenden Maßgaben dieser Festsetzung. Die ergänzenden Maßnahmen sind zur ökologisch wirksamen Vernetzung der Grünstrukturen, für die Verbesserung der Regenerationsbedingungen nachfolgender Rekultivierungen sowie für eine ausgewogene Landschaftsgestaltung im Sinne eines abwechslungsreichen Landschaftsbildes erforderlich. Insgesamt sind 10,6 ha bzw. 2,5 - 3 % der Teilfläche für die punktuelle Durchgrünung vorgesehen. Die Anlage soll in möglichst zentraler Lage in der landwirtschaftlichen Fläche, z. B. in enger räumlicher Verknüpfung mit der Kleinböschung am Hauptwirtschaftsweg vom Weiler Hohenholz aufgebaut werden (vgl. Erläuterungsskizze auf Seite 351). Die Baumreihe an dem bezeichneten Teilstück der Verbindungsstraße Kaster-Jüchen kann entfallen, da durch die Grabenbepflanzung (vgl. 5.3-8, Gewässer) bereits die Linienführung der Straße gekennzeichnet bzw. eine optische Abschirmung erreicht wird. Statt dessen sollen die Grünstrukturen am Hauptwirtschaftsweg zwischen Mühlenerft und Verbindungsstraße Kaster-Jüchen ergänzt werden. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 49 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - - - - - - Anlage einer mindestens 0,2 ha großen Sukzessionsfläche in der süd-westlichen Zwickelfläche im Kreuzungsbereich der L 48 n mit der Verbindungsstraße Kaster-Jüchen, lockere Umpflanzung mit Sträuchern. Aufforstung der Waldinseln überwiegend mit Buche unter geringen Beteiligungen von Traubeneiche, Hainbuche und Winterlinde; Verwendung von 20 % Heisterware aus den angegebenen Arten und heimischen Vorwaldarten anteilig der Aufforstungsfläche. Anlage von mindestens 5 m breiten Waldmantelgebüschen aus Prunetalia- und Sambuco-Salicion-Arten, Gebüsche an der Sukzessionsfläche entsprechend. Bepflanzung der Kleinböschungen mit Prunetalia-Arten unter Beimischung von Arten des Stieleichen-Hainbuchenwaldes. Belassen von 1 - 3 m breiten Geländestreifen zwischen Wirtschaftswegen und Gehölzpflanzungen zur Ausbildung von Staudensäumen. Anlage von Baumreihen in Pflanzstreifen von 5 m Breite, Verwendung von Hochstämmen bodenständiger Gehölze unter Beteiligung von Obstgehölzen, Pflanzabstand maximal 15 m. Erläuterungen vgl. 5.3-7, Vegetation. Erläuterungen vgl. 5.3-3, Vegetation. Erläuterungen vgl. 5.3-6, Vegetation. Erläuterungen vgl. 5.3-7, Vegetation. Gewässer Beidseitige Bepflanzung der Entwässerungs- Erläuterungen vgl. 5.3-7, Gewässer. gräben mit standortgerechten, ausschlagfähigen Baum- und wüchsigen Straucharten in engem Stand. Boden Kulturbodenauftrag (Löss und Lösslehm) in mindestens 2 m Mächtigkeit gem. landwirtschaftlicher Rekultivierung im gesamten Festsetzungsbereich. Vegetation Punktuelle und lineare Durchgrünung der Flächen auf mindestens 4,7 ha in Form von Waldinseln, Heckenpflanzungen und Baumreihen mit folgenden Ergänzungen gegenüber dem zugelassenen Abschlussbetriebsplan: - Bepflanzung der zusätzlichen Kleinböschung Die Oberbodenherstellung soll gem. den Richtlinien des Landesoberbergamtes NordrheinWestfalen für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei landwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke erfolgen. Eine derartige Rekultivierung soll auch auf Flächen für landschaftspflegerische Anlagen erfolgen, um die Bepflanzung mit anspruchsvoller, bodenständiger Vegetation zu ermöglichen. Zur Sicherung der Ressource Boden soll der Löss, Lösslehm in möglichst großer Mächtigkeit, entsprechend den, in der Altlandschaft lagernden Lössmengen, aufgebracht werden. Die Durchgrünung der landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgt im Rahmen der Flächenbilanz des Braunkohlenplans Frimmersdorf und nach den Darstellungen des Abschlussbetriebsplanes der Rheinischen Braunkohlenwerke AG v. 7.9.1982, Anlagen A und B. Zur ökologisch wirksamen Vernetzung des punktuellen Grüns, für eine ausgewogene Landschaftsgestaltung im Sinne eines abwechslungsreichen am Hochflächenrand Landschaftsbildes (5.3-7, Relief) nachsowie den fürMaßgaben dies die Verbesserung der Regenerationsbedingungen nachfolgender Rekultivierungen sind in Teilbereichen Ergänzungen geboten. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 50 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vegetation Punktuelle und lineare Durchgrünung der Flächen auf mindestens 4,7 ha in Form von Waldinseln, Heckenpflanzungen und Baumreihen mit folgenden Ergänzungen gegenüber dem zugelassenen Abschlussbetriebsplan: - - - Die Durchgrünung der landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgt im Rahmen der Flächenbilanz des Braunkohlenplans Frimmersdorf und nach den Darstellungen des Abschlussbetriebsplanes der Rheinischen Braunkohlenwerke AG v. 7.9.1982, Anlagen A und B. Zur ökologisch wirksamen Vernetzung des punktuellen Grüns, für eine ausgewogene Landschaftsgestaltung im Sinne eines Bepflanzung der zusätzlichen Kleinböschung abwechslungsreichen am Hochflächenrand Landschaftsbildes (5.3-7, Relief) nachsowie den fürMaßgaben dies die Verbesserung der Regenerationsbedingungen nachfolgender Rekultivierungen sind in Teilbereichen Ergänzungen geboten. Ergänzung einer Baumreihe zu einer ge- Insgesamt sind 4,7 ha Anpflanzung bzw. 1 - 1,5 % schlossenen Verbindung zwischen den bei- der Teilflächen für die punktuelle Durchgrünung den geplanten Waldinseln auf der Westseite vorgesehen. der Aschedeponiefläche. Neuanlage eines mindestens 500 qm großen Feldgehölzes im Bereich einer Zwickelfläche zwischen zwei Wirtschaftswegen südlich der Talung (5.3-6) und westlich der Aschedeponie im Bereich der geplanten Geländehöhe von 97 - 98 m über NN. Weitere 1,6 ha stehen im Rahmen der Flächenbilanz für eine spätere Durchgrünung der Aschedeponieoberfläche zur Verfügung. Die Rekultivierung der Aschedeponie ist jedoch nicht Bestandteil dieses Landschaftsplanes. Im übrigen ist der Anteil des punktuellen Grüns im Bereich dieser Teilflächen relativ gering bemessen, da das Gebiet insbesondere durch die Waldund Wiesenflächen der Königshovener Mulde (5.3-6) eine Biotopanreicherung erhält. - Aufforstung der Waldinseln überwiegend mit Buche unter geringer Beteiligung von Traubeneiche, Hainbuche und Winterlinde; Anlage von mindestens 5 m breiten Waldmantelgebüschen überwiegend aus Prunetalia-Arten. Die Waldinseln erhalten durch Krautsaum, Gebüschmantel und unterschiedliches Alter des Pflanzgutes einen vielschichtigen und artenreichen Bestandesaufbau - vgl. Punkt 2.3 der Nebenbestimmungen zur Abschlussbetriebsplanzulassung. - Bepflanzung der Zwischenböschungen mit Prunetalia-Arten unter Beimischung von Arten des Stieleichen-Hainbuchen-Waldes. Belassen von 1 - 3 m breiten Geländestreifen zwischen Wirtschaftswegen und Gehölzpflanzungen zur Ausbildung von Staudensäumen. Anlage von Baumreihen in Pflanzstreifen von mindestens 3 m Breite an Nebenwirtschaftswegen und 5 m Breite an Hauptwirtschaftswegen, Verwendung von Hochstämmen bodenständiger Gehölze unter Beteiligung von Obstgehölzen, Pflanzabstand maximal 15 m. Zur Bedeutung der Waldmäntel und Hecken (Prunetalia-Gebüsche) vgl. Erläuterungen zu 5.36, Vegetation. Zur Bedeutung von Staudensäumen vgl. Erläuterungen zu 5.3-6, Vegetation. Gewässer Beidseitige Bepflanzung der Entwässerungsgräben mit standortgerechten, ausschlagfähigen Baum- und wüchsigen Straucharten in engem Stand. Die Grabenränder sollen zur Unterhaltungserleichterung und allgemeinen Bereicherung der Landschaft beidseitig bepflanzt werden. Um Beschattung und Wurzelkonkurrenz auf den landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden, müssen die Gehölze ungeachtet weiterer Pflegemaßnahmen alle 10 - 15 Jahre auf den Stock gesetzt werden. Ausschlagfähige Baumarten wie Schwarzerle und Hainbuche sind geeignet. - - Im Bereich der Pflanzstreifen soll die Entwicklung einer spontanen Krautflora (Ackerraine) ermöglicht werden. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 51 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wege Anlage einer Reitspur parallel zum Hauptwirtschaftsweg an der Nord-Ostgrenze der Aschedeponie. m Rahmen eines ca. 10 km langen Reitwegenetzes (Rundparcour mit Ausgangs- und Endpunkt im Bereich der Ortslagen Frimmersdorf/Gustorf) soll am genannten Hauptwirtschaftsweg (vgl. Darstellung in Anlage A zum Abschlussbetriebsplan) eine 1 - 2 m breite Reitspur angelegt werden. Der Wurzelraum im Bereich der geplanten Baumreihe soll geschont werden. 5.3-9 Teilfläche des Tagebaus Frimmersdorf am Südrand des Rekultivierungsgebietes zwischen Kasterer See im Osten L 48 und Rübenbusch im Westen. Die bereits begonnene Rekultivierung erfolgt nach der Teilzulassung vom 24.2.1983 des Abschlussbetriebsplanes der RBW vom 7.9.1982. Die Festsetzung beinhaltet ergänzende Maßgaben zur Rekultivierung der Teilfläche. Die Flächenbilanz des Abschlussbetriebsplanes bleibt davon unberührt. Die Flächenzuweisung erfolgt im übrigen nach der Flächenbilanz des Braunkohlenplans Frimmersdorf. ● Abschießende Herstellung der Rübenbuschmulde als zusammenhängende Waldfläche mit den Funktionen der landschaftlichen Großgliederung, der Biotopneuschaffung, zur forstwirtschaftlichen Nutzung und als Naherholungsgebiet auf bis zu 70 ha nach folgenden Maßgaben: Teilfläche des Tagebaus Frimmersdorf im Bereich ● Abschließende Rekultivierung des östlichen der ostexponierten Böschung der überhöhten InBöschungsbereiches auf der Innenkippe als Grün- nenkippe zwischen Kreisgrenze und Verbindungszug auf mindestens 36 ha nach folgenden Maß- straße Kaster-Jüchen. gaben: Die Rekultivierung erfolgt nach der 3. Teilzulassung vom 6.8.1979 des Sonderbetriebsplans vom 20.2.1978 zur Oberflächengestaltung und Rekultivierung einer Teilfläche des Tagebaus Frimmersdorf-Süd. Die weitergehenden Maßgaben der Rekultivierung werden in dieser Festsetzung bestimmt. Vegetation Abschließende Aufforstung der Böschungs- Die genannten Baumarten sind standortgerecht. standorte mit den Hauptbaumarten Trauben- Die Auswahl orientiert sich an der Zusammenseteiche, Hainbuche, Winterlinde unter geringer zung des naturnahen Villewaldes. Beteiligung von Bergahorn; im Böschungsvorland, auf der Rampe und auf Bermenparteien überwiegend Buche, Stieleiche unter Beteiligung von Hainbuche und Winterlinde. Auf bis zu 5 % der noch aufzuforstenden Aus Gestaltungsgründen bzw. zur optischen GlieBöschungsfläche kann auf Einzelflächen von derung der Großböschung und Verbesserung des max. 0,2 ha die gruppen- und streifenweise Winteraspektes dieses Landschaftsteiles kann im Aufforstung mit standortgerechten Nadel- festgesetzten Umfang in gruppen- und hangparalholzarten erfolgen. lelen Streifen mit standortgerechten Nadelgehölzen aufgeforstet werden (vgl. auch forstwirtschaftlicher Fachbeitrag Punkte 1.2, 3 u. 3.3). Soweit die Immissionssituation es zulässt, sollte bevorzugt die heimische Waldkiefer (Pinus sylvestris) verwendet werden. 5.3-10 - Schaffung von mindestens 0,2 ha Lichtungsund Sukzessionsflächen im Anschluss an die Bundesbahntrasse, Einsaat der Flächen mit Blumenwiesen- oder Klee-Gras-Mischung. Die Flächen sind im unteren Böschungsbereich nördlich der Mühlenerft in Abstimmung mit der geplanten Trassengestaltung der Bundesbahnstrecke anzulegen (vgl. Bepflanzungs- und Gestaltungsplan zur 2. Bundesbahnverlegung zwischen Frimmersdorf und Kaster). Es sind Einzelflächen von etwa 1.000 qm und mindestens 30 m Tiefe auszuweisen. Es soll eine Erstbegrünung mit handelsüblichen Gräser-, Kräu- ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 52 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Freihalten einzelner Böschungsteile im mittleren und oberen Niveau des Böschungssystems von Aufforstung und Gestaltung als Aussichtsschneisen, Einsaat der Flächen mit Böschungsrasen und lockere Bepflanzung mit Straucharten der Prunetalia-Gebüsche und des Vorwaldes. - Abschnittsweise Anpflanzung von mindestens 10 m breiten Waldmantelgebüschen auf mindestens der Hälfe der Waldinnen- und – außenränder, vorwiegend Verwendung von Prunetalia-Arten. Wege Anlage einer Wanderwegeverbindung über die ganze Länge des Böschungssystems, überwiegend auf halber Höhe bzw. im Bereich der mittleren Berme; Herstellung von Wegeanschlüssen zu den Naherholungsgebieten „Kasterer See“ und „Frimmersdorf/Gutsorf“; Schaffung mehrerer kurzer Wegeverbindungen zwischen Böschungsfuß und westlich anschließender Hochfläche. ter- bzw. Leguminosen-Mischungen erfolgen. Die Lichtungsflächen dienen als Ersatz für die in der Region stark zurückgegangenen Grünlandund Ackerrainbiotope. Es können sich hier Hochstaudenfluren und Wildrasenformen mit der entsprechenden Insekten-, Vogel- und Niederwildfauna entwickeln. Einzelne mit Strauchwerk bepflanzte Böschungsteile sollen den Ausblick auf die Mühlenerft und ins Erfttal ermöglichen. Zur Anlage derartiger Sichtschneisen bieten sich Böschungsflächen gegenüber von Lichtungen an. Neben Prunetalia-Arten können hier Arten der Vorwaldgebüsche wie Salweide, Schwarzer Holunder, Himbeere etc. verwendet werden. Insbesondere die in südlichen und westlichen Richtungen exponierten Aufforstungsränder sollen Mantelgebüsche erhalten. Am Rande der bereits aufgeforsteten Flächen (südlich des Großgerätetransportweges) soll die Maßnahme im Zuge der Jungforstpflege erfolgen. Zur Funktion der Waldmantelgebüsche vgl. 5.3-6, Vegetation. Die Erschließung der Teilfläche mit Wanderwegen entspricht ihrer Funktion als verbindender Grünzug zwischen den Naherholungsgebieten bei Kaster und Frimmersdorf. Teilfläche des Tagebaus Frimmersdorf nördlich ● Abschließende Herrichtung des Geländes für die Alt-Kaster, zwischen Mühlenerft und zweiter BunNaherholung und als Feuchtbiotop unter besonde- desbahnverlegung. rer Berücksichtigung des östlichen Seeufers für die Biotopentwicklung nach folgenden Maßgaben: Die Teilfläche ist bereits weitgehend rekultiviert. Im übrigen erfolgt die Rekultivierung nach den Bestimmungen des Sonderbetriebsplanes vom 20.2.1978 zur Oberflächengestaltung und Rekultivierung einer Teilfläche des Tagebaus Frimmersdorf-Süd, zweite Teilzulassung, sowie des zugelassenen Sonderbetriebsplanes vom 4.1.1980 für die Oberflächengestaltung und landschaftspflegerischen Maßnahmen auf einer Teilfläche des Tagebaus Frimmersdorf-Süd zwischen zweiter Bundesbahnverlegung und L 48 n, Anlagen 7 und 8. Die wasserwirtschaftliche Planung Ausbau Mühlenerft und See bei Kaster nebst landschaftspflegerischem Begleit- und Bepflanzungsplan sind Gegenstand eines wasserwirtschaftlichen Planfeststellungsverfahrens. Der Landschaftsplan folgt insbesondere den Absichten, das Ostufer von Erholung freizuhalten und für die Biotopentwicklung vorzuhalten. 5.3-11 ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 53 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vegetation Geschlossene Aufforstung des Ostufers mit bodenständigen Gehölzen unter Beachtung der typischen Vegetationszonierung (Röhrichtgürtel, Weichholzaue, Hartholzaue), mindestens 5 m breite Waldmantelbepflanzung beidseits des Weges, seeseitig aus Dornensträuchern (heimische Arten wie Schlehe, Stachelbeere, Brombeere), gestalterische Integration der Bundesbahnstrasse durch gestaffelten Bewuchs mit Arten des gleichen Gehölzsortiments. Ansaat der Waldwiese auf der SeeWestseite, Pflege durch Herbst-Mahd im zweijährigen Rhythmus. Das Ostufer dient vorwiegend der Biotopgestaltung. Es soll entsprechend naturnah entwickelt werden und durch Anlage eines Dornengebüsches gegenüber dem Weg abgeschirmt werden. Die Bepflanzung der Bundesbahntrasse (vgl. Bepflanzungs- und Gestaltungsplan zur 2. Bundesbahnverlegung zwischen Frimmersdorf und Kaster) soll mit den geplanten Anpflanzungen dieser Teilfläche abgestimmt werden. Zur Entwicklung einer artenreichen Wiesenvegetation soll z. B. Mähgut von vorhandenen Wegrainen, Wiesen und Grünlandbrachen ausgebracht werden. Die Pflege (hier herbstliche Mahd im 2Jahres-Rhythmus) soll die Entwicklung zahlreicher Blühaspekte und mehrjähriger Krautvegetation gewährleisten. Neben der Bereicherung des Landschaftsbildes und der Gestaltung von Uferbiotopen dient die Maßnahme dem Uferschutz und der Lenkung von Erholungsaktivitäten. Bei der Pflanzung sollen die naturnahe Vegetationszonierung am Gewässerufer und die Erhaltung häufiger Ausblicke auf den See beachtet werden, ausgenommen des Ostufers, das eine geschlossene Bepflanzung erhalten soll. - Abschnittsweise, mehrreihige Bepflanzung von mindestens 2/3 der gesamten Uferstrecke in wechselnder Breite mit Arten des Bruchweiden-Auenwaldes, des Silberweidenwaldes, des Weiden-Faulbaumgebüschs, des Eichen – Ulmenauenwaldes und der Prunetalia-Gebüsche; davon am Westufer des Sees, gegenüber der als Waldwiese herzurichtenden Fläche, lockere Strauchpflanzung auf 130 m Länge aus Arten der angegebenen Vegetationstypen. - Bepflanzung der beiden Südzipfel bzw. Ein- Zur Verbesserung der Gewässerqualität und Entläufe des Sees mit Teichbinsen in einer je- wicklung von Brut- und Nahrungsbiotopen für weils 50 – 100 m breiten Zone (in Hauptfließ- Wasservögel. richtung). Wege Bei der Erschließung des Ostufers soll dessen Ausbau eines Rad- und Wanderweges im Bedeutung für die ruhige Erholung und BiotopentOstuferbereich. wicklung berücksichtigt werden. Eine wassergebundene Decke und maximale Ausbaubreite von 2,50 m sind für den geplanten Weg ausreichend. 5.3-12 ● Herstellen eines Erftnebenarmes (Mühlenerft) mit uferbegleitenden, naturnah gestalteten Auenbereichen und fußläufiger Erschließung für die Naherholung, zur Biotopanreicherung und landschaftlicher Gliederung nach folgenden Maßgaben: Teilfläche des Tagebaus Frimmersdorf-Süd von nördlich der Ortslage Alt-Kaster bis zur Kreisgrenze westlich der L 116 n. Der Landschaftsplan folgt, soweit die Rekultivierung im Sonderbetriebsplan vom 20.2.1978 zur Oberflächengestaltung und Rekultivierung einer Teilfläche des Tagebaus Frimmersdorf-Süd, erste und zweite Teilzulassung sowie im zugelassenen Sonderbetriebsplan vom 4.1.1980 für die Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerischen Maßnahmen auf einer Teilfläche des Tagebaus Frimmersdorf-Süd zwischen zweiter Bundesbahnverlegung und L 48 n bestimmt worden ist, diesen Planungen. Die wasserwirtschaftliche Planung Ausbau Mühlenerft und See bei Kaster nebst landschaftspflegerischem Begleitplan sind Gegenstand eines wasserwirtschaftlichen Planfeststellungsverfahrens. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 54 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vegetation Aufforstung mit bodenständigen Gehölzen unter Beachtung der Vegetationszonierung an Fließgewässern, abwechslungsreiche Bestandesmischung. Die im Bepflanzungsplan zum Ausbau der Mühlenerft angegebenen Arten sind in der Regel geeignet. In Anlehnung an die naturnahe Begleitvegetation der Bäche sollen in der Regel nur die Weichholzund Hartholzauenzone ausgebildet werden. - Anlage von kleinen Lichtungen im Bestan- Vergrößerung der Biotopvielfalt, insbesondere desinneren abseits der Wege auf mindestens durch Schaffung ökologisch wirksamer Waldrän0,2 ha Gesamtfläche. der. - Anlage von mehrreihigen Waldmantelgebü- Waldmantelgebüsche geben den Aufforstungen schen, Prunetalia-Arten, auf mindestens 2/3 Klimaschutz, sind eine Bereicherung der VegetatiLänge der inneren und äußeren Waldränder. on, geben zahlreichen Tierarten Deckung, Nahrung und Fortpflanzungsmöglichkeiten sind durch ihre Blüh- und Fruchtaspekte von ästhetischem Wert. An den Waldinnenrändern sollen bevorzugt Arten der Weißdorn-Schlehengebüsche verwendet werden. - Einsaat der geplanten Wildwiesen und klei- Die Maßnahme dient zur Entwicklung artenreicher nen Lichtungen mit Blumenwiesenmischung Wiesen und Hochstaudenfluren. oder Mulchen mit zur Aussamung geeignetem Mähgut vorhandener Wiesen und Raine. - Punktuelle Bepflanzung der Flutmulden mit Eine Initialpflanzung soll die Entwicklung der Rohrglanzgras. Ufervegetation steuern. Die Bepflanzung der Bundesbahntrasse (vgl. Bepflanzungs- und Gestaltungsplan zur 2. Bundesbahnverlegung zwischen Frimmersdorf und Kaster) soll hinsichtlich Arteninventar und Pflanzungsstruktur mit den geplanten Anpflanzungen dieser Teilfläche abgestimmt werden. Insbesondere sollen die Brückenwiderlager begrünt werden. Wege und sonstiges Anlage eines Wanderwegenetzes, östlich der Der Grünzug an der Mühlenerft östlich der Trasse Trasse für die zweite Bundesbahnverlegung für die zweite Bundesbahnverlegung soll der ruhimax. 1 km Gesamtlänge (innerhalb des gen Erholung und Biotopentwicklung vorbehalten Grünzuges), Vermeidung der Parallelführung bleiben. Die geplante kleinteilige Erschließung von Wander- und Wirtschaftswegen sowie führt zur häufigen Zerschneidung der Waldflächen Umgehung der Flutmulden im Abstand von und verstärkter Beunruhigung der potentiellen mindestens 30 m. Tierwelt, insbesondere gefährdeter, kulturflüchtender Arten. Das Wegenetz soll den Biotopfunktionen angepasst werden. - Gestalterische Integration der Brückenbau- Die Gestaltung der Brücken soll sich der Umgewerke durch Abpflanzen der Wiederlager und bung anpassen. Herstellung der Geländer und Stege in Holzbauweise. Teilfläche des Tagebaus Fortuna-Garsdorf unmitForstliche Rekultivierung der ehemaligen Kiesab- telbar östlich des Immissionsschutzdammes bei grabung am Tagebaurand bei Bedburg nach fol- der Ortslage Bedburg. Die Rekultivierung soll grundsätzlich nach den Darstellungen und Erläutegenden Maßgaben: rungen des Abschlussbetriebsplan-Entwurfes der Rheinischen Braunkohlenwerke AG vom 2.5.1984 für die Teilfläche II des Tagebaus FortunaGarsdorf erfolgen. Weitergehende Bestimmungen dieser Festsetzung konkretisieren die Rekultivierungsvorgaben. Boden Auftrag von kulturfähigem Bodenmaterial für Da es sich überwiegend um flach geneigte Flä- 5.3-14 ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 55 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- die forstliche Rekultivierung, Lössanteil im Forstkies auf schwach geneigten Flächen mind. 50 % oder Lössauftrag gem. landwirtschaftlicher Rekultivierung. Vegetation Aufforstung auf mindesten 2 ha mit buchenreichem Laubmischwald, gruppenweise Einbringen von 10 % Heistern anteilig der Aufforstungsfläche aus verschiedenen Vorwaldund Pionierholzarten; Einschlag und unter waldbaulichen Gesichtspunkten Ersatz der Vorwald- und Pionierholzarten durch Endwaldarten nach 20 - 40 Jahren. chen handelt, soll die Gelegenheit zur Schaffung tiefgründiger Lössstandorte für die forstliche Rekultivierung genutzt werden. Die Richtlinien des Landesoberbergamtes Nordrhein-Westfalen für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstwirtschaftlicher Rekultivierung sollen sinngemäß beachtet werden. Die Artenzusammensetzung soll in Anlehnung an regionaltypische Waldvegetation erfolgen. Es soll ein vielschichtiger und artenreicher Waldbestand geschaffen werden. - Die eingesprengten Heisterflächen sollen im einzelnen nicht über 500 qm liegen. - Abschnittsweise Anlage von 5 - 10 m breiten Zur Bedeutung der Waldmäntel vgl. 5.3-3, VegetaWaldmantelgebüschen aus Prunetalia- und tion. Sambuco-Salicion-Arten. - Belassen von 2 - 3 m breiten Geländestreifen Zur Bedeutung von Krautsäumen vgl. 5.3-6, Vegezwischen Wirtschaftswegen und Gehölzan- tation. pflanzungen zur Ausbildung von Krautsäumen. 5.3-15 ● Rekultivierung mit landwirtschaftlichem Nutzungsschwerpunkt nach folgenden Maßgaben: Relief Anlage der geplanten Kleinböschungen (Drainageböschungen) in der landwirtschaftlichen Fläche mit geschwungener Linienführung und wechselnden Neigungen bzw. Höhen und Breiten. - Fortsetzung des Muldenrestes am Tagebaurand in Höhe des Kapellchens bei BedburgBroich um ca. 100 m in östlicher Richtung. Boden Kulturbodenauftrag (Löss, Lösslehm) gemäß landwirtschaftlicher Rekultivierung außerhalb der geplanten Weilerstandorte in mindestens 2 m Mächtigkeit, im Bereich der geplanten Weilerstandorte in einer Stärke von mindestens 1 m. Mehrere Teilflächen des Tagebaus FortunaGarsdorf im mittleren Bereich sowie auf der West- und Ostseite des Rekultivierungsgebietes. Soweit in dieser Festsetzung keine anderen Inhalte bestimmt werden, soll die Rekultivierung nach dem Abschlussbetriebsplan-Entwurf der RBW vom 2.5.1984 für die Teilfläche II des Tagebaus Fortuna-Garsdorf erfolgen. Weitergehende Rekultivierungsinhalte stellen eine Konkretisierung der inhaltlichen Vorgaben des Braunkohlenplanes Fortuna-Garsdorf dar. Ein geradliniger Aufbau und technischer Eindruck der Zwischenböschungen in der landwirtschaftlichen Fläche ist zu vermeiden. Im Zusammenhang mit einer geschwungenen Wirtschaftswegeführung (vgl. 5.3-15, Wege) sollen die Kleinböschungen landschaftsgerecht in die Oberfläche eingepasst werden. Lange, über die Breite von 2 Schlagflächen verlaufende Böschungszüge sollen möglichst durch einen Wechsel der Böschungspartien von der einen auf die andere Wegeseite gegliedert werden. Der Muldenrest im gewachsenen Gelände bei Bedburg-Broich soll bei der Herstellung der neuen Oberfläche aufgegriffen werden. Zur Sicherung der Ressource Boden soll der Löss, Lösslehm in der Regel in möglichst großer Mächtigkeit aufgebracht werden. Nur für den für die Überbauung durch landwirtschaftliche Weiler vorgesehenen Gebieten ist eine Reduzierung und anderweitige, d. h. im Sinne des Landschaftshaushaltes produktivere Verwendung der Lössmengen geboten. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 56 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Übrigen sollen die Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei landwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke beachtet werden. Vegetation Durchgrünung der Agrarflächen mit punktuellen und linearen Grün auf mindestens 24,4 ha; Verteilung der Grünsubstanz unter Beachtung folgender Nassgaben: Die Durchgrünung der Agrarflächen erfolgt im Rahmen der Flächenbilanz des Braunkohlenplanes Fortuna-Garsdorf. 24,4 ha entsprechen ca. 2,1 % der Teilflächen. Das Straßen- und Grabenbegleitgrün sowie die Weilereingrünung sind nicht Bestandteil dieser Flächenbilanz. Die Verteilung der landschaftspflegerischen Anlagen in der landwirtschaftlichen Fläche soll einer ökologisch wirksamen Vernetzung der Grünstrukturen Rechnung getragen werden, nach Struktur und Größe die Ausbildung stabiler Lebensgemeinschaften ermöglichen und durch räumliche Gliederung der Landschaft sowie optische Wirkung der Vegetation des Landschaftsbild verbessern. - Die für die Anlage und den Betrieb eines Segelflugplatzes erforderlichen Sicherheitsanforderungen sind durch Wahl der Pflanzstandorte und der Pflanzarten zu beachten. Nach letztem Planungsstand (März 1988) soll gemäß Abstimmung zwischen Rheinbraun, Stadt Bergheim, Amt für Agrarordnung, Flugbehörde und Naturschutzbund der Segelflugplatz so angelegt werden, wie in folgender Erläuterungsskizze dargestellt. - Erweiterung des punktuellen Grüns an den Kleinböschungen in der landwirtschaftlichen Fläche. Durch eine geringfügige Umverteilung zugunsten des punktuellen Grüns an den Kleinböschungen soll die Bepflanzung stellenweise in die Feldflur hinein ausgedehnt werden. Die Maßnahme dient zur Verbesserung des Landschaftsbildes und zur Schaffung wirksamer Biotopelemente. Erläuterungsskizze siehe 5.3-15, Relief - Aufbau der Feldhecken aus Prunetalia- und Sambuco Salicion-Arten, Feldgehölze überwiegend aus Arten des lindenreichen Eichen-Hainbuchen-Waldes; zwischen Feldhecken, Feldgehölzen und Wegeflächen einen mindestens 2 m breiten Streifen zur Ausbildung von Krautsäumen belassen; Baumreihen aus Hochstämmen, überwiegend Obstgehölze, mit regelmäßigem Abstand von 10 m. Anlage von Baumreihen entsprechend der Gehölzart im Pflanzstreifen von mindestens 3 m Breite, zwischen den Gehölzen soll die Entwicklung von Ackerrainen aus mehrjährigen Krautarten ermöglicht werden. Unter Feldhecken werden hier Gehölzstreifen bis 10 m Breite (Überwiegend auf den Kleinböschungen) verstanden. - Eingrünung des Weilergebietes I auf der Nord- und Westseite sowie des Weilergebietes II auf der Westseite durch mehrreihige Baum- und Strauchpflanzungen aus Arten des Stieleichen-Hainbuchenwaldes und der Prunetalia-Gebüsche, alternativ Anlage von mehrreihigen Obstbaumpflanzungen. Die neu anzulegenden Weiler müssen durch Anpflanzungen in die Landschaft eingefügt werden. Auf den Wetter- und Ansichtsseiten vom Naherholungsgebiet des Landschaftssee- / Retentionsbereiches sollen geschlossene Gehölzanpflanzungen erfolgen. Die Pflanzungen auf der Nordseite des Weilers I sollen so angelegt werden, dass sie integrierter Bestandteil der Grünzugverbindung zwischen Rather Mulde und Landschaftssee werden. Im Übrigen sollen auch die einzelnen Hofanlagen eine Eingrünung aus ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 57 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Baum- und Straucharten auf mindestens 1/3 der Ansichtsflächen von Hofgebäuden erhalten. - Bepflanzung der Straßenverbindung Bedburg-Rath mit beidseitigen Baumreihen aus Linden, Hochstämme, im maximalen Abstand von 40 m sowie Böschungsbepflanzung mit Arten der Prunetalia- und Sambuco-Salicion-Gebüsche. Gewässer Beidseitige Bepflanzung der Hauptentwässerungsgräben mit standortgerechten, ausschlagfähigen Baum- und wüchsigen Straucharten in engem Stand auf mindestens 2/3 der Grabenlänge. Wege und sonstiges Herrichten der Hauptwirtschaftswege mit geschwungener Linienführung. - - Einfügen der Straßenverbindung von Bedburg nach Rath mit geschwungener Linienführung in die Oberflächengestaltung, Straßenböschungen größer 1 m nur auf den Außenseiten der Straßenkurven im Bereich zwischen Retentionsraum und der Ortschaft Rath. Anlage von bis zu 10 km Reitspuren als Rundparcours parallel zum Wirtschaftswegenetz und im Zusammenhang mit zukünftigen Reiterhofstandorten im Erfttal und bei der Ortschaft Rath. 5.3-16 ● Rekultivierung als Hauptelement der Landschaftsgliederung, Grünzug mit Erschließungsfunktion für die Naherholung und zur Neuschaffung von Waldbiotopen nach folgenden Maßgaben.: Die Straße soll zur besseren Integration in das Landschaftsbild und die Landschaftsstruktur beidseitig zwischen Straßenrändern und begleitenden Rad- bzw. Wirtschaftswegen bepflanzt werden. Als zu pflanzende Baumart wurde die Linde gewählt, weil diese Baumart innerhalb der Region in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist. Sie stellt durch ihre charakteristische Kronenausbildung eine Bereicherung für das Landschaftsbild dar und ist unter anderem als Bienenweide nützlich. Die Grabenränder sollen zur allgemeinen Bereicherung der Landschaft beidseitig bepflanzt werden. Um Beschattung und Wurzelkonkurrenz auf den landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden, müssen die Gehölze ungeachtet weiterer Pflegemaßnahmen alle 10 - 15 Jahre auf den Stock gesetzt werden. Ausschlagfähige Baumarten wie Schwarzerle und Hainbuche sind geeignet. Die Hauptwirtschaftswege sollen aus Gründen des Landschaftsbildes bzw. des Erlebniswertes der Landschaft eine geschwungene Linienführung erhalten (vgl. 5.3-15, Relief). Insbesondere sollen die vorübergehend geradlinig die Bandstraße begleitenden Wege nach Abbau der Bandanlage eine geschwungene, möglichst durch einen Versatz im Bereich kreuzender Wirtschaftswege aufgelockerte Gestaltung erhalten. Die Straßenverbindung soll entsprechend der fast ebenen Geländeoberfläche ohne Einschnitts- und wesentliche Auftragslagen trassiert werden. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten beim Reiten in der freien Feldflur sollen im Bedarfsfall, d. h. bei Vorhandensein von Reiterhöfen und entsprechender Nachfrage nach Reitmöglichkeiten, bis zu 10 km Reitwege angelegt werden. Teilfläche des Tagebaus Fortuna-Garsdorf zwischen der Ortslage Bedburg-Rath und der Innenkippenböschung des ehemaligen Tagebaus Frimmersdorf-Süd an der L 213. Die Rekultivierung soll grundsätzlich nach dem Abschlussbetriebsplan-Entwurf der Rheinischen Braunkohlenwerke AG vom 2.5.1984 für die Teilfläche II des Tagebaus Fortunga-Garsdorf erfolgen. Die weitergehenden, im Braunkohlenplan Fortuna-Garsdorf rahmenhaft vorgegebenen Rekultivierungsinhalte werden nach den Maßgaben dieser Festsetzung konkretisiert. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 58 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Relief Herrichten eines landschaftsgerecht gegliederten Böschungszuges. Das Herrichten der Großformen soll gemäß Abschlussbetriebsplan-Entwurf der Rheinischen Braunkohlenwerke AG (s. o.) erfolgen. Abwechslungsreiches Ausmodellieren von Böschungsoberkante und Böschungsfuß. Der landschaftsprägende Kammbereich und die weitgehend bewaldeten Hangbereiche der Ville sind in der Tagebaufolgelandschaft des Bereiches Garsdorf II nur noch in Form des Böschungszuges dieser Teilfläche erlebbar. Gemäß seiner Bedeutung für das Landschaftsbild soll ein technischer Eindruck dieses Böschungszuges vermieden werden und eine natürlich wirkende Gestaltung erfolgen. Neben den vorgesehenen Gestaltungsmaßnahmen sollen gleichmäßig langgezogene Böschungspartien durch kanzelartige Geländevorsprünge im oberen Böschungsbereich stärker gegliedert und der Böschungsfuß häufiger und ausgeprägter in die landwirtschaftlichen Flächen vorgezogen werden. - Boden - Kulturbodenauftrag gemäß forstwirtschaftlicher Rekultivierung; im Durchschnitt mindestens 30 % Lössanteil im Forstkies, Abdecken des Böschungsfußes mit Lössmaterial. Vegetation Aufforstung und Waldgestaltung auf mindestens 21,5 ha, nachhaltig stabile Bestandesbegründung. Der Lössanteil im Forstkies soll im Hinblick auf die angestrebten Vegetationstypen möglichst hoch liegen, mindestens jedoch bei 30 %. Es soll bevorzugt kalkhaltiges Material verwendet werden, um die Gefügestabilität des Bodens zu erhöhen. Die Lössabdeckung landwirtschaftlicher Rekultivierungsflächen soll bis in ca. 2 m Höhe auf dem Böschungsfuß ausgedehnt werden. Die Maßnahme dient der größeren Differenzierung und Leistungsfähigkeit von Gehölzanpflanzungen. Im übrigen sollen die Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke beachtet werden. Die Flächenverteilung erfolgt im Rahmen der Flächenbilanz des Braunkohlenplanes FortunaGarsdorf. Der Waldanteil am Böschungsfuß soll aus Gestaltungsgründen (s. o.) geringfügig gegenüber der Darstellung im Abschlussbetriebsplan-Entwurf erhöht werden. - Anpflanzung eines buchen- und traubeneichenreichen Laubmischwaldes, am Hangfuß unter starker Beteiligung von Hainbuche und Winterlinde. Buche und Traubeneiche sollen als Hauptbaumarten eingebracht werden. Sie sind sowohl bodenständige Gehölze des Villewaldes als auch standortgerecht auf Rekultivierungsböden mit mittlerer Wasser- und Nährstoffversorgung. Am Hangfuß soll die Traubeneiche zugunsten nährstoffliebender Baumarten wie Hainbuche und Winterlinde zurücktreten. - Auf bis zu 5 % der Böschungsflächen kann auf Einzelflächen von max. 0,2 ha die gruppen- und streifenweise Aufforstung mit standortgerechten Nadelholzarten erfolgen. Aus Gestaltungsgründen bzw. als eine Maßnahme zur optischen Gliederung der Großböschung kann im festgesetzten Umfang in Gruppen und hangparallelen Streifen mit standortgerechten Nadelgehölzen aufgeforstet werden (vgl. auch forstwirtschaftlicher Fachbeitrag Punkte 1.2 3 und 3.3). So weit die Immissionssituation es zulässt, sollte bevorzugt die heimische Waldkiefer (Pinus sylvestris) verwendet werden. Ansonsten sind in- ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 59 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- dustriefeste Arten wie Schwarzkiefer (Pinus nigra austriaca) zu verwenden. - Begründung der Bestände unter einem lockeren Schirm von gruppenweise dem Bestand beigemischten verschiedenen Vorwaldarten, sukzessiver Ersatz der Vorwaldarten durch Arten des Endwaldes im Rahmen der Jungforstpflege. Die Vorwaldarten dienen dem Schutz und der Pflege der jungen Aufforstungen. Es sollen auch heimische Arten wie Aspe, Eberesche und Roterle verwendet werden. Das Vorholz soll nach etwa 5 Jahren sukzessive durch Arten des Endwaldes ersetzt werden. - Bepflanzung von Böschungsfuß und Böschungskrone auf mindestens 2/3 der Waldrandlänge mit Strauchmänteln aus Arten der Prunetaliaund Sambuco-SalicionGebüsche in wechselnder Breite, mindestens 5-reihig. Mantelgebüsche geben den Aufforstungen Klimaschutz, sind eine Bereicherung der Vegetation, geben zahlreichen Tierarten Deckung, Nahrung und Fortpflanzungsmöglichkeiten und sind durch ihre Blüh- und Fruchtaspekte von ästhetischem Wert. Die Pflanzungen sollen in der Regel 5 – 10-reihig erfolgen. In Teilbereichen sollen insbesondere zur gestalterisch wirksamen Abstufung der Böschungshöhe breitere Pflanzungen angelegt werden. Für die örtliche landwirtschaftliche Produktion problematische Zwischenwirtgehölze sollen in den Pflanzungen nicht verwendet werden. Gewässer Ausbau und Bepflanzung der Entwässerungsgräben nach der „Richtlinie für naturnahen Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern“ (Rd.Erl. MELF v. 1.10.1980) sowie weiteren, funktionsgerechten, ingenieurbiologischen Methoden. Wege Ersatz des im mittleren Hangbereich auf halber Höhe vorgesehenen Wirtschaftsweges durch einen Wanderweg. 5.3-17 ● Neugestaltung des Reliefs im bereich des Kippenaufschlusses, forstliche Rekultivierung nach folgenden Maßgaben: Boden Auftrag von kulturfähigem Bodenmaterial für die forstliche Rekultivierung, Lössanteil im Forstkies im Durchschnitt mindestens 40 %, Lössabdeckung des Böschungsfußes. Die Gräben sollen mit naturgegebenem Material befestigt und naturnah bepflanzt werden. Der Kfz-Verkehr im Böschungsbereich soll auf das notwendige Maß reduziert werden. Teilfläche des Tagebaus Fortuna-Garsdorf im zum Abbau vorgesehenen Teilbereich der alten Abraumkippe „Gürather Höhe“. Die Rekultivierung soll grundsätzlich nach den Abschlussbetriebsplan-Entwurf der RBW vom 2.5.1984 für die Teilfläche II des Tagebaus Fortuna-Garsdorf erfolgen. Weitergehende Bestimmungen dieser Festsetzung konkretisieren die Rekultivierungsvorgaben. Der Lössanteil im Forstkies soll im Hinblick auf die angestrebte Waldvegetation möglichst hoch liegen. Es soll bevorzugt kalkhaltiges Lössmaterial verwendet werden, um die Gefügestabilität des Bodens zu verbessern. Die Lössabdeckung landwirtschaftlicher Rekultivierungsflächen soll bis in ca. 2 m Höhe auf den Böschungsfuß ausgedehnt werden. Die Maßnahme dient der größeren Differenzierung und Leistungsfähigkeit der Gehölzanpflanzungen. Im übrigen sollen die Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke beachtet werden. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 60 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vegetation Aufforstung und Waldrandgestaltung auf mindestens 2,8 ha, nachhaltig stabile Bestandesbegründung. Die Flächenzuteilung erfolgt im Rahmen der Flächenbilanz des Braunkohleplanes FortunaGarsdorf. - Erstbegrünung der Böschung mit Leguminosen-Mischung sofort nach herrichten des Oberbodens. Maßnahme zum Erosionsschutz. - Aufforstung der Böschung vorwiegend mit Buche, Hainbuche und Winterlinde unter Beteiligung von Traubeneiche und gruppenweisem Einbringen von Heistern aus Vorwaldarten. - Anlage eines 10 – 25 m breiten Waldmantelgebüsches am Böschungsfuß auf mindestens 2/3 der Waldrandlänge, wechselnde Breite, Verwendung von Prunetalia- und Sambuco-Salicion-Arten. Die aufgeführten Hauptbaumarten sind standortgerecht und entsprechen, so weit es die Bodenverhältnisse zulassen, der naturnahen Villevegetation. Die Pflegegehölze sollen aus gründen des Landschaftsbildes gruppenweise eingebracht werden. Es sollen vorwiegend heimische Arten wie Roterle, Eberesche und Aspe verwendet werden. Zur Bedeutung der Waldmantelgebüsche vgl. 5.3-3, Vegetation. Für die örtliche landwirtschaftliche Produktion problematische Zwischenwirtgehölze sollen in den Pflanzungen nicht verwendet werden. 5.3-18 ● Herrichten eines Erft-Nebenarmes als Retentionsraum mit Hauptgrünzugfunktion zwischen Bergheim und Bedburg auf mindestens 71 ha, Neuschaffung von Auenbiotopen und landschaftsbezogenen Erholungsbereichen nach folgenden Maßgaben: - Gestaltung des Hauptgrünzuges zwischen Glesch und geplanter Verbindungsstraße Bedburg – Rath als landschaftsbezogenes Naherholungsgebiet, ausgenommen die geplanten Bioteichanlagen südwestlich des Landschaftssees und die Amphibien- und Wasservogelbiotope nördlich des Landschaftssees, nördlich der geplanten Straßenverbindung Bedburg – Rath Anreicherung des Retentionsraumes mit Amphibienund Wasservogelbiotopen. Teilfläche des Tagebaus Fortuna-Garsdorf, Westseite zwischen Bergheim-Glesch und Erft nordöstlich des geplanten Kreuzungspunktes L 213 / L 361 n. Die Rekultivierung soll grundsätzlich nach den Abschlussbetriebsplan-Entwurf der RBW vom 2.5.1984 für die Teilfläche II des Tagebaus Fortuna-Garsdorf erfolgen. Weitergehende Bestimmungen dieser Festsetzung konkretisieren die Rekultivierungsvorgaben. Die Herstellung der Gewässer und der wasserwirtschaftlichen Anlagen erfolgt nach einem entsprechenden Planfeststellungsverfahren. Der Hauptgrünzug soll zum einen entsprechend seiner Nähe zu Siedlungen zum Erholungsgebiet des Landschaftssees und zum anderen entsprechend seiner Vernetzung mit dem Erfttal und günstigen Voraussetzungen für die Biotopneuschaffung in Bereiche, die vorrangig der landschaftsbezogenen Erholung dienen, und Bereiche für die Entwicklung naturnaher Biotope gegliedert werden. Letzteren sind auch die geplanten Bioteichanlagen zuzurechnen. Relief Anlage von Mulden am Fuß der Seitenböschungen des Retentionsraumes. Boden Abdeckung der Talsohle überwiegend mit Löss in mindestens 1 m Mächtigkeit über Forstkies, Abdeckung der übrigen Flächen mit Forstkies in mindestens 4 m Mächtigkeit. Zur Standortdifferenzierung sollen entsprechend der unterschiedlichen Beanspruchung durch physikalische Kräfte verschiedene kulturfähige Bodensubstrate in wechselnder Mächtigkeit im Stauraum aufgebracht werden. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 61 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Geringfügige Bodenumlagerungen durch eingreifende Erosionskräfte sollen analog zur natürlichen Dynamik einer Auenlandschaft bewusst in die Wiederherstellung mit einbezogen werden. Die Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstwirtschaftlicher und landwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke sollen sinngemäß beachtet werden. Vegetation Überwiegend Freihalten der Talsohle von Aufforstungen unter den Gesichtspunkten der Gestaltung und Biotopvielfalt. Die durchschnittlich 20 – 30 m breite Talsohle soll nicht durchgehend aufgeforstet werden. Einzelne Gehölzgruppen sollen im Abstand von 50 – 100 m gepflanzt werden, der Waldrand soll punktuell bis auf die Talsohle vorgezogen werden. - Bepflanzung der Talfläche gemäß natürlicher Vegetationszonierung. Die Talflächen sollen gemäß der natürlichen Vegetationszonierung eutropher Fließgewässer bepflanzt werden. - Anlage einer Röhrichtzone unter Beachtung der Zonierungsanteile, insbesondere nördlich der geplanten Verbindungsstraße Beburg - Rath, durchsetzt mit Gehölzen der unteren Weichholzzone (Mandelweidenzone) und der oberen Weichholzzone (Silberweidenzone), im übrigen Anlage von Flutrasen, in den übrigen Teilen des Talraumes Anlage einer Hartholzzone (Gehölze des Stieleichen- Ulmen-Auenwaldes), im Randbereich Übergang zum Steileichen-Hainbuchenwald und Traubeneichen-Buchenwald. Der ggf. auch während der Vegetationsperiode für einige Tage oder länger überflutete Talgrund soll überwiegend mit Röhricht, insbesondere Rohrglanzgras bepflanzt werden. Am Grabenrand soll eine lockere Begleitpflanzung aus Weiden, überwiegend Mandelweiden gepflanzt werden, zudem weitere Weidengebüsche (Silberweide, Purpurweide, Hanfweide, Bruchweide) in lockerer Anordnung im Talgrund. Teilbereiche des Talbodens sollen mit einer Flutrasenmischung eingesät werden. Die Talrandbereiche werden geschlossen aufgeforstet. Unterhalb der Einstaugrenze überwiegend mit Stieleiche, Esche, Feldulme und anderen Gehölzen des Steileichen-UlmenAuenwaldes. Nahe der Einstauobergrenze sollen überwiegend Hainbuche, Bergahorn, Buche und Traubeneiche gepflanzt werden. Die genaue Artenwahl und Vegetationszonierung soll im Rahmen des wasserwirtschaftlichen Planfeststellungsverfahrens (hier: landschaftspflegerischer Begleitplan) oder im Forstkulturplan des Bergbautreibenden festgelegt werden. - Erstbegrünung der Böschungsflächen durch Ausbringen einer Leguminosen-Untersaat sofort nach Fertigstellung des Oberbodenauftrages. Als erosionshemmende Erstbegrünung soll insbesondere auf den lössabgedeckten Talflanken eine kleereiche Leguminosen-Saat ausgebracht werden. - Gestaltung der Seitenmulden als Feuchtgebiet mit Dauerstauflächen, Röhrichtgürtel und Weidenzone. Die Dauerstauflächen können mit Schilf bepflanzt und mit Bodennässe ertragenden Arten wie Grauweide, Bruchweide ummantelt werden. - Im unteren Talbereich, nördlich der geplanten Verbindungsstraße Bedburg – Rath, Ausweisung von möglichst bis zu 3,5 ha Sukzessionsflächen und wechselfeuchten Mulden im Talgrund. Die Flächen sind unter Einbeziehung der Flächen für die Regenwassersammelmulden als Amphibien- und Wasservogelbiotope mit Sandund Kiesbänken, kleinen wasserführenden Seitengräben, verdichteten Mulden und einer dichten Strauchummantelung auf einer Fläche von mehreren ha anzulegen. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 62 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gewässer Anlage eines flachen Grabens für ständigen Durchfluss auf der Talsohle des Retentionsraumes. Ausführung nach Gutachten Prof. Dr. Bernhardt, Hübner, Schmitt, „Gutachten über die Möglichkeit der Anlage und die zu erwartende Wasserqualität von geplanten Erholungsseen im Bereich der zu rekultivierenden Tagebaue Frechen und Fortuna-Garsdorf“. - Anlage von Bioteichen in einer für die Wasseraufbereitung ausreichenden Größe, naturnahe Gestaltung und Bepflanzung der Ufer. Die Dimensionierung der Bioteiche soll der angestrebten Wasserqualität für den Landschaftssee entsprechen. Auf weitere Angaben wird verzichtet, da die genaue Dimensionierung der Wasserbehandlungsanlagen dem wasserwirtschaftlichen Planfeststellungsverfahren nach WHG vorbehalten bleibt. Gestaltungsdetails sollen in einem landschaftspflegerischen Begleitplan erarbeitet werden. - Herrichten einer Abflussmöglichkeit zu den Bioteichen und zum Retentionsraum für das Oberflächenwasser innerhalb der Glescher Mulde sofort nach Fertigstellung des Landschaftssees. Der Oberflächenabfluss durch die Glescher Mulde zu den Bioteichen und dem Retentionsraum soll unmittelbar nach Herstellung des Landschaftssees ermöglicht werden, um im Bedarfsfall für die Unterhaltung des Landschaftssees zur Verfügung zu stehen und um die Bewässerung der Feuchtgebiete in den Grünzugs- und Retentionsbereichen zu ermöglichen. Ggf. ist eine zwischenzeitliche Unterdükerung der Bandstraße vorzunehmen. Wege Erschließung durch Wanderwege; Rundwandermöglichkeiten zwischen Bedburg / Landschaftssee und Glesch / Landschaftssee; Wanderweganschluss an die Glescher Mulde unter Berücksichtigung einer entsprechenden Übergangslösung für die Betriebszeit der Bandanlage; auf einer Talseite zwischen Ortsbereich Bedburg und Südwestseite des Retentionsraumes hochwasserfreie Wegeführung in der Böschung bzw. an der Einstauobergrenze. Unterhaltungsweg neben Graben auf wechselnden Uferseiten, mindestens je eine Grabenüberbrückung im Bereich des Erftnebenarmes zwischen Tagebaurand nordöstlich Glesch und Landschaftssee bzw. zwischen Landschaftssee und Ortsbereich Bedburg. Nördlich der geplanten Verbindungsstraße Bedburg – Rath sowie im Bereich der geplanten Bioteichanlagen Wegeführung unter Umgehung der Biotopbereiche. - Anlage eines Wanderparkplatzes für max. 100 Stellplätze nördlich der Verbindungsstraße Bedburg - Rath, landschaftsgerechte Einbindung auf der Nordostseite des Erftnebenarmes / Retentionsraumes. Herstellen als Tennenplatz, Oberstellen mit Hochstämmen aus bodenständigen Baumarten im Pflanzverband 8 x 8 m. Kreuzungsfreier Wanderwegeanschluss zum Retentionsbereich. Zeitgleich mit der Fertigstellung des Landschaftssees soll die Wanderwegeverbindung zwischen Bergheim und Landschaftssee zunächst über eine provisorische Überbrückung der Abraumbandanlage hergestellt werden. Eine entsprechende Verbindung kann durch Überbrückung der Bandstraße im Zuge des Wirtschaftsweges am südwestlichen Rand der Glescher Mulde erfolgen. Der Wanderparkplatz dient der Erschlie0ung des Erholungsgebietes für den Bedburger Raum. Er soll mittels Bepflanzung sorgfältig in die Landschaft eingegliedert werden. Der Zugang zum Landschaftssee soll kreuzungsfrei durch Unterquerung der Straßenbrücke für die Verbindungsstraße Bedburg – Rath erfolgen. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 63 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5.3-19 ● Herrichten eines Erholungsgebietes durch Schaffung eines Landschaftssees und überwiegende Gestaltung der Uferzonen und des angrenzenden Retentionsraumes für die Naherholung auf insgesamt 49 ha nach folgenden Ma0gaben: Teilfläche des Tagebaus Fortuna-Garsdorf nordöstlich Glesch. Das Gebiet ist im Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt Erftkreis, als Erholungsschwerpunkt dargestellt. Die Flächenzuteilung erfolgt im Rahmen des Braunkohlenplanes Fortuna-Garsdorf. Die Rekultivierungsplanung soll grundsätzlich nach dem Abschlussbetriebsplan-Entwurf der RBW vom 2.5.1984 für die Teilfläche II des Tagebaus Fortuna-Garsdorf und nach den wasserwirtschaftlichen Planungen des Erftverbandes erfolgen. Die Bestimmungen dieser Festsetzung stellen eine Konkretisierung der Rekultivierungsvorgaben dar. Relief Herrichten einer flachen Verwallung des südlichen und östlichen Seeufers (zwischen Entwässerungsgraben und Landschaftssee). - Herrichten eines landschaftsgerecht in die Verwallung des nördlichen Seeufers eingefügten Aussichtshügels. Boden Auskleiden des Seebeckens mit geeignetem Bodenmaterial. - Aufbringen von Kulturboden für die forstliche Rekultivierung der Uferbereiche und des Retentionsraumes, mindestens 40 % Löss- oder Lösslehmanteil auf allen 1 : 5 geneigten Flächen, am Westufer (ostexponiert) des Landschaftssees zwischen Zulaufgraben und Ablaufstelle Abdeckung mit mindestens 1 m Löss oder entsprechend geringermächtigem Forstkies. Vegetation Überwiegend Aufforstung der Verwallungen zwischen Erftnebenarm / Retentionsraum und Landschaftssee sowie der nordexponierten Uferzone und des anschließenden Retentionsraumes als offene Wald-WiesenLandschaft; Gestaltung der Retentionsfläche im Übergang zum Erftnebenarm als Amphibien- und Wasservogelbiotop. Die Überhöhung der Uferbereiche soll dazu geeignet sein, unkontrolliertes Übertreten von Oberflächenabflüssen aus den landwirtschaftlichen Flächen und der Glescher Mulde in den Landschaftssee zu verhindern. Da die Seeufer insbesondere für den Windschutz fast vollständig bewaldet werden, soll durch Anlage eines Hügels am Seeufer eine Aussichtsmöglichkeit auf den See, die auch nach Aufwuchs der Gehölze erhalten bleibt, geschaffen werden. Ggf. muss die dadurch entstehende geringfügige Verminderung des Stauvolumens im Retentionsbereich durch eine entsprechende Eintiefung der Oberfläche (z. B. in dem hoch gelegenen Teil nordöstlich der Sukzessionsflächen) ausgeglichen werden. Durch die Abdeckung mit Bodenmaterial von geeigneter Korngrößenzusammensetzung und Verdichtung des Bodens sollen die Versickerungsverluste möglichst gering gehalten werden. Durch eine Kiesabdeckung kann Aufwuchs während der möglicherweise mehrere Monate dauernden Füllzeit und die Auflösung des Untergrundes im Wasser verhindert werden. Der Oberboden im Uferbereich und Retentionsraum soll unter sinngemäßer Beachtung der Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke hergestellt werden. In der windgeschützten ostexponierten Uferzone soll unter Verwendung größerer Lössmengen ein tiefgründiger, fruchtbarer Waldstandort geschaffen werden. Die Teilfläche dient überwiegend der Naherholung. Durch den Wechsel von Wald, Wiese, Gewässerufer wird ein hohes Maß an Erlebnismöglichkeiten und ästhetischer Vielfältigkeit in der Landschaft erreicht. Im Zusammenhang mit dem geplanten Ablauf des Sees kann der Retentionsraum im Übergangsbereich zu den nördlich anschließenden Amphibien- und Wasservogelbiotopen kleinflächig als sumpfiges Wiesen- und Buschland gestaltet werden. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 64 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Erstbegrünung der Böschungsflächen durch Ausbringen einer kleereichen LeguminosenMischung sofort nach Fertigstellung des Oberbodenauftrages. Maßnahme zum Erosionsschutz, vgl. 5.3-18, Vegetation. - Auf der Seeseite der Verwallungen Aufforstung überwiegend mit Buche, Traubeneiche, Hainbuche und Winterlinde, am Böschungsfuß und am Ufer mit Stieleiche, Esche, Traubenkirsche und anderen Alno-Ulmion-Arten. Aufforstung und Bepflanzung der Flächen im Einflussbereich des Retentionsraumes entsprechend der Vegetationszonierung am Erftnebenarm (vgl. 5.3-18, Vegetation). Abschnittsweise mehrreihige Bepflanzung der Waldränder mit Arten des WeidenFaulbaum-Gebüsches und der PrunetaliaGebüsche. Insbesondere süd- und westexponierte Waldränder sollen Mantelgebüsche erhalten. Je nach Überflutungshäufigkeit bzw. Gewässernähe sollen Weiden-Faulbaum-Gebüsche oder Prunetalia-Gebüsche, abseits landwirtschaftlicher Flächen insbesondere Weißdorn-SchlehenGebüsche gepflanzt werden. Zur Bedeutung der Mantelgebüsche vgl. 5.3-3, Vegetation. - Anlage von 50 m breiten Röhrichtzonen am Zu- und Ablaufbereich sowie eines mindestens 10 m breiten Röhrichtgürtels am östlichen (westexponiert) Ufer des Landschaftssees; an den übrigen Seeufern Bepflanzung der Buchten mit Röhricht. Abschnittsweise randliche Bepflanzung der süd- und westexponierten Ufer sowie der Buchten mit Weidengebüschen. Es sollen Schilfröhrichte mit Phragmitis communis, an den Zu- und Abläufen auch Binsen gepflanzt werden. Mit Röhricht bepflanzte Buchten sollen mit Weidengebüschen hinterpflanzt werden. Ebenso sollen süd- und westexponierte Uferpartien durch Weidengebüsche gegen Erosion gesichert werden. - Zwischen Röhricht-, Weiden- und Waldgürtel der süd- und westexponierten Ufer abschnittsweise Anlage von mindestens 1 ha Landschaftsrasen mit Baum- und Strauchgruppen in weitem Abstand. Es sollen mehrere kleine Rasenflächen zum Spielen, Liegen und Lagern geschaffen werden. Sie sollen punktuell mit Gehölzen der Weichund Hartholzaue bepflanzt werden. - Anlage von Flut- und Landschaftsrasen im Retentionsbereich. Auf den gehölzfreien Flächen im Retentionsbereich, ausgenommen Sumpfflächen, soll in Abhängigkeit von der Überflutungshäufigkeit Flutoder Landschaftsrasen angelegt werden. Die Flächen können in der hochwasserfreien Zeit zum Spielen, Liegen oder Lagern genutzt werden. Es sollen einzelne Gebüsche der Weichholz- und Hartholzaue in die Rasenflächen eingebracht werden. Die Flut- und Landschaftsrasen sind extensiv zu pflegen; sie sollten in Abhängigkeit von Witterung und Wasserständen im Frühsommer und Herbst gemäht werden. - Gewässer Anlage des Sees als nachhaltig eutrophes Gewässer; Ausgestaltung des Ablaufes als flacher Graben mit Übergang in Versickerungsmulde (Amphibien- und Wasservogelbiotop, 5.3-18) im Nordwesten des Retentionsbereiches, Bepflanzung mit Baumund Strauchweiden. Insbesondere süd- und westexponierte Waldränder sollen Mantelgebüsche erhalten. Je nach Überflutungshäufigkeit bzw. Gewässernähe sollen Weiden-Faulbaum-Gebüsche oder Prunetalia-Gebüsche, abseits landwirtschaftlicher Flächen insbesondere Weißdorn - Schlehen - Gebüsche, gepflanzt werden. Zur Bedeutung der Mantelgebüsche vgl. 5.3-3, Vegetation. Es wird davon ausgegangen, dass die zur Erstfüllung verwendeten Wässer, z. B. Sümpfungswässer, gemäß den Gutachten Prof. Dr. Overbeck und Prof. Dr. Bernhardt, geringen bis mittleren Nährstoffgehalt aufweisen. Um den Wasserspiegel zu halten, müssen die Versickerungs- und Verdunstungsverluste ausgeglichen werden. Die zur Nachfüllung verwendeten Wässer dürfen ebenfalls nur mittleren Nährstoffgehalt haben. Die periodischen Abflüsse des Sees sollen im ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 65 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nordwesten des Retentionsbereiches versickern bzw. wechselfeuchte Kleinbiotope speisen. - Erosionsschutz an den west- und südwestexponierten Uferpartien mit natürlichen Baustoffen. Wege - Anlage eines Rundwanderweges um den See unter Umgehung der ruhig zu haltenden ostexponierten Uferpartien; direkte Zugänge zum See von Osten und Süden. 5.3-20 ● Rekultivierung als Hauptgrünzüge zur fußläufigen Verbindung der rekultivierten Teilräume mit den Siedlungsbereichen Rath, Niederaußem, Bergheim, zur großräumigen Landschaftsgliederung und zur Biotopanreicherung bzw. ökologischen Vernetzung neu zu schaffender Biotope auf mindestens 170,5 ha nach folgenden Maßgaben: Relief - Verfüllen und Ausmodellieren der Abraumbandtrasse zwischen Niederaußem und überhöhter Innenkippe als flache, gegen Norden geneigte Talmulde. Es wird davon ausgegangen, dass die Detailplanung des Landschaftssees nebst Zu- und Ablauf sowie der Uferbepflanzung im Rahmen des wasserwirtschaftlichen Planfeststellungsverfahrens nach WHG bzw. in der landschaftspflegerischen Begleitplanung zur Seenplanung konkretisiert wird. Die in der Hauptwindrichtung gelegenen, westund südwestexponierten Uferpartien sollen durch ingenieurbiologische Bepflanzung (s.o.) und eine Kiesabdeckung gegen Wellenschlag gesichert werden. Die ostexponierte Seite des Sees gegenüber Erftnebenarm und westlich benachbarten Klärteichen der Zuckerfabrik Bedburg soll möglichst ruhig gehalten werden. Der Rundwanderweg um den See soll im Westen und Norden auf der Seeumwallung verlaufen, nur im Süden und Osten soll auf einigen 100 m Uferlänge, unterbrochen von gehölzbewachsenen Uferteilen, ein direkter Zugang zum See ermöglicht werden. Mehrere Teilflächen des Tagebaus FortunaGarsdorf: 1. Zwischen Rath und Niederaußem (Ost-, Nordseite der überhöhten Innenkippe und Rather Mulde). 2. Zwischen Bergheim und Landschaftssee / Retentionsbereich (Westseite der überhöhten Innenkippe und Glescher Mulde). 3. Verbindung zwischen 1. und 2. (Nordseite der überhöhten Innenkippe). Die Flächenzuteilung erfolgt im Rahmender Flächenbilanz des Braunkohlenplanes FortunaGarsdorf. Die Rekultivierung soll grundsätzlich nach den zugelassenen Betriebsplänen der RBW für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung des Tagebaus Fortuna-Garsdorf, Teilfläche I sowie nach dem Abschlussbetriebsplan-Entwurf vom 2.5.1984 für die Teilfläche II des Tagebaus Fortuna-Garsdorf erfolgen. Ein teil der Rekultivierung ist bereits gemäß zugelassenem Betriebsplan fertig gestellt. Da es sich jedoch noch nicht um geschlossene Grünzüge handelt, wird der gesamte Bereich unter einer Rekultivierungsfestsetzung zusammengefasst. Weitergehende Bestimmungen dieser Festsetzung konkretisieren und ergänzen die Rekultivierungsvorgaben. Der landschaftsfremde Graben soll nach Abschluss der Massentransporte zwischen Fortuna und Bergheim unter Berücksichtigung der Hambachbahntrasse aufgefüllt und insbesondere zur Verbesserung der Naherholungsfunktion für den Siedlungsbereich Niederaußem in die Oberflächengestaltung und Rekultivierung integriert werden. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 66 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Boden Abschließende Oberbodenherstellung für die forstliche Rekultivierung im Böschungs- und Bermenbereich der überhöhten Innenkippe, bei Oberflächenneigung von 1:5 oder flacher Löss, Lösslehmanteil im Forstkies mindestens 40 %. Abdecken des nördlichen Böschungsfußes der überhöhten Innenkippe mit Löss gemäß landwirtschaftlicher Rekultivierung. - Im Böschungsbereich der überhöhten Innenkippe ist der Oberboden beinahe vollständig hergestellt. In den übrigen Bereichen sollen tiefgründige Lössstandorte für eine anspruchsvolle Waldvegetation geschaffen werden. Die Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstwirtschaftlicher und landwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke sollen sinngemäß beachtet werden. Im Verlauf der Grünzüge in ebenem oder flach geneigtem Gelände (Rather Mulde, Glescher Rulde, Rekultivierung der Abraumbandtrasse Fortuna - Bergheim) Oberbodenauftrag entsprechend landwirtschaftlicher Rekultivierung. Vegetation Abschließende Aufforstung der Böschungsbereiche überwiegend mit Traubeneiche unter Beteiligung von Buche, Bergahorn und Winterlinde sowie Stieleiche und Hainbuche am Böschungsfuß. In ebenen und flach geneigtem Gelände überwiegend Aufforstung mit Buche unter Beteiligung von Stiel- und Traubeneiche sowie anderen Edellaubholzarten in geringem Umfang. Die angegebenen Hauptbaumarten sind standortgerecht und entsprechen, so weit es die Bodenverhältnisse zulassen, der naturnahem Villevegetation. - Auf bis zu 5 % der Böschungsflächen kann auf Einzelflächen von maximal 0,2 ha die gruppen- und streifenweise Aufforstung mit standortgerechten Nadelholzarten erfolgen. Aus Gestaltungsgründen bzw. zur optischen Gliederung der Großböschung und Verbesserung des Winteraspektes dieses Landschaftsteiles kann im festgesetzten Umfang in Gruppen und hangparallelen streifen mit standortgerechten Nadelgehölzen aufgeforstet werden (vgl. auch forstwirtschaftlicher Fachbeitrag Punkte 1.2 3 und 3.3). - Abschnittsweise Anlage von mindestens 10 m breiten Mantelgebüschen aus PrunetaliaArten auf mindestens 50 % der Waldinnenund -außenränder. Bevorzugt an west- und südexponierten Waldrändern sowie an Waldinnenrändern sollen in wechselnder breite Mantelgebüsche angepflanzt werden. Am Rande der bereits aufgeforsteten Flächen soll die Maßnahme ggf. im Zuge der Jungforstpflege realisiert werden. Zur Funktion der Waldmantelgebüsche vgl. 5.33, Vegetation. - Anlage von mindestens 3,5 ha Wiesen- und Lichtungsbereichen auf den Bermen der überhöhten Innenkippe und in den Muldenbereichen zwischen überhöhter Innenkippe und Niederaußem sowie zwischen überhöhter Innenkippe und Landschaftssee. Zur Auflockerung des Landschaftsbildes sollen in den genannten Bereichen Wiesen- und Lichtungsflächen angelegt werden. Davon soll mindestens eine Lichtung in ca. 0,5 ha Größe auf den breiten Bermenflächen im nördlichen und östlichen Böschungssystem der Innenkippe liegen. Im Zuge der Jungforstpflege sollen nach Möglichkeit weitere kleine Lichtungen in diesem Bereich geschaffen werden. Die Flächen sollen mit Blumenwiesenmischung eingesät werden. Zusammenhängende Wiesenflächen über 0,2 ha sollen mit einigen Solitärgehölzen bepflanzt werden. In bestehenden Aufforstungen soll die Maßnahme im Zuge der Jungforstpflege verwirklicht werden. Die Pflanzungen sollen unter einem Schirm von verschiedenen Vorwaldarten erfolgen, die in unregelmäßigen Abständen zur Auflockerung der Bestandesstruktur gruppenweise eingebracht werden sollen. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 67 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Belassen von 2 - 3 m breiten Geländestreifen zwischen Aufforstungsrändern und Wirtschaftswegen zur Entwicklung von Krautsäumen. Wege Herstellen von mindestens einem Hauptwanderweg durch alle Grünzugteile. Herstellen von Wegeanschlüssen an den Erschließungsweg westlich der Ortslage Niederaußem und zum Wanderparkplatz am Verkehrsband Fortuna (5.3-21). Herstellen direkter Wegeverbindungen zwischen überhöhter Innenkippe und Rather Schleife sowie Landschaftssee / Retentionsbereich für die Zeit des Bandstraßenbetriebes. Erläuterung vgl. 5.3-6, Vegetation. In den Betriebsplanungen der RBW ist bereits ein Wegenetz enthalten. Der Rekultivierungsbereich Fortuna-Bergheim soll an das Wegenetz angeschlossen werden. Die Grünzüge und Erholungsgebiete sollen unverzüglich nach ihrer Herstellung erschlossen werden. Für die Zeit des Bandstraßenbetriebes sollen Zwischenlösungen für direkte Wegeverbindungen im Zuge der Glescher und Rather Mulde zu den Waldbereichen der überhöhten Innenkippe geschaffen werden. 5.3-21 ● Herrichten der Randflächen des Verkehrs- und Leitungsbandes Fortuna als Forst-, Gebüschund Sukzessionsflächen auf mindestens 62 ha nach folgenden Maßgaben: Teilfläche des Tagebaus Fortuna-Garsdorf, Tagebau Südseite zwischen Bergheim und Niederaußem. Die Rekultivierung erfolgt im Rahmen der Flächenbilanz des Braunkohlenplans Fortuna-Garsdorf. Pflanzmaßnahmen innerhalb der Sicherheitszone sind in dieser Bilanz nicht berücksichtigt. Relief Böschungsfreie Verfüllung des Grabeneinschnitts für die Abraumbandtrasse FortunaBergheim mit Ausnahme des Bereichs für die Hambachbahntrasse sofort nach Abschluss des Massentransports zwischen den Tagebauen. Der landschaftsfremde Grabeneinschnitt soll nach Abschluss des Massentransports zwischen den Tagebauen Fortuna-Garsdorf und Bergheim verfüllt und insbesondere zur Verbesserung der Naherholungsfunktion für den Siedlungsbereich Niederaußem in die Oberflächengestaltung und Rekultivierung integriert werden. Boden In den Bereichen für landschaftspflegerische Anlagen und Aufforstungen Oberbodenauftrag für die forstliche Rekultivierung. So weit die Herrichtung des Oberbodens in der Teilfläche noch nicht erfolgt ist, soll nach den Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke verfahren werden. Vegetation - Abschließende Herrichtung von Immissionsschutzwald als 200 m breiter Aufforstungsstreifen südlich der Verkehrstrassen (inklusive böschungsfreier Flächen zwischen B 477 n und Hambachbahn) sowie im bereich zwischen der 380 KV-Leitung und Böschungsoberkante der überhöhten Innenkippe unter Beachtung der Abstandsflächen von der Freileitung. Im Bereich des Verkehrs- und Leitungsbandes Fortuna bestehen erhebliche Einschränkungen der Erholungs- und Biotopfunktionen für die angrenzenden Forstflächen bzw. Hauptgrünzüge. Während die gas- und staubförmigen Immissionen innerhalb einer geschlossenen Aufforstung mit Unterholz nach maximal 25 m Entfernung von der Fahrbahn und in noch geringerer Entfernung vom Schienenweg abklingen, wirkt die Verlärmung der Umgebung wesentlich weiter fort. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 68 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bei einer geschätzten durchschnittlichen Verkehrsbelastung von 24000 Kfz/24 h ist nach eigenen Berechnungen von einem durchschnittlichen Lärmpegel von mindestens 70 dB auszugehen. Das entspricht einer starken Lärmbelastung. Um auf den empfohlenen Richtwert für Erholungsgebiete von 40 dB (Klosterkötter 1974) zu kommen, ist in ebenem Gelände (Trassensüdseite) ein ca. 200 m breiter, gut geschichteter Waldstreifen erforderlich. Durch die abschirmende Wirkung der Kippenböschung (Trassennordseite) wird der Lärmpegel auf der nördlich anschließenden Kippenhochfläche, die im übrigen vorrangig der landwirtschaftlichen Nutzung dient, erheblich vermindert, so dass hier die Aufforstung der Kippenböschung ausreicht. - Aufbau eines unterholzreichen Laubmischbestandes aus überwiegend Hainbuche, Winterlinde, Traubeneiche, Buche, Spitzahorn und Straucharten nährstoffliebender Gebüsche. Der Wald hat im Randbereich des Verkehrs- und Leitungsbandes in erster Linie Immissions- und Sichtschutzfunktionen zu erfüllen. Eine artenreiche, mit Straucharten angereicherte Aufforstung bewirkt eine dementsprechende gute Schichtung und dichte Bestockung. Die Pflege bestehender Aufforstungen soll sich langfristig an diesem Leitbild orientieren. Die Bepflanzung der Trassenränder erfolgt nach dem landschaftspflegerischen Ausführungsplan zur Projektplanung der B 477 n und nach Forstkulturplan der RBW „Bepflanzung und landschaftsgerechte Einbindung der Hambachbahn“. - Anlage von Gebüschpflanzungen und mindestens 1 ha eingestreuter Sukzessionsflächen im Bereich der elektrischen Freileitungen. Unterhalb der 389 und 220 KV-Leitungen bis zu einem seitlichen Abstand von ca. 25 m von den Masten, d. h. im Ausschwingbereich der Stromkabel, können als Gehölze für die Landschaftspflege nur Sträucher und mittelwüchsige Bäume verwendet werden. Unter Berücksichtigung der Abstandsflächen zwischen den beiden Leitungstrassen muss insgesamt ein ca. 85 m breiter Streifen zwischen unterem Drittel der Kippenböschung und B 477 n von der geschlossenen Bewaldung ausgenommen werden. In diesem Bereich einschließlich des Böschungsfußes der überhöhten Innenkippe sollen überwiegend Arten der Prunetalia-Gebüsche zumeist in lockerem Stand verwendet werden. Das Ausbringen von Pestiziden innerhalb forstlich genutzter Flächen (z. B. Weihnachtsbaumpflanzungen) soll im Nahbereich der Sukzessionsflächen ca. 10 m Abstand) unterbleiben. Die Gestaltung der Sukzessions- und Gebüschflächen soll in Anlehnung an den Vorschlag des Naturschutzbundes Erftkreis vom 24.1.1984 erfolgen. - Bepflanzung der Einschnittsböschungen an der Abraumbandtrasse Fortuna-Bergheim mit Robinia pseudoacacia und Arten des Sambuco-Salicion. Die Maßnahme dient zur optischen Einfügung des Abraumband-Grabens in die Umgebung. Die Pflanzenauswahl umfasst nur schnellwüchsige Pionier-Arten, da es sich um eine vorübergehende Maßnahme handelt. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 69 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wege und sonstiges Schaffung eines Wanderparkplatzes für maximal 200 Stellplätze am Nordostrand der Rekultivierungsteilfläche. - Schaffung von je einer Fuß- und Radwegverbindung im westlichen und östlichen Randbereich der Teilfläche zwischen den Aufforstungsflächen des Tagebaus Bergheim (Neu-Bethlehemer-Wald) und den Grünzügen an den Rändern der überhöhten Innenkippe. - Im Einschnitt der heutigen Abraumbandanlage sollte nach deren Abbau eine RadFußwegverbindung von der Wiedenfelder Höhe bis zum zukünftigen Bethlehemer Wald unter dem Verkehrsband geschaffen werden. 5.3-22 ● Herstellung eines geschlossenen bewaldeten Ville-Hangbereiches (Neubethlehemer Wald) mit für den Naturraum typischer Struktur und Vegetation nach folgenden Maßgaben: Relief - Herstellen einer mäßig geneigten Hangreliefierung, Geländeneigung 2 %, Ausbildung der Scheitelhöhe im bereich der halben Entfernung zwischen Teilfläche 5.3-23 und Abbaugrenze bei Oberaußem in einer Höhe von 100 m über NN. Schaffung von zwei mindestens je 500 m langen, mäßig in die Hangfläche eingeschnittenen, zum Erfttal einfallenden Talmulden. Geländegleicher Anschluss an der Oberkante der Immissionsschutzdämme im Südwesten bei Bergheim und im Nordosten bei Oberaußem. Allmähliche Geländeübergänge zu den Agrarflächen im Südosten (Teilfläche 5.3-26) und dem Verkehrs- und Leitungsband im NordNordwesten (Teilfläche 5.3-21). Boden Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial für die forstwirtschaftliche Rekultivierung. Lössanteile im unteren Hangbereich und in Muldenlagen mindestens 50 % oder getrennte Lössauflage von > 0,5 m über Forstkies. Im übrigen Lössanteile nicht unter 40 %. Die Naherholungsgebiete im Bereich der überhöhten Innenkippe und des Neu-Bethlehemer-Waldes sollen nicht nur für die ortsnahe Erholung erschlossen werden. Die Parkplatzfläche soll mit dem Verkehrsband gebündelt werden. Die Wander- und Grünzugverbindungen zwischen Bergheim und dem Naherholungsgebiet FortunaGarsdorf sowie zwischen Oberaußem und den Waldflächen der überhöhten Innenkippe werden durch das Verkehrs- und Leitungsband „Fortuna“ gekreuzt. In Verlängerung des vorhandenen und geplanten Wander-, Rad- bzw. Wirtschaftswegenetzes sollen die Trassen der B 477 n und der Hambachbahn an West- und Ostrand der Teilfläche überbrückt werden. Teilfläche des Tagebaus Bergheim im nordöstlichen Innenkippenbereich zwischen Verkehrs- und Leitungsband Fortuna und der geplanten Straßenverbindung zwischen Bergheim und Oberaußem. Die Fläche deckt sich in etwa mit dem Gebiet des Bethlehemer Waldes in der Altlandschaft. Die Wiederherstellung des Waldgebietes entspricht der Richtlinie zur Braunkohlenplanung, Teilplan 4/4 Bergheim (Staatsvertrag vom 13.7.1978). Der Ville-Westhang der Altlandschaft im Bereich Bergheim ist in der Regel flach bis mäßig geneigt. Kleinflächig treten steile Hangpartien auf (Kerbtälchen). Da auch die Bodensubstrate wechseln, bestehen verhältnismäßig kleinflächig wechselnde Wuchsstandorte. Es wird die Wiederherstellung der typischen Reliefelemente angestrebt. Unter Forst sollen mäßig geneigte Hangflächen und Talmulden entstehen. In Annäherung an die alte Scheitelhöhe der Ville soll eine Innenkippenüberhöhung erfolgen. Auf diese Weise soll das beherrschende Strukturelement dieses Landschaftsraumes, der Villekamm, wiederherstellt werden. Im übrigen soll zur Schaffung eines zusammenhängenden Landschaftsraumes geländegleicher Oberflächenanschluss erfolgen. Das Bodenmosaik des Villehanges der Altlandschaft besteht überwiegend aus Böden geringer bis mittlerer Nährstoffversorgung und Wasserkapazität, kleinflächig kommen auch frische-feuchte, nährstoffreiche Kolluvien vor. In enger Beziehung zum Relief (s. o.) sollen wieder unterschiedliche Bodenstandorte für verschiedene Vegetationstypen geschaffen werden. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 70 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im übrigen soll den Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke gefolgt werden. Vegetation Aufforstung bzw. Waldgestaltung auf mindestens 150 ha unter den Gesichtspunkten der nachhaltigen Bestandesbegründung. Wiederherstellung typischer Vegetationsgemeinschaften und der Wohlfahrtsfunktionen des Waldes. Nach der Richtlinie zur Braunkohlenplanung Tagebau Bergheim sind ca. 200 ha einschließlich punktuellen Grüns forstwirtschaftlich zu rekultivieren. Davon sollen ca. 20 ha als Grünzüge und punktuelles Grün in der landwirtschaftlichen Fläche hergerichtet werden. Etwa 20 ha entfallen auf Böschungsflächen, ca. 10 ha auf die Anlage eines Rückhaltebeckens. - In den oberen und mittleren Lagen überwiegend Aufforstung mit Traubeneiche und Hainbuche unter Beteiligung von Winterlinde u. a. Edellaubholzarten (Fagetalia-Arten). Im unteren Hangbereich überwiegend Buche, in den Talmulden im Wechsel mit Stieleiche und Hainbuche. Die typische Vegetation des Ville-Westhanges der Altlandschaft reicht von der trockenen Ausbildung des Eichen-Hainbuchenwaldes (flachgründige Kuppen und Hanglagen) über mittlere bis anspruchsvollere Buchenwälder (untere Hangbereiche und Mulden) zu den feuchten, artenreichen Eichen-Hainbuchenwäldern (Kerbtälchen). Neben einer nachhaltigen Bestandesbegründung in Anlehnung an die genannten Vegetationstypen sollen die Wohlfahrtswirkungen des Waldes, im industriell belasteten und intensiv genutzten Bergheimer Raum insbesondere klimatische, Immissionsfunktion, günstige Wirkung auf den Wasserhaushalt (Filterfunktion des Waldbodens) und Naherholungsfunktion, wiederhergestellt werden. - Gruppenweise Einbringen von Straucharten der Eichen- und Buchenmischwälder, gruppen- und parzellenweise Einbringen von 10 20 % Heistern (anteilig Forstfläche), verschiedener Vorwald- und Pionierholzarten. Umwandlung der Vorwald- und Pionierholzbestände in Endwaldbestände nach 20 - 40 Jahren. Zur baldigen Schaffung eines eigenen Bestandesklimas mit günstigen Voraussetzungen für die spontane Besiedlung mit Waldpflanzen und zur Schaffung typischer Lebensräume der Waldfauna ist eine Schichtung der Gehölzbestände erforderlich. Das wird durch Einbringen von Straucharten und unterschiedlichen Altersaufbau der Baumarten schon bei der Bestandesbegründung gefördert. Unter den Vorwaldarten sollen bevorzugt die heimischen Arten wie Aspe, Sandbirke, Eberesche, Roterle verwendet werden. Die eingestreuten Heisterparzellen sollen in der Größenordnung von 0,2 bis 0,5 ha liegen. - Auf bis zu 5 % der aufzuforstenden Fläche kann auf Einzelflächen von maximal 0,2 ha die gruppenweise Aufforstung mit standortgerechten Nadelholzarten erfolgen. Aus Gestaltungsgründen bzw. zur optischen Gliederung und Belebung des Winteraspektes der großen, geschlossenen Aufforstung kann im festgesetzten Umfang mit standortgerechten Nadelgehölzen aufgeforstet werden (vgl. auch forstwirtschaftlicher Fachbeitrag, Punkte 1.23 und 3.3). - Pflanzung von je 2 - 4 Eichen- und Buchenhochstämmen, nicht unter 18/20 cm Stammumfang, an mindestens 50 % der Wegeeinmündungen im Waldbereich. - Anlage von maximal 5 ha Lichtungen in 2 - 3 Teilflächen oberhalb der Talmulden. Einsaat mit Blumenwiesenmischung. Pflanzung einiger Traubeneichen- und Lindensolitäre. Zur Auflockerung des Waldbestandes und als Wildäsungsplätze sollen 2 - 3 größere Lichtungen angelegt werden. Die Anlage eines Grillplatzes soll ermöglicht werden. Die Wiesenflächen müssen extensiv gepflegt werden. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 71 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anlage von 10 - 25 m tiefen Waldmantelgebüschen aus Prunetalia-Arten an mindestens 2/3 der Waldinnen- und -außenränder. Wege Sparsame Erschließung durch Wander- und Forstwege, geschwungene Linienführung der Wege. Anlage eines Rundwanderweges zwischen Bergheim und Oberaußem mit abwechslungsreicher Wegegestaltung. Wanderwegeerschließung von der B 477 alt (Niederaußem), L 93 alt (Oberaußem), B 477 alt (Bergheim), Schulstraße (Bergheim), über den Grünzug (5.3-24) und vom Parkplatz am Verkehrsband Fortuna (vgl. 5.3-21). Anschluss der Radwegeverbindung Bergheim-Niederaußem (B 477 n) und BergheimOberaußem (geplant) an das Forstwegenetz. Waldmantelgebüsche dienen dem Klimaschutz der Aufforstungsflächen, stellen eine Bereicherung der Vegetation dar, bieten zahlreiche Lebensräume für Tiere und Pflanzen und sind von ästhetischem Wert. Abseits von landwirtschaftlichen Flächen sollen auch Arten, die aufgrund ihrer Bedeutung als Zwischenwirte für Schädlinge der Landwirtschaft nur noch selten gepflanzt werden (z. B. Weißdorn), verwendet werden. An der Südwestgrenze der Teilfläche soll die Aufforstung nahtlos an die ältere Bepflanzung des Immissionsschutzdammes anschließen. Der Wald soll vorrangig ökologischen und Wohlfahrtsfunktionen dienen. Um Belastungen der empfindlichen Rekultivierungsstandorte zu minimieren und auch langfristig Störungen der sich entwickelnden Flora und Fauna zu vermeiden, sollen im Bethlehemer Wald keine Reitwege angelegt werden. Im Süden des Rekultivierungsgebietes Tagebau Bergheim ist dagegen eine Erweiterung des bestehenden Reitwegenetzes Fischbachkippe - Glessener Höhe - Königsdorfer Forst geplant (vgl. 5.3-26 / 29, Wege). Der Rundwanderweg soll die verschiedenen Landschaftselemente (Wald, Waldrand, Lichtung, Talmulde, Hangbereich, Kamm) wahrnehmbar machen. Im Kammbereich soll anstelle von Sichtschneisen ggf. ein Aussichtsturm errichtet werden. Diese Möglichkeit soll bei der Wegeführung und Waldgestaltung berücksichtigt werden. Gewässer Entwässerung des Waldbereiches über die Talmulden, im oberen Waldbereich über eine Talmulde, die Anschluss an den Grünzug östlich des zukünftigen Siedlungsbereiches (5.3-24) erhält, in den Retentionsraum (5.324 / 25). Entwässerung des unteren Waldbereiches über eine Mulde in ein Feuchtgebiet, unmittelbar nordöstlich der Anschlussstelle B 477 alt / L 361 n. Herstellen von flachen Erdgräben auf den Talsohlen, im unteren Grabenverlauf Bepflanzung mit einer einreihigen Erlengalerie. - Anlage eines mindestens 1 ha großen Feuchtbiotops nordöstlich Anschlussstelle B 477 alt / L 361 n. Gestaltung als flache Mulde mit tieferem Tümpel, Abpflanzung mit Weidengebüschmantel und Prunetalia-Arten. Die erforderliche Entwässerung soll landschaftsgerecht in die Geländegestaltung eingebunden werden. Insbesondere bei Hinzutreten von Oberflächenabfluss aus den östlich anschließenden landwirtschaftlichen Flächen soll der Graben bereits im Waldbereich durch Erlenbepflanzung ingenieurbiologisch gesichert werden. Das Feuchtgebiet soll zur Aufnahme und langsamen Versickerung des Oberflächenabflusses im unteren Aufforstungsbereich der Innenkippe dienen. Durch die Anlage eines mit naturbürtigem Material verdichteten, ständig wassergefüllten Tümpels sollen die Nahrungs- und Fortpflanzungsmöglichkeiten für Amphibien verbessert werden. Das Feuchtgebiet steht in engem räumlichen Kontakt zur Versickerungsfläche für den Straßenabfluss der L 361 n im benachbarten Anschlussohr, so dass hier ein größeres Brut- und Nahrungsbiotop für Sumpf und Hecken bewohnende Vogelarten entstehen kann. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 72 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5.3-23 ● Rekultivierung für die landwirtschaftliche Nutzung bis zur Siedlungserweiterung Bergheim (Waldsiedlung) nach folgenden Maßgaben: Relief Herstellen einer nach Süden und Südwesten geneigten, längs zum Hang gewellten Reliefierung mit mindestens 1 % Generalneigung. Geländegleicher Anschluss an der Dammkrone des Immissionsschutzdammes bei Bergheim. Festsetzung für eine Teilfläche des Tagebaus Bergheim am Rande des Rekultivierungsgebietes nordöstlich der Ortslage Bergheim. Die Funktionsbestimmung und Abgrenzung der Teilfläche ist aus der Richtlinie zur Braunkohlenplanung, Teilplan 4/4 - Bergheim (Staatsvertrag vom 13.7.1978) entwickelt. Eine Mindesthangneigung und Hangreliefierung ist notwendig, damit der landschaftsprägende Eindruck des Ville-Westhanges nicht vollständig aufgelöst wird. Die Hangneigung verbessert im übrigen die Entwässerung der landwirtschaftlichen Flächen und des zukünftigen Baugrundes. Der Geländeanschluss im Südwesten soll am oberen Niveau des Immissionsschutzdammes bei etwa 84 m über NN erfolgen. Die Unregelmäßigkeiten der Dammoberfläche sollen als kleine Überhöhungen erhalten bleiben und stellenweise noch bis in das Rekultivierungsgelände hinein ausgerundet werden. Boden - Kulturbodenauftrag (Löss, Lösslehm) in mindestens 1 m Mächtigkeit mit landwirtschaftlicher Nutzungseignung. Vegetation Durchgrünung der Fläche mit mindestens 1 ha punktuellem Grün in Form von wegebegleitenden Baumreihen, Baumgruppen und Einzelbäumen. - Überwiegend Verwendung von Winterlinde und Stieleiche, Hochstämme 18/20 cm Umfang. Im Hinblick auf eine spätere Nutzung als Siedlungsgebiet und aus Gründen der rationellen Verwendung des fruchtbaren Kulturbodenmaterials kann der generell angestrebte Lössauftrag von 2 m Mächtigkeit im Bereich dieser Teilfläche auf 1 m verringert werden. Bei einem entsprechend verringerten Lössauftrag müssen jedoch Verdichtungen an der Oberfläche der Rohkippe und in der Kulturbodenschicht sorgfältig vermieden werden und nur hochwertiger Löss oder Lösslehm ohne Beimengungen von anderen Materialien verwendet werden. Die Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei landwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke sollen sinngemäß angewendet werden. Die Durchgrünung erfolgt nach der Flächenbilanz in der Richtlinie zum Braunkohlen-Teilplan 4/4 Bergheim. 1 ha entsprechen etwa 1 % der Teilfläche. Die Platzierung der Gehölzanpflanzungen soll im Hinblick auf ihren Bestand im Rahmen der nachfolgenden Besiedlung und unter dem Gesichtspunkt einer sinnvollen Integrationsmöglichkeit in die zukünftige Ortsstruktur bzw. das zukünftige Ortsbild gewählt werden. Aufgrund der günstigen Wasserkapazität des Lössbodens kann die Stieleiche gepflanzt werden. Sie eignet sich insbesondere für landschafts- bzw. ortsbildprägende Einzel- und Gruppenpflanzungen. Die regionaltypische Winterlinde soll, da ihre Bestände in der Vergangenheit erheblich abgenommen haben, wieder stärker berücksichtigt werden. Auch die bodenständige Buche soll in den Anpflanzungen verwendet werden, sie eignet sich jedoch nur bedingt als Straßenbaum. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 73 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Pflanzung der Baumreihen in mindestens 3 m breite Pflanzstreifen, regelmäßiger Abstand der Einzelgehölze von 10 m. Pflanzung von Einzelbäumen auf mindestens 5 m x 5 m Grundfläche. Zwischen den Gehölzen soll die Entwicklung einer spontanen Krautflora ermöglicht werden. Wege Herstellen einer begrünten Wegeverbindung zwischen Einmündung Commerstraße und Anbindung zur Straßenverbindung Bergheim-Oberaußem mit geschwungener Linienführung. Um eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung zu vermeiden, soll in der Regel nur 1reihig auf der Wegesüdseite und in Zwickelflächen im bereich von Wegekreuzungen gepflanzt werden. Im Hinblick auf die spätere Ortsbildgestaltung kann jedoch kleinflächig von dieser Regelung abgewichen werden. So kann etwa im Bereich der zukünftigen Ortseinfahrten eine alleeartige Bepflanzung gewählt werden. Die Wegeverbindung soll eine Hauptdurchgrünungs- und Gliederungsachse der Teilfläche darstellen. Die geschwungene Linienführung des Weges soll die weichen Linien der Hangreliefierung betonen. Die Bepflanzung (s. o.) soll bei einem evtl. Straßenausbau und der geplanten baulichen Entwicklung erhalten werden. Die genaue Platzierung der Anpflanzungen soll dementsprechend mit der Bauleitplanung abgestimmt werden. 5.3-24 ● Rekultivierung als siedlungsnaher Grünzug auf mindestens 13,5 ha nach folgenden Maßgaben: Teilfläche des Tagebaus Bergheim am Südostrand der geplanten Siedlungserweiterung zwischen Bergheim und Neu-Bethlehemer Wald. Die Teilfläche schließt am Immissionsschutzdamm südlich Bethlehemer Straße an, umfasst den nördlichen teil des Retentionsraumes und die Grünzugverbindung zwischen Retentionsraum und NeuBethlehemer Wald. Die Funktionsbestimmung, Abgrenzung und Flächenbilanz der Teilfläche ist aus der Richtlinie zum Braunkohlen-Teilplan 4/4 Bergheim (Staatsvertrag vom 13.7.1978) entwickelt. Relief Geländegleicher Anschluss an der Dammkrone des Immissionsschutzdammes bei Bergheim. Muldenartige Gestaltung des Geländeeinschnitts für die geplante Erschließungsstraße von Bergheim. Herrichten einer flachen Mulde zur Aufnahme der Grünzugverbindung und des Entwässerungsgrabens zwischen Retentionsraum und NeuBethlehemer Wald. Der Geländeanschluss soll am oberen Niveau des Immissionsschutzdammes bei etwa 84 m über NN erfolgen. Die unregelmäßige Dammoberfläche mit ihren kleinen Überhöhungen soll erhalten bleiben. Die im Bereich des Neu-Bethlehemer Waldes gestaltete Talmulde (vgl. 5.3-22, Gewässer) soll in südlicher Richtung im Verlauf des Grünzuges bis zum Retentionsraum fortgesetzt werden. Es sollen zum Retentionsraum flach geneigte Uferpartien angelegt werden. Boden Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial entsprechend forstlicher Rekultivierung, Lössanteil 50 %. Die Herrichtung der Kulturbodenschicht entspricht der vorgesehenen Vegetation. Die Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke sollen sinngemäß angewendet werden. Vegetation Anlage eines Grünzugs am Westufer des Retentionsbeckens und zwischen Retentionsbecken und Neu-Bethlehemer Wald auf einem mindestens 40 m, stellenweise bis zu 100 m breiten Streifen. Ergänzung der bestehenden Anpflanzungen im Bereich des Immissionsschutzdammes durch einen 10 25 m breiten Streifen. Nach Herstellen der Oberfläche sollen die Aufforstungen im Dammbereich bis etwa auf die Höhe der Abbaugrenze ergänzt werden. Die Maßnahme bleibt bei der Flächenbilanz der Rekultivierung unberücksichtigt. Sie dient zur Abrundung der Ausgleichsflächen und als Ersatz für den bei der Rekultivierung entfallenen Waldmantel auf der Nordostweite des Dammes. Überwiegend Aufforstung als Eichen - Buchenmischwald. Waldrandgestaltung durch Der Grünzug soll überwiegend als extensiv gepflegter Stadtwald gestaltet werden. Bei der sied- - ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 74 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Strauchpflanzungen, insbesondere Arten der Prunetaliaund Sambuco-SalicionGebüsche. Schaffung gestufter Bestandesübergänge von den älteren Aufforstungen im Dammbereich zu den tagebauseitigen Ergänzungen. lungsseitigen Waldrandgestaltung können mittelwüchsige Ziersträucher zu untergeordneten Anteilen verwendet werden. Die ergänzenden Aufforstungen im Dammbereich sollen in Artenzusammensetzung und Struktur den älteren Pflanzungen angepasst werden. Die Übergänge zwischen älterer und jüngerer Pflanzung sollen durch Läuterung der Bestandesränder und Anpflanzen von Heistern fließend abgestuft werden. - Parkartige Gestaltung des nordwestlichen Uferbereiches am Retentionsbecken mit offenen Grünflächen und lockeren Gehölzgruppen. Das Westufer des Retentionsbeckens kann bei Bedarf als siedlungsnahe Parkanlage mit Nutzrasen und Ziergehölzen gestaltet werden. Bis zur Anlage der neuen Siedlung und falls kein Bedarf nach ausgesprochener Parkgestaltung besteht, soll der Bereich als extensiv gepflegte Blumenwiese mit einzelnen Baum- und Strauchgruppen gestaltet werden. - Bepflanzung des Zulaufgrabens zum Retentionsraum nach „Richtlinie für den naturnahen Ausbau von Fließgewässern in NRW“ (Rd.Erl. des MELF vom 1.10.1980). Gewässer Anlage eines Sammelgrabens für Oberflächenabflüsse des nördlichen Waldbereiches und der benachbarten Agrarflächen nach „Richtlinie für den naturnahen Ausbau von Fließgewässer in NRW“ (Rd.Erl. des MELF vom 1.10.1980). - Anlage eines Retentionsbeckens. Einplanung von mindestens einer, ständig wasserbespannten Teilfläche (Tümpel). Wege Herstellen von Wegeanschlüssen an das vorhandene und geplante Wegenetz auf dem Immissionsschutzdamm. Herstellen von Spazierwegen am Retentionsbecken und Anlage eines Wanderweges zwischen Retentionsraum und Neu-Bethlehemer Wald. Die Größe des Rückhaltebeckens soll insgesamt etwa 10 ha betragen. Die größere Gewässerhälfte liegt in dieser Teilfläche. Das Becken soll zur Förderung von Wasserfauna und -flora mit naturbürtigem Material abgedichtet werden. Gegen Erosion, Auflösung der Abdichtung, schnelle Verlandung und aus ästhetischen Gesichtspunkten sollen die Gewässersohle und im bereich des siedlungsnahen Grünzuges auch die Böschungen mit einer Kiesschicht oder Steinschüttung abgedeckt werden. Eine den Wasserstandsschwankungen angepasste Gestaltung des Beckenprofils soll eine ständige Wasserführung ermöglichen, um das Überleben der potentiellen Gewässerfauna zu sichern. Der Grünzug und die benachbarte Siedlungserweiterung sollen von Bergheim, insbesondere im Zuge der Blumenstraße fußläufig erschlossen werden. 5.3-25 ● Rekultivierung als Rückhaltebecken und Ergänzungsfläche für Forstwirtschaft und Biotopneuschaffung auf mindestens 10,5 ha nach folgenden Maßgaben: Teilfläche am Tagebausüdrand westlich der geplanten Verbindungsstraße Bergheim - Oberaußem. Durch die Tagebautätigkeit wird die Wasserscheide des Villekamms nach Nordosten verschoben und das erfttalseitige Abflussgebiet im Bereich des Tagebaus Bergheim vergrößert. Zur Verhütung von Hochwasserschäden wird am Südrand des Rekultivierungsgebietes ein Retentionsbecken angelegt. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 75 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Funktionsbestimmung, Abgrenzung und Flächenbilanz der Teilfläche ist aus der Richtlinie zum Braunkohlen-Teilplan 4/4-Bergheim (Staatsvertrag vom 13.7.1978) entwickelt. Relief Landschaftsgerechte Geländegestaltung im Anschluss an den Immissionsschutzdamm. Boden - Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial entsprechend forstlicher Rekultivierung, Lössanteil 50 %. Vegetation Geschlossene Aufforstung der Uferbereiche als Laubwaldgürtel auf mindestens 6,5 ha, vorwiegend Gehölze des Steileichen - Hainbuchenwaldes. Ergänzende Aufforstung am Nordostrand des Immissionsschutzdammes. Artenzusammensetzung und Struktur in Anlehnung an die ältere Bepflanzung. Geländeform und -höhe sollen an das obere Niveau des Immissionsschutzdammes angepasst werden. Das Ufergelände soll allseitig nicht steiler als im Verhältnis 1:10 zum Gewässerrand einfallen. Ebenso soll die Abböschung des Geländes zur geplanten Straßenverbindung Bergheim - Oberaußem nicht steiler als im Verhältnis 1:10 hergerichtet werden. Erläuterung vgl. 5.3-24 Auf den frischen-wechselfeuchten Standorten im Uferbereich soll in Anlehnung an die ehemalige Villevegetation ein Steileichen-Hainbuchenwald begründet werden. Zwischen Immissionsschutzdamm und Abbaugrenze soll nach Herstellung der Oberfläche ein 20 - 25 m breiter Geländestreifen aufgeforstet werden. Es handelt sich um Arrondierung der Ausgleichsflächen und Ersatz des bei der Rekultivierung entfallenen Waldmantels. Die forstliche Nutzung der Grenzfläche ist nicht auf die Flächenbilanz der Rekultivierung anzurechnen. Die Aufforstung soll entsprechend den älteren Pflanzungen mit Arten des Eichen - Hainbuchenwaldes erfolgen. Anlage einer naturnahen Ufer- und Flachwasserbepflanzung mit Weidengebüsch und Stillwasserröhricht. Naturnahe Uferbepflanzung mit typischen Vegetationszonen in Abhängigkeit von den Wasserstandsschwankungen. Gewässer Anlage eines Retentionsbeckens. Festsetzung entsprechend 5.3-24 Die in dieser Teilfläche gelegene, kleinere, östliche Gewässerhälfte soll der naturnahen Gestaltung als Feuchtbiotop vorbehalten bleiben. Wege Wegeführung am äußeren Rand der Teilfläche, sparsame Erschließung des Ufers durch einzelne, seitliche Zuwegungen. Um die Biotopentwicklung zu fördern, soll der östliche Uferbereich ruhig gehalten und die Wege mit Abstand zum Ufer geführt werden. Einzelne, direkte Verbindungen zum Ufer sollen die Gewässerunterhaltung gewährleisten. - 5.3-26 ● Rekultivierung mit landwirtschaftlichem Nutzungsschwerpunkt nach folgenden Maßgaben: Relief - Herrichten von Hangflächen mit einer Mindestneigung 1:100. Vergrößerung der Generalneigung durch Kleinmodellierungsböschungen. Teilfläche des Tagebaus Bergheim im mittleren Bereich zwischen Quadrath und Oberaußem. Die Funktionsbestimmung und Abgrenzung der Teilfläche ist aus der Richtlinie zum BraunkohleTeilplan 4/4 - Bergheim (Staatsvertrag vom 13.7.1978) entwickelt. Die Teilfläche befindet sich im bereich des VilleWesthanges. Chen erfttalseitigem Tagebaurand und der Abbaugrenze auf der Villehochfläche bei Oberaußem besteht ein mittlerer Höhenunterschied von ca. 30 m. Mit Rücksicht auf eine sparsame Massenbilanz kann bei der Oberflächenherstellung nach Abbau eine flachere Hangneigung als im gebräuchlichen ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 76 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Verhältnis von 1:67 gewählt werden. Das Neigungsverhältnis soll aber nicht flacher als 1:100 sein, damit die Höhe der nordöstlichen Endböschung 15 m nicht übersteigt. Die Maßnahme dient der besseren Einfügung der Endböschung in die Landschaft, soll durch die Mindestneigung von 1 % verhindern, dass der Eindruck des Villehanges vollständig aufgelöst wird, soll die Entwässerung der landwirtschaftlichen Flächenunterstützen und die landschaftsgerechte Trassierung der Verbindungsstraße Bergheim - Oberaußem erleichtern. Stufenweise in die Hanglagen eingebaute Kleinmodellierungsböschungen sollen die Höhe der Endböschung weiter vermindern und Staunässeproblemen auf den landwirtschaftlichen Flächen vorbeugen. Boden Kulturbodenauftrag in mindestens 2 m Mächtigkeit für die landwirtschaftliche Nutzung. Vegetation Durchgrünung der Agrarflächen mit 2,5 ha punktuellem Grün in Form von Feldholzinseln, Feldhecken und Baumreihen. - Anlage von Feldholzinseln in 400 – 2000 qm Größe unter Beachtung der Biotopvernetzung an mindestens 4 Stellen. Anordnung der übrigen Grünelemente schwerpunktmäßig quer zum Hang, vorwiegend Feldhecken. Grünelemente senkrecht zum Hang überwiegend in Form von Baumreihen. - Aufbau und Artenzusammensetzung von Feldholzinseln, Feldhecken und Baumreihen gemäß 5.3-15, Vegetation. Die landwirtschaftliche Rekultivierung soll gemäß den Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei landwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke erfolgen. 2,5 ha entsprechen etwa 1 % der Teilfläche. Da westlich und östlich der Teilfläche größere, geschlossene Aufforstungen (vgl. 5.3-22 und 5.328) vorgesehen sind, können flächenhafte Aufforstungen in dieser Teilfläche auf einige Feldholzinseln beschränkt bleiben. Sie erfüllen v. a. die Funktion von Trittsteinbiotopen zur Vernetzung der zukünftigen Waldbiotope und geben der Tierwelt des Kulturlandes Deckung. Sie sollen im bereich von Wirtschaftswegekreuzungen und Zwickelflächen der Feldgrundstücke angelegt werden. Feldhecken und Baumreihen tragen in erster Linie zur Gliederung und Auflockerung des Landschaftsbildes bei. Durch derartige Grünstrukturen sollen räumliche Bezüge zwischen NeuBethlehemer Wald und forstlichen Rekultivierungsflächen nördlich Quadrath-Ichendorf hergestellt werden. Feldheckenpflanzungen quer zum Hang dienen im übrigen dem Windschutz (Dominanz der Winde aus westlichen Richtungen) und zur Bepflanzung der Kleinmodellierungsböschungen. Gewässer Landschaftsgerechtes Einfügen der Entwässerungsgräben in die Oberflächenstruktur der Agrarflächen. Die Oberflächenentwässerung der landwirtschaftlichen Flächen soll parallel zu charakteristischen Reliefmerkmalen wie Kleinmodellierungsböschungen und in Gefällerichtung anzulegenden Bodensenken, die bei der Hangmodellierung herauszuarbeiten sind, erfolgen. Anlage und Gestaltung der Hauptgräben nach der „Richtlinie für naturnahen Ausbau Die Gräben sollen gemäß der Richtlinie des MELF ggf. mit naturbündigem Material befestigt und - ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 77 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- und Unterhaltung für Fließgewässer in NRW“ (Rd.Erl. des MELF vom 1.10.1980). Wege und sonstiges - Herstellen von Hauptwirtschaftswegen mit geschwungener Linienführung. beidseitig naturnah bepflanzt werden. Die geschwungene Linienführung der Wirtschaftswege soll der Anpassung des Wegenetzes an das Relief dienen. Da die Wirtschaftswege im übrigen Hauptleitlinien für die Durchgrünung der Agrarflächen darstellen, trägt die geschwungene Linienführung auch zu abwechslungsreicher Gestaltung der Grünstrukturen bei. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten beim reiten in der Feldflur soll ein Reitwegenetz angelegt werden. - Herstellen eines Reitwegenetzes von max. 7 km Länge mit Anschluss an die Reitwege zur Fischbachkippe (vgl. 5.3-29) und im bereich des Gestüts Schlenderhan. - Herstellen von begrünten Wegeverbindungen zwischen Neu-Bethlehemer Wald und forstlichen Rekultivierungsflächen nördlich Quadrath-Ichendorf sowie zwischen Bergheim-Kenten und Schlosspark Schlenderhan. Die Naherholungsgebiete des Neu-Bethlehemer Waldes und der forstlichen Rekultivierungsflächen nördlich Quadrath-Ichendorf sollen durch begrünte, für das Erwandern des Gebietes geeignete Wege durch die Agrarflächen miteinander verbunden werden. - Einfügen der Verbindungsstraße Bergheim Oberaußem in geschwungener Linienführung in das Gelände im westlichen Bereich der Teilfläche. Durch die geschwungene Linienführung soll unter Beachtung der zu überwindenden Höhendifferenz das Einfügen der Straße in die Landschaft verbessert werden. - Herrichten einer Geländemulde zur Trassierung der Verbindungsstraße Bergheim Oberaußem im Anschluss an die Unterquerung der L 361 n. Die Tieflage der Verbindungsstraße Bergheim Oberaußem am westlichen Rand der Teilfläche soll in der Geländegestaltung aufgegriffen werden. Statt über eine landschaftsfremde Einschnittslage soll die Straße über eine muldenartige Geländemodellierung auf die Innenkippe hinaufgeführt werden. 5.3-27 ● Herrichten eines landschaftsgerecht strukturierten Ville-Hangbereiches und Anreicherung mit landschaftsprägenden Anpflanzungen nach folgenden Maßgaben: Teilfläche des Tagebaus Bergheim nördlich von Schloss und Parkanlage Schlenderhan und den nach dem Abbau verbliebenen Restbereichen der Gestütsanlage. Relief Herrichten eines in südwestlicher Richtung exponierten Hangbereiches ,it mindestens 2 % Neigung und böschungsfreiem Anschluss an das unverritzte Gelände. Fortsetzung der Trockentalausläufer des unverritzten Geländes auf der Innenkippe. Das leicht hängige, durch flache Mulden gegliederte Gelände gehört zum charakteristischen Landschaftsbild des Villewesthanges. Im Anschluss an die verbleibenden Restflächen der kulturhistorisch hervorragenden Gestütsanlage Schlenderhan soll die Oberfläche nach altem Vorbild wieder hergestellt werden. Boden Oberbodenherstellung für die landwirtschaftliche Nutzungseignung entsprechend der zukünftigen Nutzungsart. Grundsätzlich soll das Gelände durch die Rekultivierung wieder eine landwirtschaftliche Nutzungseignung erhalten. Es kann sowohl für eine Grünland- bzw. Weidelandnutzung als auch für die Ackernutzung hergerichtet werden. Der Bodenauftrag muss entsprechend unterschiedlich ausfallen. Die Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei landwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke sollen sinngemäß angewendet werden. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 78 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vegetation Anreicherung der Fläche mit gliedernden und belebenden Gehölzelementen sowie sonstigen landschaftspflegerischen Anlagen auf mindestens 2,5 ha. Anpflanzung von mindestens 2000 m Feldhecken und Baumreihen. Feldhecken in 10 m breite, Verwendung von Arten des EichenHainbuchenwaldes und der PrunetaliaGebüsche. Baumreihen aus Stieleiche, Winterlinde und Rosskastanie, Hochstämme 18 / 20 cm. Der Anteil des punktuellen Grüns ist aus der Flächenbilanz in der Richtlinie zum BraunkohlenTeilplan 4/4 - Bergheim (Staatsvertrag vom 13.7.1978) entwickelt. Anlage von Feldholzinseln und Wildwiese auf mindestens 0,5 ha. Gehölzarten wie oben. Saatgutgewinnung für die Wildwiese auf dem Gestütsgelände. An den Enden der wiederherzustellenden Talmulden sowie in Zwickelflächen der landwirtschaftlichen Parzellen sollen kleine Wildwiesenflächen und / oder Feldholzinseln angelegt werden. Die Wiesenflächen sollen mit zur Aussamung geeignetem Mähgut aus Wiesenbrache innerhalb des Gestütsgeländes gemulcht werden. Das kleine Fließgewässer, das zur Speisung der Schlossteiche dient, stellt ein wichtiges Landschaftselement dar. Nach der Rekultivierung soll das Wasser wieder durch das Gerinne in der kleinen Talmulde, südlich des derzeitigen Zuleitungsgrabens, geleitet werden. Eine ständige Mindestwasserführung in ähnlichem Umfang wie bisher soll erhalten werden. - Gewässer Wiederherstellung des alten Zuflusses zu den Schlossteichen, Erhaltung einer ständigen Wasserführung. Wege Herstellen eines Wirtschaftswegenetzes im maximalen Raster von 400 x 400 m. - Herstellen einer Reitwegeverbindung zwischen altem Gestütsgelände und rekultivierter Feldflur. (5.3-26). 5.3-28 ● Landschaftsgerechte Gliederung der nordöstlichen Grubenrandböschung und Herstellung einer landwirtschaftlich zu nutzenden Hangterrasse nach folgenden Maßgaben: Relief Herrichten von Hangflächen, Mindestneigung 1:100. Gliederung der Fläche durch mindestens eine landwirtschaftlich nutzbare Hangterrasse. Maximale Böschungshöhe 15 m, wechselnde Neigungen, flacher als 1:2. Zur Wiederherstellung des charakteristischen Landschaftsbildes und typischer Lebensräume der Kleintierfauna des Kulturlandes sollen im Anschluss an den Altbestand neue Heckenpflanzungen und Baumreihen in etwa dem gleichen Umfang wie in der Altlandschaft angelegt werden. Bei vorwiegender Grünlandnutzung sollen nach dem Vorbild der Altlandschaft auch Arten der Weißdorn-Schlehengebüsche angepflanzt werden. Um eine landschaftsgerechte Durchgrünung in Anlehnung an die Altlandschaft zu erreichen, müssen die Schlaggrößen auf eine sowohl für die Ackernutzung als auch für eine wirksame Landschaftsgestaltung noch vertretbare Größe begrenzt werden. Die Maßnahme dient zur Anbindung an das geplante Reitwegenetz. Es wird davon ausgegangen, dass auch nach dem Abbau weiterhin Pferdehaltung betrieben wird. Teilfläche des Tagebaus Bergheim im Bereich des östlichen Grubenrandes vom Gestüt Schlenderhan bis zur Kreuzung der Verbindungsstraße Bergheim - Oberaußem mit der L 93 n bei Oberaußem. Die großzügige Abgrenzung der Teilfläche nach Westen dient als Spielraum zur Gestaltung einer landwirtschaftlichen Hangterrasse. Die Funktionsbestimmung und die der Teilfläche zugrundegelegte Flächenbilanz ist aus der Richtlinie zum Braunkohlen-Teilplan 4/4 - Bergheim (Staatsvertrag vom 13.7.1978) entwickelt. Die Hangneigung entspricht der Teilfläche 5.3-26. Das nach dem Abbau entstehende Böschungssystem im Osten und Nordosten des Tagebaus soll durch kleinere Teilböschungen mit dazwischen liegenden Terrassenflächen auseinander gezogen werden. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 79 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die einzelnen Böschungszüge sollen nicht länger als 800 - 900 m sein (ca. zwei Schlaglängen). Die Terrassenflächen sollen landwirtschaftlich genutzt werden. Boden Kulturbodenauftrag auf den Terrassenflächen (Löss, Lösslehm) gemäß landwirtschaftlicher Rekultivierung. Auftrag von Forstkies, auf den Großböschungen mindestens 25 % Lössanteil. Vegetation Aufforstung und Anpflanzung von punktuellem Grün auf mindestens 20 ha. Aufforstung der Großböschungen mit der Hauptbaumart Traubeneiche unter Beteiligung von Sandbirke, Zitterpappel und Eberesche, am Hangfuß Verwendung von Hainbuche. - Auf bis zu 10 % der über 10 m hohen Böschungsfläche kann die gruppen- und streifenweise Aufforstung mit standortgerechten Nadelholzarten erfolgen. - Geschwungene Waldrandgestaltung, Anpflanzung von Mantelgebüschen aus Prunetalia- und Sambuco-Salicion-Arten auf mindestens 2/3 der Waldrandlänge. Anpflanzung von punktuellem Grün, vorwiegend in Form von Baumreihen, Pflanzung in Streifen von mindestens 3 m Breite. Anordnung der Einzelgehölze in regelmäßigen Abständen von 10 m, überwiegend Verwendung von Obstgehölzen. Wege - Geschwungene Führung der Böschungsrandwege in Anpassung an die Ausbildung der Waldränder. - Die Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke sollen beachtet werden. Die Waldzusammensetzung entspricht dem verhältnismäßig nährstoffarmen, südwestexponierten Wuchsstandort. Aus Gestaltungsgründen bzw. zur optimalen Gliederung der Böschungsflächen kann im festgesetzten Umfang in Gruppen und hangparallelen Streifen mit standortgerechten Nadelgehölzen aufgeforstet werden (vgl. auch forstwirtschaftlicher Fachbeitrag Punkt 1.2 3 und 3.3). Soweit die Immissionssituation es zulässt, sollte bevorzugt die heimische Waldkiefer (Pinus sylvestris) verwendet werden. Ansonsten sind industriefeste Arten wie Schwarzkiefer (Pinus nigra austriaca) zu verwenden. Durch die Anlage geschwungener Waldränder und gestaffelten Bewuchs können die Böschungskörper gestalterisch in die Landschaft eingefügt werden. In den Pflanzstreifen soll zwischen den Gehölzen die Entwicklung von Ackerrainen aus mehrjähriger Krautflora ermöglicht werden. s. o. (5.3-28, Vegetation) 5.3-29 ● Forstliche Rekultivierung des Industriegrundstücks im Anschluss an den Abriss des Kraftwerks Fortuna nach folgenden Maßgaben: Teilfläche südlich Oberaußem zwischen Grubenbahn und Abbaukante. Relief Abriss ober- und unterirdischer Gebäudeteile, Betriebsanlagen und Nebenanlagen, soweit sie keinem besonderen zukünftigen Verwendungszweck zugeführt werden sollen. Das Kraftwerk inkl. Nebenanlagen wie befestigte Betriebswege, versiegelte Lagerflächen etc. soll vollständig abgerissen werden. Falls einzelne Gebäude o. Gebäudeteile für einen besonderen Verwendungszweck erhalten werden sollen, kann dies ur im Rahmen des Entwicklungszieles 3 erfolgen. - Böschungsfreie Oberflächengestaltung. Nach den Abrissarbeiten soll das Gelände planiert werden. Durch den Abriss entstandene Hohlräume sollen mit neutralem Material verfüllt werden. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 80 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Boden Abtrag und schadlose Beseitigung kulturfeindlicher oder Grundwasser gefährdender Materialien. - Herrichten einer kulturfähigen Oberbodenschicht für die forstliche Rekultivierun, Lössanteil mindestens 50 %. Vegetation Aufforstung der Flächen als buchen- und traubeneichenreichen Laubmischwald. Anpflanzung der Waldaußen- und -innenränder mit Waldmantelgebüschen aus PrunetaliaArten in mindestens 5 m Breite. Herstellen von mehreren Lichtungsflächen mit insgesamt 1 - 2 ha Größe. Einsaat mit einer Blumenwiesenmischung. Umweltgefährdende Stoffe aus dem Kraftwerksbereich sollen an von Grund- und Oberflächenwasser unbeeinflussten Orten und außerhalb des Wurzelbereichs der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen innerhalb des Tagebaus Bergheim oder an einem anderen geeigneten Ort deponiert werden. Die Oberbodenrekultivierung soll sich zum einen an den Wuchsstandorten der Altlandschaft (Plateaulagen der Ville) orientieren, zum anderen sollen die Böden Grundlage einer stabilen Waldvegetation sein und sichere forstliche Erträge hervorbringen. Im übrigen sollen die Richtlinien des Landesoberbergamtes NRW für das Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstwirtschaftlicher Rekultivierung für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenwerke beachtet werden. Buchen und Traubeneichen sind die Hauptbaumarten der Ville-Waldvegetation und finden auf dem angestrebten Bodensubstrat gute Wuchsbedingungen (s. o.). Zur Funktion und Gestaltung der Waldmäntel vgl. 5.3-6, Vegetation. Die Lichtungen dienen der optischen Auflockerung der siedlungsnah gelegenen Forstflächen und stellen natürliche Äsungsflächen für das Wild dar. Im übrigen sind die Regenerationsflächen für die Flora und Fauna der regional stark zurückgegangenen Grünland- und Ackerrainbiotope. Wege Anlage eines Wanderweges in Verlängerung der Fortunastraße von Oberaußem. Herstellen von Anschlüssen an das Wegenetz der Aufforstungsflächen nördlich QuadrathIchendorf. Herstellen einer Reitspur als Verbindung zwischen dem Reitwegenetz in der Feldflur der Tagebaurekultivierung Bergheim und dem Reitweg an der Nord-Süd-Bahn, östlich dieser Teilfläche. 5.3-30 ● Herrichten der unmittelbar und mittelbar durch die Abraumbandanlage genutzten Grundstücke nach folgenden Maßgaben: Beseitigung der technischen Anlagen und Dämme sowie Wiederverfüllung des Bandgrabens unmittelbar nach Verfüllung des Tagebaus Bergheim. Abbruch des Brückenbauwerks über die Erft, soweit es keinem besonderen Verwendungszweck zugeführt wird. Forstliche Rekultivierung auf den Flächen L 361 und Erftkanal unter Erhaltung der Aufforstung im oberen Gelände am nördlichen Ortsrand von Glesch und der Bepflanzung des Dammfußes, soweit sie in die Oberflächengestaltung und Rekultivierung integrierbar ist. Berücksichtigung der Trasse für die geplante K 32 n. Vermeidung von Bodenverdichtung. Herrichten von bindigen Kulturboden. Verwendung bodenständiger Gehölze der Eichen- Abraumbandanlage vom Tagebau Hambach zum Tagebau Fortuna-Garsdorf zwischen Bundesbahnstrecke und Tagebaurand bei Glesch. Nach dem geltenden Sonderbetriebsplan der Rheinischen Braunkohlenwerke AG für die Abraumbandanlage vom Tagebau Hambach zum Tagebau Fortuna-Garsdorf ist nach Verfüllung des Tagebaus Bergheim 2001 die unverzügliche Rekultivierung der Bandanlage vorgesehen. - Die geplante Trasse für die K 32 n muss berücksichtigt werden. Bis zum Bau der Straße kann eine landwirtschaftliche Zwischennutzung stattfinden. - Der vorhandene Gehölzbewuchs am Dammfuß soll, soweit das mit der Wiedereingliederung des Geländes in die Auenlandschaft des Erfttals vereinbar ist, geschont werden. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 81 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hainbuchenwälder und der Hartholzaue (2.3). Landwirtschaftliche Rekultivierung der übrigen Flächen unter Erhaltung der Forstflächen in ebenem Gelände am nördlichen Ortsrand von Glesch und der Einzelgehölze außerhalb der Dammlagen. Herrichten von bindigem Kulturboden mit hohem Lössanteil. Vermeidung von Bodenverdichtung. Anpflanzung von 2 - 3 % punktuellem Grün. Wiederherstellen der Vorflut des Bedburger Entwässerungsgrabens ggf. in Verbindung mit dem Neubau des Zulaufs zum Retentionsraum Tagebaurekultivierung Fortuna-Garsdorf). - Die punktuelle Durchgrünung der landwirtschaftlichen Flächen dient insbesondere zur Bepflanzung am Zulauf zum geplanten Retentionsraum (Wiedenfelder Grund / Buchholzer Tal) und an der Erft. - Der ehemals vorhandene Graben im Osten der Teilfläche soll wiederhergestellt bzw. an den Zulauf zum geplanten Retentionsraum angeschlossen werden. (vgl. a. 5.8-9). 5.3-31 ● Herrichten der durch den Großgerätetransport geschädigten Grundstücke spätestens unmittelbar nach Verfüllung des Tagebaus Bergheim nach folgenden Maßgaben: Landwirtschaftliche Rekultivierung unter Beseitigung von kulturschädlichen Bodenverdichtungen. Wiederherstellen des alten Profils und der Vorflut des durch die Transporttrasse tangierten Grabens (Bedburger Entwässerungsgraben) sowie Ersatz der ehemals vorhandenen Gehölze. Die übrigen Festsetzungen des Landschaftsplanes in diesem Bereich sind zu beachten. 5.3-33 ● Rekultivierung der Deponie nach Abschluss des Deponiebetriebs unter Verwendung der Arten der Eichen- und Buchenmischwälder für die forstlich zu rekultivierenden Anteile. 5.3-34 ● Herrichten gemäß den Darstellungen zur Oberflächegestaltung und Rekultivierung des zugelassenen Betriebsplanes unmittelbar nach Beendigung der Großgerätetransporte. 5.3-36 ● Forstliche Rekultivierung der Betriebsstraßentrasse nach Wegfall ihrer Funktionsbestimmung. Gerätetransportweg am Tagebaurand nördlich Glesch zwischen Verlängerung Peringser Straße und Venturi-Kanal. Zur Wiederherstellung des Landschaftsbildes und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Die Festsetzungen unter 5.3-30 und 5.8-9 sind zu beachten. Nach Abschluss der Betriebszeit soll die Deponie für Kraftwerksrückstände unverzüglich rekultiviert werden. Die Aufforstung soll mit bodenständigen Laubwaldarten erfolgen, da die regionaltypischen Waldgesellschaften im waldarmen Nordkreis vorrangig zu fördern sind. Etwa bis zum Jahr 2000 wird die Teilfläche als Gerätetransportweg genutzt. Nach Beendigung dieser Nutzung soll unverzüglich die Rekultivierung gemäß den Darstellungen des zugelassenen Betriebsplanes erfolgen. Trasse der Betriebsstraße Oberaußem-Fortuna zwischen Kohle-Verbindungsbahn und Tagebaurand. Zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft, insbesondere im Hinblick auf die Regenerationsfunktion der Landschaft am Tagebaurand. Die Schutzstreifen der vorhandenen und geplanten Hochspannungsfreileitungen sind zu beachten. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 82 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5.4 Beseitigung verfallener Gebäude oder sonstiger störender Anlagen, die auf Dauer nicht mehr genutzt werden ( § 26 Abs. 1 Nr. 4 LG NRW) 5.4-2 Beseitigung der auf der Westseite das „Erftblickes“ angebrachten Leitplanken. 5.5 Auf dem Aussichtshügel des „Erftblickes“, nördlich Bedburg zwischen L 361 n und Tagebau Fortuna-Garsdorf. Zur Verbesserung des Landschaftsbildes bzw. der Erholungseignung. Die Leitplanken können, falls erforderlich, im Zuge der Wegebaumaßnahmen unter 5.7-4 durch Holzgeländer ersetzt werden. Pflegemaßnahmen (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 LG NRW) 5.5-3 Abschnittsweise kurzfristiger Abtrieb und Umwandlung des Pappel-Erlen-Pionierwaldes in standortgerechten Laub-Mischwald. Realisierung innerhalb von 6 Jahren. Arten des EichenBuchenwaldes. Auf der ersten Berme (erste Sohle) der nach den Abbaumaßnahmen des Tagebaus FortunaGarsdorf verbleibenden Restfläche des Buchholzer Grabens (ehemaliger Tagebau Frimmersdorf-Süd). Für diesen Bereich liegt nach Abschluss des Landschaftsplan-Entwurfs noch keine Abschlussbetriebsplanung des Bergbautreibenden vor. Als Ersatz für den teilweise kümmernden Pionierwald, zum Aufbau eines nachhaltig stabilen Waldbestandes, zur Verbesserung der Bestandesstruktur und der Artenzusammensetzung. Die Maßnahme soll bereits abgeschlossen sein, wenn die südlich anschließenden Bereiche des Tagebaus FortunaGarsdorf rekultiviert werden. Durch die abschnittsweise Durchgrünung der Maßnahme sollen große Kahlschlagflächen vermieden und eine Altersstruktur der Neupflanzung erreicht werden. 5.5-4 Entwicklung und Erhaltung von Uferstaudenfluren durch gezielte Mahd, einmal jährlich von Ende Juli bis Anfang September auf den Uferböschungen der Erft oberhalb der Grenzlinie des mittleren Sommerhochwassers, jedoch auf einen mindestens je 5 m breiten Streifen zwischen den Uferwegen und der Erft. Das Mähgut ist abzufahren. Beidseits des Erftufers nördlich Bedburg zwischen Wehr und Kreisgrenze. Zur Entwicklung einer artenreichen Wiesen- und Hochstaudenvegetation, zur Ausbildung der Blühaspekte des Frühjahrs und Sommers. 5.5-9 Pflege und Instandhaltung der in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte bezeichneten Wiesen in der Erftaue durch mindestens einen Pflegeschnitt pro Jahr. Abfuhr des Mähgutes. Wiesenbereiche in der Erftaue zwischen Paffendorf und Zieverich. Durch die Pflegemaßnahmen soll der Erhalt dieser charakteristischen Landschaftselemente gesichert werden. Die Maßnahme dient der Erhaltung einer vielfältigen Landschaft und damit sowohl der Erholung als auch der ökologischen Stabilität. Hinweis Die Festsetzung 5.5-9 „Pflege der Wiesen“ entfällt für eine Fläche auf der Wiedenfelder Höhe, dort ist keine Wiese vorhanden. Für die Wiesenflächen außerhalb des Plangebietes bleibt die Festsetzung 5.5-9 zur Pflege der Wiesen weiterhin erhalten. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 83 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5.5-10 Entwicklung und Erhalt naturnaher Lebensräume durch die Anlage und Pflege einer Gräser-, Kräuter-, Stauden- und Hochstaudenflur. 5.6 Die Maßnahme dient zur Entwicklung naturnaher Lebensräume und als Ergänzung zu den Aufforstungen im Rekultivierungsgebiet. Ausgestaltung und Erschließung von Uferbereichen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 LG NRW) Die wasserbaulichen Maßnahmen im Plangebiet erfolgten in der Vergangenheit unter technischen Gesichtspunkten. Dabei wurden die Lebensbedingungen für gewässerabhängige Tiere und Pflanzen vernachlässigt. Insbesondere die Ausformung der Ufer einschließlich der vom Wasser benetzten Bereiche ist ein wichtiger Entwicklungsfaktor für die im Wasser und am Wasser lebende Flora und Fauna. Bei neuen Ausbaumaßnahmen sollen die belange von Natur und Landschaf gleichrangig berücksichtigt werden. In diem Sinne setzt der Landschaftsplan für Neubauten den naturnahen Ausbau fest. In diesem Zusammenhang wird auf die Bestimmungen des Wasserhaishaltsgesetzes, Landeswassergesetzes und den Runderlass des MELF vom 1.10.1980 hingewiesen. 5.6-1 Naturnahe Gestaltung des offenen Abflusses vom Retentionsraum zur Erft mit naturnaher Bepflanzung. Im rekultivierten Erfttal nördlich Bedburg zwischen Zubringer L 213 / 361 n und Erft. Zur Entwicklung von gewässerabhängigen Kleinbiotopen und Einfügung in das Landschaftsbild. Der Ausbau soll sich möglichst eng an den Richtlinien für naturnahen Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern, Rd.Erl. des MELF vom 1.10.1980 orientieren. Beim Ausbau soll ein seitlicher Abschlag zur periodischen Speisung des unter 5.8-4 festgesetzten Feuchtbiotops berücksichtigt werden. 5.6-2 Naturnahe Gestaltung des offenen Zuflusses von der Erft zum Retentionsraum mit naturnaher Bepflanzung. Im Erfttal zwischen Glesch und BedburgBlerichen von der Erft bis zum Tagebaurand. Beim Ausbau ist ein seitlicher Abschlag zur ständigen Speisung der unter 5.8-9 festgesetzten Regenerationszelle (Feuchtbiotop) zu berücksichtigen, wenn der Zulauf auf der Nordseite der Bandanlage angelegt wird. 5.7 Anlage von Wegen (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 LG NRW) 5.7-1 Anlage einer Rad- und Wanderwegverbindung in den in Karte und Erläuterungstext bezeichneten Bereich. Zwischen nordöstlichem Randweg des Weilers Hohenholz und Grünzug „Rübenbuschmulde“, ca. 40 m lang am Rande eines Trockentalausläufers auf gewachsenem Gelände. Der Weg verbindet den Weiler Hohenholz mit dem Naherholungsgebiet „Rübenbuschmulde“. Der Weiler ist günstiger Ausgangspunkt für Spaziergänge und Radwandertouren. Unter 5.1-30 ist die punktuelle Bepflanzung des Weges festgesetzt. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 84 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5.7-2 Anlage einer Rad- und Wanderwegverbindung in dem in Karte und Erläuterungstext bezeichneten Bereich. Zwischen Bundesbahn-Haltepunkt Kaster und dem Wegenetz der östlich anschließenden landwirtschaftlich rekultivierten Landschaftsräume östlich Kaster für die Erholung. 5.7-3 Anlage von Rad- und Wanderwegen in dem in Karte und Erläuterungstext bezeichneten Bereich. Realisierung unmittelbar nach Verlegung der Bundesbahnstrecke Düren-Neuss. Im rekultivierten Erfttal nördlich Bedburg, auf einem Teilabschnitt des Eisenbahndammes zwischen der großen Rasenfläche im Süden und der Brachfläche im Norden sowie zwischen der Fußgängerbrücke über die Erft und der L 213. Für die Wegetrassierung zwischen Erft und L 213 sollen die vorhandenen Schneisen in der Aufforstung benutzt werden. Der Weg soll auf der Westseite der L 213 Anschluss an den Ost West-Hauptwirtschaftsweg in der landwirtschaftlich rekultivierten Fläche erhalten. Die Straßengräben an der L 213 müssen durch einfache Holzstege o. ä. überbrückt werden. Zur Schaffung eines abwechslungsreichen Wegenetzes unter weitgehender Schonung der Forstbestände. 5.7-4 Anlage eines Fußweges in dem in Karte und Erläuterungstext bezeichneten Bereich. Abschnittsweise Einbau von Holzstufen und geländern. Fußweg über den „Erftblick“ am Tagebaurand nördlich Bedburg. Bei der Anlage des Weges sollen die vorhandenen Pfade benutzt werden. Zur besseren Zugänglichkeit des Aussichtspunktes. 5.7-5 Anlage einer Rad- und Wanderwegverbindung in dem in Karte und Erläuterungstext bezeichneten Bereich unter Schonung des vorhandenen Bewuchses und Bepflanzung der Einschnittsböschungen mit Sträuchern. 5.8 Neue Zuwegung auf die Gürather Höhe von der K 24 nordwestlich Rath, am südlichen Böschungsfuß der Gürather Höhe über einen Einschnitt in der Westböschung im Zuge der Freileitungsschneise. Die Einschnittböschungen sollen nach Abschluss der Wegebaumaßnahmen mit Sträuchern des Waldmantels bepflanzt werden. Zur Wiederherstellung der Wegeverbindung auf der Gürather Höhe. Die alte Wegeverbindung wird durch den Tagebau Fortuna-Garsdorf unterbrochen. Die Rheinischen Braunkohlenwerke sind verpflichtet, einen Ersatz zu bauen. Anlage komplexer Biotope (§ 26 Abs. 1 LG NRW) 5.8-4 Anlage einer Flutmulde mit Zulauf zunächst aus der Sümpfwasserringleitung „Fortuna“, nach Fertigstellung des Retentionsraumes aus dem Ablaufgraben der Retentionsmulde und Ablauf in die Erft. Punktuelle Bepflanzung mit Strauchweiden, Erlen und Arten des Stillwasserröhricht. Zwischen L 213 / L 361 n, Ablaufgraben des Retentionsraumes und Erft. Die Sohlhöhen der Flutmulde und ihres Verbindungsgrabens zum Vorfluter der Retentionsmulde (vgl. 5.6-1) müssen so angelegt werden, dass zumindest im Winterhalbjahr eine gelegentliche Überflutung gewährleistet ist. Zur Entwicklung eines typischen Feuchtbiotops der Fläche. 5.8-5 a Anlage eines mindestens 400 qm großen und 2 m tiefen Amphibientümpels im zeichnerisch dargestellten Bereich. Anschluss an die Oberflächenentwässerung von Böschung und Berme. Randliche Abpflanzung mit einigen Strauchweiden und heimischen Dornensträuchern. Realisierung der Maßnahme im Zuge der 5.5-3 Südlich der L 213 auf der ersten Berme des Buchholzer Grabens (ca. 61 m über NN), zwischen einer Wegegabelung und einem ehemaligen Entwässerungsgraben. Zur Nutzbarmachung des Oberflächenabflusses aus dem Kippenbereich für neuen Lebensraum von Amphibien und Wasserinsekten, zur Wiederherstellung von wechselfeuchten Standorten, wie sie in Form ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 85 Textliche Festsetzungen Erläuterungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- festgesetzten Umwandlung der Pioniergehölze. von Siefen und Staunässeböden in der Altlandschaft der Ville vorhanden waren. Die alten Bauelemente der Grabenentwässerung (eiserne Rohre, Schachtringe usw.) sollen bei der Neugestaltung entfernt werden. In die für den Tümpel anzulegende Mulde muss eine wasserstauende (Ton-)Schicht eingebaut werden. 5.8-5 b Anlage eines mindestens 400 qm großen und 2 m tiefen Amphibien- und Libellengewässers mit flachen Zuleitungsgräben aus den benachbarten Böschungs- und Bermenbereichen. Punktuelle Bepflanzung der Gewässerränder mit Strauchweiden, Arten der Waldmantelgebüsche und Binsen. Schaffung einer 500 - 1000 qm großen, gehölzfreien Fläche auf der angrenzenden südexponierten Böschung. Ansaat mit Leguminosenmischung. Realisierung der Maßnahme im Zuge der unter 5.5-3 festgesetzten Umwandlung der Pioniergehölze. Südlich der L 213 in einem Geländeeinschnitt, der entstehen wird, wenn bei der Rekultivierung des Tagebaus Fortuna-Garsdorf die Massen von Süden gegen die oberste Berme des Buchholzer Grabens verkippt werden. Bei der Gestaltung sollen u. a. bevorzugte Eiablage-Pflanzen heimischer Libellenarten der Lebensräume Tümpel und Gräben eingebracht werden. Es wird empfohlen, einen Teil des Oberflächenabflusses aus dem Buchholzer Hang zur Speisung des Kleingewässers zu verwenden. Erläuterung im übrigen wie unter 5.8-5 a. ___________________________________________________________________________________ Landschaftsplan 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ - 9. Änderung - Entwurf - Beteiligung TÖB - Aug.2014 86