Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
05.03.11, 06:42
Aktualisiert
10.03.11, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
54/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Beförderungsscheine für Behinderte
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
28.02.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 54/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Harald Albert
28.02.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Betreff:
Beförderungsscheine für Behinderte
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Vorlage 245/2010 –Ergänzung des Haushaltssicherungskonzeptes- wurde dem Hauptausschuss vom
Kämmerer als denkbare Maßnahme zur Entlastung des Zuschussbedarfes für den Bereich 50 u.a. der Wegfall der freiwilligen Leistung „Beförderungsscheine für Behinderte“ aufgelistet. Aufgrund eines Sachstandsberichtes des Bereiches 50 zu dieser freiwilligen Leistung der Stadt Wesseling wurde im Hauptausschuss am
01.02.2011 mehrheitlich folgendes beschlossen:
- Deckelung der jährlichen Ausgaben für die Beförderungsscheine für Behinderte auf 7.000,00 €
- die Verwaltung soll die Details zu den Deckelungen und die Rahmenbedingungen im Ausschuss
für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren vorstellen
Entwicklung der derzeitigen Regelungen für die Ausgabe der Beförderungsscheine für Behinderte:
Der Hauptausschuss der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 14.3.2000 folgendes beschlossen:
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, denen eines der Merkzeichen „aG“,
„Bl“ oder „H“ zuerkannt wurde, werden monatlich vier Beförderungsscheine zur Inanspruchnahme der in
Wesseling tätigen Behindertenfahrdienste gewährt, wobei 3 Scheine auf 20 Besetzkilometer und 1 Schein
auf 35 Besetzkilometer beschränkt werden. Die Beförderungsscheine werden quartalsmäßig auf Antrag ausgegeben.
Nach einer Überprüfung der Praxis im Jahr 2002 wurde festgestellt, dass die Regelung mit den Freikilometern keine zufriedenstellende Lösung ist und einer Neuregelung bedarf. Daraufhin wurde im Sozialausschuss
am 15.01.2003 die bis heute gültige Regelung beschlossen, dass monatlich 4 Scheine zu insgesamt 27,00 €
(Stückelung 1 x 10 €, 1 x 7 € und 2 x 5 €) auf Antrag ausgehändigt werden.
Zur Zeit sind folgende Richtlinien für den Erhalt der Beförderungsscheine für Behinderte gültig:
-
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beförderungsscheine ist, dass der Grad der Behinderung mindestens 80% beträgt. Auf dem Schwerbehindertenausweis müssen die Merkzeichen „aG“,
„Bl“ oder „H“ eingetragen sein.
-
Der Antrag auf Gewährung von Beförderungsscheinen ist beim Bürgeramt der Stadt Wesseling zu
stellen. Der gültige Schwerbehindertenausweis ist bei der Antragstellung vorzulegen.
-
Die Beförderungsscheine werden quartalsmäßig ausgehändigt, d.h. jeweils für drei Monate.
-
Monatlich werden vier Beförderungsscheine gewährt, davon 1 Schein zu 10,00 €, 1 Schein zu 7,00 €
und 2 Scheine zu je 5,00 €. Diese können dann bei den einzelnen Fahrten eingelöst werden.
-
Die Beförderungsscheine sind nicht übertragbar und gelten nur für den jeweils angegebenen Monat.
-
Pro Fahrt kann nur ein Beförderungsschein eingelöst werden. Es ist nicht möglich, bei einer längeren Fahrt mehrere Beförderungsscheine einzulösen. Sollten bei einer Fahrt höhere Kosten anfallen
als durch die Beförderungsscheine bezuschusst, so müssen diese Mehrkosten selber getragen werden.
-
Für die Fahrten können die in Wesseling ansässigen Behindertenfahrdienste sowie die ortsansässigen Taxi-Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Im Jahr 2010 wurden von den insgesamt ausgegebenen 2.144 Fahrscheinen im Gesamtwert für
14.472 € lediglich 1.792 Beförderungsscheine benutzt bzw. abgerechnet. Die Gesamtkosten im Jahr 2010
betrugen 12.090 €.
Von den Antragstellern für die Beförderungsscheine für Behinderte waren 2010 rd. 80 % Rentner und Empfänger von Transferleistungen.
2. Lösung
Unter Berücksichtigung der bis heute noch geltenden Richtlinien wurden im Jahr 2011 an 159 Antragsteller
insgesamt 636 Fahrscheine im Gesamtwert von 4.293 € ausgegeben. Abgerechnet wurden bisher 51 Scheine im Wert von 356 €. Erfahrungsgemäß werden nicht alle ausgegebenen Fahrscheine auch tatsächlich
eingelöst. Es wird im Folgenden von Kosten in Höhe von 3.500 € für das 1. Quartal ausgegangen.
Aufgrund der Anzahl der im 1. Quartal bisher ausgegebenen Fahrscheine und der steigenden Nachfrage in
den letzten Jahren müsste im Jahr 2011 -bei der Beibehaltung der derzeitigen Vergaberichtlinien- mit rd.
2.400 Gutscheinen im Gesamtwert von ca. 17.000 € kalkuliert werden.
Wie bereits erwähnt kalkuliert der Bereich 50 für das 1. Quartal mit maximalen Gesamtkosten in Höhe von rd.
3.500 €. Von den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 7.000 € wären somit, wenn alle Gutscheine eingelöst werden, bereits 50 % verausgabt. Für den Rest des Jahres 2011 muss deshalb ab dem 2.
Quartal eine Neuregelung der Ausgaberichtlinien für Beförderungsscheine für Behinderte erfolgen. Unter dem
Vorbehalt, dass der jetzt festgesetzte Haushaltsansatz auch zukünftig in Betracht kommen soll, muss für die
folgenden Jahre in der letzten Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren im
Jahr 2011 eine erneute Neuregelung der Vergaberichtlinien erfolgen.
Damit der für 2011 verfügbare Haushaltsansatz nicht überschritten wird, schlägt die Verwaltung für das Restjahr 2011 (ab dem 2. Quartal) vor, nur noch 2 Gutscheine a 5 € auf Antrag auszugeben. Bei ca. 160 Antragstellern wären dann Restkosten für 3 Quartale in Höhe von maximal 4.800 € zu kalkulieren. Unter der Voraussetzung, dass wie bisher nur ca. 80% der ausgegebenen Gutscheine abgerechnet werden, würden die
noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausreichen.
Eine Änderung der derzeitigen Praxis einer quartalsmäßigen Ausgabe und Abrechnung der Gutscheine wird
von der Verwaltung nicht empfohlen. Es ist davon auszugehen, dass eine einmalige Ausgabe für das gesamte Kalenderjahr und die damit verbundene längere Gültigkeit eines Gutscheins letztendlich auch zu
Mehrausgaben für diese freiwillige Leistung führen wird.
3. Alternativen
Die freiwillige Leistung „Beförderungsscheine für Behinderte“ wird aufgrund der Haushaltslage der Stadt
Wesseling temporär vollständig eingestellt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind oben dargestellt.