Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
11.02.11, 07:51
Aktualisiert
25.03.11, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 28/2011
04.02.2011
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
23.02.2011
Kreisausschuss
23.03.2011
Kreistag
12.04.2011
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2011 für die Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen
Sachbearbeiter: Herr Bornhold
Tel.: 534
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel sind beim Produktsachkonto 120 542 01 5221000, Zeile 13, des
Teilfinanzplanes im Haushaltsjahr 2011 eingeplant
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Mittel außerplanmäßig im Vorgriff auf den Haushalt 2011 bereitzustellen
und den Auftrag zur Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf den Kreisstraßen nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
-2-
Begründung:
Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen-Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB 98/03, Ausgabe 1998/Fassung 2003) sollten Oberflächenbehandlungen nur von Mitte April bis Mitte September ausgeführt werden, um die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen. Um auch den gewünschten Erfolg bei den Fahrbahndeckenerneuerungen zu erzielen, ist es auch hier empfehlenswert, die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen.
Dieser zeitliche Rahmen kann aber nach derzeitiger Einschätzung nicht eingehalten werden, wenn
mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Damit wäre eine Durchführung dieser Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht möglich.
Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die folgenden Maßnahmen im Vorgriff auf die Anmeldung zum Haushalt 2011 vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung durchzuführen. Um durch die frühzeitige Ausschreibung erwartungsgemäß günstigere Angebote zu erzielen und den finanziellen Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen zu minimieren, ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.
Folgende Maßnahmen sind nach derzeitigem Stand vorgesehen:
A) Fahrbahndeckenerneuerung
1. der Kreisstraße 43, freie Strecke zwischen Einmündung zur OD Hüngersdorf und Bundesstraße 258, Gemeindegebiet Blankenheim, km 1,350 und km 2,954,
2. der Kreisstraße 82, freie Strecke zwischen der Bundesstraße 477 und OD Zülpich,
Stadtgebiet Zülpich, km 0,000 bis km 0,612 und
3. der Kreisstraße 68, OD Rehscheid und freie Strecke Richtung Kreisstraße 75,
Gemeindegebiet Hellenthal, km 0,000 bis km 6,240.
Aufgrund der nicht ausreichend zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, können nur Teile
der unter Punkt 3 genannten Strecke instand gesetzt werden. Des weiteren steht noch die Mitteilung der Gemeinde Hellenthal über die Zustandserfassung der vorhandenen Kanalleitungen
innerhalb der OD Rehscheid aus.
Es ist vorgesehen, in sich abgeschlossene Abschnitte der Kreisstraße 68 zu sanieren.
Diese Streckenabschnitte sind aufgrund von Oberflächenschäden (Rissbildung, Versprödungen,
Abplatzungen und Flickstellen) stark beeinträchtigt.
Bei den Instandsetzungsmaßnahmen wird der vorhandenen Fahrbahnbelag bis 8 cm tief gefräst
und eine ca. 4 cm Asphaltbinder- sowie eine ca. 4 cm Asphaltdeckschicht wieder eingebaut.
-3B) Oberflächenbehandlungen
1. der Kreisstraße 2, freie Strecke zwischen Kreistraße 3 und OD Metternich,
Gemeindegebiet Weilerswist, km 0,020 bis km 1,898,
2. der Kreisstraße 8, freie Strecke von Landstraße 115 und Kreisgrenze Ahrweiler,
Gemeindegebiet Blankenheim, km 0,020 bis km 1,846,
3. der Kreisstraße 30, freie Strecke zwischen OD Langendorf bis Kreisstraße 82
(ohne OD Juntersdorf), Stadtgebiet Zülpich,
km 0,005 bis 1,625 und von km 2,263 bis km 2,700,
4. der Kreisstraße 46, freie Strecke zwischen Kreisgrenze Daun Richtung OD Uedelhoven,
Gemeindegebiet Blankenheim, km 0,000 bis km 1,560, und
5. der Kreisstraße 62, freie Strecke zwischen OD Hecken (Gemeindegebiet Hellenthal) Richtung
OD Benenberg (Gemeindegebiet Kall), km 0,039 bis km 3,000.
Die v.g. Kreisstraßen sind nicht ausgebaut und weisen erhebliche Substanzmängel (Netzrisse,
Ausmagerungen und Kornausbrüche bzw. polierte Kornoberflächen) auf. Diese können vor weiterem Verschleiß nur durch eine Oberflächenbehandlung geschützt werden.
Die tatsächliche Rangfolge der Maßnahmen ist abhängig vom weiteren Verlauf des Winters und der
damit verbundenen Entwicklung der Straßenzustände.
Nach entsprechender Entscheidung im Wege der Dringlichkeit werden die erforderlichen Leistungen
zur Fahrbahninstandsetzung öffentlich und die Herstellung der Oberflächenbehandlungen in einem
nicht offenem Verfahren entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.
Die Entscheidung wird dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Arbeiten zur Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf den Kreisstraßen müssen, um den gewünschten Erfolg zu erzielen, in den trockenen und
warmen Sommermonaten ausgeführt werden.
Dieser zeitliche Rahmen kann aber nach derzeitiger Einschätzung nicht eingehalten werden, wenn
mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Um durch die frühzeitige Ausschreibung erwartungsgemäß günstigere Angebote
zu erzielen und den finanziellen Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen zu
minimieren, ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich.
-4-
gez. Weber
gez. Uwe Schmitz
gez. Groß
gez. Troschke
gez. Grutke
gez. I. V. Poth
gez. Bell
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)