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Dringlichkeitsentscheidung GB (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2011 für die Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
11.02.11, 07:51
Aktualisiert
25.03.11, 04:06
Dringlichkeitsentscheidung GB (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2011 für die Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen) Dringlichkeitsentscheidung GB (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2011 für die Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen) Dringlichkeitsentscheidung GB (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2011 für die Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen) Dringlichkeitsentscheidung GB (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2011 für die Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 28/2011 04.02.2011 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 23.02.2011 Kreisausschuss 23.03.2011 Kreistag 12.04.2011 Außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2011 für die Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen Sachbearbeiter: Herr Bornhold Tel.: 534 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel sind beim Produktsachkonto 120 542 01 5221000, Zeile 13, des Teilfinanzplanes im Haushaltsjahr 2011 eingeplant Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Mittel außerplanmäßig im Vorgriff auf den Haushalt 2011 bereitzustellen und den Auftrag zur Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf den Kreisstraßen nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. -2- Begründung: Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen-Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB 98/03, Ausgabe 1998/Fassung 2003) sollten Oberflächenbehandlungen nur von Mitte April bis Mitte September ausgeführt werden, um die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen. Um auch den gewünschten Erfolg bei den Fahrbahndeckenerneuerungen zu erzielen, ist es auch hier empfehlenswert, die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen. Dieser zeitliche Rahmen kann aber nach derzeitiger Einschätzung nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Damit wäre eine Durchführung dieser Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht möglich. Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die folgenden Maßnahmen im Vorgriff auf die Anmeldung zum Haushalt 2011 vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung durchzuführen. Um durch die frühzeitige Ausschreibung erwartungsgemäß günstigere Angebote zu erzielen und den finanziellen Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen zu minimieren, ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich. Folgende Maßnahmen sind nach derzeitigem Stand vorgesehen: A) Fahrbahndeckenerneuerung 1. der Kreisstraße 43, freie Strecke zwischen Einmündung zur OD Hüngersdorf und Bundesstraße 258, Gemeindegebiet Blankenheim, km 1,350 und km 2,954, 2. der Kreisstraße 82, freie Strecke zwischen der Bundesstraße 477 und OD Zülpich, Stadtgebiet Zülpich, km 0,000 bis km 0,612 und 3. der Kreisstraße 68, OD Rehscheid und freie Strecke Richtung Kreisstraße 75, Gemeindegebiet Hellenthal, km 0,000 bis km 6,240. Aufgrund der nicht ausreichend zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, können nur Teile der unter Punkt 3 genannten Strecke instand gesetzt werden. Des weiteren steht noch die Mitteilung der Gemeinde Hellenthal über die Zustandserfassung der vorhandenen Kanalleitungen innerhalb der OD Rehscheid aus. Es ist vorgesehen, in sich abgeschlossene Abschnitte der Kreisstraße 68 zu sanieren. Diese Streckenabschnitte sind aufgrund von Oberflächenschäden (Rissbildung, Versprödungen, Abplatzungen und Flickstellen) stark beeinträchtigt. Bei den Instandsetzungsmaßnahmen wird der vorhandenen Fahrbahnbelag bis 8 cm tief gefräst und eine ca. 4 cm Asphaltbinder- sowie eine ca. 4 cm Asphaltdeckschicht wieder eingebaut. -3B) Oberflächenbehandlungen 1. der Kreisstraße 2, freie Strecke zwischen Kreistraße 3 und OD Metternich, Gemeindegebiet Weilerswist, km 0,020 bis km 1,898, 2. der Kreisstraße 8, freie Strecke von Landstraße 115 und Kreisgrenze Ahrweiler, Gemeindegebiet Blankenheim, km 0,020 bis km 1,846, 3. der Kreisstraße 30, freie Strecke zwischen OD Langendorf bis Kreisstraße 82 (ohne OD Juntersdorf), Stadtgebiet Zülpich, km 0,005 bis 1,625 und von km 2,263 bis km 2,700, 4. der Kreisstraße 46, freie Strecke zwischen Kreisgrenze Daun Richtung OD Uedelhoven, Gemeindegebiet Blankenheim, km 0,000 bis km 1,560, und 5. der Kreisstraße 62, freie Strecke zwischen OD Hecken (Gemeindegebiet Hellenthal) Richtung OD Benenberg (Gemeindegebiet Kall), km 0,039 bis km 3,000. Die v.g. Kreisstraßen sind nicht ausgebaut und weisen erhebliche Substanzmängel (Netzrisse, Ausmagerungen und Kornausbrüche bzw. polierte Kornoberflächen) auf. Diese können vor weiterem Verschleiß nur durch eine Oberflächenbehandlung geschützt werden. Die tatsächliche Rangfolge der Maßnahmen ist abhängig vom weiteren Verlauf des Winters und der damit verbundenen Entwicklung der Straßenzustände. Nach entsprechender Entscheidung im Wege der Dringlichkeit werden die erforderlichen Leistungen zur Fahrbahninstandsetzung öffentlich und die Herstellung der Oberflächenbehandlungen in einem nicht offenem Verfahren entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben. Die Entscheidung wird dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Arbeiten zur Instandsetzung der Kreisstraßen sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen auf den Kreisstraßen müssen, um den gewünschten Erfolg zu erzielen, in den trockenen und warmen Sommermonaten ausgeführt werden. Dieser zeitliche Rahmen kann aber nach derzeitiger Einschätzung nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Um durch die frühzeitige Ausschreibung erwartungsgemäß günstigere Angebote zu erzielen und den finanziellen Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen zu minimieren, ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich. -4- gez. Weber gez. Uwe Schmitz gez. Groß gez. Troschke gez. Grutke gez. I. V. Poth gez. Bell Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)