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Verwaltungsergänzung (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
31.03.11, 04:04
Aktualisiert
31.03.11, 04:04
Verwaltungsergänzung (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z3 / Datum: V 132/2010 24.03.2011 Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW Die Kollegiale Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen hat mit Schreiben vom 22.12.2010 (siehe Z 1 / V 132/2010) unter III. zu den Eckdaten des Haushaltsentwurfs Stellung genommen. Auf Grundlage der Beratungen in den Ausschüssen sowie der Daten der 1. Veränderungsliste wird die Stellungnahme wie folgt behandelt: 1. Dem Ansinnen der Kollegialen Konferenz, im April keinen Doppelhaushalt zu verabschieden, wird entsprochen: die Verabschiedung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2012 wird in die Dezembersitzung vertagt. 2. Eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage ist im Haushaltsjahr 2011 nach wie vor nicht vorgesehen. Zur Behandlung der Mehrerträge aus dem Nachteilsausgleich im Haushaltsjahr 2010 hat der Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2010 einen sehr gemeindefreundlichen Beschluss gefasst, der noch im Jahr 2010 umgesetzt wurde. 3. Die vom Land mitgeteilten Daten der 1. Modellrechnung zum GFG sind in den Haushalt ebenso eingeflossen wie die von der Landschaftsversammlung beschlossene Landschaftsumlage. 4. Der Kreistag begrüßt das praktizierte Beteiligungsverfahren, insbesondere auch die unbürokratische Möglichkeit, bis zur Verabschiedung des Haushaltes Stellung nehmen zu können. 5. Der Kreistag nimmt die unter III. einleitend getroffenen Aussagen mit Verwunderung zur Kenntnis und hält die Wortwahl teilweise für unangebracht. Soweit dem Kreis mangelnde Sparbemühungen unterstellt werden, wird dies zurückgewiesen. Die Einschätzungen des Kreises zur Entwicklung künftiger Haushalte waren auch in den Vorjahren dem Haushalt zu entnehmen. Hinzu kommen vielfältige weitere Informationen, u.a. in Bürgermeisterkonferenzen, die den Bürgermeistern zur Kenntnis gebracht wurden. Überraschend können die Zahlen des Haushaltsentwurfs daher nicht sein. gez. I. V. Poth