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Beschlussvorlage (Friedhofswesen hier: a) Sachstandsbericht b) Eventeulle Satzungsänderung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
147 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
23.10.14, 18:01
Aktualisiert
23.10.14, 18:01
Beschlussvorlage (Friedhofswesen
hier: a) Sachstandsbericht
        b) Eventeulle Satzungsänderung) Beschlussvorlage (Friedhofswesen
hier: a) Sachstandsbericht
        b) Eventeulle Satzungsänderung) Beschlussvorlage (Friedhofswesen
hier: a) Sachstandsbericht
        b) Eventeulle Satzungsänderung)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9154/2014 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 06.11.2014 Betreff: Friedhofswesen hier: a) Sachstandsbericht b) Eventeulle Satzungsänderung Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt - zurzeit keine weitere Bestattungsformen einzurichten alternativ: eine Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg zur Änderung der Friedhofssatzung mit dem Ziel, ab 01.01.2015 Urnenwahlgrabstätten als Baumbestattungen zuzulassen, auszusprechen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 einstimmig beschlossen, das Friedhofswesen neu zu organisieren. Die Einzelheiten können der Sitzungsvorlage WP8-188/2011 5. Ergänzung entnommen werden. Verwaltungsseitig wurde die Neuorganisation vorbereitet, so dass der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung vom 12.11.2013 der Neufassung der Friedhofssatzung einstimmig zugestimmt hat (siehe Sitzungsvorlage WP 8-206/2013). Mit der Neufassung der Friedhofssatzung werden nachstehende Grabstätten zusätzlich angeboten: - pflegefreie Reihengrabstätten, - pflegefreie Urnenreihengrabstätten, - pflegefreie Wahlgrabstätten, - pflegefreie Urnenwahlgrabstätten, - pflegefreie Urnenreihengrabstätten als Baumgrabstätte, - Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten mit Pflegevertragsverpflichtung und - Wahl- und Reihengrabstätten mit Pflegevertragsverpflichtung. Die Grabstätten mit Pflegevertragsverpflichtung werden auf dem Friedhof in Kaster, die anderen Bestattungsformen auf den Friedhöfen in Bedburg und Kaster angeboten. Wie der nachstehenden Aufstellung entnommen werden kann, werden die neuen Angebote gut angenommen. Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass die Anzahl der anonymen Bestattungen stark rückläufig ist. Zeitraum 01.01.2014 bis 30.09.2014 Erde 50 Pflegefreies Erdwahlgrab (einzel) 1 Urne 79 Pflegefrei Urne (Reihe) 5 5 x Kaster Pflegefrei Urne (Wahl) 3 1 x Kaster 2 x West Baumurne 12 5 x Kaster 7 x West Anonyme Urne 3 Gesamt West 153 Für den gleichen Zeitraum 2013 ergeben sich folgende Zahlen: Erde 63 Urne 95 Anonyme Urne 15 Gesamt 173 Den Aufstellungen ist auch zu entnehmen, dass der Anteil der Erdbestattungen gegenüber der Urnenbestattung sich bei ca. einem Drittel einpendelt. Beschlussvorlage WP9-154/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Durch das Bestattungsunternehmen Bastgen, Inh. Michael Meuter, wurde nachgefragt, ob die Möglichkeit bestünde, auch Urnendoppelwahlgräber als Baumbestattung anzubieten. Entsprechend den satzungsrechtlichen Regelungen besteht diese Möglichkeit zurzeit nicht. Wie oben bereits ausgeführt, werden pflegefreie Urnendoppelwahlgräber auf den Friedhöfen in Kaster und Bedburg in besonders hierfür vorgesehenen Rasenflächen angeboten. Im Gegensatz zu den pflegefreien Bestattungen in den Rasenflächen wird bei der Baumbestattung keine Grabplatte oder ähnliches an der Bestattungsstelle verlegt. Um eine ordnungsgemäße Beisetzung von Urnenwahlgräbern an Bäumen sicherzustellen, müssten Markierungen o. ä. vor Ort erfolgen. Diese Kennzeichnung müsste unauffällig, aber dennoch so angebracht sein, dass sie nicht ohne weiteres zu entfernen ist. Darüber hinaus müsste ein weiteres Feld mit der Neuanpflanzung eines Baumes speziell für diese neue Bestattungsform angelegt werden. Mit den beschlossenen Änderungen, die ab 2014 gelten, hält die Stadt Bedburg ein umfängliches Angebot an Bestattungsformen und -möglichkeiten vor. Eine weitere Bestattungsform anzubieten, wird verwaltungsseitig zurzeit für nicht erforderlich angesehen. Sofern eine weitere Bestattungsform angeboten werden soll, müsste der Bauausschuss ein Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg zu Änderung der Friedhofssatzung beschließen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Jütten ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-154/2014 Seite 3