Daten
Kommune
Bedburg
Größe
147 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
23.10.14, 18:01
Aktualisiert
23.10.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9154/2014
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
06.11.2014
Betreff:
Friedhofswesen
hier: a) Sachstandsbericht
b) Eventeulle Satzungsänderung
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt
- zurzeit keine weitere Bestattungsformen einzurichten
alternativ:
eine Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg zur Änderung der Friedhofssatzung mit
dem Ziel, ab 01.01.2015 Urnenwahlgrabstätten als Baumbestattungen zuzulassen,
auszusprechen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 einstimmig beschlossen, das
Friedhofswesen neu zu organisieren. Die Einzelheiten können der Sitzungsvorlage WP8-188/2011
5. Ergänzung entnommen werden.
Verwaltungsseitig wurde die Neuorganisation vorbereitet, so dass der Rat der Stadt Bedburg in
seiner Sitzung vom 12.11.2013 der Neufassung der Friedhofssatzung einstimmig zugestimmt hat
(siehe Sitzungsvorlage WP 8-206/2013).
Mit der Neufassung der Friedhofssatzung werden nachstehende Grabstätten zusätzlich
angeboten:
- pflegefreie Reihengrabstätten,
- pflegefreie Urnenreihengrabstätten,
- pflegefreie Wahlgrabstätten,
- pflegefreie Urnenwahlgrabstätten,
- pflegefreie Urnenreihengrabstätten als Baumgrabstätte,
- Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten mit Pflegevertragsverpflichtung und
- Wahl- und Reihengrabstätten mit Pflegevertragsverpflichtung.
Die Grabstätten mit Pflegevertragsverpflichtung werden auf dem Friedhof in Kaster, die anderen
Bestattungsformen auf den Friedhöfen in Bedburg und Kaster angeboten.
Wie der nachstehenden Aufstellung entnommen werden kann, werden die neuen Angebote gut
angenommen.
Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass die Anzahl der anonymen Bestattungen stark
rückläufig ist.
Zeitraum 01.01.2014 bis 30.09.2014
Erde
50
Pflegefreies Erdwahlgrab (einzel)
1
Urne
79
Pflegefrei Urne (Reihe)
5
5 x Kaster
Pflegefrei Urne (Wahl)
3
1 x Kaster 2 x West
Baumurne
12
5 x Kaster 7 x West
Anonyme Urne
3
Gesamt
West
153
Für den gleichen Zeitraum 2013 ergeben sich folgende Zahlen:
Erde
63
Urne
95
Anonyme Urne
15
Gesamt
173
Den Aufstellungen ist auch zu entnehmen, dass der Anteil der Erdbestattungen gegenüber der
Urnenbestattung sich bei ca. einem Drittel einpendelt.
Beschlussvorlage WP9-154/2014
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Durch das Bestattungsunternehmen Bastgen, Inh. Michael Meuter, wurde nachgefragt, ob die
Möglichkeit bestünde, auch Urnendoppelwahlgräber als Baumbestattung anzubieten.
Entsprechend den satzungsrechtlichen Regelungen besteht diese Möglichkeit zurzeit nicht.
Wie oben bereits ausgeführt, werden pflegefreie Urnendoppelwahlgräber auf den Friedhöfen in
Kaster und Bedburg in besonders hierfür vorgesehenen Rasenflächen angeboten.
Im Gegensatz zu den pflegefreien Bestattungen in den Rasenflächen wird bei der Baumbestattung
keine Grabplatte oder ähnliches an der Bestattungsstelle verlegt.
Um eine ordnungsgemäße Beisetzung von Urnenwahlgräbern an Bäumen sicherzustellen,
müssten Markierungen o. ä. vor Ort erfolgen. Diese Kennzeichnung müsste unauffällig, aber
dennoch so angebracht sein, dass sie nicht ohne weiteres zu entfernen ist.
Darüber hinaus müsste ein weiteres Feld mit der Neuanpflanzung eines Baumes speziell für diese
neue Bestattungsform angelegt werden.
Mit den beschlossenen Änderungen, die ab 2014 gelten, hält die Stadt Bedburg ein umfängliches
Angebot an Bestattungsformen und -möglichkeiten vor.
Eine weitere Bestattungsform anzubieten, wird verwaltungsseitig zurzeit für nicht erforderlich
angesehen.
Sofern eine weitere Bestattungsform angeboten werden soll, müsste der Bauausschuss ein
Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg zu Änderung der Friedhofssatzung beschließen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Jütten
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-154/2014
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