Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
05.04.11, 04:05
Aktualisiert
06.04.11, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z8 /
Datum:
V 134/2011
24.03.2011
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012:
1. Veränderungsliste
Nach Abschluss der Vorberatungen durch die Ausschüsse, die Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal,
Controlling" sowie den Kreisausschuss wird hiermit die 1. Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf vorgelegt.
Die Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" hat am 17.02.2011 empfohlen, im April nur die
Haushaltssatzung 2011 zu beschließen und von der Verabschiedung eines Doppelhaushaltes abzusehen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 soll insofern vertagt
werden.
Zu den wesentlichen Änderungen im Ergebnishaushalt zählen:
Entlastung = +
Belastung = ./.
Verteilung der Wohngeldersparnis des Landes
Schlüsselzuweisungen
Landschaftsumlage
Hilfen zur Erziehung
Immobilienmanagement : Maßnahmenverschiebungen
Kindertagesstätten: Buchungsverhalten
Zinserträge
Personalaufwendungen (vsl. Besoldungserhöhung und
erhöhter Beihilfeaufwand)
Bildungs- und Teilhabepaket und SGB II: Aufwandserhöhungen,
gegenfinanziert durch erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten
der Unterkunft
+ 2.050 T€
+ 544 T€
+ 135 T€
+ 500 T€
+ 287 T€
./. 122 T€
+ 300 T€
./. 221 T€
0 T€
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich der Kreisumlagebedarf wie folgt verändert:
Jugendamtsumlage
Allgemeine Umlage
Summe Kreisumlage
Veränderung ggü. Vorjahr
Hebesätze:
Jugendamtsumlage
Allgemeine Umlage
Summe
HH-Entwurf 2011
34.515.600
81.571.900
116.087.500
3.712.800
Neu: 2011
34.506.700
78.088.800
112.595.500
220.800
17,76%
41,98%
59,74%
19,18%
43,39%
62,57%
Diff. zum HH-Entwurf
- 8.900
- 3.483.100
- 3.492.000
Die schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung nach dem SGB XII beginnt
im Haushaltsjahr 2012, so dass Mehrerträge erst ab 2012 eingeplant werden können (2012: + 1,7
Mio. €, 2013: + 3,4 Mio. €, 2014: + 5,0 Mio. €, 2015: + 5,0 Mio. €).
-2Unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse ergibt sich eine veränderte Haushaltssatzung, die
als Anlage 1 beigefügt ist und zur Beschlussfassung empfohlen wird:
Neue Beschlussempfehlung:
1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2011
in der Fassung der Anlage 1 zu Z 8 / V 134/2011.
2. Die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2012
wird in die Dezembersitzung vertagt.
gez. I. V. Poth