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Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012: 1. Veränderungsliste)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
05.04.11, 04:05
Aktualisiert
06.04.11, 04:05
Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012:
1. Veränderungsliste) Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012:
1. Veränderungsliste)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z8 / Datum: V 134/2011 24.03.2011 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012: 1. Veränderungsliste Nach Abschluss der Vorberatungen durch die Ausschüsse, die Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" sowie den Kreisausschuss wird hiermit die 1. Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf vorgelegt. Die Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" hat am 17.02.2011 empfohlen, im April nur die Haushaltssatzung 2011 zu beschließen und von der Verabschiedung eines Doppelhaushaltes abzusehen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 soll insofern vertagt werden. Zu den wesentlichen Änderungen im Ergebnishaushalt zählen: Entlastung = + Belastung = ./. š š š š š š š š š Verteilung der Wohngeldersparnis des Landes Schlüsselzuweisungen Landschaftsumlage Hilfen zur Erziehung Immobilienmanagement : Maßnahmenverschiebungen Kindertagesstätten: Buchungsverhalten Zinserträge Personalaufwendungen (vsl. Besoldungserhöhung und erhöhter Beihilfeaufwand) Bildungs- und Teilhabepaket und SGB II: Aufwandserhöhungen, gegenfinanziert durch erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft + 2.050 T€ + 544 T€ + 135 T€ + 500 T€ + 287 T€ ./. 122 T€ + 300 T€ ./. 221 T€ 0 T€ Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich der Kreisumlagebedarf wie folgt verändert: Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe Kreisumlage Veränderung ggü. Vorjahr Hebesätze: Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe HH-Entwurf 2011 34.515.600 81.571.900 116.087.500 3.712.800 Neu: 2011 34.506.700 78.088.800 112.595.500 220.800 17,76% 41,98% 59,74% 19,18% 43,39% 62,57% Diff. zum HH-Entwurf - 8.900 - 3.483.100 - 3.492.000 Die schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung nach dem SGB XII beginnt im Haushaltsjahr 2012, so dass Mehrerträge erst ab 2012 eingeplant werden können (2012: + 1,7 Mio. €, 2013: + 3,4 Mio. €, 2014: + 5,0 Mio. €, 2015: + 5,0 Mio. €). -2Unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse ergibt sich eine veränderte Haushaltssatzung, die als Anlage 1 beigefügt ist und zur Beschlussfassung empfohlen wird: Neue Beschlussempfehlung: 1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2011 in der Fassung der Anlage 1 zu Z 8 / V 134/2011. 2. Die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2012 wird in die Dezembersitzung vertagt. gez. I. V. Poth