Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
16.03.11, 04:06
Aktualisiert
07.04.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 170/2011
09.03.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
07.06.2011
Kreisausschuss
22.06.2011
Kreistag
20.07.2011
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie in Nordrhein-Westfalen
Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz
Tel.: 02251 / 15 471
Abt.: 53 - Gesundheit
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die als Anlage beigefügte „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie in NordrheinWestfalen“ mit der Stadt Düsseldorf zu schließen.
-2Begründung:
Durch die im Jahre 1998 geschlossene Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und den Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks Köln wurden die Aufgaben
nach dem Heilpraktikergesetz zentralisiert. Seit diesem Zeitpunkt führt die Stadt Köln im Regierungsbezirk Köln die Kenntnisüberprüfungen der Bewerber durch und erteilt je nach Prüfungsergebnis die
Erlaubnisse zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009 (Az.: 3 C 19/08) ist auch für eine
eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für den Bereich der Physiotherapie ein Kenntnisüberprüfungsverfahren durchzuführen und ggf. eine entsprechende Erlaubnis zu erteilen. Aufgrund
§ 5 Abs. 1 Zuständigkeitsverordnung Heilberufe -ZustVO HB- vom 20.05.2008 (GV.NRW.S.458) ist
grundsätzlich jede einzelne untere Gesundheitsbehörde dafür zuständig. Mit Rundschreiben-Nr.
0693/10 informierte der Landkreistag NRW, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf grundsätzliche
Bereitschaft signalisiert habe, das Kenntnisüberprüfungsverfahren und die ggf. entsprechende Erlaubniserteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis im Bereich Physiotherapie zentral für die
Kommunen in Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Hauptgrund für eine Zentralisierung der Bearbeitung der Anträge auf Erteilung der "eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für den Bereich Physiotherapie" sei, dass das Vorhalten entsprechender Spezialkenntnisse für die Gesundheitsämter relativ
unwirtschaftlich wäre, während bei einer Zentralisierung Synergieeffekte und eine bessere Bearbeitungsroutine zu erwarten seien.
In der vom Landkreistag hierzu erbetenen Stellungnahme bekundete der Kreis Euskirchen sein Interesse an einer bilateralen oder multilateralen Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Voraussetzung
dafür sei, dass dem Kreis auch weiterhin keine Kosten entstehen würden. Mit Begleitschreiben vom
08.02.2011 ging vom Amt 53 der Stadtverwaltung Düsseldorf in zweifacher Ausfertigung der Text
einer „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie in Nordrhein-Westfalen“ beim Kreis Euskirchen ein mit der
Bitte, beide Ausfertigungen unterzeichnet zurückzureichen. Der Entwurf der vorgeschlagenen Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Der Text hat den Charakter einer bilateralen
Vereinbarung zwischen der Stadt Düsseldorf und dem Kreis Euskirchen. Nach inhaltlicher Prüfung
des gesamten Entwurfstextes wird vorgeschlagen, die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)