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Dringlichkeitsentscheidung GB (Jahresabschluss 2010: Ermächtigungsübertragung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
10.03.11, 13:49
Aktualisiert
14.04.11, 04:07
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 31/2011 18.02.2011 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 23.03.2011 Kreistag 12.04.2011 Jahresabschluss 2010: Ermächtigungsübertragung Sachbearbeiter/in: Frau Huthmacher-Schmitz Tel.: 424 Abt.: 20.1 X Die Vorlage berührt den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Ermächtigungübertragungen bis zur Höhe der beigefügten Liste. Begründung: Gemäß § 22 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlung übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Werden sie übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Ermächtigungen für Auszah- -2lungen für Investitionen bleiben bis zu Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Investitionsmaßnahmen nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar. Entsprechend der Ziffer 8 des am 03.04.2006 beschlossenen Handlungsrahmens für die Jahre 2006 – 2009 zur Konsolidierung des Kreishaushaltes wird die Liste der Ermächtigungsübertragungen, die Erläuterungen zu jeder Position enthält, zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Beigefügt ist ebenfalls jeweils eine Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Entwurf des Ergebnisplanes und den Entwurf des Finanzplanes des Haushaltsjahres 2011. Im Rahmen des Wertaufhellungsprinzips ist zu beachten, dass sämtliche am Abschlussstichtag objektiv bestehenden Tatsachen bei der späteren Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang kann sich in Einzelfällen die in der Teilergebnisrechnung ausgewiesene Ermächtigungsübertragung verringern. Die zu übertragenden Ermächtigungen verstehen sich daher als Maximalbetrag. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Da sich der Kreistag die Beschlussfassung über die Ermächtigungsübertragung vorbehalten hat, ist die verwaltungsseitige Ausführung gehemmt. Angesichts des Termins der Kreistagssitzung im April empfiehlt die Verwaltung zur Sicherung der Handlungsfähigkeit die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit. gez. Reidt gez. Reiff gez. Uwe Schmitz gez. Troschke gez. Bell gez. Rosenke gez- Grutke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)