Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
10.03.11, 13:49
Aktualisiert
14.04.11, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 31/2011
18.02.2011
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
23.03.2011
Kreistag
12.04.2011
Jahresabschluss 2010: Ermächtigungsübertragung
Sachbearbeiter/in: Frau Huthmacher-Schmitz
Tel.: 424
Abt.: 20.1
X Die Vorlage berührt den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Ermächtigungübertragungen bis zur Höhe der beigefügten Liste.
Begründung:
Gemäß § 22 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlung übertragbar und
bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Werden sie übertragen, erhöhen sie
die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Ermächtigungen für Auszah-
-2lungen für Investitionen bleiben bis zu Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei
Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres,
in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden
kann. Werden Investitionsmaßnahmen nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende
des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.
Entsprechend der Ziffer 8 des am 03.04.2006 beschlossenen Handlungsrahmens für die Jahre 2006
– 2009 zur Konsolidierung des Kreishaushaltes wird die Liste der Ermächtigungsübertragungen, die
Erläuterungen zu jeder Position enthält, zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Beigefügt ist
ebenfalls jeweils eine Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Entwurf des Ergebnisplanes
und den Entwurf des Finanzplanes des Haushaltsjahres 2011.
Im Rahmen des Wertaufhellungsprinzips ist zu beachten, dass sämtliche am Abschlussstichtag objektiv bestehenden Tatsachen bei der späteren Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
werden. In diesem Zusammenhang kann sich in Einzelfällen die in der Teilergebnisrechnung ausgewiesene Ermächtigungsübertragung verringern. Die zu übertragenden Ermächtigungen verstehen
sich daher als Maximalbetrag.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Da sich der Kreistag die Beschlussfassung über die Ermächtigungsübertragung vorbehalten hat, ist
die verwaltungsseitige Ausführung gehemmt. Angesichts des Termins der Kreistagssitzung im April
empfiehlt die Verwaltung zur Sicherung der Handlungsfähigkeit die Beschlussfassung im Wege der
Dringlichkeit.
gez. Reidt
gez. Reiff
gez. Uwe Schmitz
gez. Troschke
gez. Bell
gez. Rosenke
gez- Grutke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)