Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
05.05.11, 04:05
Aktualisiert
05.05.11, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 74/2011
02.05.2011
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
30.05.2011
Kreisausschuss
22.06.2011
Kreistag
20.07.2011
Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) an der Green Gecco GmbH & Co.
KG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Green Gecco GmbH & Co. KG und des Konsortialvertrages zwischen der Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, der RWE
Innogy GmbH, der Green Gecco GmbH & Co. KG und der Green Gecco Verwaltungs GmbH
Am 16.12.2009 (V 21/2009) stimmte der Kreistag der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co.
KG (ene) als Gründungskommanditistin an der Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
sowie als Gesellschafterin an der Komplementärin dieser Gesellschaft, der Green Gecco Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs GmbH zu. Ferner wurde der nachfolgende Eintritt der Green Gecco
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als Kommanditistin in die Green Gecco GmbH & Co. KG sowie der Erwerb eines Geschäftsanteils an der Komplementärin dieser Gesellschaft, der Green Gecco
Verwaltungs GmbH, beschlossen. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Green Gecco GmbH & Co.
KG zur Beteiligung und/oder Entwicklung an/von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien
unter bestimmten Voraussetzungen Projektgesellschaften gründen kann.
Die Gesellschaften wurden am 16.02.2010 gegründet.
Der umfangreichen Vorlage V 21/2009 waren die entsprechenden Vertragsentwürfe beigefügt.
Ziffer 4.6 des Konsortialvertrages lautet:
„4.6
Es ist das gemeinsame Verständnis der Parteien, dass die GG KG voll konsolidiert und in den
Konzernabschluss der RWE-Gruppe einbezogen werden soll und somit den jeweils gültigen Richtlinien der RWE-Gruppe unterliegt. Der Konsortialvertrag sowie die Gesellschaftsverträge der GG KG
und der GG GmbH sind dementsprechend ausgestaltet. Sollte sich aufgrund zukünftiger gesetzlicher
oder anderweitiger steuer- oder bilanzrechtlicher Änderungen die Notwendigkeit ergeben, diesen
Konsortialvertrag und/oder die Gesellschaftsverträge der GG KG und/oder der GG GmbH zu ändern,
um eine Vollkonsolidierung zu gewährleisten, so wird die SBG den hierfür notwendigen Änderungsbedarf prüfen und den hierfür notwendigen Änderungen zustimmen.“
Wie sich später herausstellte, ist mit den abgeschlossenen Verträgen die Vollkonsolidierung der
Green Gecco GmbH & Co. KG in den Konzern RWE AG nicht möglich, da die Green Gecco GmbH &
Co. KG die Einlagen der Kommanditisten am Ende der Kooperation an diese zurück zu zahlen hat.
-2Für die RWE Innogy als einen dieser Kommanditisten bedeutet das eine Verbindlichkeit und nicht wie
ursprünglich beabsichtigt Eigenkapital.
Die RWE AG beantragt nun die Änderung der Verträge dahingehend, dass die Green Gecco GmbH &
Co. KG am Ende der Kooperation in eine GmbH umgewandelt wird und jeder Neu-Gesellschafter
seinen GmbH-Anteil veräußern darf. Mit dieser Maßnahme hätte die RWE AG keine Verbindlichkeit
den Kommanditisten gegenüber und der Konsolidierung und Eigenkapitalerhöhung des RWE Konzerns stünde somit nichts im Wege.
Aufgrund des Konsortialvertrages handelt es sich um ein vertragskonformes berechtigtes Interesse
der RWE. Gründe, dem Ansinnen nicht zu folgen, sind verwaltungsseitig nicht ersichtlich.
Die entscheidenden Änderungen sind der nachstehenden Gegenüberstellung (Anlage 1) zu entnehmen.
Bei der Anpassung der Verträge handelt es sich nicht um eine wesentliche Änderung des Gesellschaftsvertrages nach § 108 Abs. 6 lit. b) GO NRW, so dass ein Kreistagsbeschluss nicht erforderlich
ist.
Es wird daher um Kenntnisnahme gebeten.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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