Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,1 kB
Datum
06.04.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe“
vom 05. April 2006
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung und
des § 142 Abs. 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 05. April 2006 folgende Satzung beschlossen:
§1
Festlegung des Sanierungsgebietes
Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten
Geltungsbereich, der Bestandteil dieser Satzung ist.
Dieses Gebiet wird als förmliches Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung
„Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe“.
§2
Vereinfachtes Sanierungsverfahren
Die Anwendung des dritten Abschnittes (besondere sanierungsrechtliche Vorschriften §§ 152 - 156
BauGB) wird gemäß § 142 Abs. 4 BauGB ausgeschlossen. Ebenfalls ist die Genehmigungspflicht
nach § 144 BauGB insgesamt (genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge)
ausgeschlossen. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt daher im vereinfachten
Verfahren nach BauGB.
§3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Leopoldshöhe, den.............................
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Schemmel – Bürgermeister -