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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 31/2006)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,1 kB
Datum
06.04.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 31/2006)

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Inhalt der Datei

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe“ vom 05. April 2006 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung und des § 142 Abs. 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 05. April 2006 folgende Satzung beschlossen: §1 Festlegung des Sanierungsgebietes Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Geltungsbereich, der Bestandteil dieser Satzung ist. Dieses Gebiet wird als förmliches Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe“. §2 Vereinfachtes Sanierungsverfahren Die Anwendung des dritten Abschnittes (besondere sanierungsrechtliche Vorschriften §§ 152 - 156 BauGB) wird gemäß § 142 Abs. 4 BauGB ausgeschlossen. Ebenfalls ist die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB insgesamt (genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge) ausgeschlossen. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt daher im vereinfachten Verfahren nach BauGB. §3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Leopoldshöhe, den............................. ...................................................................... Schemmel – Bürgermeister -