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Mitteilungsvorlage (Anlage 2 Niederschrift vom 05.02.2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
19.02.14, 18:05
Mitteilungsvorlage (Anlage 2 Niederschrift vom 05.02.2014) Mitteilungsvorlage (Anlage 2 Niederschrift vom 05.02.2014)

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Inhalt der Datei

Niederschrift über die Bereisung des Stadtgebietes durch den Arbeitskreis für Baumschutz- und Landschaftspflege der Stadt Bedburg am Mittwoch, dem 05. Februar 2014 Anwesend waren a) von den Mitgliedern der Fraktionen und des NABU • Herr Dieter Koehl von der CDU • Herr Helmut Breuer von der SPD • Herr Franz Anderhalten vom NABU b) von der Verwaltung Willi Zimmermann und Stadtamtfrau Angelika Metzmacher Herr Mitter und Herr Steffens fehlten entschuldigt, 1. Antrag auf Beseitigung einer Blutbuche in Bedburg, Drechslerstraße 16 Frau Serre hat als Eigentümerin des Objektes in Bedburg, Drechslerstraße 16, den Antrag gestellt, die Blutbuche, die in ihrem Vorgarten steht, zu beseitigen. Bei der Blutbuche handelt es sich um einen Baum der ca. 90 Jahre alt ist. Durch die Wurzelbildung werden zwischenzeitlich die Gehwegplatten und die Einfassungen des Beetes angehoben. Hiervon betroffen ist auch die Garagenzufahrt. Der Baum steht nur ca. 3 m vom Haus entfernt und Frau Serre hat weiterhin Bedenken, dass durch die Äste der Blutbuche Beschädigungen am Dach entstehen könnten. Die Mitglieder der Baumschutzkommission sahen die vorgetragene Problematik ein. Der Baum hat einen gesunden Habitus. Um evtl. Beschädigungen am Dach auszuschließen soll lediglich ein fachgerechter Rückschnitt durchgeführt werden. Die Mitglieder der Baumschutzkommission haben einstimmig der Beseitigung des Baumes nicht zugestimmt. Die Antragsteller wurden darüber Informiert, dass der Arbeitskreis von Baumschutz und Landschaftspflege der Beseitigung der Blutbuche aus der Anlage nicht zugestimmt hat, es soll lediglich ein fachgerechter Rückschnitt durchgeführt werden. 2. Baumbepflanzung in Bedburg, Butterstraße 48 In der Butterstraße 48 steht das ehemalige Asylantenwohnheim zu Verkauf. Es gibt dafür einen Interessenten. Allerdings sollen zuvor die Bäume, die westlich des Objektes stehen beseitigt werden. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Bergahorn, der unter die Baumschutzsatzung fällt. Die übrigen Bäume haben höchsten einen Stammumfang von 60 cm. Durch die Bäume findet eine Verschattung der Hauswand statt, die dadurch feucht ist. Der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege hat bei seiner Bereisung beschlossen, die Bäume an der Westseite des Hauses zu beseitigen. Der Antragsteller wurde darüber Informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege bei der Bereisung beschlossen hat, die Bäume an der Westseite des Hauses zu beseitigen. metz780 / H:\Azubi\Praktikanten\Commandeur\Niederschrift Bereisung 2014.docx 3. Umgestaltung einer Grünfläche auf dem Friedhof in Lipp Herr Zimmermann erläutert die beabsichtigten Änderungen auf dem Friedhof in Lipp, die die Grünfläche zwischen dem Zugangstor und der Leichenhalle betreffen. Hier steht eine Dreiergruppe Fichten, die keinen guten Eindruck mehr machen. Weiterhin sind auf der Fläche noch zwei Kiefern und ein Eibenbusch. Die Eibe soll erhalten bleiben. Die in unmittelbarer Nähe stehenden Buchen bleiben erhalten. Die übrigen Bäume sind Nadelhölzer, die nicht unter die Baumschutzsatzung fallen und beseitigt werden sollen. Als Ersatz soll die Fläche mit Kugelbäumen hergerichtet werden. Die Mitglieder des Arbeitskreises für Baumschutz und Landschaftspflege stimmten der vorgeschlagenen Maßnahme zu. Weiterhin bat Herr Breuer darum an der Grabstätte Breuer im Herbst den Haselnussstrauch aufzuarbeiten. Dies wurde von Herrn Zimmermann zugesagt. Die Arbeiten für die Umgestaltung des Friedhofes in Lipp werden durch den Bauhof ausgeführt. 4. Beseitigung eines Baumes auf dem Friedhof in Kaster, an der Grabstätte Kaiser/Aretz Frau Kaiser, wohnhaft in Bedburg, Burgundische Straße 30, pflegt die Grabstelle der Eltern und Schwiegereltern. Sie beklagt, dass die Nutzung der Grabstelle durch den Wurzelwuchs, verursacht durch den Baum hinter der Grabstelle, nicht uneingeschränkt möglich ist. Vielmehr gehen hier immer wieder Pflanzen ein, die nicht genug Nahrung bekommen durch den Wurzelwuchs. Die Mitglieder der Baumschutzkommission haben einer Beseitigung des Tulpenbaumes (Liriodendron) nicht zugestimmt. Der Baum hat eine Verwachsung im Stamm, daher soll er jährlich einer Untersuchung unterzogen werden. Frau Kaiser wurde darüber informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege der Beseitigung des Tulpenbaumes (Liriodendron) nicht zugestimmt hat. Eine regelmäßige Untersuchung wird für angemessen angesehen. Ende der Bereisung war gegen 16.00 Uhr. Die weitere Beratung im Rathaus war nicht erforderlich. ........................................... Metzmacher Gesehen: .............................................. Schmeier metz780 / H:\Azubi\Praktikanten\Commandeur\Niederschrift Bereisung 2014.docx ........................................... Zimmermann