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Mitteilungsvorlage (Anlage 1 Niederschrift vom 07.11.2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
47 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
19.02.14, 18:05
Mitteilungsvorlage (Anlage 1 Niederschrift vom 07.11.2013) Mitteilungsvorlage (Anlage 1 Niederschrift vom 07.11.2013) Mitteilungsvorlage (Anlage 1 Niederschrift vom 07.11.2013) Mitteilungsvorlage (Anlage 1 Niederschrift vom 07.11.2013)

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Inhalt der Datei

Niederschrift über die Bereisung des Stadtgebietes durch den Arbeitskreis für Baumschutz- und Landschaftspflege der Stadt Bedburg und anschließender Beratung im Rathaus Kaster, am Donnerstag, den 07.11.2013 Anwesend waren a) von den Mitgliedern der Fraktionen und des NABU • Herr Albert Steffens von der FWG • Herr Helmut Breuer von der SPD b) von der Verwaltung Albert Zimmermann Willi Zimmermann und Stadtamtfrau Angelika Metzmacher Herr Koehl fehlte entschuldigt, Herr Fittschen konnte krankheitsbedingt nicht an der Bereisung teilnehmen. Herr Mitter hat unentschuldigt an der Bereisung nicht teilgenommen. 1. Antrag auf Beseitigung von Bäumen im Garten des Objektes Bedburg, Lindenstraße 37 Frau Viehofen, als Eigentümerin des Objektes in Bedburg, Lindenstraße 37, bittet um Prüfung, ob die beiden Bergahornbäume, sowie ein Walnussbaum beseitigt werden können. Der Nachbar fühlt sich durch die überhängenden Äste in der Nutzung seines Grundstückes beeinträchtigt. Sofern keiner Fällung zugestimmt wird, soll jedoch ein starker Rückschnitt durchgeführt werden. Die Mitglieder der Baumschutzkommission haben einstimmig der Beseitigung der Bäume nicht zugestimmt. Der vorhandene Baumbestand soll erhalten bleiben. Es sollen lediglich entsprechende Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Am ersten Bergahorn hinter dem Wohngebäude soll zunächst das Efeu beseitigt oder gekappt werden, weiterhin soll der Baum eingekürzt und ausgelichtet werden, sowie das Totholz entfernt werden. Der Ast, der in den Garten der Eigentümerin hineinragt, soll stark eingekürzt werden, da der Baum bereits jetzt eine Schieflage in diese Richtung hat, die jedoch zur Zeit noch unbedenklich ist. Es soll beobachtet werden, ob der Baum sich weiterhin neigt. Am zweiten Bergahorn soll der überhängende Stamm im Zwiesel, der auf das Nachbargrundstück ragt, entfernt werden. Auch hier soll das Efeu entfernt werden. Ein pflegerischer Rückschnitt soll durchgeführt werden. Am Walnussbaum soll der Querwuchs (Stamm der zum Nachbargrundstück rüberragt) beseitigt werden. Eine fachliche Kronenpflege ist hier zusätzlich durchzuführen. Frau Viehofen wurde darüber Informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege der Beseitigung nicht zugestimmt hat. Stattdessen sollen die o. g. Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. 2. Baumbepflanzung in Bedburg, Buchholzer Straße metz780 / H:\Azubi\Praktikanten\Commandeur\Niederschrift Bereisung 2013 II.doc In der Buchholzer Straße wurden die vorhandenen Ahornbäume beseitigt, da die Bäume einen erheblichen Astbruch hatten. Nun sind die Wurzeln zwischenzeitlich ausgefräst worden und es sollen neue Bäume gepflanzt werden. Die Anwohner der Buchholzer Straße haben daraufhin einen Antrag gestellt, dass die Baumscheiben beseitigt werden, bzw. keine neuen Bäume gepflanzt werden sollen. Der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege hat bei seiner Bereisung beschlossen, dass die Grünbeete erhalten bleiben sollen und hier entsprechend der Winkelheimer Straße die Bäume wieder gepflanzt werden sollen. Es werden hier jedoch keine Akazien gepflanzt, sondern Liquidambar. Die Anwohner der Buchholzer Straße wurden darüber Informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege entschieden habt, dass die Grünbeete erhalten bleiben und entsprechend der Winkelheimer Straße, Liquidambar Bäume gepflanzt werden sollen. 3. Beseitigung eines Lindenbaumes auf dem Grundstück in Bedburg, Pfarrgasse 8 Herr Ulrich Dünnwald hat die Fällung eines Lindenbaumes auf seinem Grundstück beantragt. Die Linde steht sehr nah am Haus und verursacht eine Verschattung der Räumlichkeiten. Mehrere Rückschnitte haben dazu geführt, dass der Auswuchs stärker wird, statt dass der Baum nun kleiner bleibt. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass in der Gabelung des Baumes eine Faulstelle besteht, die bereits eimertief ist. Durch die Herren Zimmermann wurde festgestellt, dass der Baum eine Faulstelle in der Gabelung hat. Der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege hat der Beseitigung des Baumes aufgrund der Faulstelle und der Verschattung der Räume im Haus zugestimmt. Es wird hier jedoch eine Ersatzpflanzung von zwei Bäumen gefordert. Der Antragsteller hat sich bereit erklärt auf seinem Grundstück zwei Obstbäume als Ersatz zu pflanzen. Herr Ulrich Dünnwald wurde darüber Informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege dem Antrag zugestimmt hat und nach Absprache mit dem Antragsteller werden zwei Obstbäume als Ersatz gepflanzt. 4. Beseitigung oder Rückschnitt eines Baumes im Grünbeet vor dem Objekt Bedburg, Elsdorfer Straße Frau Brizang, wohnhaft in Bedburg, Elsdorfer Straße 5, hat den Rückschnitt bzw. die Beseitigung des Baumes im Grünbeet vor ihrem Haus beantragt. Durch den Baum wurde der Sattelitenempfang beeinträchtigt, so dass sie die Sattelitenschüssel versetzen lassen musste. Außerdem wird durch den Baum eine Verschattung der Räumlichkeiten verursacht, so dass diese nur noch genutzt werden können, wenn das Licht eingeschaltet ist. Die Mitglieder der Baumschutzkommission haben einer Beseitigung des Waldhaselbaumes nicht zugestimmt. Der Baum wird lediglich in Höhe und Breite durch den Bauhof zurückgeschnitten. Frau Brizang wurde darüber Informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege dem Antrag nicht zugestimmt hat. Stattdessen wird der Baum lediglich durch den Bauhof zurückgeschnitten. metz780 / H:\Azubi\Praktikanten\Commandeur\Niederschrift Bereisung 2013 II.doc 5. Beseitigung von Straße/Ecke Talstraße zwei Ahornbäumen in Bedburg Josef-Schnitzler- Herr Dinslaken, wohnhaft in Bedburg, Josef-Schnitzler-Straße 20, beantragt erneut die Beseitigung von Ahornbäumen aus den Grünbeeten unmittelbar neben und vor seinem Anwesen in Königshoven. Als Begründung wird der übermäßige Vogelkot auf dem Zaun und die vielen Blätter auf dem Fußgängerweg bzw. auf der Einfahrt angegeben. Da zur Zeit keine Gefahr von den Bäumen ausgeht, sollen die Bäume vorerst erhalten bleiben. Herr Zimmermann wies darauf hin, dass für Königshoven ein Umwandlungsprogramm besteht. Hiernach wurde zunächst jeweils ein Baum aus den Grünbeeten beseitigt in denen zwei Bäume stehen. Dieser Teil ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Nun werden die Bäume beseitigt, die Schäden verursachen oder von denen eine Gefahr ausgeht, wie z.B. das Anheben der Gehwegplatten. Anschließend erfolgt nach und nach der sukzessive Austausch der vorhandenen Bäume. Hierbei wird nach der Vitalität oder Größe der Bäume vorgegangen. Die Mitglieder des Arbeitskreises für Baumschutz und Landschaftspflege haben die Beseitigung der Bäume abgelehnt, da zur Zeit keine Beeinträchtigungen, wie z.B. das Anheben der Gehwegplatten oder eine mangelnde Vita des Baumes erkennbar sind, die eine Beseitigung rechtfertigen würden. Herr Dinslaken wurde darüber Informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege dem Antrag auf Beseitigung nicht zugestimmt hat, da zur Zeit keine Beeinträchtigungen erkennbar sind. 6.Beseitigung von Bäumen im Vogelschutzgehölz in Königshoven, Talstraße 37 Herr Schnitzler, wohnhaft in Bedburg, Talstraße 37, beantragt die Beseitigung von zwei Lindenbäumen im Vogelschutzgehölz in der Grünanlage in Königshoven. Herr Schnitzler begründet den Antrag damit, dass die Bäume nach dem Rückschnitt nicht mehr gut aussehen. Bei einem Umsturz der Bäume sieht er sein Haus in Gefahr, da die Bäume bei einem Süd-West-Sturm auf sein Haus fallen könnten. Er wies noch darauf hin, dass die Bäume zu nah an seinem Haus stehen würden. Die Bäume wurden vor Jahren mal zurückgeschnitten und sind dann wieder neu ausgetrieben. Zwischen dem Grundstück Schnitzler und der Grünanlage verläuft noch ein Weg von mindestens 3 m Breite. Die Baumschutzkommission hat die Beseitigung der Bäume abgelehnt, da die vorgebrachte Gefährdung hier nicht gesehen wird. Der Bauhof wird beauftragt, die Bäume regelmäßig zu kontrollieren, hinsichtlich der Standfestigkeit und der Vitalität. Herr Schnitzler wurde darüber informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege den Antrag abgelehnt hat, es wird lediglich der Bauhof beauftragt, die Bäume regelmäßig zu kontrollieren. 7. Übernahme der Patenschaft für ein Grünbeet in Bedburg, Von-NeuenahrStraße 3 Familie Engelmann, wohnhaft in Bedburg, von-Neuenahr-Straße 3, hat den Antrag gestellt, die Übernahme einer Beetpatenschaft zu machen, wenn das vorhandene Grünbeet mit Rasen eingesät wird und die Eheleute Engelmann eine weitere Biotonne für den Rasenschnitt zur Verfügung gestellt bekommen. metz780 / H:\Azubi\Praktikanten\Commandeur\Niederschrift Bereisung 2013 II.doc Die Mitglieder der Baumschutzkommission haben in der Beratung überlegt, ob hier Rasen eingesät werden soll, oder evtl. eine Umgestaltung des Beetes erfolgen kann, z.B. mit Wintergeranien. Die Problematik wurde in der zur-Verfügung-Stellung einer Biotonne gesehen. Dies wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den Betroffenen, die an den Alleen-Straßen wohnen und im Herbst für die Entsorgung der Blätter auch keinerlei Vergünstigungen, wie z.B. die kostenlose Überlassung von Grünabfallsäcken bekommen. Eine Änderung der Bepflanzung entspricht nicht den Vorstellungen der Familie Engelmann. Bei einer Einsaat von Rasen, wird der Pflegeaufwand durch den Bauhof entsprechend verringert werden. Eine Überlassung der Grünfläche als Rasenfläche unter Zur-Verfügung-Stellung einer Biotonne wird abgelehnt. Die Familie Engelmann wurde darüber Informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege den Antrag abgelehnt hat. 8. Beseitigung eines Lindenbaumes in Bedburg, Hauptstraße 6 Herr Hirsch, wohnhaft in Bedburg, Hauptstraße 6, hat beantragt, die rechte Linde vor seinem Haus zu beseitigen. Hierbei handelt es sich um städtische Bäume. Durch die Bäume kommt es zu einer erheblichen Verschattung in den Räumen. Weiterhin könnte durch das Wurzelwerk die Kellerwand des Gebäudes geschädigt werden. Bereits jetzt ist erkennbar, dass durch den Baum die Pflaster- und Randsteine am Beet angehoben werden. Der Baum weist eine verwallte Morschung im Stammbereich auf und zeigt Wurzelschäden. Die Mitglieder der Baumschutzkommission haben einer Beseitigung der Linde zugestimmt. Es soll allerdings geprüft werden, ob eine Ersatzpflanzung auf der städtischen Fläche zwischen den vorhandenen parallel zur Straße stehenden Bäumen erfolgen kann. Hierbei soll berücksichtigt werden, dass nach Möglichkeit kein Parkraum verloren geht. Diese Vorgehensweise soll auch langfristig in Bezug auf die beiden anderen Lindenbäume an der Hauswand praktiziert werden. Herr Hirsch wurde darüber Informiert, dass der Arbeitskreis für Baumschutz und Landschaftspflege dem Antrag zugestimmt hat, allerdings soll vorher geprüft werden ob eine Ersatzpflanzung wie o. g. erfolgen kann. Ende der Bereisung war gegen 16.00 Uhr. Die weitere Beratung im Rathaus wurde um 17.00 Uhr beendet. ........................................... Metzmacher Gesehen: .............................................. Schmeier metz780 / H:\Azubi\Praktikanten\Commandeur\Niederschrift Bereisung 2013 II.doc ........................................... Zimmermann