Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
25.02.2014
Erstellt
19.02.14, 18:05
Aktualisiert
19.02.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-31/2014
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.02.2014
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 26 / Kaster, 14. vereinfachte Änderung – Teilgebiet an der
Brunnenstraße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 26 / Kaster, 14. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 26/Kaster im Bereich an
der Brunnenstraße vor (siehe Anlage 1 - Plangeltungsbereich).
Inhalt des Antrages ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche zur Errichtung eines weiteren
Einfamilienwohnhauses auf dem westlichen Teil des Grundstücks der Gemarkung Kaster, Flur 05,
Flurstück-Nr. 865.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 26/Kaster setzt für diesen Bereich eine Bebauung „vor Kopf“
des vorhandenen Wendehammers am Ende des Stichs der Brunnenstraße fest (siehe Anlage 2 –
bisheriger Stand BP 26 / Kaster).
Analog den meisten der vorausgegangenen Änderungen des Bebauungsplans Nr. 26 / Kaster soll
auch durch diese Änderung eine zusätzliche Baumöglichkeit auf den recht großen Grundstücken
des Umsiedlungsortes Königshoven geschaffen werden.
Die erweiterte überbaubare Fläche soll den Festsetzungen der bisherigen überbaubaren Fläche an
der „Brunnenstraße“ entsprechen. Diese beinhaltet eine max. zweigeschossige Bebauung mit
einer Dachneigung von 30° - 35° und Errichtung eines Satteldachs. Weiterhin sind für den
gesamten als „WA“ (Allgemeines Wohngebiet), festgesetzten Bereich Gebäude nur in offener
Bauweise zulässig. Die Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,5 sind
einzuhalten.
Die Erschließung würde über das Grundstück 865 im Wege eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes
von dem Wendehammer der „Brunnenstraße“ aus erfolgen. Durch die Bebauung parallel zum
Gebäude der benachbarten Hausnummer 14 werden von der Verwaltung keine Bedenken gegen
eine Bebauung dieses Bereichs gesehen.
Grundsätzlich sieht die Verwaltung in der Erweiterung der überbaubaren Fläche an dieser Stelle
mit den vorgenannten Festsetzungen vielmehr eine sinnvolle Maßnahme zur städtebaulich
vertretbaren Nachverdichtung.
Das Verfahren wird als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die
Grundzüge der Planung durch die Planänderung nicht berührt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die innerstädtische Nachverdichtung trägt zur Fortentwicklung und Stabilisierung des Wohnstandortes Königshoven bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x. Der Antragsteller erklärt sich bereit, die Planungskosten hierfür zu übernehmen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Beschlussvorlage WP8-31/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Bedburg, den 14.02.2014
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-31/2014
Seite 3