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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Genehmigung Schulversuch PRIMUS in Titz)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
2,9 MB
Datum
05.03.2014
Erstellt
25.02.14, 18:02
Aktualisiert
25.02.14, 18:02

Inhalt der Datei

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf 30. September 2013 Seite 1 von 1 Durchschrift gegen Empfangsbekenntnis an Aktenzeichen: 524-6.08.01 Nr.1 06978 Stadt Jülich Stadt Linnich Stadt Erkelenz Gemeinde Elsdorf Gemeinde Niederzier Gemeinde Jüchen Kreis Düren bei Antwort bitte angeben f,:+irwjry: &rq il I. {.;'{t" ?013 ti fli Auskunft erteilt: ,. Herr Jennessen Telefon 021 1 5867-3630 Telefax 0211 5867-3594 Schulversuch PRIMUS Hiermit gebe ich den an die Gemeinde Titz gerichteten Genehmigungsbescheid vom 26. Septembet 2013 auch lhnen bekannt. Das beigefügte Empfangsbekenntnis bitte ich mir unmittelbar nach Erhalt des Schreibens zurückzusenden. Etwaig erhobene Einwände sind eingehend geprüft worden, konnten jedoch im Ergebnis der Genehmigung nicht entgegengehalten werden. Gegen meinen an die Gemeinde Titz gerichteten Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Venvaltungsgericht in Aachen (Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. lm Auftrag Anschrift: Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf -&^^4a a^ Jennessen Telefon 0211 5867-40 Telefax 0211 5867-3220 poststelle@msw. wvw. sch ulm in n rw. de isterium. nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: S-BahnenS8,S11,S28 (Völklinger Straße) Rheinbahn Linien 704, 709 (Georg-Sch ulhoff-Platz) Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf Geqen Empfanqsbekenntnis An den Bürgermeister der Gemeinde Titz Herrn Jürgen Frantzen Landstr.4 52445 fitz /6 . septenber 2013 Seite 1 von 6 Aktenzeichen: 524-6.08.01 Nr.106978 bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Herr Michaelis Telefon Telefax 0211 5867-3630 021 1 5867-3594 Rainer.michaelis@msw. nrw.de Genehmigung Auf lhren Antrag vom 26. Juli 2013 genehmige ich nach Artikel 2 Absatz 2 des 6. schulrechtsänderungsgesetzes die beantragte Teilnahme der Gemeinde Titz am schulversuch für längeres gemeinsames Lernen (PRtMUE). Mit dem Schulversuch wird von den Vorschriften des Schulgesetzes über den Aufbau und die Gliederung des schulwesens und von den Vorschriften der Ausbildungs- und prüfungsordnung für die Sekundarstufe I vom 29. November 2005, zulelzl geändert durch Verordnung vom 2.11.2012 und von den Vorschriften zur Ausbildungsordnung Grundschule, zuletzt geänder1 durch Verordnung vom 17.2.2012, über unterrichtsinhalte und die unterrichtsorganisation abgewichen. Ziel des schulversuchs ist es zu erproben, ob durch den Zusammenschluss mit einer Grundschule zu einer Schule die Chancengerechtig. keit und die Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöht werden und die Schülerinnen und Schüler dadurch zu besseren Abschlüssen geführt werden können. Außerdem soll hierbei erprobt werden, wie im Hinblick auf die demografische Entwicklung und die sich wandelnde Abschlussorientierung der Eltern weiterhin ein wohnortnahes Schulangebot ermöglicht werden kann. Anschrift: Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon Telefax 0211 5867-40 0211 5867-3220 poststelle@msw. www. sch u n rw.de lm in isterium. nnlrr.de Öffentliche Verkehrsmittel: S-BahnenS8,S11,S28 (Völklinger Straße) Rheinbahn Linien 704, 709 (Georg-Sch ulhoff-Platz) Die Genehmigung erfolgt unter folgenden Maßgabent seite 2 von 6 1. Dauer des Schulversuchs Der schulversuch beginnt am 1. August 2014 und endet am 31. Juli 2024. Die Aufnahme neuer schülerinnen und schüler erfolgt letztmalig zum Schuljahr 202312024. schülerinnen und schüler, die zum Ende des Versuchszeitraums ihre schullaufbahn an der pRIMUS schule begonnen haben, beenden diese nach den für den schulver_ such geltenden Regeln. Der Unterricht im schurja hr 2014/15 beginnt 2-zügig in der Klasse 1. 2. Schulname ln den schulnamen bitte ich aufzunehmen: ,,schule der primarstufe und der sekundarstufe t der Gemeinde Titz im schulversuch pRl_ MUS". 3. Schulstandorte und Gebäude Die PRIMUS Schule wird im Schulzentrum Titz (Standort der bisherigen GHS Titz und GGS Titzer Land ) geführt. Die bisherige Gemein_ schaftsgrundschule Titzer Land und Gemeinschaftshauptschule Titz werden auslaufend aufgelöst. Die Gemeinde Titz ist verpflichtet, alle notwendigen Räume für eine mindestens zweizügige schule im Ganztagsbetrieb nach dem jeweiligen Ausbaustand zu schaffen. 4. Errichtungsgröße Die PRIMUS schule wird antragsgemäß als schule mit zwei paral_ lelklassen pro Jahrgang in der primarstufe im schuljahr 2o14ll5 ge_ nehrnigt. Die Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, dass bei der Er_ richtung pro Parallelklasse mindestens 25 Anmeldungen von Kindern aus Titz bzw. aus den Nachbarkommunen, mit denen eine Beschulungsvereinbarung abgeschlossen wurde, vorliegen. sie werden ge_ beten, die Anmeldezahren über die Bezirksregierung Köln unaufge_ fordert schriftlich mitzuteilen. Die Gemeinde Titz kann die Aufnahme auf Schülerinnen und ler aus Titz beschränken. Schü- 5. Organisationsform des Ganztags Die PRIMUS Schule Titz kann ab Klasse 4 im gebundenen Ganztag geführt werden. 6. Klassenbildung Es gelten die Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten der Grundschule gem. $ 6 Abs. 4 der VO zu g 93 Abs.2 SchulG in der Fassung vom'! 0.07.2011. 7. Kooperation in der.gymnasialen Ober,stufe Die PRIMUS Schule Titz umfasst keine eigene gymnasiale Oberstufe. Die Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, dass die PRIMUS Schule Titz vor Aufnahme des Schulbetriebs eine Kooperationsvereinbarung mit mindestens einer Schule mit gymnasialer Oberstufe oder mit einem beruflichen Gymnasium vorlegt. Der/Die Schulträger dieser Schule(n) muss/müssen sich verpflichten, ausreichend Plätze zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der PRIMUS Schule Titz mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bereit zu stellen. B. Auflösung bestehender Schulen Die Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, dass bei Zustandekommen der PRIMUS Schule die bestehende GGS Titzer Land und die GHS Titz zum 1.8.2014 auslaufend aufgelöst werden. Die Bezirksregierung Köln wird gebeten, die Auflösung dieser beiden schulen bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Errichtung der PRIMUS Schule mit der Maßgabe zu genehmigen, dass bei Beendigung des Schulversuchs die aufgelöste Grundschule wieder aufleben und mit der Forlführungsgröße weitergeführt wird, sofern bis dahin keine andenveitige schulgesetzliche Regelung erfolgt ist. seite 3 von 6 9. Schülerfahrkosten / Lernmittel Die Gemeinde Titz ist verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Schülerfahrkosten entsprechend den Regelungen in der Schülerfahrkostenverordnung (SchfKVO) zu erstatten. Nächstgelegene Schule entsprechend g 9 SchfkVO ist die PRIMUS Schule Titz. Für die Lernmittel gilt $ 2VO zu $ 96 Abs. 5 SchulG analog. 10. Sicherstellung der Einhaltung der KMK-Vereinbarungen zu Standards und Abschlüssen, Stundentafel Die PRIMUS-Schule Titz stellt die Einhaltung der geltenden KMK Vereinbarungen zu Bildungsgängen in der Primarstufe und der Sekundarstufe I und zu Standards und Abschlüssen sicher und legt der Schulaufsicht vor Aufnahme des Schulbetriebs eine diesen Vorgaben entsprechende Stundentafel vor. 1 1. Pädagogisches Konzept Das mit dem Antrag vorgelegte pädagogische Konzept ist einzuhalten und wird Bestandteil der Genehmigung. Das pädagogische Konzept ist entsprechend der folgenden Maßgaben in Abstimmung mit der schulaufsicht bis zum schuljahresbeginn 2014115 zu überarbeiten: . Es ist detailliert darzulegen, in welcher Form Vor- und Nachmittagsbereich miteinander verzahnt werden sollen. . Ausführungen zum jahrgangsübergreifenden Unterricht sind zu konkretisieren. . Die Ausführungen zur multiprofessionellen Schule sind zu ergänzen, insbesondere ist zu erläutern, wie die Zusammenarbeit mit Lehrkräften mit sonderpädagogischer Ausbildung erfolgen soll. Dazu gehören insbesondere auch Aussagen zur Teamstruktur und zur innerschulischen Kommunikation. . Die Ausführungen zur Leistungsbewertung (,,Kriterienzeugnisse") sind weiterzuentwickeln. lnsbesondere sind Leitkriterien zu entwickeln. Außerdem ist die Form der Dokumentation der Leistungsbewertung zu konkretisieren. Gleiches gilt für die Entwicklung der Feedbackkultur im Rahmen der internen Evaluation als seite 4 von 6 Grundlage für die einzelschulische Entwicklung. Hier sind Zielsetzung, Akteure und lnstrumente zu entwickeln bzw. auszuwählen und zu benennen. . Es ist sicherzustellen, dass epochale Angebote an die ErJordernisse der Stundentafel angepasst werden. Das pädagogische Konzept ist in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht im Rahmen der Zielsetzungen des Schulversuchs prozessorientiert weiterzuentwickeln. 12. Teilnahme an Zentralen Prüfungen schülerinnen und schüler der PRIMUS schule nehmen an den Lernstandserhebungen nach Klasse B und an den Zentralen prüfungen am Ende der Klasse 10 teil. 13. Lehrerarbeitszeit Die Lehrkräfte haben unabhängig von ihrem Lehramt eine pflichtstundenzahl von 25,5. 14. Schulaufsicht Die schulaufsicht über die PRIMUS schule wird von der Bezirksregierung Köln wahrgenommen. 1 5. Wissenschaftliche Begleitung Der schulversuch PRIMUS wird im Auftrag des Ministeriums für schule und weiterbildung wissenschafilich begreitet. Die pRIMUS Schule und der Schulträger sind verpflichtet, der wissenschaftlichen Begleitung die erforderliche Unterstützung zu gewähren. Seite5von6 Seite 6 von 6 16. Veränderungen im Lauf des Versuchszeitraums Wesentliche Anderungen des vorgelegten pädagogischen Konzeptes, insbesondere solche, die Auswirkungen auf die Genehmigungsvoraussetzungen haben, bedürfen innerhalb des Versuchszeitraums der Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung. ln/ügrrtretung &ohr'kA" LudwigHec\xg Rechtsbehelfsbeleh ru ng Gegen diesen Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht in Aachen (Adalberlsteinweg 92, 52070 Aachen) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.