Daten
Kommune
Bedburg
Größe
2,9 MB
Datum
05.03.2014
Erstellt
25.02.14, 18:02
Aktualisiert
25.02.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Ministerium für
Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf
30. September 2013
Seite 1 von 1
Durchschrift gegen Empfangsbekenntnis an
Aktenzeichen:
524-6.08.01 Nr.1 06978
Stadt Jülich
Stadt Linnich
Stadt Erkelenz
Gemeinde Elsdorf
Gemeinde Niederzier
Gemeinde Jüchen
Kreis Düren
bei Antwort bitte angeben
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Auskunft erteilt:
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Herr Jennessen
Telefon 021 1 5867-3630
Telefax 0211 5867-3594
Schulversuch PRIMUS
Hiermit gebe ich den an die Gemeinde Titz gerichteten Genehmigungsbescheid vom 26. Septembet 2013 auch lhnen bekannt. Das beigefügte
Empfangsbekenntnis bitte ich mir unmittelbar nach Erhalt des Schreibens zurückzusenden.
Etwaig erhobene Einwände sind eingehend geprüft worden, konnten
jedoch im Ergebnis der Genehmigung nicht entgegengehalten werden.
Gegen meinen an die Gemeinde Titz gerichteten Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem
Venvaltungsgericht in Aachen (Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen)
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
lm Auftrag
Anschrift:
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
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Jennessen
Telefon 0211 5867-40
Telefax 0211 5867-3220
poststelle@msw.
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rw. de
isterium. nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
S-BahnenS8,S11,S28
(Völklinger Straße)
Rheinbahn Linien 704, 709
(Georg-Sch ulhoff-Platz)
Ministerium für
Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf
Geqen Empfanqsbekenntnis
An den Bürgermeister
der Gemeinde Titz
Herrn Jürgen Frantzen
Landstr.4
52445 fitz
/6 .
septenber 2013
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Aktenzeichen:
524-6.08.01 Nr.106978
bei Antwort bitte angeben
Auskunft erteilt:
Herr Michaelis
Telefon
Telefax
0211 5867-3630
021
1
5867-3594
Rainer.michaelis@msw.
nrw.de
Genehmigung
Auf lhren Antrag vom 26. Juli 2013 genehmige ich nach Artikel 2 Absatz
2 des 6. schulrechtsänderungsgesetzes die beantragte Teilnahme der
Gemeinde Titz am schulversuch für längeres gemeinsames Lernen
(PRtMUE).
Mit dem Schulversuch wird von den Vorschriften des Schulgesetzes
über den Aufbau und die Gliederung des schulwesens und von den
Vorschriften der Ausbildungs- und prüfungsordnung für die Sekundarstufe I vom 29. November 2005, zulelzl geändert durch Verordnung
vom 2.11.2012 und von den Vorschriften zur Ausbildungsordnung
Grundschule, zuletzt geänder1 durch Verordnung vom 17.2.2012, über
unterrichtsinhalte und die unterrichtsorganisation abgewichen.
Ziel des schulversuchs ist es zu erproben, ob durch den Zusammenschluss mit einer Grundschule zu einer Schule die Chancengerechtig.
keit und die Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöht werden und die
Schülerinnen und Schüler dadurch zu besseren Abschlüssen geführt
werden können. Außerdem soll hierbei erprobt werden, wie im Hinblick
auf die demografische Entwicklung und die sich wandelnde Abschlussorientierung der Eltern weiterhin ein wohnortnahes Schulangebot ermöglicht werden kann.
Anschrift:
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon
Telefax
0211 5867-40
0211 5867-3220
poststelle@msw.
www. sch
u
n
rw.de
lm in isterium. nnlrr.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
S-BahnenS8,S11,S28
(Völklinger Straße)
Rheinbahn Linien 704, 709
(Georg-Sch ulhoff-Platz)
Die Genehmigung erfolgt unter folgenden
Maßgabent
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1. Dauer des Schulversuchs
Der schulversuch beginnt am 1. August 2014 und endet am 31. Juli
2024. Die Aufnahme neuer schülerinnen und schüler erfolgt letztmalig zum Schuljahr 202312024. schülerinnen und schüler, die zum
Ende des Versuchszeitraums ihre schullaufbahn an der pRIMUS
schule begonnen haben, beenden diese nach den für den schulver_
such geltenden Regeln.
Der Unterricht im schurja hr 2014/15 beginnt 2-zügig in der Klasse
1.
2. Schulname
ln den schulnamen bitte ich aufzunehmen: ,,schule der primarstufe
und der sekundarstufe t der Gemeinde Titz im schulversuch pRl_
MUS".
3. Schulstandorte und Gebäude
Die PRIMUS Schule wird im Schulzentrum Titz (Standort der bisherigen GHS Titz und GGS Titzer Land ) geführt. Die bisherige Gemein_
schaftsgrundschule Titzer Land und Gemeinschaftshauptschule Titz
werden auslaufend aufgelöst. Die Gemeinde Titz ist verpflichtet, alle
notwendigen Räume für eine mindestens zweizügige schule im
Ganztagsbetrieb nach dem jeweiligen Ausbaustand zu schaffen.
4. Errichtungsgröße
Die PRIMUS schule wird antragsgemäß als schule mit zwei paral_
lelklassen pro Jahrgang in der primarstufe im schuljahr 2o14ll5 ge_
nehrnigt.
Die Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, dass bei der Er_
richtung pro Parallelklasse mindestens 25 Anmeldungen von Kindern
aus Titz bzw. aus den Nachbarkommunen, mit denen eine Beschulungsvereinbarung abgeschlossen wurde, vorliegen. sie werden ge_
beten, die Anmeldezahren über die Bezirksregierung Köln unaufge_
fordert schriftlich mitzuteilen.
Die Gemeinde Titz kann die Aufnahme auf Schülerinnen und
ler aus Titz beschränken.
Schü-
5. Organisationsform des Ganztags
Die PRIMUS Schule Titz kann ab Klasse 4 im gebundenen Ganztag
geführt werden.
6. Klassenbildung
Es gelten die
Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten der
Grundschule gem. $ 6 Abs. 4 der VO zu g 93 Abs.2 SchulG in der
Fassung vom'! 0.07.2011.
7. Kooperation in der.gymnasialen Ober,stufe
Die PRIMUS Schule Titz umfasst keine eigene gymnasiale Oberstufe. Die Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, dass die PRIMUS Schule Titz vor Aufnahme des Schulbetriebs eine Kooperationsvereinbarung mit mindestens einer Schule mit gymnasialer Oberstufe oder mit einem beruflichen Gymnasium vorlegt. Der/Die Schulträger dieser Schule(n) muss/müssen sich verpflichten, ausreichend
Plätze zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der PRIMUS
Schule Titz mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bereit zu stellen.
B.
Auflösung bestehender Schulen
Die Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, dass bei Zustandekommen der PRIMUS Schule die bestehende GGS Titzer Land
und die GHS Titz zum 1.8.2014 auslaufend aufgelöst werden.
Die Bezirksregierung Köln wird gebeten, die Auflösung dieser beiden
schulen bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Errichtung der
PRIMUS Schule mit der Maßgabe zu genehmigen, dass bei Beendigung des Schulversuchs die aufgelöste Grundschule wieder aufleben
und mit der Forlführungsgröße weitergeführt wird, sofern bis dahin
keine andenveitige schulgesetzliche Regelung erfolgt ist.
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9. Schülerfahrkosten /
Lernmittel
Die Gemeinde Titz ist verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern
die notwendigen Schülerfahrkosten entsprechend den Regelungen in
der Schülerfahrkostenverordnung (SchfKVO) zu erstatten. Nächstgelegene Schule entsprechend g 9 SchfkVO ist die PRIMUS Schule
Titz.
Für die Lernmittel gilt $ 2VO zu $ 96 Abs. 5 SchulG analog.
10. Sicherstellung der Einhaltung der KMK-Vereinbarungen zu Standards und Abschlüssen, Stundentafel
Die PRIMUS-Schule Titz stellt die Einhaltung der geltenden KMK Vereinbarungen zu Bildungsgängen in der Primarstufe und der Sekundarstufe I und zu Standards und Abschlüssen sicher und legt
der Schulaufsicht vor Aufnahme des Schulbetriebs eine diesen
Vorgaben entsprechende Stundentafel vor.
1
1. Pädagogisches Konzept
Das mit dem Antrag vorgelegte pädagogische Konzept ist einzuhalten und wird Bestandteil der Genehmigung. Das pädagogische Konzept ist entsprechend der folgenden Maßgaben in Abstimmung mit
der schulaufsicht bis zum schuljahresbeginn 2014115 zu überarbeiten:
.
Es ist detailliert darzulegen, in welcher Form Vor- und Nachmittagsbereich miteinander verzahnt werden sollen.
.
Ausführungen zum jahrgangsübergreifenden Unterricht sind zu
konkretisieren.
.
Die Ausführungen zur multiprofessionellen Schule sind zu ergänzen, insbesondere ist zu erläutern, wie die Zusammenarbeit
mit Lehrkräften mit sonderpädagogischer Ausbildung erfolgen
soll. Dazu gehören insbesondere auch Aussagen zur Teamstruktur und zur innerschulischen Kommunikation.
.
Die Ausführungen zur Leistungsbewertung (,,Kriterienzeugnisse")
sind weiterzuentwickeln. lnsbesondere sind Leitkriterien zu entwickeln. Außerdem ist die Form der Dokumentation der Leistungsbewertung zu konkretisieren. Gleiches gilt für die Entwicklung der Feedbackkultur im Rahmen der internen Evaluation als
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Grundlage für die einzelschulische Entwicklung. Hier sind Zielsetzung, Akteure und lnstrumente zu entwickeln bzw. auszuwählen und zu benennen.
.
Es ist sicherzustellen, dass epochale Angebote an die ErJordernisse der Stundentafel angepasst werden.
Das pädagogische Konzept ist in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht im Rahmen der Zielsetzungen des Schulversuchs prozessorientiert weiterzuentwickeln.
12. Teilnahme an Zentralen Prüfungen
schülerinnen und schüler der PRIMUS schule nehmen an den Lernstandserhebungen nach Klasse B und an den Zentralen prüfungen
am Ende der Klasse 10 teil.
13. Lehrerarbeitszeit
Die Lehrkräfte haben unabhängig von ihrem Lehramt eine pflichtstundenzahl von 25,5.
14. Schulaufsicht
Die schulaufsicht über die PRIMUS schule wird von der Bezirksregierung Köln wahrgenommen.
1
5. Wissenschaftliche Begleitung
Der schulversuch PRIMUS wird im Auftrag des Ministeriums für
schule und weiterbildung wissenschafilich begreitet. Die pRIMUS
Schule und der Schulträger sind verpflichtet, der wissenschaftlichen
Begleitung die erforderliche Unterstützung zu gewähren.
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16. Veränderungen im Lauf des Versuchszeitraums
Wesentliche Anderungen des vorgelegten pädagogischen Konzeptes, insbesondere solche, die Auswirkungen auf die Genehmigungsvoraussetzungen haben, bedürfen innerhalb des Versuchszeitraums
der Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung.
ln/ügrrtretung
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LudwigHec\xg
Rechtsbehelfsbeleh
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Gegen diesen Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats
nach Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht in Aachen (Adalberlsteinweg 92, 52070 Aachen) schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.