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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung - Investive Förderung einer Tagespflegestelle)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
05.03.14, 18:06
Aktualisiert
05.03.14, 18:06
Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung 
- Investive Förderung einer Tagespflegestelle) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung 
- Investive Förderung einer Tagespflegestelle)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-38/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss Abstimmungsergebnis: 11.03.2014 Betreff: Kindergartenbedarfsplanung - Investive Förderung einer Tagespflegestelle Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung zur Qualifizierung der Tagespflegstelle Schleyer und stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu; als Förderhöchstgrenze werden 500,- € festgesetzt. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Aufgrund des Rechtsanspruchs für unter Dreijährige und der Nachfrage nach Plätzen in diesem Betreuungsfeld, muss neben dem Ausbau der Kindertagesstätten auch der Tagespflege weiterhin ein hoher Stellenwert beigemessen werden. Gefördert werden Tagespflegepersonen, bei denen die Vorschriften des SGB VIII gegeben sind; förderungsfähig sind investive Maßnahmen in der Wohnung der Tagespflegeperson, die der Herrichtung der Räume für die Wahrnehmung des Auftrags nach § 23 SGB VIII dienen. Nachdem in der Vergangenheit die meisten Tagespflegepersonen durch Landes- und Bundesmittel investiv unterstützt werden konnten, ist Frau Petra Schleyer, welche schon seit 7 Jahren als Tagespflegeperson in Bedburg arbeitet, durch die sich laufend ändernden Förderrichtlinien bislang nicht berücksichtigt worden; daher musste sie die bisherigen investiven Maßnahmen stets selber finanzieren. Die Tagespflegestelle befindet sich im Ortsteil Bedburg- West; gerade in diesem Ortsteil ist der Bedarf an U3 Plätzen hoch. Frau Schleyer betreut z. Zt. zwei Kinder unter drei Jahren, die aus dem Stadtteil Bedburg- West sind. Ihr letzter Antrag ist vom Landschaftsverband Rheinland mit der Begründung „...es wurde schon einmal ein Antrag in 2011 gestellt. Es kann dann - egal ob der alte Antrag bewilligt wurde oder nicht - kein neuer Antrag gestellt werden...“, abgewiesen worden. Verwaltungsseitig wird der Antrag von Frau Schleyer unterstützt; da aus dem Belastungsausgleichgesetz noch Restmittel in Höhe von 73.882,- € vorhanden sind, schlägt die Verwaltung vor, Frau Schleyers Antrag bis zu einer Maximalhöhe von 500,- € zu bewilligen, damit die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen umgesetzt werden können. Frau Schleyer benötigt für den Ausbau Ihrer Tagespflegestelle, zwei Treppenschutzgitter, ein Reisebett, Konstruktionsspielzeug, Förderund Entwicklungsspiele für Kinder unter drei Jahren sowie einen Kindersitz. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung; diese Thematik ist darüber hinaus auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-38/2014 Seite 2