Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
05.03.14, 18:06
Aktualisiert
05.03.14, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-38/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss
Abstimmungsergebnis:
11.03.2014
Betreff:
Kindergartenbedarfsplanung
- Investive Förderung einer Tagespflegestelle
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung zur Qualifizierung der
Tagespflegstelle Schleyer und stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu; als
Förderhöchstgrenze werden 500,- € festgesetzt.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Aufgrund des Rechtsanspruchs für unter Dreijährige und der Nachfrage nach Plätzen in
diesem Betreuungsfeld, muss neben dem Ausbau der Kindertagesstätten auch der
Tagespflege weiterhin ein hoher Stellenwert beigemessen werden.
Gefördert werden Tagespflegepersonen, bei denen die Vorschriften des SGB VIII gegeben
sind; förderungsfähig sind investive Maßnahmen in der Wohnung der Tagespflegeperson,
die der Herrichtung der Räume für die Wahrnehmung des Auftrags nach § 23 SGB VIII
dienen.
Nachdem in der Vergangenheit die meisten Tagespflegepersonen durch Landes- und
Bundesmittel investiv unterstützt werden konnten, ist Frau Petra Schleyer, welche schon
seit 7 Jahren als Tagespflegeperson in Bedburg arbeitet, durch die sich laufend
ändernden Förderrichtlinien bislang nicht berücksichtigt worden; daher musste sie die
bisherigen investiven Maßnahmen stets selber finanzieren. Die Tagespflegestelle befindet
sich im Ortsteil Bedburg- West; gerade in diesem Ortsteil ist der Bedarf an U3 Plätzen
hoch. Frau Schleyer betreut z. Zt. zwei Kinder unter drei Jahren, die aus dem Stadtteil
Bedburg- West sind.
Ihr letzter Antrag ist vom Landschaftsverband Rheinland mit der Begründung „...es wurde
schon einmal ein Antrag in 2011 gestellt. Es kann dann - egal ob der alte Antrag bewilligt
wurde oder nicht - kein neuer Antrag gestellt werden...“, abgewiesen worden.
Verwaltungsseitig wird der Antrag von Frau Schleyer unterstützt; da aus dem
Belastungsausgleichgesetz noch Restmittel in Höhe von 73.882,- € vorhanden sind,
schlägt die Verwaltung vor, Frau Schleyers Antrag bis zu einer Maximalhöhe von 500,- €
zu bewilligen, damit die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen umgesetzt werden
können. Frau Schleyer benötigt für den Ausbau Ihrer Tagespflegestelle, zwei
Treppenschutzgitter,
ein
Reisebett,
Konstruktionsspielzeug,
Förderund
Entwicklungsspiele für Kinder unter drei Jahren sowie einen Kindersitz.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung; diese
Thematik ist darüber hinaus auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere
Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-38/2014
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