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Mitteilungsvorlage (Neues Förderverfahren von Kindern mit Behinderung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
05.03.14, 18:06
Aktualisiert
05.03.14, 18:06
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-36/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 11.03.2014 Betreff: Neues Förderverfahren von Kindern mit Behinderung Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Mit Rundschreiben vom 30.12.2013 hat der Landschaftsverband Rheinland mitgeteilt, dass das aktuelle Förderverfahren für Kinder mit Behinderungen reformiert wird. Nachdem zum letzten Kindergartenjahr bereits die Förderung der Verpflegungskosten und Fahrtkosten eingestellt und auch der Jugendamts- sowie der Trägeranteil gekürzt wurde, fallen ab dem Kindergartenjahr 2014/ 2015 nachfolgend aufgeführte Förderbestandteile komplett weg: - die Übernahme der Elternbeiträge wird nicht mehr gewährleistet - der Jugendamtsanteil wird nicht mehr übernommen - der Trägeranteil geht in einer Pauschale (5.000,- €) auf, die der Träger für jedes inklusive Kind einzeln beantragen muss - die Förderung von therapeutischem Personal ist nicht mehr vorgesehen (Krankenkassen vorrangig) Im Grunde bedeutet dies, dass es keine integrativen Einrichtungen mehr gibt und die Förderung nur noch auf den Einzelfall bezogen bzw. inklusiv gewährleistet wird. Zukünftig wird sich demnach jede Einrichtung der Thematik stellen und inklusive Konzepte entwickeln müssen. Wie ausgeführt, kann der Träger das `neue´ Förderelement nutzen und die zusätzliche Pauschale von 5.000,- € pro Kind beim Landschaftsverband beantragen. Diese soll eingesetzt werden für zusätzliche Fachkraftstunden, Qualifizierung des Personals, Vernetzung und Kooperation mit anderen Trägern sowie Beratung von Eltern. Für die Bewilligung der Förderung ist es unabdingbar, dass die Gruppenstärke reduziert wird; die genauen Rahmenbedingungen Reduzierungsschlüssel, Richtlinien etc. pp. - werden jedoch noch zur Verfügung gestellt. Von der Zeitschiene war zunächst angedacht, diese in der Landesjugendhilfeausschusssitzung Anfang Februar festzulegen; aufgrund von Anmerkungen durch die Spitzenverbände der freien Träger erfolgt derzeit eine Überarbeitung. Auch wenn hiermit dem inklusiven Gedanken grundsätzlich Rechnung getragen wird, stellt die Reformierung des Förderverfahrens für alle Beteiligten zunächst eine zusätzliche Belastung dar. Eltern benachteiligter Kinder haben zwar (möglicherweise) mehr Optionen bei der Platzsuche und wären nicht mehr so stark abhängig von den integrativen Einrichtungen, sind andererseits jedoch nicht mehr von den Elternbeiträgen befreit. Die Kommunen werden durch den Wegfall der anteiligen finanziellen Förderung einen höheren Eigenbeitrag leisten müssen. Beim Träger der Einrichtung ergeben sich zwar keine merklichen finanziellen Einbußen, jedoch stellt die Beantragung der Fördermittel und die Sicherstellung der therapeutischen Maßnahmen einen hohen Verwaltungs- sowie Logistikaufwand dar. Sobald die Richtlinien vorliegen, wird die Fachverwaltung im Ausschuss über die möglichen Auswirkungen berichten; bereits jetzt ist absehbar, dass die Gesetzesänderungen durch die KibizRevision (WP8-35/2014) und die v. g. neuen Förderrichtlinien eine Überarbeitung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen erfordern. Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbindlich vorliegen, wird die Fachabteilung eine Satzungsänderung vorbereiten; aus den positiven Erfahrungen ist verwaltungsseitig beabsichtigt, den Jugendamtselternbeirat frühzeitig in das Verfahren mit einzubinden. Mitteilungsvorlage WP8-36/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Nicht erkennbar. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-36/2014 Seite 3