Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
05.03.14, 18:06
Aktualisiert
05.03.14, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-36/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
11.03.2014
Betreff:
Neues Förderverfahren von Kindern mit Behinderung
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Mit Rundschreiben vom 30.12.2013 hat der Landschaftsverband Rheinland mitgeteilt, dass das
aktuelle Förderverfahren für Kinder mit Behinderungen reformiert wird. Nachdem zum letzten
Kindergartenjahr bereits die Förderung der Verpflegungskosten und Fahrtkosten eingestellt und
auch der Jugendamts- sowie der Trägeranteil gekürzt wurde, fallen ab dem Kindergartenjahr 2014/
2015 nachfolgend aufgeführte Förderbestandteile komplett weg:
- die Übernahme der Elternbeiträge wird nicht mehr gewährleistet
- der Jugendamtsanteil wird nicht mehr übernommen
- der Trägeranteil geht in einer Pauschale (5.000,- €) auf, die der Träger für jedes inklusive Kind
einzeln beantragen muss
- die Förderung von therapeutischem Personal ist nicht mehr vorgesehen (Krankenkassen
vorrangig)
Im Grunde bedeutet dies, dass es keine integrativen Einrichtungen mehr gibt und die Förderung
nur noch auf den Einzelfall bezogen bzw. inklusiv gewährleistet wird. Zukünftig wird sich demnach
jede Einrichtung der Thematik stellen und inklusive Konzepte entwickeln müssen.
Wie ausgeführt, kann der Träger das `neue´ Förderelement nutzen und die zusätzliche Pauschale
von 5.000,- € pro Kind beim Landschaftsverband beantragen. Diese soll eingesetzt werden für
zusätzliche Fachkraftstunden, Qualifizierung des Personals, Vernetzung und Kooperation mit
anderen Trägern sowie Beratung von Eltern. Für die Bewilligung der Förderung ist es unabdingbar,
dass die Gruppenstärke reduziert wird; die genauen Rahmenbedingungen
Reduzierungsschlüssel, Richtlinien etc. pp. - werden jedoch noch zur Verfügung gestellt. Von der
Zeitschiene war zunächst angedacht, diese in der Landesjugendhilfeausschusssitzung Anfang
Februar festzulegen; aufgrund von Anmerkungen durch die Spitzenverbände der freien Träger
erfolgt derzeit eine Überarbeitung.
Auch wenn hiermit dem inklusiven Gedanken grundsätzlich Rechnung getragen wird, stellt die
Reformierung des Förderverfahrens für alle Beteiligten zunächst eine zusätzliche Belastung dar.
Eltern benachteiligter Kinder haben zwar (möglicherweise) mehr Optionen bei der Platzsuche und
wären nicht mehr so stark abhängig von den integrativen Einrichtungen, sind andererseits jedoch
nicht mehr von den Elternbeiträgen befreit. Die Kommunen werden durch den Wegfall der
anteiligen finanziellen Förderung einen höheren Eigenbeitrag leisten müssen. Beim Träger der
Einrichtung ergeben sich zwar keine merklichen finanziellen Einbußen, jedoch stellt die
Beantragung der Fördermittel und die Sicherstellung der therapeutischen Maßnahmen einen
hohen Verwaltungs- sowie Logistikaufwand dar.
Sobald die Richtlinien vorliegen, wird die Fachverwaltung im Ausschuss über die möglichen
Auswirkungen berichten; bereits jetzt ist absehbar, dass die Gesetzesänderungen durch die KibizRevision (WP8-35/2014) und die v. g. neuen Förderrichtlinien eine Überarbeitung der Satzung zur
Erhebung von Elternbeiträgen erfordern. Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbindlich
vorliegen, wird die Fachabteilung eine Satzungsänderung vorbereiten; aus den positiven
Erfahrungen ist verwaltungsseitig beabsichtigt, den Jugendamtselternbeirat frühzeitig in das
Verfahren mit einzubinden.
Mitteilungsvorlage WP8-36/2014
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Nicht erkennbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-36/2014
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