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Beschlussvorlage (Nutzung der Martinushalle an der Grundschule in Kaster,)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
12.03.14, 18:02
Aktualisiert
12.03.14, 18:02
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-46/2014 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 18.03.2014 Betreff: Nutzung der Martinushalle an der Grundschule in Kaster, Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss beschließt, dass Veranstaltungen wie Oberstufen-Feten, HalloweenFeten oder ähnliche zukünftig a) zugelassen werden oder b) nicht zugelassen werden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der 11. Sitzung des Bauausschusses in der 8. Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg vom 30.04.2013 hat der Ausschuss unter TOP 6, vorläufig die Mieten für die erweiterte Turnhalle der Grundschule Kaster festgelegt. Im Rahmen dieser Vorlage wurde verwaltungsseitig auch die Frage nach der Zulässigkeit von Veranstaltungen wie Oberstufen-Feten, Halloween-Feten und ähnliches aufgeworfen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlage WP8-70/2013 verwiesen. Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen folgte der Ausschuss einvernehmlich dem Vorschlag von Herrn Fachbereichsleiter Naujock, dass man Oberstufen-Feten, Halloween-Feten und ähnliche Veranstaltungen für das Jahr 2013 als Test-Phase zulassen sollte und erst nach Durchführung einer derartigen Veranstaltung eine Entscheidung über die Einschränkung der Nutzung der Martinushalle getroffen wird. Am 29.11.2013 fand erstmalig eine derartige Veranstaltung statt. Nach der Veranstaltung wurde im Rahmen der Abnahme der Räumlichkeiten durch einen Mitarbeiter des FB IV festgestellt, dass beiden Toilettentüren im unteren Bereich so stark beschädigt waren, dass die Türblätter ausgetauscht werden mussten (siehe Fotos). Der Schaden in Höhe von ca. 1.200,00 € wurde durch die Versicherung des Veranstalters bezahlt. Darüber hinaus wurde festgestellt und auch durch den Hausmeister bestätigt, dass der Verschmutzungsgrad der Halle das übliche Maß überschritten hatte und sogar das Holz der Wandverkleidung durch die Reinigungskräfte gesäubert werden musste. Am 20.12.2013 erhielt Herr Fachbereichsleiter Naujock die als Anlage beigefügte Mail eines Bedburger Bürgers, die zuständigkeitshalber dem Fachbereich II „Sicherheit und Ordnung“ zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Nach Rücksprache mit dem FB II sind weder bei der Kreispolizei noch bei der Ordnungsbehörde weitere Beschwerden eingegangen. Es ist nunmehr zu entscheiden, ob eine Nutzungseinschränkung der Martinushalle erfolgen soll oder nicht. Beschlussvorlage WP8-46/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: gesehen: ----------------------------------Karren ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-46/2014 Seite 3