Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
12.03.14, 18:02
Aktualisiert
12.03.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-46/2014
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
18.03.2014
Betreff:
Nutzung der Martinushalle an der Grundschule in Kaster,
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, dass Veranstaltungen wie Oberstufen-Feten, HalloweenFeten oder ähnliche zukünftig
a) zugelassen werden
oder
b) nicht zugelassen werden.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der 11. Sitzung des Bauausschusses in der 8. Wahlperiode des Rates der Stadt
Bedburg vom 30.04.2013 hat der Ausschuss unter TOP 6, vorläufig die Mieten für die
erweiterte Turnhalle der Grundschule Kaster festgelegt.
Im Rahmen dieser Vorlage wurde verwaltungsseitig auch die Frage nach der Zulässigkeit
von Veranstaltungen wie Oberstufen-Feten, Halloween-Feten und ähnliches aufgeworfen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlage WP8-70/2013 verwiesen.
Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen folgte der Ausschuss einvernehmlich dem
Vorschlag von Herrn Fachbereichsleiter Naujock, dass
man Oberstufen-Feten, Halloween-Feten und ähnliche Veranstaltungen für das Jahr 2013
als Test-Phase zulassen sollte
und
erst nach Durchführung einer derartigen Veranstaltung eine Entscheidung über die
Einschränkung der Nutzung der Martinushalle getroffen wird.
Am 29.11.2013 fand erstmalig eine derartige Veranstaltung statt.
Nach der Veranstaltung wurde im Rahmen der Abnahme der Räumlichkeiten durch einen
Mitarbeiter des FB IV festgestellt, dass beiden Toilettentüren im unteren Bereich so stark
beschädigt waren, dass die Türblätter ausgetauscht werden mussten (siehe Fotos).
Der Schaden in Höhe von ca. 1.200,00 € wurde durch die Versicherung des Veranstalters
bezahlt.
Darüber hinaus wurde festgestellt und auch durch den Hausmeister bestätigt, dass der
Verschmutzungsgrad der Halle das übliche Maß überschritten hatte und sogar das Holz
der Wandverkleidung durch die Reinigungskräfte gesäubert werden musste.
Am 20.12.2013 erhielt Herr Fachbereichsleiter Naujock die als Anlage beigefügte Mail
eines Bedburger Bürgers, die zuständigkeitshalber dem Fachbereich II „Sicherheit und
Ordnung“ zur Beantwortung weitergeleitet wurde.
Nach Rücksprache mit dem FB II sind weder bei der Kreispolizei noch bei der
Ordnungsbehörde weitere Beschwerden eingegangen.
Es ist nunmehr zu entscheiden, ob eine Nutzungseinschränkung der Martinushalle
erfolgen soll oder nicht.
Beschlussvorlage WP8-46/2014
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
gesehen:
----------------------------------Karren
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-46/2014
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