Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
11.12.10, 04:14
Aktualisiert
11.12.10, 04:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 132/2010
09.12.2010
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
23.03.2011
Kreistag
12.04.2011
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die
Haushaltsjahre 2011 und 2012
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat der Haushaltsjahre 2011 und 2012.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert.
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
-2-
Begründung:
Gemäß § 55 KrO NRW sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen:
§ 55 KrO NRW
„(1) Bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen sind die kreisangehörigen Gemeinden in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben,
zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen
Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen.
(2) Über Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Die kreisangehörigen Gemeinden können verlangen, dass der Kreis ihnen
das Beratungsergebnis mitteilt und begründet.“
Mit anliegendem Schreiben wurden die Städte und Gemeinden im Vorfeld der im Januar 2011 stattfindenden Bürgermeisterkonferenz über die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsentwurfs
2011/2012 informiert.
Etwaig eingehende Stellungnahmen sowie ggf. zu formulierende Beschlussempfehlungen werden
dem Kreistag per Zusatzvorlage zur Verfügung gestellt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)