Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
11.12.10, 04:14
Aktualisiert
11.12.10, 04:14
Beschlussvorlage GB (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW) Beschlussvorlage GB (Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 132/2010 09.12.2010 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 23.03.2011 Kreistag 12.04.2011 Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat der Haushaltsjahre 2011 und 2012. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert. Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer -2- Begründung: Gemäß § 55 KrO NRW sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen: § 55 KrO NRW „(1) Bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen sind die kreisangehörigen Gemeinden in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen. (2) Über Einwendungen der kreisangehörigen Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Die kreisangehörigen Gemeinden können verlangen, dass der Kreis ihnen das Beratungsergebnis mitteilt und begründet.“ Mit anliegendem Schreiben wurden die Städte und Gemeinden im Vorfeld der im Januar 2011 stattfindenden Bürgermeisterkonferenz über die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2011/2012 informiert. Etwaig eingehende Stellungnahmen sowie ggf. zu formulierende Beschlussempfehlungen werden dem Kreistag per Zusatzvorlage zur Verfügung gestellt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)