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Beschlussvorlage (1. Änderung des Stellenplanes 2013/2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
54 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
19.03.14, 18:04
Aktualisiert
19.03.14, 18:04
Beschlussvorlage (1. Änderung des Stellenplanes 2013/2014) Beschlussvorlage (1. Änderung des Stellenplanes 2013/2014) Beschlussvorlage (1. Änderung des Stellenplanes 2013/2014) Beschlussvorlage (1. Änderung des Stellenplanes 2013/2014) Beschlussvorlage (1. Änderung des Stellenplanes 2013/2014) Beschlussvorlage (1. Änderung des Stellenplanes 2013/2014)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-19/2014 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 25.03.2014 Betreff: 1. Änderung des Stellenplanes 2013/2014 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die vorgelegte 1. Änderung des Stellenplanes 2013/2014. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Auf Grund der aktuellen Gesetzesinitiative der Großen Koalition zwischen CDU, CSU und SPD soll zum 01.07.2014 die gesetzliche Altersrente mit 63 Jahren eingeführt werden. Das bedeutet, dass alle zwischen 1950 und 1952 Geborenen, die mit Vollendung des 63. Lebensjahres wenigstens 45 Beitragsjahre nachweisen können, diese Regelung beanspruchen können. Wer bei Inkrafttreten des Gesetzes zum Juli 2014 schon über 63 ist und die geforderten Beitragsjahre nachweist, kann gleichfalls sofort in Rente gehen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 erhöht sich das Eintrittsalter pro Jahr um zwei Monate, also Jahrgang 1953 kann mit 63 Jahren und zwei Monaten in Rente, Jahrgang 54 mit 63 und vier Monaten usw. Inwieweit tatsächlich von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten. Diese Regelung hat zur Folge, dass die bisherige Planung hinsichtlich der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen überprüft werden muss. Die bisherige Regelung (siehe Haushaltssatzung 2013/2014, II Budgethaushalt 2013/2014, Budget FB I – Personal, Organisation und Finanzen, Erläuterungen zur Produktbeschreibung 01.111.401 Personal, Finanz und IT-Management, Seite 10) hat folgenden Wortlaut: Ausbildung: Für die Nachbesetzung aufgrund von vier altersbedingt ausscheidenden Bediensteten wurden bedarfsorientiert Ausbildungsplätze berücksichtigt, und zwar: • 2 Ausbildungsstellen • 1 Ausbildungsstelle • 1 Ausbildungsstelle ab Sommer 2015 ab Sommer 2016 ab Sommer 2017 In der Sitzungsvorlage WPP8-3/2014 zum Sachstand zu den im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Maßnahmen, die dem Rat am 11.02.2014 zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde, wird unter Ziffer 1 Buchstabe e) „Weitere Chancen und Risiken im personellen Bereich“ bezüglich der Auswirkungen des Koalitionsvertrages wie folgt Stellung genommen: Die Überlegungen der Großen Koalition in Berlin hinsichtlich der „Rente mit 63“ erhöhen einerseits die Möglichkeiten, über Personalreduzierungen nachzudenken, erfordern andererseits aber auch zukünftig größere Anstrengungen zur Personalgewinnung und – entwicklung. Ein Blick auf die aktuelle Situation auf dem Ausbildungsmarkt des Rhein-Erft-Kreises zeigt folgendes Bild (Stand September 2013): Beschlussvorlage WP8-19/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Diese Statistik verdeutlicht, dass es mehr gemeldete Bewerber/innen als Ausbildungsplätze im Bereich des Rhein-Erft-Kreises gibt. Dies wurde im Jahre 2013 durch den sogenannten doppelten Abiturjahrgang trotz einer erhöhten Bereitstellung von Ausbildungsplätzen verstärkt. Der öffentliche Dienst und somit auch die Stadt Bedburg hat in Bezug auf die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen eine Vorbildfunktion, der in den vergangenen Jahren auch auf Grund der angespannten Haushaltslage allerdings nicht entsprochen wurde. In diesem Zusammenhang wird auf den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2011 zur Personalbedarfsplanung in der Verwaltung, Ausbildung von Nachwuchskräften, verwiesen (WP8-220/2011), mit dem festgelegt wurde, bis zum Jahre 2015 keine Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Auf Grund der geplanten gesetzlichen Änderung des Renteneintrittsalters voraussichtlich ab 01.07.2014 ist es sinnvoll, die bisherige Regelung zeitlich anzupassen, um den Wegfall der Fachkräfte soweit als möglich durch geeignete Nachwuchskräfte zu kompensieren. Die Personalkosten ohne Berücksichtigung möglicher Beihilfeaufwendungen belaufen sich für das Jahr 2014 auf ca. 4.500 € pro Ausbildungsplatz, für die Folgejahre auf ca. 13.500 € pro Ausbildungsplatz, somit für das laufende Haushaltsjahr auf ca. 9.000 € im Fall der Bereitstellung von zwei Ausbildungsplätzen für den gehobenen Dienst. Im laufenden Jahr könnten die zusätzlichen Personalkosten durch zu erwartende geringere Aufwendungen im Bereich der Fachliteratur und der Bekanntmachungen im Budget des Geschäftsbereiches 1 –Personal und Organisation- kompensiert werden, für die Folgejahre müssten die entsprechenden Personalaufwendungen in der jeweiligen Haushaltsplanung berücksichtigt werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass es sich dabei lediglich um die Vorziehung der Ausbildungsmaßnahmen um ein Jahr handeln würde. Beschlussvorlage WP8-19/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Die Stadt Bedburg hat letztmalig im Jahre 2008 Schulabgänger/innen die Möglichkeit geboten, eine qualifizierte Ausbildung im gehobenen Dienst absolvieren zu können. Danach wurde einem Beamten die Möglichkeit zum prüfungsgebundenen Aufstieg in den gehobenen Dienst (Ausbildungsdauer 3 Jahre) gegeben. Im Jahre 2008 erfolgte darüber hinaus letztmalig die Bereitstellung von 4 Ausbildungsstellen im mittleren nichttechnischen Dienst (Ausbildungsdauer 2 Jahre). Das bedeutet, dass seit dem Jahre 2008 keine neuen Auszubildenden eingestellt wurden. Um diesem Trend entgegenzusteuern und als Reaktion auf die geplante gesetzliche Vorverschiebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist es nunmehr noch möglich, die geplante Bereitstellung von Ausbildungsplätzen um ein Jahr nach „vorne“ anzupassen, so dass dann folgende Regelung für das Haushaltsjahr 2014 zur Anwendung kommen könnte: Ausbildung: Für die Nachbesetzung aufgrund von vier altersbedingt ausscheidenden Bediensteten wurden bedarfsorientiert Ausbildungsplätze berücksichtigt, und zwar: • 2 Ausbildungsstellen • 1 Ausbildungsstelle • 1 Ausbildungsstelle ab Sommer 2014 ab Sommer 2015 ab Sommer 2016 Diese Regelung hat eine Änderung des Stellenplanes zur Folge (Stellenübersicht 2014, Teil B: Dienstkräfte in der Ausbildung- und Altersteilzeit. Nachwuchskräfte und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte), die als Anlage beigefügt ist. Darüber hinaus wurden in Erwartung einer möglichen Änderung des Stellenplanes in Bezug auf die Bereitstellung mindestens eines Ausbildungsplatzes für den gehobenen nichttechnischen Dienst die in Frage kommenden 16 Bewerberinnen und Bewerber zum für den Einstellungsjahrgang 2014 letztmöglichen Eignungstest am 07.03.2014, welcher für die Stadt Bedburg vom Rheinischen Studieninstitut Köln durchgeführt wird, unverbindlich angemeldet. Eine Einstellungszusage ist mit der Einladung zum Eignungstest nicht verbunden. Die Kosten pro Eignungstest belaufen sich auf 30 €. Nach derzeitigem Stand haben sich lediglich 9 Bewerber/innen dem Einstellungstest unterzogen. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Desweiteren ist der Stellenplan auf Grund einiger interner Umsetzungen, die nicht zu einer Erhöhung des Budgets, jedoch zu einer Verschiebung von Stellenwertigkeiten führten, der Einrichtung eines neuen Geschäftsbereiches im Fachbereich II –Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales-, einer aktuellen Stellenbewertung im Tarifbereich sowie Einstellungen im Bereich des Jugendamtes auf Grund von Personalfluktuationen anzupassen. 1. Stellenplan Teil A -Beamtinnen/Beamte Die vollzeitverrechneten Stellenanteile wurden von 51,53 Stellen in 2013 auf 49,91 Stellen in 2014 reduziert, somit um insgesamt 1,62 Stellen. Die Anzahl der beschäftigten Beamtinnen und Beamten reduzierte sich um 2 Stellen, davon eine Stelle im Bereich des Jugendamtes, die jetzt dem Beschäftigtenbereich zugeordnet ist, und eine Stelle im Bereich des Jobcenters, auf jetzt 53 Stellen. 2. Stellenplan Teil A –Tariflich Beschäftigte Beschlussvorlage WP8-19/2014 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Die vollzeitverrechneten Stellenanteile erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr 2013 um 1,08 Stellen auf 125,83 Stellen in 2014, die Anzahl der Beschäftigten erhöht sich um 2 Stellen, die im Bereich des Jugendamtes angesiedelt sind (1 Stelle war 2013 im Beamtenbereich angesiedelt und wurde durch die Einstellung von 2 Teilzeitkräften kompensiert). Insgesamt wurde der vollzeitverrechnete Stellenanteil insgesamt von bisher 176,28 Stellen auf nunmehr 175,74 Stellen reduziert. Die Vorgaben des HSK zur Reduzierung des Personalkörpers wurden mehr als erfüllt, da die ersten faktischen Reduzierungen erst ab dem Jahr 2015 zu erwarten sind. Für das Jahr 2014 kann mit einer weiteren Reduzierung des Personals gerechnet werden. Die Änderungen sind im als Anlage beigefügten Entwurf der 1. Änderung des Stellenplanes 2013/ 2014 entsprechend eingearbeitet. Gem. § 8 GemHVO und der einschlägigen Kommentierungen bedarf die Änderung des Stellenplans lediglich eines Ratsbeschlusses. Der Stellenplan ist nur Anlage und nicht Bestandteil des Haushaltsplans. Nachträgliche Änderungen sind nicht mehr der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Stellenplan unterliegt grundsätzlich nie der Genehmigungspflicht. Da die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen – und damit auch einschließlich des Stellenplans – nach § 80 Abs. 5 GO der Aufsichtsbehörde anzuzeigen ist, hat diese im Rahmen der allgemeinen Rechtsaufsicht die Möglichkeit zu prüfen, ob der Stellenplan geltendem Recht entspricht. Zu einer möglichen Vorlage von Stellenplanänderungen an die Aufsichtsbehörde in Bezug auf ein bestehendes HSK wird in den einschlägigen Gesetzen und den dazu vorliegenden Kommentaren nichts weiteres ausgeführt. Eine Vorlage an die Aufsichtsbehörde ist deshalb entbehrlich, da sich die Ausführungen im HSK auf den Personalaufwand beziehen und nur indirekt den Stellenplan berühren. Eine Berichtspflicht gegenüber der Kommunalaufsicht wird nur dann ausgelöst, wenn sich die im HSK dargestellten Maßnahmen bzw. Einsparungen als unrealistisch erweisen. Der REK hat in seiner Verfügung Berichtstermine benannt und festgelegt, dass Abweichungen darzustellen sind. Im Hinblick dessen muss – sofern es sich um größere und eventuell auch nachhaltig wirkende Abweichungen handelt – gegenüber dem REK zum 30.06. entsprechend berichtet werden. Beschlussvorlage WP8-19/2014 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Frau Stolz ----------------------------------Koerdt Stellv. Fachbereichsleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-19/2014 Seite 6