Daten
Kommune
Bedburg
Größe
54 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
19.03.14, 18:04
Aktualisiert
19.03.14, 18:04
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-19/2014
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.03.2014
Betreff:
1. Änderung des Stellenplanes 2013/2014
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die vorgelegte 1. Änderung des Stellenplanes
2013/2014.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Auf Grund der aktuellen Gesetzesinitiative der Großen Koalition zwischen CDU, CSU und
SPD soll zum 01.07.2014 die gesetzliche Altersrente mit 63 Jahren eingeführt werden.
Das bedeutet, dass alle zwischen 1950 und 1952 Geborenen, die mit Vollendung des 63.
Lebensjahres wenigstens 45 Beitragsjahre nachweisen können, diese Regelung
beanspruchen können. Wer bei Inkrafttreten des Gesetzes zum Juli 2014 schon über 63
ist und die geforderten Beitragsjahre nachweist, kann gleichfalls sofort in Rente gehen. Für
die Jahrgänge 1953 bis 1963 erhöht sich das Eintrittsalter pro Jahr um zwei Monate, also
Jahrgang 1953 kann mit 63 Jahren und zwei Monaten in Rente, Jahrgang 54 mit 63 und
vier Monaten usw. Inwieweit tatsächlich von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird,
bleibt abzuwarten.
Diese Regelung hat zur Folge, dass die bisherige Planung hinsichtlich der Bereitstellung
von Ausbildungsplätzen überprüft werden muss. Die bisherige Regelung (siehe
Haushaltssatzung 2013/2014, II Budgethaushalt 2013/2014, Budget FB I – Personal,
Organisation und Finanzen, Erläuterungen zur Produktbeschreibung 01.111.401 Personal, Finanz und IT-Management, Seite 10) hat folgenden Wortlaut:
Ausbildung:
Für die Nachbesetzung aufgrund von vier altersbedingt ausscheidenden Bediensteten
wurden bedarfsorientiert Ausbildungsplätze berücksichtigt, und zwar:
• 2 Ausbildungsstellen
• 1 Ausbildungsstelle
• 1 Ausbildungsstelle
ab Sommer 2015
ab Sommer 2016
ab Sommer 2017
In
der
Sitzungsvorlage
WPP8-3/2014
zum
Sachstand
zu
den
im
Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Maßnahmen, die dem Rat am 11.02.2014 zur
Kenntnisnahme vorgelegt wurde, wird unter Ziffer 1 Buchstabe e) „Weitere Chancen und
Risiken im personellen Bereich“ bezüglich der Auswirkungen des Koalitionsvertrages wie
folgt Stellung genommen:
Die Überlegungen der Großen Koalition in Berlin hinsichtlich der „Rente mit 63“ erhöhen
einerseits die Möglichkeiten, über Personalreduzierungen nachzudenken, erfordern
andererseits aber auch zukünftig größere Anstrengungen zur Personalgewinnung und –
entwicklung.
Ein Blick auf die aktuelle Situation auf dem Ausbildungsmarkt des Rhein-Erft-Kreises zeigt
folgendes Bild (Stand September 2013):
Beschlussvorlage WP8-19/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Diese Statistik verdeutlicht, dass es mehr gemeldete Bewerber/innen als
Ausbildungsplätze im Bereich des Rhein-Erft-Kreises gibt. Dies wurde im Jahre 2013
durch den sogenannten doppelten Abiturjahrgang trotz einer erhöhten Bereitstellung von
Ausbildungsplätzen verstärkt.
Der öffentliche Dienst und somit auch die Stadt Bedburg hat in Bezug auf die
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen eine Vorbildfunktion, der in den vergangenen
Jahren auch auf Grund der angespannten Haushaltslage allerdings nicht entsprochen
wurde. In diesem Zusammenhang wird auf den Beschluss des Haupt- und
Finanzausschusses vom 29.11.2011 zur Personalbedarfsplanung in der Verwaltung,
Ausbildung von Nachwuchskräften, verwiesen (WP8-220/2011), mit dem festgelegt wurde,
bis zum Jahre 2015 keine Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Auf Grund der geplanten gesetzlichen Änderung des Renteneintrittsalters voraussichtlich
ab 01.07.2014 ist es sinnvoll, die bisherige Regelung zeitlich anzupassen, um den Wegfall
der Fachkräfte soweit als möglich durch geeignete Nachwuchskräfte zu kompensieren.
Die Personalkosten ohne Berücksichtigung möglicher Beihilfeaufwendungen belaufen sich
für das Jahr 2014 auf ca. 4.500 € pro Ausbildungsplatz, für die Folgejahre auf ca. 13.500 €
pro Ausbildungsplatz, somit für das laufende Haushaltsjahr auf ca. 9.000 € im Fall der
Bereitstellung von zwei Ausbildungsplätzen für den gehobenen Dienst.
Im laufenden Jahr könnten die zusätzlichen Personalkosten durch zu erwartende
geringere Aufwendungen im Bereich der Fachliteratur und der Bekanntmachungen im
Budget des Geschäftsbereiches 1 –Personal und Organisation- kompensiert werden, für
die Folgejahre müssten die entsprechenden Personalaufwendungen in der jeweiligen
Haushaltsplanung berücksichtigt werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass es sich dabei
lediglich um die Vorziehung der Ausbildungsmaßnahmen um ein Jahr handeln würde.
Beschlussvorlage WP8-19/2014
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Die Stadt Bedburg hat letztmalig im Jahre 2008 Schulabgänger/innen die Möglichkeit
geboten, eine qualifizierte Ausbildung im gehobenen Dienst absolvieren zu können.
Danach wurde einem Beamten die Möglichkeit zum prüfungsgebundenen Aufstieg in den
gehobenen Dienst (Ausbildungsdauer 3 Jahre) gegeben. Im Jahre 2008 erfolgte darüber
hinaus letztmalig die Bereitstellung von 4 Ausbildungsstellen im mittleren nichttechnischen
Dienst (Ausbildungsdauer 2 Jahre). Das bedeutet, dass seit dem Jahre 2008 keine neuen
Auszubildenden eingestellt wurden.
Um diesem Trend entgegenzusteuern und als Reaktion auf die geplante gesetzliche
Vorverschiebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist es nunmehr noch möglich, die
geplante Bereitstellung von Ausbildungsplätzen um ein Jahr nach „vorne“ anzupassen, so
dass dann folgende Regelung für das Haushaltsjahr 2014 zur Anwendung kommen
könnte:
Ausbildung:
Für die Nachbesetzung aufgrund von vier altersbedingt ausscheidenden Bediensteten
wurden bedarfsorientiert Ausbildungsplätze berücksichtigt, und zwar:
• 2 Ausbildungsstellen
• 1 Ausbildungsstelle
• 1 Ausbildungsstelle
ab Sommer 2014
ab Sommer 2015
ab Sommer 2016
Diese Regelung hat eine Änderung des Stellenplanes zur Folge (Stellenübersicht 2014,
Teil B: Dienstkräfte in der Ausbildung- und Altersteilzeit. Nachwuchskräfte und
informatorisch beschäftigte Dienstkräfte), die als Anlage beigefügt ist.
Darüber hinaus wurden in Erwartung einer möglichen Änderung des Stellenplanes in
Bezug auf die Bereitstellung mindestens eines Ausbildungsplatzes für den gehobenen
nichttechnischen Dienst die in Frage kommenden 16 Bewerberinnen und Bewerber zum
für den Einstellungsjahrgang 2014 letztmöglichen Eignungstest am 07.03.2014, welcher
für die Stadt Bedburg vom Rheinischen Studieninstitut Köln durchgeführt wird,
unverbindlich angemeldet. Eine Einstellungszusage ist mit der Einladung zum
Eignungstest nicht verbunden. Die Kosten pro Eignungstest belaufen sich auf 30 €. Nach
derzeitigem Stand haben sich lediglich 9 Bewerber/innen dem Einstellungstest
unterzogen. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.
Desweiteren ist der Stellenplan auf Grund einiger interner Umsetzungen, die nicht zu einer
Erhöhung des Budgets, jedoch zu einer Verschiebung von Stellenwertigkeiten führten, der
Einrichtung eines neuen Geschäftsbereiches im Fachbereich II –Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales-, einer aktuellen Stellenbewertung im Tarifbereich sowie
Einstellungen im Bereich des Jugendamtes auf Grund von Personalfluktuationen
anzupassen.
1. Stellenplan Teil A -Beamtinnen/Beamte
Die vollzeitverrechneten Stellenanteile wurden von 51,53 Stellen in 2013 auf 49,91
Stellen in 2014 reduziert, somit um insgesamt 1,62 Stellen. Die Anzahl der
beschäftigten Beamtinnen und Beamten reduzierte sich um 2 Stellen, davon eine
Stelle im Bereich des Jugendamtes, die jetzt dem Beschäftigtenbereich zugeordnet
ist, und eine Stelle im Bereich des Jobcenters, auf jetzt 53 Stellen.
2. Stellenplan Teil A –Tariflich Beschäftigte
Beschlussvorlage WP8-19/2014
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Sitzungsvorlage
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Die vollzeitverrechneten Stellenanteile erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr 2013
um 1,08 Stellen auf 125,83 Stellen in 2014, die Anzahl der Beschäftigten erhöht
sich um 2 Stellen, die im Bereich des Jugendamtes angesiedelt sind (1 Stelle war
2013 im Beamtenbereich angesiedelt und wurde durch die Einstellung von 2
Teilzeitkräften kompensiert).
Insgesamt wurde der vollzeitverrechnete Stellenanteil insgesamt von bisher 176,28 Stellen
auf nunmehr 175,74 Stellen reduziert. Die Vorgaben des HSK zur Reduzierung des
Personalkörpers wurden mehr als erfüllt, da die ersten faktischen Reduzierungen erst ab
dem Jahr 2015 zu erwarten sind. Für das Jahr 2014 kann mit einer weiteren Reduzierung
des Personals gerechnet werden.
Die Änderungen sind im als Anlage beigefügten Entwurf der 1. Änderung des
Stellenplanes 2013/ 2014 entsprechend eingearbeitet.
Gem. § 8 GemHVO und der einschlägigen Kommentierungen bedarf die Änderung des
Stellenplans lediglich eines Ratsbeschlusses. Der Stellenplan ist nur Anlage und nicht
Bestandteil des Haushaltsplans. Nachträgliche Änderungen sind nicht mehr der
Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Stellenplan unterliegt grundsätzlich nie der
Genehmigungspflicht.
Da die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen – und damit auch einschließlich des
Stellenplans – nach § 80 Abs. 5 GO der Aufsichtsbehörde anzuzeigen ist, hat diese im
Rahmen der allgemeinen Rechtsaufsicht die Möglichkeit zu prüfen, ob der Stellenplan
geltendem Recht entspricht.
Zu einer möglichen Vorlage von Stellenplanänderungen an die Aufsichtsbehörde in Bezug
auf ein bestehendes HSK wird in den einschlägigen Gesetzen und den dazu vorliegenden
Kommentaren nichts weiteres ausgeführt. Eine Vorlage an die Aufsichtsbehörde ist
deshalb entbehrlich, da sich die Ausführungen im HSK auf den Personalaufwand beziehen
und nur indirekt den Stellenplan berühren.
Eine Berichtspflicht gegenüber der Kommunalaufsicht wird nur dann ausgelöst, wenn sich
die im HSK dargestellten Maßnahmen bzw. Einsparungen als unrealistisch erweisen.
Der REK hat in seiner Verfügung Berichtstermine benannt und festgelegt, dass
Abweichungen darzustellen sind. Im Hinblick dessen muss – sofern es sich um größere
und eventuell auch nachhaltig wirkende Abweichungen handelt – gegenüber dem REK
zum 30.06. entsprechend berichtet werden.
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Frau Stolz
----------------------------------Koerdt
Stellv. Fachbereichsleiterin
Bürgermeister
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