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Beschlussvorlage (BP 5 KH - Anlage A) - Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
19.03.14, 18:04
Aktualisiert
19.03.14, 18:04

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... … die Mitteilung zur Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. 1. PLEdoc GmbH, Essen, Kenntnis zu nehmen. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer 13.05.2013 Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend Kontakt mit uns auf. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungsleitungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. -Open Grid Europe GmbH, Essen (ehem. E.ON Gastransport GmbH -E.ON Ruhrgas AG, Essen -Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg -GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen -Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan -Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan -Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum 1 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 1a. PLEdoc GmbH, Essen, 08.01.2014 (zur Offenlage) Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - - - Open Grid Europe GmbH (ehem. E.ON Gastransport GmbH) Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen (ehem. E.ON Ruhrgas AG) Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen 2 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. 2. Infracor, Marl, 14.05.2013 2a. Evonik, Marl, 24.12.2013 (zur Offenlage) 3. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 16.05.2013 3a. Unitymedia kabel bw, kassel, 06.01.2014 (zur Offenlage) Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Wir antworten als Rechtsnachfolger der Infracor GmbH. Vielen Dank für Ihre Informationen. Entfällt. Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Deshalb haben wir keine Einwände gegen die o. a. Planung. Einige Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Informationen. Entfällt. Zum o. a. Bauvorhaben haben wir bereits mit Schreiben vom 16.5.13 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... … die Mitteilung zur 4. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 7. Mai 2013 teilen Sie uns Entfällt. die o. g. Maßnahme/n mit: Kenntnis zu nehmen. mund, 15.05.2013 Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. 5. Amprion GmbH, Dortmund, 16.05.2013 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 5a. Amprion GmbH, Dortmund, 16.01.2014 (zur Offenlage) Mit Schreiben vom 16.5.13 haben wir im Rahmen Entfällt. der Beteiligung Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zur o. g. Bauleitplanung abgegeben. Diese Stellungnahme behält auch für den nun eingereichten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung weiterhin ihre Gültigkeit. Gegen einen Satzungsbeschluss zur o. g. Bauleitplanung in der jetzt vorliegenden Fassung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380 kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... … die Mitteilung zur Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 6. Westnetz GmbH, DortKenntnis zu nehmen. keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westmund, netz GmbH. 14.05.2013 Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Abschießend möchten wir Sie noch auf Folgendes hinweisen: Seit Jahresbeginn ist die Westnetz GmbH der neue Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas im Westen Deutschlands. Der Name und das Logo sind neu, geblieben sind die Aufgaben, Kompetenzen und Ihre Ansprechpartner. Die Aktivitäten u. a. der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH, der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH sowie der Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH wurden in der Westnetz GmbH gebündelt. Eigentümerin der Netzanlagen ist weiterhin die RWE Deutschland AG. Wir bitten Sie deshalb, die RWE Westfalen-WeserEms Netzservice GmbH, Abt. WSW-H-LH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, aus Ihrem Verteiler zu entfernen und Ihre Anfragen künftig an die Westnetz GmbH, DRW-S-LK, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, zu richten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 5 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... … die Mitteilung zur Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Entfällt. 7. Wehrbereichsverwaltung Kenntnis zu nehmen. Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von West, Düsseldorf, mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits 24.05.2013 grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 8. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen, 17.05.13 Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich Bedenken, und zwar in Bezug auf die Anbindung des Gebietes an die L 279. Die Landstraße ist verkehrlich nicht sehr hoch belastet, weist aber einen beengten Querschnitt ohne regelgerechte Gehweganlagen aus. Zudem befinden sich östlich des künftigen Bebauungsplangebietes an der L 279 Stellplätze von vermutlich „Ambulanter Dienst, Klosterresidenz Maria Hilf“, die für eine künftige Zuwegung die Sicht erheblich einschränken. In Bezug auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der L 279 stimme ich der geplanten Zuwegung direkt zur L 279 nicht zu. Zur Erschließung ist rückwärtig die nördliche Planstraße anzulegen, die dann über die Marienstraße an die L 279 anschließt. Möglicherweise ist eine westliche Erweiterung der Planstraße bis zur Schulgasse als weitere Erschließung denkbar. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Der Planentwurf wurde nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW so angepasst und in der Planzeichnung zusätzlich so dargestellt, dass eine Einhaltung der Vorgaben der RASt 06 (Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen) bzgl. der Einsichtmöglichkeiten und erforderlichen Sichtdreiecke für die Einmündung eingehalten werden. Zudem stellt eine durchgebundene Straße ein leistungsfähigeres und redundantes Erschließungssystem dar. Dies erfolgt ebenfalls mit Hinblick auf eine mögliche, zukünftige Erweiterung des Baugebietes nördlich der festgesetzten Planstraße. Die Verkehrsbelastung der Straße wird dabei aufgrund der geringen Anzahl der Baugrundstücke so gering sein, dass dies nicht zu einer erheblichen Verschlechterung der Verkehrssituation im Bereich der Pützer Straße und Ihrer Einmündungen führen wird. (Hinweis: Nach Anpassung der Planung hat der Landesbetrieb in der Offenlage des Planentwurfs keine Bedenken mehr geäußert – siehe Punkt 8a der Abwägungsliste). ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der angepassten Planung die Bedenken zurückzuweisen. 6 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Lärm durch Verkehr auf der L 279 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. 8a. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Euskirchen, 23.01.2014 (zur Offenlage) Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt. der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 279 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. 9. Erftverband, Bergheim, 21.05.2013 Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind derzeit durch die v. g. Maßnahme nicht betroffen. Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Eine Versickerung sollte jedoch nur über belebte Bodenschichten erfolgen. Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Aufgrund einer fehlenden Vorflut sowie schlechter … die Mitteilung zur Sickerverhältnisse ist eine Entwässerung des Gebie- Kenntnis zu nehmen. tes entsprechend dem genehmigten Abwasserbeseitigungskonzeptes in der Mischwasserkanalisation vorgesehen. Gleichwohl bleibt die Nutzung von Zisternen o.ä. zur Regenwassernutzung oder die Nutzung von Ökopflaster oder Rasengittersteinen möglich. 7 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a. zur Freianlagen bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasser- Abwägung siehe Punkt 9 der Abwägungsliste. … die Mitteilung zur 9a. Erftverband, Bergheim, wirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes Kenntnis zu nehmen. 08.01.2014 derzeit keine Bedenken, wenn unsere Stellung(zur Offenlage) nahme vom 21.5.2013 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird. Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt. … die Mitteilung zur 10. IHK Köln, und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der AufKenntnis zu nehmen. 21.05.2013 stellung des o. g. Bebauungsplanes keine Bedenken bestehen. … die Mitteilung zur 11. Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 195 und andere Entfällt. Kenntnis zu nehmen. historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf dorf, Düsseldorf, das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantrag24.05.2013 ten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. 8 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnunggefahrenabwehr/kampfmit telbeseitigung /index.jsp 12. Westnetz GmbH, Bergheim, 05.04.2013 In Ihrem Schreiben vom 7.5.13 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bitte binden Sie uns frühzeitig in die weiteren Planungen mit ein, damit wir unsere Versorgungstrassen mit der geplanten Kanaltrasse abstimmen können. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versor- Die Leitungen befinden sich nicht in Flächen, für die … die Mitteilung zur eine Bebauung vorgesehen ist, sondern in öffentli- Kenntnis zu nehmen. chen Verkehrsflächen die unverändert bleiben. Daher ist eine gesonderte Betrachtung der Leitungen nicht notwendig. Gleichwohl wird die Kabellage bei Tiefbaumaßnahmen zur externen Erschließung des Gebietes berücksichtigt. 9 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... gungsleitungstrassen frei von Baum– und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich außer der notwendigen Erschießung z. Zt. nicht geplant. 12a. Westnetz GmbH, Bergheim, 09.01.2014 (zur Offenlage) In Ihrem Schreiben vom 19.12.13 bitten wir Sie um Siehe Punkt 12 der Abwägungsliste. Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Da Netzausbaumaßnahmen erforderlich werden, binden Sie uns bitte in die weiteren Planungen mit ein. Die Erweiterung des Gasnetzes ist abhängig von einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Die Erweiterung des Stromnetzes erfolgt voraussichtlich über die Pützer Str. Zur Information über unseren Leitungsbestand in o. g. Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt. Bei Nutzungsänderungen der Flächen wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 10 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. 13. RWE Power AG, Köln, 11.06.2013 Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Eine entsprechende Kennzeichnung wird in den ... der Anregung zu folgen. Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L4904 in einem Bebauungsplan mit aufgenommen. Teil des Plangebietes, wie in der Anlage „grün“ dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 11 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund- Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 13a. RWE Power AG, Köln, 22.01.2014 (zur Offenlage) Wir haben Ihre Anfrage vom 19.12.13 geprüft und teilen Ihnen mit, dass unsere Stellungnahme vom 11.6.13 weiterhin gültig ist. Den beigefügten Unterlagen konnten wir jedoch entnehmen, dass unsere Hinweise bezüglich der im Plangebiet nach der Bodenkarte von NordrheinWestfalen bereichsweise ausgewiesenen humosen Böden nicht übernommen wurden. Stattdessen wird unter C. Hinweise, 4. Grundwasser lediglich auf die allgemeine Grundwasserabsenkung und den späteren Grundwasserwiederanstieg hingewiesen. Nach der hydrologischen Karte des Landesgrundwasserdienstes (Stand Nov. 1953) stand bereits vor Beginn unserer bergmännischen Sümpfungsmaßnahmen der freie Grundwasserspiegel ca. 20 m unter Gelände an. Einen Hinweis auf die allgemeine Grundwasserabsenkung und den späteren Grundwasserwiederanstieg ist aus unserer Sicht somit nicht erforderlich und hilft Bauherren bei der Planung ihres Bauvorhabens nicht. Im Gegensatz hierzu sind humöse Böden jedoch empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemei- Durch eine fehlerhalte Dateneinstellung wurde die ... der Anregung zu Kennzeichnung nicht übernommen. Die Kennzeich- folgen. nung wurde samt Hinweis nunmehr jedoch in den Bebauungsplan mit aufgenommen. 12 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... nen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Daher empfehlen wir weiterhin, den betroffenen Teil des Plangebietes wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund-Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.“ Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich Entsprechende Hinweise sind in den Bebauungs- … die Mitteilung zur 14. Bezirksregierung ArnsKenntnis zu nehmen. über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerks- plan mit aufgenommen worden. berg, Dortmund, feld „Kirchherten 5“ sowie über dem auf Kohlen07.05.2013 wasserstoffe erteilten Erlaubnisfeld „Rheinland“ (zu gewerblichen Zwecken). Eigentümerin des Bergwerkfeldes „Kirchherten 5“ ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln. Inhaberinnen der Erlaubnis „Rheinland“ sind zu 51 % die Wintershall Holding GmbH, FriedrichEbert-Str. 160 in 34119 Kassel und zu 49 % die Statoil Deutschland Hydrocarbons, Dithmarscher Straße 13 in 26723 Emden. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat im Bergwerksfeld „Kirchherten 5“ kein Abbau von Mineralien stattgefunden. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass in Bedburg-Kirchherten in der Vergangenheit Mergel abgebaut worden ist. Entsprechende Unterlagen liegen hier nicht vor. Ich 13 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... empfehle Ihnen daher, für weitere Informationen eine entsprechende Anfrage an das Ingenieurbüro Vogt, Hauptstr. 3 b in 50181 Bedburg Alktkaster zu richten. Eine Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des bezeichneten Bodenschatzes innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter dem „Aufsuchen „ versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, so dass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die ganz konkret das „Ob“ und „Wie“ regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen Privaten, Kommunen und Behörden. Des Weiteren werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen Belange - insbesondere auch die des Gewässerschutzes – geprüft, ggf. in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren. Ferner ist der Bereich des Planungsgebietes nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2011 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der 14 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln eine Anfrage zu stellen, und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme bitten. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. RWE Power AG als Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. 15 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... … die Mitteilung zur Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre- Entfällt. 15. Rhein-Erft-Kreis, BergKenntnis zu nehmen. tenden Belange wird folgende Stellungnahme abheim, gegeben: 13.06.2013 Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde gibt es keine grundsätzlichen Bedenken. Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen von einer Ausnahmeregelung im § 51 a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und das anfallende Niederschlagsgewässer über den vorhanden Mischwasserkanal abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig hohen technischen und wirtschaftlichen Aufwand für die Planung und Erstellung der Versickerungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation. Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im Sinne einer Grundwasseranreicherung findet. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Immissionsschutz Zu o. g. Bauleitplanung werden aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. Naturschutz und Landschaftspflege Zur o. g. Bauleitplanung bestehen aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege keine grund- 16 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... sätzlichen Bedenken. Jedoch behalte ich mir vor, nach Vorlage der noch zu erstellenden Artenschutzprüfung (siehe Pkt. 3.7 der Begründung) endgültig Stellung zu nehmen. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. 15a. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 30.01.14 (zur Offenlage) Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre- Entfällt. tenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde gibt es keine grundsätzlichen Bedenken. Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen von einer Ausnahmeregelung im § 51 a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und das anfallende Niederschlagswasser über den vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig hohen technischen und wirtschaftlichen Aufwand für die Planung und Erstellung der Versickerungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation. Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im Sinne einer Grundwasseranreicherung findet. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Immissionsschutz 17 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Zu o. g. Bebauungsplan werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. Naturschutz und Landschaftspflege Zur o. g. Bauleitplanung bestehen aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege keine Bedenken. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit wird in der im Verfahren vorgelegen Artenschutzprüfung (ASP) vom 1.10.2013 des Kölner Büro für Faunistik ausgeschlossen. Die in der ASP formulierten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind zu beachten. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder Bedenken vorgebrach. 16. Anwohner 1 06.08.2013 Nach Einsicht in den Bebauungsplanentwurf Nr. 5 Kirchherten ist folgendes festzustellen. Absprachen mit den betroffenen Anliefern, die im Vorfeld mit dem Eigentümer und der Stadt getroffen wurden, sind nicht eingehalten worden. Das veranlasst und dazu, gegen diesen Bebauungsplanentwurf Widerspruch einzulegen. Wir fordern einen Ortstermin mit den Entscheidungsgremien aus Politik und Fachbereich der Stadt, da anscheinend die örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend bekannt sind. Des Weiteren bitten wir um Prüfdung unserer nachfolgend aufgeführten Einspruchsgründe mit der Bitte um Beantwortung. Es wird festgestellt, dass es im Vorfeld keine ver- … die Mitteilung zur bindlichen Absprachen oder ähnliches gegeben hat, Kenntnis zu nehmen. die für das Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen wären. Die Verwaltung hat sich mit den örtlichen Gegeben- … die Mitteilung zur heiten ausgiebig vertraut gemacht. Den Mitgliedern Kenntnis zu nehmen. der politischen Gremien, bleibt es unbenommen, das Plangebiet in persönlichen Augenschein zu nehmen. (Hinweis: Vor der Offenlage hat im Dezember 2013 ein Bürgerinformationstermin stattgefunden.) 18 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... 1. Im Bereich Schulgasse 32 würde die geplante Zur Vergrößerung des Abstandes zwischen den … der Anregung in Bebauung den Garten- und Ruhrbereich der vor- Wohngebäuden wurde die entsprechende Baureihe Teilen hinsichtlich der handenen Bebauung erheblich beeinträchtigen. wie angeregt gedreht. Somit beträgt der Abstand Festsetzung der überDeshalb schlagen wir vor, hier nicht nur wie vorge- zwischen dem Gebäude Schulgasse 32 und der baubaren Grundstückssehen den Mindestabstand von 3m zum westli- überbaubaren Grundstücksfläche des dahinterlie- flächen zu folgen. chen, schon bebauten Grundstück einzuhalten, genden Neubaugrundstückes etwa 24 m. Gleichsondern die Bebauung ebenfalls als Dreiergruppe wohl wurde die Firstrichtung nicht verbindlich festgeund die Firstrichtung dann wie bei der gegenüber- setzt. Dies hat zum einen den Grund, dass ein ausliegenden Dreiergruppe zu planen. Mit dieser Än- reichender Abstand – auch durch bauordnungsderung würden die Gärten der Altbebauung und rechtliche Abstandsflächen – sichergestellt ist, und der neuen Bebauung gegenüberliegen. Der Ruhe- zudem der Neubebauung eine freie Dachausrichbereich wäre etwas günstiger für beide Seiten und tung zur optimalen Nutzung von Solarenergie erdie Verschattung für die schon vorhandene Be- möglicht werden soll. bauung würde reduziert. 2. Die Trauf- und Firsthöhen fügen sich nicht in die vorhandene Bebauung ein. Wir schlagen vor, die Trauf- und Firsthöhen angemessen zu reduzieren, so dass eine Benachteiligung der vorhandenen Bebauung vermieden würde. Die festgesetzten Trauf- und Firsthöhen entspre- … der Anregung aus chen dem vorhandenen Ortsbild nicht nur in Kirch- den dargelegten Grünherten insgesamt, sondern auch der umliegenden, den nicht zu folgen. bereits vorhandenen Wohnbebauung. Durch die festgesetzten Höhen ergibt sich eine maximale Traufhöhe von etwa 4,80 m und eine maximale Firsthöhe von etwa 10 m gegenüber der jeweils vorgelagerten Erschließungsstraße. Somit wird die Errichtung einer „eineinhalbgeschossigen Bebauung“ ermöglicht, bei der das Obergeschoss zur Schaffung von Wohnraum ausgebaut werden kann. Durch die entsprechenden Abstände der überbaubaren Grundstücksflächen zur vorhandenen Wohnbebauung sowie die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Abstandsflächen wird eine nicht hinnehmbare Benachteiligung der vorhandenen Bebauung nicht gesehen. 3. Des Weiteren bitten wir um Überprüfung der Der Planentwurf wurde nach Abstimmung mit dem … die Mitteilung zur künftigen Verkehrssituation an der Pützer Straße. Landesbetrieb Straßen NRW so angepasst und in Kenntnis zu nehmen 19 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Da hier an den engen Bereichen und an den Kreu- der Planzeichnung zusätzlich so dargestellt, dass und die Bedenken zuzungen sowie schon ein erhöhtes Risiko für alle eine Einhaltung der Vorgaben der RASt 06 (Richtli- rückzuweisen. Verkehrsteilnehmer bestand, wird sich dies durch nie zur Anlage von Stadtstraßen) bzgl. der Einsichtdie Einbindung der neuen Straße aus dem geplan- möglichkeiten und erforderlichen Sichtdreiecke für die Einmündung eingehalten werden. Zudem stellt ten Baugebiet noch erheblich verschlechtern. eine durchgebundene Straße ein leistungsfähigeres und redundantes Erschließungssystem dar. Dies erfolgt ebenfalls mit Hinblick auf eine mögliche, zukünftige Erweiterung des Baugebietes nördlich der festgesetzten Planstraße. Die Verkehrsbelastung der Straße wird dabei aufgrund der geringen Anzahl der Baugrundstücke so gering sein, dass dies nicht zu einer erheblichen Verschlechterung der Verkehrssituation im Bereich der Pützer Straße und Ihrer Einmündungen führen wird. 4. Außerdem bitte wir die Abwassersituation mit der schon bisher einhergehenden Geruchsbelästigung zu prüfen. Wir äußern unsere Bedenken, da durch die zusätzlichen Neuanschlüsse, die jetzt schon vorhandenen Abwasserprobleme noch verstärkt werden. Das Gebiet ist im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bedburg bereits vor der Planung als Mischentwässerung vorgesehen worden. Die Kapazität des vorhandenen Kanalnetzes zur Entwässerung des Gebietes ist gegeben. Vielmehr wird ein zusätzlicher Durchfluss von Niederschlagswasser tendenziell eher zu einer Verringerung von vorhandenen Geruchsbelästigungen, die ggf. aufgrund einer zu geringen Spülwirkung entstehen, beitragen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Bedenken zurückzuweisen. Wir bitten Sie, die oben aufgeführten Gründe wohlwollend und bürgerfreundlich zu prüfen und gegebenenfalls jetzt noch mögliche Kompromisse zu finden ,damit die Bürger in dem betroffenen Bereich auch künftig in Ruhe und in einem freundschaftlichen Verhältnis miteinander umgehen können und der Nachbarschaftsstreit nicht schon mit der Bebauungsplanung vorprogrammiert wird. 20 Anlage A) -AbwägungslisteZur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) u. 4 (1) sowie §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5 „Kirchherten“ zwischen Marienstraße, Schulgasse und Pützer Straße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt BeNr. dburg beschließt, ... Sollten unsere Bedenken und Vorschläge in diesem Widerspruch nicht mehr in diesem Verfahrensschritt berücksichtigt werden können, so gilt dieser Widerspruch ebenfalls schon für den nächsten Verfahrensschritt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Entfällt. … die Mitteilung zur 17. Gemeinde Titz, Kenntnis zu nehmen. Belange werden seitens der Gemeinde Titz keine 20.01.2014 Anregungen und Bedenken zu den o. g. Bauleit(zur Offenlage) planungen vorgebracht. … die Mitteilung zur Gegen die Planung haben wir keine Bedenken. Für Entfällt. 18. Deutsche Telekom TechKenntnis zu nehmen. nik GmbH, Mönchenglad- den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsgesetzes sowie die Koordinierung mit dem bach, Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen 27.01.2014 Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und (zur Offenlage) Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. 21